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Google muss wegen EU-Digitale-Märkte-Gesetz rund 1 Milliarde Dollar zahlen

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Die EU-Kommission hat Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, wegen Verstößen gegen das Digitale-Märkte-Gesetz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Im Fokus stehen bevorzugte Behandlung eigener Dienste in der Suche und Beschränkungen im Play Store.

EU ahndet Bevorzugung eigener Google-Dienste

Die Europäische Kommission verhängte eine Gesamtsumme von 890 Millionen Euro (etwa 1 Milliarde Dollar / rund 920 Millionen Euro) gegen Alphabet. Die Strafe basiert auf zwei getrennten Verstößen gegen das Digitale-Märkte-Gesetz (Digital Markets Act, DMA), das große Plattformbetreiber als sogenannte Torwächter zu fairen Marktpraktiken verpflichten soll. Ein Bußgeld in Höhe von 460 Millionen Euro richtet sich gegen Googles Praxis, eigene Dienste wie Shopping, Hotels und Flüge in den Suchergebnissen zu bevorzugen. Laut Kommission werden diese Angebote prominenter dargestellt, während vergleichbare Dienste von Drittanbietern nicht die gleiche Sichtbarkeit erhalten.

Die jetzt verkündete Entscheidung folgt auf eine mehr als zweijährige Untersuchung zur Nicht-Einhaltung des DMA durch Google Suche und den Play Store. Bereits im März 2025 lag eine vorläufige Einschätzung der Kommission vor. Google erhielt anschließend Zeit, die Bedenken auszuräumen, inklusive einer Fristverlängerung im Mai 2026, nachdem ein früherer Änderungsvorschlag der Kommission als nicht ausreichend bezeichnet worden war.

Beschränkungen für Entwickler:innen im Play Store im Visier

Die zweite Teilstrafe beläuft sich auf 430 Millionen Euro und betrifft Googles Vorgaben für Android-Entwickler:innen im Play Store. Nach Auffassung der Kommission verstößt Google gegen die sogenannten Anti-Steering-Regeln des DMA. Diese sehen vor, dass App-Entwickler:innen Nutzer:innen frei über alternative, teils günstigere Bezugs- und Bezahloptionen informieren und sie auch auf externe Webseiten außerhalb des Google Play Stores leiten dürfen. Laut Kommission verhindert Google jedoch, dass Entwickler:innen ihre Angebote in Vertriebskanälen ihrer Wahl, einschließlich App-Stores von Drittanbietern, ungehindert kommunizieren, bewerben und Verträge mit Nutzer:innen abschließen können.

Die Kommission ordnete an, dass Google Dienste von Drittanbietern in der Suche künftig fair und nicht diskriminierend behandeln muss. Zudem soll der Konzern Entwickler:innen, die ihre Apps über den Google Play Store vertreiben, ermöglichen, Angebote und Vertragsabschlüsse nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Play Stores zu bewerben und abzuwickeln.

Fristen, Risiken und politische Einordnung

Google hat nun 60 Tage Zeit, seine Richtlinien anzupassen, andernfalls drohen weitere regelmäßige Strafzahlungen. Die Kommission erinnert daran, dass das DMA für Verstöße Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorsieht. Bei Google entspricht dies 40 Milliarden Dollar (rund 36,8 Milliarden Euro), ausgehend von gemeldeten 400 Milliarden Dollar (rund 368 Milliarden Euro) Umsatz im Jahr 2025. Die aktuelle Strafe ist die erste, die Google unter dem neuen EU-Regelwerk trifft.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, betonte die Ziele des DMA. Produkte sollten sich durch Qualität durchsetzen und nicht, weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt. Außerdem hätten europäische Verbraucher:innen das Recht, von App-Entwickler:innen informiert zu werden, wo sie die besten Angebote erhalten, auch wenn der App-Store-Betreiber daran nichts verdient. Die Kommission sieht darin einen Beitrag zu Fairness, Auswahl und Innovation in digitalen Märkten für alle Bürger:innen in der EU. Google war zunächst für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Kommission spricht von einer laufenden Entwicklung des Falls.

Via: www.theverge.com · www.cnbc.com

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Tags: Google Play Store, DMA, Digital Markets Act, App-Entwickler:innen, Android, Google Suche, Google, EU-Kommission, Wettbewerb, Alphabet, Kartellrecht

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