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Darf ein Lehrer meinen iPod wegnehmen und einbehalten?

nev03

Freiherr von Berlepsch
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Ich hätte dem Lehrer höflich (aber mit unverschämten Unterton) gefragt warum er ihn einziehen will und ihn auch darauf hingewiesen das du bereits am Bus stehst und jetzt mal abschalten willst.
Was soll er denn machen. Er darf ihn dir nicht mit Gewalt wegnehmen und falls du ne Strafarbeit aufbekommen hättest - sofort Beschwerde einreichen - am besten die ganze Klasse gegen ihn aufbringen und beim Direktor/Klassenlehrer beschweren.... das hat bis jetzt bei überheblichen Lehrern immer geklappt
Jetzt ist es natürlich zu spät. Lass deine Mutter mal nen unverschämten Beschwerdebrief schreiben o_O - dann haste das Ding ruckzuck wieder.

Edit: Da fällt mir ein bei uns gibt es auf der Schule auch einen Chemie Lehrer der die Klasse förmlich aufteilt. In seine Lieblinge und Opfer. Ein Opfer bekommt wegen Kaugummi kauen direkt die Hausordnung auf während er es bei seinen Lieblingen ignoriert. Selbst wenn man ihn darauf hinweist. Als könnte er uns dann nicht hören.
Über dieses Verhalten könnte ich mich stundenlang aufregen :mad:
 
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Head

Freiherr von Berlepsch
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ich check das nich - warum nimmt er dir das ding überhaupt weg? gibts nen generelles verbot davon an der schule oder bist du deswegen auffällig geworden im unterricht?
wenn diese 2 dinge nicht zutreffen hat er definitiv kein recht dir irgendwas wegzunehmen.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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am besten die ganze Klasse gegen ihn aufbringen und beim Direktor/Klassenlehrer beschweren....

klar ... und dann wundern warum der lehrer immer strenger wird und einen auf dem kieker hat.

man man man leuteln ... ich schreibe diesen kommentar von dir mal deinem alter zu. und nun noch ein kleiner rat für's leben, mit vernunft und höfflichkeit kommt man in der regel weiter, als mit drohungen und unverschämtem ton.

wie gesagt, a) kennen wir nur eine seite der medaille und b) auch ein lehrer ist nicht unfehlbar, muss man dann gleich immer mit kanonen auf spatzen schiessen.

mein rat ist wie auch schon von anderen geschrieben wurde:
kontaktiere den lehrer, frage höflich nach gründen und dann höre zunächst mal was er zu sagen hat. bedenke wenn du agressive massnahmen einleitest, dass du noch ein paar wochen mindestens mit ihm vorlieb nehmen musst. wenn sich sowas in der lehrerschaft rumspricht, kann der kollege dir ganz schnell das leben an der schule schwer machen ... auch lehrer halten zusammen ;). und ob das im verhältnis zu max 2 wochen ohne iPod steht ... entscheide selbst.

drohen und aggressive massnahmen ergreiffen sollte man erst wenn alle "sanften lösungen" fehlgeschlagen sind.

Edit: Da fällt mir ein bei uns gibt es auf der Schule auch einen Chemie Lehrer der die Klasse förmlich aufteilt. In seine Lieblinge und Opfer. Ein Opfer bekommt wegen Kaugummi kauen direkt die Hausordnung auf während er es bei seinen Lieblingen ignoriert. Selbst wenn man ihn darauf hinweist. Als könnte er uns dann nicht hören.
Über dieses Verhalten könnte ich mich stundenlang aufregen :mad:

dein edit ist das beste beispiel. ist es wert sich so über den kollgen aufzuregen?

"wenn mal was nicht so ist wie man will, muss man wollen wie es ist" ... macht das leben wesentlich einfacher ;)

oder anders: wenn du weisst dass er auf kaugummi so reagiert, warum dann nicht einfach vorher raus damit und zu seinen lieblingen gehören. ist den noten und dem frieden sicher dienlicher.
 
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patr!ck

Finkenwerder Herbstprinz
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@Head:

- Nein, es war ja draußen auf dem Pausenhof nach der Schule bzw. während des Wartens auf den Schulbus.
- Jein, es gibt so ein komisches Gesetz. Digitale Medien (davon sind usb-sticks, MP3-Player, Handys, CDs, DVDs, etc. betroffen) dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Schule gebracht werden. Sie dürfen nur im Notfall angemacht werden. Allerdings ist das bei einem Shuffle nicht wirklich sinnvoll, da er 1. kein Display hat und 2. man einen iPod nicht an einen zweiten Computer zur Datenübertragung anschließen kann. Anders sieht es bei einem Walkman-Player von Sony aus oder einem N-Series-Handy von Nokia.

Naja, jetzt ist es auch schon zu spät. Werde wohl noch zwei Wochen warten müssen bis ich meinen Shuffle sehe. Allerdings wenn da auch nur ein Kratzer dran ist, dann schwöre ihm Gott. Dann evtl. muss er mir einen neuen kaufen oder einen Teil davon ersetzen. Wenn er das nicht macht, erstatte ich Anzeige wegen Beschädigung meines Eigentums.

Liebe Grüße,
Patrick :-D
 

nev03

Freiherr von Berlepsch
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klar ... und dann wundern warum der lehrer immer strenger wird und einen auf dem kieker hat.

Ja aber in diesem Fall ist doch wirklich schon dreist oder nicht?! Ich meine er stand doch schon am Bus und für ihn war es erstmal der letzte Schultag. Wenn es andere Umstände wären wo es angebracht gewesen wäre -im Unterricht- aber in diesem Fall ist es einfach eine übertriebene und unnötige Reaktion vom Lehrer.
Alles darf man sich auch nicht gefallen lassen :p
 

duffman

Galloway Pepping
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Als mir mein iPod abgezogen wurde bin ich nach der Stunde zum stellvertretenden Direktor gegangen und habe höflich gefragt, ob ich ihn denn nicht wieder bekommen könnte. Ich muss dazu allerdings sagen, dass ich in der Stunde ein wenig mit meinem iPod touch gespielt habe, von daher war es berechtigt. Aber was macht man so in einer Vertretungsstunde ohne Lehrer... :-D War nur dumm, dass er ab und zu mal vorbeigeschaut hat.

Von Methoden wie Anzeige etc. halte ich absolut nichts. Der Lehrer sitzt am längeren Hebel und kann euch das Leben zur Hölle machen, also lasst es lieber gleich sein, bringt eh nichts.
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Geschieht dir recht.
Als Lehrer hätte ich noch einen Verweis draufgelegt.

Wieder mal ein genialer Beitrag! iPod auf dem Schulgelände... ja, steinigt ihn! Ich glaub du wärst auch einer, der sich die Schulordnung erstmal 20x genau durchgelesen hat und dann mind. 2 Leute pro Pause meldet.

"Herr Lehrer, da sind zwei auf der Toilette und schreiben SMS!!!" Wie lächerlich...


Also ich kann das insgesamt alles wenig nachvollziehen. In meiner Schulzeit war es überhaupt kein Problem seine technischen Gerätschaften, die einen eh immer begleiten (Handy, MP3-Player etc.) mit zur Schule zu nehmen und dort auch (natürlich nicht während des Unterrichts) zu nutzen.
Wieso sollte ich in der Pause nicht mal wen anrufen können? Wieso darf ich in einer Freistunde keine Musik hören?

Was ist das bloß für ein Schwachsinn? Und wieso erdreistet sich ein Lehrer und nimmt einem dann den iPod weg? Klingt für mich alles sehr abstrus...

Also ich würde auf keinen Fall die Ferien abwarten. Halte ich für untragbar, dass eine Lehrkraft je nach Lust und Laune irgendwelche Geräte "einkassiert". Selbst wenn der Lehrer dir den iPod in den nächsten Tagen wiedergibt würde ich mir gründlich überlegen den Vorfall mal genauer zu hinterfragen und ggf. mal beim Ministerium oder so anfragen, wie die einen solchen Fall werten.
 

Murcielago

Westfälischer Gülderling
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Kwoth, wenn du meine Beiträge nicht ertragen kannst empfehle ich dir die Ignorierliste.
 
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Finkenwerder Herbstprinz
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...

Also ich würde auf keinen Fall die Ferien abwarten. Halte ich für untragbar, dass eine Lehrkraft je nach Lust und Laune irgendwelche Geräte "einkassiert". Selbst wenn der Lehrer dir den iPod in den nächsten Tagen wiedergibt würde ich mir gründlich überlegen den Vorfall mal genauer zu hinterfragen und ggf. mal beim Ministerium oder so anfragen, wie die einen solchen Fall werten.

Danke Dir Kwoth, werde ich gleich mal machen :p
 

CARN

Welscher Taubenapfel
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Digitale Medien (davon sind usb-sticks, MP3-Player, Handys, CDs, DVDs, etc. betroffen) dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Schule gebracht werden. Sie dürfen nur im Notfall angemacht werden.

Dann sagt doch auch ein "Scheiß-Lehrer" mal was dazu. Ich unterrichte zwar nicht in Bayern sondern in NRW und Schulpolitik ist ja Ländersache und von daher eigentlich nicht direkt vergleichbar aber:

- dass es in Bayern das o.g. Gesetz gibt, hast Du ja selbst schon erkannt (gibt es bei uns z.B. nicht)

- die Aufsichtspflicht der Lehrer endet nicht mit dem Klingeln, sondern erstreckt sich auch "auf eine angemessene Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, dazu kann eine Aufsicht an der Schulbushaltestelle gehören." (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsicht_(Schulrecht)). Oder glaubt ihr, dass die "Frühaufsicht" im Schulgebäude da ist, weil Lehrer so unglaublich gerne 30 Minuten vor Dienstbeginn da sind?

Schauen wir uns also mal die Fakten an:
Mit der Benutzung des iPods auf dem Schulgelände bzw. während der Zeit der Aufsichtspflicht für den Lehrer hast Du gegen geltendes Gesetz verstoßen. Punkt.

Inwieweit es VERHÄLTNISMÄSSIG von Deinem Lehrer war, Dir den iPod vor längeren Ferien (soooo lange habt ihr in Bayern jetzt frei?) weg zu nehmen, mag man diskutieren. Das ganze Blabla von wegen "Anzeige" und "Polizei" und so weiter und so fort könnt ihr aber mal getrost vergessen.
 

Irreversibel

Holländischer Prinz
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Trag's mit Fassung. Ein Lehrer an meiner alten Schule hat Disketten die wir zur Schule mitgebracht haben, mit einem Magneten unbrauchbar gemacht wenn er sie in die Finger bekommen hat. Das war wohl seine Auffassung von "Kopierschutz". Der hat nichtmal gefragt was da drauf ist, einfach einmal mit dem dicken Magneten drüber, fertig.

Wir haben uns nie gefragt ob der das überhaupt durfte, sondern haben schön das Maul gehalten und uns halt vor dem in Acht genommen. Das passiert einem einmal und dann nicht mehr. Wenn man nicht gerade ein sehr eloquenter Schüler ist, sitzt der Lehrer immer am längeren Hebel. Und selbst wenn man dem in die Karre fährt und Erfolg hat kann man sich nicht lange darin sonnen, weil die meisten Menschen A****geigen und schlechte Verlierer sind. Irgendwie/-wann bekommt man sowas immer zurück, wenn man in der Hackordnung weiter unten steht.

Damals im Deutsch-Kurs hatten wir eine Schülerin, die von unserem Deutsch-Lehrer stets ungerecht schlecht benotet wurde und eine, die stets ungerecht gut benotet wurde. Die beiden haben dann einmal die Hausaufgabenhefte getauscht und den Lehrer vor versammelter Klasse vorgeführt. Ergebnis war, dass fortann danach beide stets schlecht benotet wurden und den Rektor hat's einen Scheiss gekümmert. Moralisch haben beide triumphiert, aber mehr als eine schöne Geschichte war's auch nicht.

Die Moral: Das Leben ist halt nicht gerecht, so wie es vielleicht sein sollte. Lass dir den iPod zurückgeben, entweder er sieht von selbst ein dass er ihn unrechtmäßig einbehalten hat oder er ist ein A****loch und mit einem A****loch möchte man sich nicht streiten, dann wird man nämlich selbst zu einem.

Nachtrag:

Ich find's nicht in Ordnung immer zu buckeln und sich wegzuducken, aber ich halte es für dumm gegen einen überlegenen Gegner die Deckung fallen zu lassen bloß um sich zu rächen. Wenn man sich das Ganze irgendwann mit ein bisschen Abstand in Gedächtnis zurückruft erscheint es vielleicht auch in einem anderen Licht.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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Inwieweit es VERHÄLTNISMÄSSIG von Deinem Lehrer war, Dir den iPod vor längeren Ferien (soooo lange habt ihr in Bayern jetzt frei?) weg zu nehmen, mag man diskutieren. Das ganze Blabla von wegen "Anzeige" und "Polizei" und so weiter und so fort könnt ihr aber mal getrost vergessen.

/agreed


Selbst wenn der Lehrer dir den iPod in den nächsten Tagen wiedergibt würde ich mir gründlich überlegen den Vorfall mal genauer zu hinterfragen und ggf. mal beim Ministerium oder so anfragen, wie die einen solchen Fall werten.

klar am besten gleich in karlsruhe persönlich vorbeifahren und im bundestag einen ausschuss einberufen.

was ein schwachsinn ... und dann sich wundern wenn der lehrer einen auf dem kieker hat.

ob es gerechtfertig war wage ich auch zu bewzeifeln, aber wie schon geschrieben wurde VERHÄLTNISMÄSSIG(keit) ist das stichwort ;)

und nach wie vor kennen wir nur eine meinung. und werden die zweite wohl auch nie aus erster hand erfahren.
 

Samsas Traum

Pommerscher Krummstiel
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Dann sagt doch auch ein "Scheiß-Lehrer" mal was dazu. Ich unterrichte zwar nicht in Bayern sondern in NRW und Schulpolitik ist ja Ländersache und von daher eigentlich nicht direkt vergleichbar aber:

- dass es in Bayern das o.g. Gesetz gibt, hast Du ja selbst schon erkannt (gibt es bei uns z.B. nicht)

- die Aufsichtspflicht der Lehrer endet nicht mit dem Klingeln, sondern erstreckt sich auch "auf eine angemessene Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende, dazu kann eine Aufsicht an der Schulbushaltestelle gehören." (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsicht_(Schulrecht)). Oder glaubt ihr, dass die "Frühaufsicht" im Schulgebäude da ist, weil Lehrer so unglaublich gerne 30 Minuten vor Dienstbeginn da sind?

Schauen wir uns also mal die Fakten an:
Mit der Benutzung des iPods auf dem Schulgelände bzw. während der Zeit der Aufsichtspflicht für den Lehrer hast Du gegen geltendes Gesetz verstoßen. Punkt.

Inwieweit es VERHÄLTNISMÄSSIG von Deinem Lehrer war, Dir den iPod vor längeren Ferien (soooo lange habt ihr in Bayern jetzt frei?) weg zu nehmen, mag man diskutieren. Das ganze Blabla von wegen "Anzeige" und "Polizei" und so weiter und so fort könnt ihr aber mal getrost vergessen.

bis zu dem punkt das er gegen ein geltendes gesetz verstoßen hat stimme ich gerne deinem text zu, allerdings besitzt der lehrer trotzdem kein recht den iPod längere zeit ansich zu nehmen. dies ist in dem fall sogesehen selbstjustiz. desweiteren ist es dem lehrer zwar nicht verboten freundlich nach dem iPod zu verlangen und ansichzunehmen, sollte der schüler seinen iPod allerdings zurückverlangen, wäre es unterschlangung sollte der lehrer ihn nicht rausgeben,... und auf zwang darf der lehrer sowieso gar nichts. klar gibs son paar punkte die dem lehrer einiges erlauben um ordnung in den unterricht zu bekommen, die gesetzte und vergehen bleiben trotzdem die die es auch ausserhalb der schule wären.
 

phkl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Leute kriegt euch doch mal wieder ein hier... sowas passiert doch täglich und meine Güte ob das rechtens ist oder nicht... mir wurde der iPod auch schon mal über die Ferien weggenommen. Ist halt so.
 

CARN

Welscher Taubenapfel
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allerdings besitzt der lehrer trotzdem kein recht den iPod längere zeit ansich zu nehmen. dies ist in dem fall sogesehen selbstjustiz. desweiteren ist es dem lehrer zwar nicht verboten freundlich nach dem iPod zu verlangen und ansichzunehmen, sollte der schüler seinen iPod allerdings zurückverlangen, wäre es unterschlangung sollte der lehrer ihn nicht rausgeben,... und auf zwang darf der lehrer sowieso gar nichts. klar gibs son paar punkte die dem lehrer einiges erlauben um ordnung in den unterricht zu bekommen, die gesetzte und vergehen bleiben trotzdem die die es auch ausserhalb der schule wären.

Was Du da schreibst klingt schön, stimmt aber schlicht und ergreifend nicht.

"Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG)"

Und da Du mir ja in Sachen "geltendes Recht" zugestimmt hast, wirst Du mir auch zustimmen, dass eine Gesetzesübertretung ein "nichtordnungsgemäßer Schulbetrieb" ist. Und damit ist der Lehrer im Recht. Von wegen "Selbstjustiz". Blödsinn.

Wie gesagt, ob der Kollege verhältnismäßig gehandelt hat, kann ich nicht sagen. Dazu müsste man tatsächlich auch die andere Seite hören und in Erfahrung bringen, was für ein Schüler paba92 denn nun tatsächlich ist und ob er/sie wirklich so lammfromm ist, wie es hier den Anschein macht. Aber wie bereits zuvor zu lesen - die andere Seite der Medaille werden wir hier wohl nicht zu hören bekommen.

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CARN (Scheiß-Lehrer)
 
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Kwoth

Kalterer Böhmer
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klar am besten gleich in karlsruhe persönlich vorbeifahren und im bundestag einen ausschuss einberufen.

Haha, ja genau. Total ulkig. Da will sich wer erkundigen. Was ein Depp... ne, schöne Einstellung und grandios überspitzt um es anschaulich zu machen! Schön!

Ich halte es weiterhin für höchst fragwürdig, was hier gemacht wurde. Sicherlich ist der Weg zur Polizei usw. übertrieben und die Verhältnismäßigkeit würde dann ebenso nicht mehr vorhanden sein.

Aber ich denke, dass man sich durchaus mal erkundigen sollte, inwieweit sowas korrekt ist. Also ich bezweifel, dass der iPod einfach so mal 2 Wochen weggenommen werden darf. Mir fehlt hierfür jegliches Verständnis.
 

Hallo

Gast
Schauen wir uns also mal die Fakten an:


Der Schüler hat in diesem Fall seinen iPod für das Musikhören auf dem Nachhauseweg benutzt. Bei der Schulaufsichtspflicht geht es auch darum, die Eigenverantwortlichkeit der Schüler zu fördern! Ich kann bei diesem Verhalten des Schülers nichts Verwerfliches erkennen, sondern ein Eigenverantwortliches handeln, dass er den iPod erst nach dem Unterricht benutzt, um sich die Wartezeit auf den Schulweg zu verschönern und sicherlich auch nach der Schule zu entspannen.

Einem jungen Menschen in dieser Situation den iPod wegzunehmen, hat etwas sadistisches! Insbesondere noch vor den Ferien. Sich dabei auf ein Schulgesetzt zu berufen das sich auf übergriffig in dieser Form auf den Schulweg erweitert hat für mich nur etwas Perfides und damit kann man dann schön seine sadistischen Neigungen Schülern gegenüber verstecken.

Gerade für jungen Menschen müssen Verbote auch in gewisser Weise einsichtig und auch logisch sein. Ein solches sadistisches Verhalten eines Lehrers stört die Lehrer- Schülerbeziehung und auch wenn ich Lehrer wäre würde ich ein solches Verhalten meines Kollegen missbilligen.

Wäre es mein Kind, dann würde ich bei dem Lehrer vorstellig werden, und ihn fragen ob er das unter der Herstellung eines guten Lehrer- Schülerverhältnis versteht und ihn um die Herausgabe des iPod bitten.
 

CARN

Welscher Taubenapfel
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Gerade für jungen Menschen müssen Verbote auch in gewisser Weise einsichtig und auch logisch sein. Ein solches sadistisches Verhalten eines Lehrers stört die Lehrer- Schülerbeziehung und auch wenn ich Lehrer wäre würde ich ein solches Verhalten meines Kollegen missbilligen.

Mhmm. Klar. "Mami, mami, ein sadistischer Lehrer hat mir, aufgrund seiner Allmachtsphantsien und weil er sexuell befriedigt wird, wenn er seine Macht an mir auslassen kann, meinen iPod weggenommen."

Aber Hallo!
 

trainman

Jonathan
Registriert
29.04.08
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81
is ja harmlos.
ich hab n lehrer anner schule der wirft handys und ipods rigeros aus dem fenster!