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Darf ein Lehrer meinen iPod wegnehmen und einbehalten?

lm87

Gast
Ja...wirklich komisch, ich mit meinem unterirdischen Verhalten...dass ich überhaupt zum Studieren gekommen bin!
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
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Ja...wirklich komisch, ich mit meinem unterirdischen Verhalten...dass ich überhaupt zum Studieren gekommen bin!

Respekt!

Und anhand Deiner Tips konnten wir schon bemerken, dass es nicht Jura ist, was Du studiert hast...
Germanistik oder Lit-Wissenschaften werden es auch nicht gewesen sein, wenn ich mir Deinen Schreibstil und Ausdruck ansehe, und vom Umgangston her würde ich auch nicht auf BWL schließen - also, was war es? Lass Deinem Mitteilungsdrang doch freien Lauf, und kläre uns auf. Bitte...
 

neolux

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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ich finde die stichwörter so klasse. "lehrer sind cool", "scheiß lehrer".
sicher haben hier einige recht, wenn sie sagen, dass man es hinnehmen sollte. ABER was ist, wenn das gerät kaputt ist. der lehrer muss es nichtmal absichtlich gemacht haben. er kann runterfallen oder was weiss ich. aus diesem grund würde ich einfach mal anfragen.
 

CARN

Welscher Taubenapfel
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ABER was ist, wenn das gerät kaputt ist. der lehrer muss es nichtmal absichtlich gemacht haben. er kann runterfallen oder was weiss ich. aus diesem grund würde ich einfach mal anfragen.

In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie da.
 

abi

Zabergäurenette
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Wenn man solche Sätze ließt, dann wundert es mich nicht mehr, warum die schulischen Leistungen in Deutschland immer mehr in den Keller rauschen. Die Wegnahme ist eine erzieherische Maßnahme, wenn es nicht weh tut, bringt es nichts. Und der Punkt, daß es auf dem Schulgelände verboten ist, ist doch hinreichend geklärt. Was soll das Kasperle Theater wegen einer angeblichen Straftat des Lehrers? Kommt mal wieder auf den Boden zurück.

eine erzieherische massnahme? auf dem heimweg?

die schulischen leistungen bei euch in d-land sind nicht deswegen im keller, sondern weil wahrscheinlich niemand mehr eigentlich weiss, was wirklich wichtig ist im leben :)

(ps an yoshi und stevejünger: nein, steve ist nicht das wichtigste :D )
 

Olliprise

Cripps Pink
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Hmm... dieser Vorfall kommt mir sehr merkwürdig vor.
Nachdem der Unterricht bzw. der Aufsichtsdienst zuende ist, ist der lehrer nicht mehr verplichtet erzieherische Maßnahmen zu ergreifen. Das Verlangen des iPods wäre deshalb völlig rechtswidrig. Er war beim Heimweg nicht dienstlich unterwegs. Notfalls fragst du Sekräterin, ob du seinen Dienstplan haben könntest.
Also, es war dumm dem Lehrer den iPod einfach zu geben, jede disziplinarische Maßnahme muss begründet werden, sonst lernt ja der Bestrafte nicht und das sollten Pädogen eigentlich wissen. Natürlich kann der Jurist sagen, der Lehrer hätte heimtückisch sein Lehrer-Schüler-Verhältnis ausgenutzt um an deinen iPod zu kommen. Also geh zu dem Lehrer und beschwer dich. Also wäre es ein gemeiner Lehrer hätte ich vielleicht auch 2mal überlegt ob ich widerspreche.

mfg Olli

PS: Der Verbot von digitalen Geräten an Schulen finde ich schon spanisch. 1. kann man dies kaum kontrollieren, 2. schränkt das ein bisschen meine Bürgerrechte ein? und 3. dadurch kann ich ja den Lehrer ziemlich legal per Super 8 Kamera filmen.
 

Tsuna43

Gloster
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Wenn der Lehrer einen aufm Kieker hat, bekommt man doch keine schlechten Noten. Oo"
Das darf er gar nicht, nur weil er dich nicht mag...
Wenn du volle Punktzahl in der Probe hast kann er dir nicht ne 3. geben.
Oder was meint ihr?
Mündliche Noten?
(Wenn er das machen würde, fände ich das ZIEMLICH! kindisch, aber egal.)
 

tjp

Altgelds Küchenapfel
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eine erzieherische massnahme? auf dem heimweg?
AUF DEM SCHULGELÄNDE ist immer noch unter der Aufsichtspflicht des Lehrkörpers. Ob die Schulordnung in dieser Form nun sinnvoll ist oder nicht stand nicht zur Disposition.
 

Olliprise

Cripps Pink
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AUF DEM SCHULGELÄNDE ist immer noch unter der Aufsichtspflicht des Lehrkörpers. Ob die Schulordnung in dieser Form nun sinnvoll ist oder nicht stand nicht zur Disposition.

Der Lehrer erfüllt aber keine vollständige Aufsichtspflicht, wenn er nicht eingeteilt wurde. Wenn n Lehrer Schüler sieht, die auf dem Gelände rauchen ist er auch nicht verpflichtet etwas zusagen, wenn er keine Aufsicht ableistet, die in seinem Dienstplan steht. Ihm ist es nicht gestattet Sachen zu konfesszieren, wenn es unbegründet ist, erst recht nicht über die Ferien. Aber in den Schulen wird ja sowieso kaum das Gefühl von Rechtstaatlichkeit vermittelt, obwohl das Schulwesen uns zu mündigen Bürgern erziehen sollte.

mfg Olli
 

secretservice11

Uelzener Rambour
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Bei euch in Bayern fahren die Busse im Schulhof ab?! Was ist das denn?:-D:oops:
Solange du auf dem Schulgelände bist, kann der Lehrer dir selbstverständlich den iPod abnehmen, doch da du ja da warst, als die Schule schon beendet war, hättest du das Ding einfach nicht rausrücken sollen (wie schon viele vor mir hier gesagt haben). Der Lehrer hat den iPod ganz sicher nicht mit nach Hause genommen (außer bei ihm ist nicht nur 1 sonder 2 Räder ab), sondern ihn im Lehrerzimmer gelassen...Geh doch mal in die Schule und schau/frage mal? Ansonsten: Fürs nächste mal weißt du, keine elektronischen Geräte am Schulhof benutzen:p!

EDIT: Übrigens, das mit "Scheiß Lehrer/Schule" würde ich ganz schnell entfernen, man weiß nie wo die Schule überall nachschaut, im Web natürlich auch!
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Nicht IM Schulhof, sondern AM Schulhof :p

Warum sollte ich zukünftig nichts digital-medienisch ( :) ) in die Schule mitnehmen? Die können mich jetzt dann alle sonst wo ... ;) Bald ist Abschluss und dann gehen mir die Lehrer sowieso am Ar*** vorbei.
In die Schule gehen, in den Ferien? Du bist ja´n Lustiger xD Da ist doch niemand, außer am letzten Ferientag :p

Greetings,
Patrick
 

jarod

Spartan
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Tja,selber schuld,wie hier schon zig-fach bestätigt wurde.
Bei mir waren es anno dazudingsbums noch Basecaps oder der Walkman.
War an unserer Schule beides nicht gern gesehen.
Erinnere mich gern an die lebhaften Diskusionen mit meine Englisch LK Lehrerin.
Die hat auch ständig meine Copics und so eingesackt,von wegen die sei kein Kunst LK usw.
So ist das mit den Pädagogen,immer dicke Hose haben,aber wenn es daruf ankommt ohne Argumente da stehen*g*.
 

Cord

Antonowka
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Der Lehrer erfüllt aber keine vollständige Aufsichtspflicht, wenn er nicht eingeteilt wurde. Wenn n Lehrer Schüler sieht, die auf dem Gelände rauchen ist er auch nicht verpflichtet etwas zusagen, wenn er keine Aufsicht ableistet, die in seinem Dienstplan steht.

Das muss richtig gestellt werden. Jeder Lehrer hat IMMER seiner Pflicht zur Aufsicht nachzugehen, er darf nicht "wegschauen".

Und das gilt prinzipiell auch für den Schulweg! Beispiel:

Ein Lehrer kommt mit dem Bus zur Schule, in welchem auch Schüler seiner Schule sitzen. Die machen Ärger. In diesen Moment ist der Lehrer VERPFLICHTET einzuwirken!
 

patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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Der hat auch frei :) Der kommt glaub nur alle 3-4 Tage in die Schule um die Lage zu checken!
 

Rollmac

Jonathan
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82
Bei mir ähnliches..
Gestern Handy Einkassiert worden , Musik ist angegegangen, heute wiederbekommen..

Wir dürfen Musik Hören in der Schule..
Bei Manchen Lehrern die ich nicht Mag provoziere ich manchmal und lasse im Unterricht die Kopfhörer richtig weitraushängen ^^..

Jaja das mit der Aufsichtspflicht nach der Schule..

Vor ein Paar Tagen hat meine Klassenlehrerin mich und einen Freund auf seinem Roller/Mofa gesehen ich hintendrauf ohne Helm , sie meinte wenn sie uns noch einmal sieht wird sie uns anzeigen^^


Gruß
 

Dinofelis

Gast
Moment mal, es kann ja wohl nicht sein, dass Lehrer das Eigentum von Schülern beschlagnahmen!

Mit der Benutzung des iPods auf dem Schulgelände bzw. während der Zeit der Aufsichtspflicht für den Lehrer hast Du gegen geltendes Gesetz verstoßen. Punkt.

Gesetz? Das Gesetz regelt ganz klar was das Eigentum eines Schülers ist. Spätestens bei Verlassen des Schulgeländes muss das Gerät wieder ausgehändigt werden. Ich würde gerne das Gesetz sehen, das eine Beschlagnahmung über diesen Zeitraum hinweg erlaubt.

"Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG)"

Ja, wenn es nicht erlaubt ist, die Dinger auf dem Schulgelände zu betreiben, dann ist solch eine erzieherische Maßnahme vielleicht zulässig, aber die Schule oder ein Lehrer erwirbt kein Recht an dem Eigentum, und darf es ganz sicher nicht über die erzieherische Maßnahme hinaus behalten. Und die muss im Fall der Abnahme von Eigentum beendet sein, wenn die Schule zu Ende ist.

Dieses "Gesetz" wurde hier ja zitiert. Da stand ganz klar, dass das bloße Mitbringen erlaubt ist, nur der Betrieb nicht. Also ist das Wegnehmen des Geräts sowieso ein Grenzfall, selbst wenn der Schüler es unerlaubt eingeschaltet hat.

Ich bin kein Jurist. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich Recht habe.
 

Skeeve

Pomme d'or
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ABER was ist, wenn das gerät kaputt ist. der lehrer muss es nichtmal absichtlich gemacht haben. er kann runterfallen oder was weiss ich. aus diesem grund würde ich einfach mal anfragen.

In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung. Dafür ist sie da.

Das ist die Frage. Bei "Freundschaftsdiensten" zahlt die Haftpflicht ja regelmäßig nicht. Wenn sich die Haftpflichtversicherung quer stellt und sagt, daß der Lehrer dem Schüler ja nur einen Gefallen getan hat, ist's Essig.

Nungut.. Weit hergeholt - vielleicht.

Nehmen wir mal an, sie zahlt! Hallo!? Jemand einen defekten iPod? Könnte man das Teil ja dem lieben Nachwux zur gefälligen Konfiszierung durch eine Lehrkraft mitgeben und nach Rückerhalt stante pedem ebenjene zu beschuldigen um einen neuen zu erhalten...