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West Virginia verklagt Apple wegen mutmaßlicher Versäumnisse bei Missbrauchsdarstellungen

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Der US-Bundesstaat West Virginia geht juristisch gegen Apple vor. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Konzern vor, Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf iCloud und iOS-Geräten nicht ausreichend zu verhindern.

Verbraucherschutzklage gegen Apple

West Virginias Generalstaatsanwalt John „JB“ McCuskey hat eine Verbraucherschutzklage gegen Apple eingereicht. Er argumentiert, Apple habe es versäumt, das Speichern und Verbreiten einschlägigen Materials über iOS-Geräte und iCloud-Dienste wirksam zu unterbinden. McCuskey, ein Republikaner, wirft Apple vor, das eigene Datenschutzimage und wirtschaftliche Interessen über den Schutz von Kindern zu stellen.

In der Klage heißt es, andere große Technologiekonzerne wie Google, Microsoft und Dropbox gingen entschlossener gegen entsprechende Inhalte vor. Diese Unternehmen setzen laut McCuskey unter anderem auf Systeme wie PhotoDNA, um Missbrauchsdarstellungen zu erkennen und zu blockieren.

PhotoDNA wurde 2009 von Microsoft und dem Dartmouth College entwickelt. Die Technologie nutzt ein Verfahren aus „Hashing und Abgleich“, um Bilder zu identifizieren, die bereits als Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder bekannt und an Behörden gemeldet wurden. Solche Bilder können dann automatisch erkannt und gesperrt werden.

Apples abgebrochene CSAM-Pläne

Apple hatte 2021 eigene Funktionen zur Erkennung solcher Inhalte auf iCloud angekündigt. Die Systeme sollten automatisch Fotos von Kindesmissbrauch identifizieren, entfernen und im Fall von Uploads in der iCloud in den USA an das National Center for Missing & Exploited Children melden.

Nach massiver Kritik von Datenschutzorganisationen zog Apple diese Pläne jedoch zurück. Kritiker:innen warnten, die Technologie könne eine Hintertür für staatliche Überwachung öffnen und später zur Zensur anderer Inhalte auf iOS-Geräten missbraucht werden. Seit dem Rückzug der Pläne sehen sich Apples Bemühungen einem breiten Spektrum an Kritik ausgesetzt.

2024 warf die britische Aufsichtsorganisation National Society for the Prevention of Cruelty to Children Apple vor, Missbrauchsdarstellungen in den eigenen Produkten nicht ausreichend zu überwachen, zu erfassen und an Behörden zu melden. Im selben Jahr reichten tausende Überlebende sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Kalifornien Klage ein. Sie argumentieren, Apple hätte die ursprünglichen CSAM-Funktionen nicht aufgeben dürfen und habe durch die Verbreitung solcher Inhalte im Netz dazu beigetragen, dass Betroffene ihre Traumata erneut durchleben müssen.

Apple verweist auf bestehende Schutzfunktionen

Apple positioniert sich seit Jahren als besonders datenschutzorientiertes Unternehmen. Diese Linie betont der Konzern spätestens seit einem offenen Brief von Geschäftsführer Tim Cook im Jahr 2014. Sollte West Virginia mit der Klage Erfolg haben, könnte Apple zu Änderungen an Design oder Datensicherheit seiner Produkte gezwungen werden. Der Bundesstaat fordert neben gesetzlichen und Strafschadensersatzansprüchen auch eine einstweilige Verfügung, die Apple zur Einführung wirksamer CSAM-Erkennung verpflichten soll.

In einer per E-Mail übermittelten Stellungnahme an CNBC erklärte ein Apple-Sprecher, der Schutz der Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer:innen, insbesondere von Kindern, stehe im Zentrum des Handelns des Unternehmens. Apple verweist auf bestehende Jugendschutzfunktionen und Werkzeuge wie „Kommunikationssicherheit“. Diese Funktion greift automatisch auf Kindergeräten ein, wenn in Nachrichten, geteilten Fotos, AirDrop-Übertragungen oder sogar Live-FaceTime-Anrufen Nacktheit erkannt wird.

Damit wolle Apple zeigen, dass das Unternehmen den Nutzer:innen Sicherheit, Schutz und Privatsphäre bieten wolle. Man arbeite täglich an neuen Lösungen, um sich weiterentwickelnden Bedrohungen zu begegnen und eine möglichst sichere Plattform für Kinder bereitzustellen, so der Sprecher.

Via: https://www.cnbc.com

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Tags: Kinderschutz, CSAM, AI-Zusammenfassung, West Virginia, PhotoDNA, Apple, iOS, iCloud, Klage, Datenschutz

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