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Psystar feiert ersten Erfolg im Streit mit Apple

Cathul

Tydemans Early Worcester
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Wie der Kollege oben schon erwähnte, hat OS X eine offizielle und völlig kostenlose Schnittstelle für Treiber. Und jeder kann dafür soviele Treiber schreiben, wie er lustig ist. Die liegen unabhängig auf der Platte und werden vom Kernel geladen bei Bedarf.

Die Frage muss also schon heute lauten, wieso nicht mehr Hardware-Hersteller Treiber für Mac OSX entwickeln, wo doch die APIs zur Treiberentwicklung offen liegen.
Apple kann sich also schon jetzt auf eine ziemlich komfortable Position zurück ziehen.

Drittens kann kein Dritter einfach so einen Treiber für Linux schreiben, denn er muß in unter der GPL freigeben. Und das wollen viele nicht. Also schreiben sie erst gar keine.

Ich glaube kaum das der Linux-Treiber für NVidia-Karten unter der GPL steht. ;)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Die Frage muss also schon heute lauten, wieso nicht mehr Hardware-Hersteller Treiber für Mac OSX entwickeln, wo doch die APIs zur Treiberentwicklung offen liegen.
Apple kann sich also schon jetzt auf eine ziemlich komfortable Position zurück ziehen.
Warum sollten sie? In den Macs steckt fast alles drin, was man benötigt und die meiste Hardware, die man an einen Mac anschließt, benötigt keine separaten Treiber.
Es gibt also nur ganz wenig Hardware, die man an einem Mac betreiben möchte, die nicht Out-of-the-Box läuft.
 

MacMark

Jakob Lebel
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... Ich glaube kaum das der Linux-Treiber für NVidia-Karten unter der GPL steht. ;)

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Eigentlich meinte ich "unter GPL bzw. als Open Source". Viele wollen ihr know how nicht als Open Source verteilen.
 

SilentCry

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Sollten die Mac zwangsweise frei erhältlich machen für alle PC`s so wird die Fehlerzahl wohl steigen da alles unterstützt werden muss usw.
Das sagt niemand, es geht hier nur darum, ob Apple per jure den Verkauf von solchen Clons verbieten kann. Wenn Apple de jure scheitert werden sie es technisch verhindern. Denn das dürfen sie, verpflichten kann Apple niemand, OS X auf 08/15-HW lauffähig zu machen.

Die Implikationen aus:
Man braucht ja auch keine 25 Versionen zu schreiben, wenn die Betriebssystem auf Applikationslevel kompatibel sind.
und
Wie gesagt: Siehe Étoilé oder die allgemeine Linux/BSD-Welt. Da funktionieren die Applikationen auch unabhängig vom System.
und
Es gibt auch genug Plattformen, die OS-unabhängige Programmierung ermöglichen. Java oder RealBASIC seien hier mal als Beispiel genannt.
haben leider einen gravierenden Nachteil: Besonderheiten des Betriebssystems sind so nicht nutzbar. Man sieht das schön an den Portierungen (zB. OpenOffice, das lange nur mit X11 lief und kein Aqua hatte. Oder TrueCrypt, das sich funktional und von der Bedienung von der Windowsversion unterscheidet. Oder der ganze Java-Kram, der eben keine Besonderheiten des jeweiligen OS berücksichtigen kann.) Ein "API-gleichgeschaltetes" Programm für Win/OS X/Linux in allen Variationen wird wohl kaum eine iCal-Unterstützung mitbringen, wird keine Rücksicht auf TimeMachine nehmen und wird sich nicht darum scheren, dass es in OS X vernünftigerweise die Kopfleiste verwenden soll statt eigener Fenstermenüs.

Ich möchte eigentlich keinen applikatorischen Einheitsbrei, der sich dann an der minimalen Schnittmenge jedes unterstützten OS orientiert und alle darauf beschränkt was zB. ein fvwm-basiertes Linux kann.

Ich als Kunde kaufe das Betriebssystem mit der Einschränkung, es nur auf einem Mac verwenden zu dürfen. Mit dem Kauf erkläre ich mich mit den Lizenzbedingungen einverstanden - das steht auf der Verpackung. Wenn ich will, kann ich die vorher lesen. Ich verstehe diese Juristen nicht.
Dieses Gedöns dass der Kunde diese Lizenz nicht bei Abschluss des Kaufs mitbekommt ist ja nur eine Blendgranate, weil es so einfach ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass für Privatkunden diese EULAs so oder so keine Relevanz haben, SW ist urheberrechtlich geschützt, es ist in Europa meines Erachtens für jede Firma unmöglich, mit sinnwidrigen Einschränkungen den Konsumenten zu dominieren. Ich bleibe bei meinem Buchbeispiel. Auch wenn die Verkäuferin vorher klar stellt, dass man das Buch nur auf einer IKEA-Couch lesen darf, könnte man das mMn. abnicken und am Abend in der Bar herzhaft darüber lachen.

Es wäre zu wünschen, dass sich eine Firma mal traut, diesen Ball aufzugreifen und zu versuchen, die EULA dadurch wirksam zu schalten, dass man sie vor dem Kauf zur Kenntnis nehmen _muss_.
So eine Platzwunde samt blauer Augen wie sich die dann holen würden ... dann wäre das für immer vom Tisch, so wie sittenwidrige Regelungen in Mietverträgen.

Kurz: Man kann nicht alles machen, nur weil man es auf ein Blatt Papier druckt und einen anderen Menschen mehr oder minder nötigt, das zu unterschreiben. Das ist mit Mietverträgen so, mit Büchern und Musik udn das ist auch mit SW-Lizenzen im privaten Bereich so.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Das sagt niemand, es geht hier nur darum, ob Apple per jure den Verkauf von solchen Clons verbieten kann. Wenn Apple de jure scheitert werden sie es technisch verhindern. Denn das dürfen sie, verpflichten kann Apple niemand, OS X auf 08/15-HW lauffähig zu machen.

Die Implikationen aus [...] haben leider einen gravierenden Nachteil: Besonderheiten des Betriebssystems sind so nicht nutzbar. Man sieht das schön an den Portierungen (zB. OpenOffice, das lange nur mit X11 lief und kein Aqua hatte.
Ich sehe das nicht so. Es sollte kein Problem darstellen, dass eine vernünftige API-Schnittstelle geschaffen wird. X11 ist ja bereits Plattformübergreifend und die Applikationen funktionieren sowohl mit einem minimalistischen Fenstermanager als auch mit Beryl/Compiz.
Die Menüleiste von Mac OS X ist auch das kleinste Übel ;)

Kurz: Man kann nicht alles machen, nur weil man es auf ein Blatt Papier druckt und einen anderen Menschen mehr oder minder nötigt, das zu unterschreiben. Das ist mit Mietverträgen so, mit Büchern und Musik udn das ist auch mit SW-Lizenzen im privaten Bereich so.
Fällt so etwas nicht unter Vertragsfreiheit?
Warum ist es illegal, gekaufte Software einfach so zu vervielfältigen und an andere Menschen zu verteilen? Immerhin hat man ja die Software gekauft und kann damit machen, was man will!
Also ich sehe es eher negativ, wenn Lizenzbestimmungen ungültig werden, weil dann ebenfalls das Problem besteht, dass günstige für den Hausgebrauch bestimmte Software teurer werden wird, weil man ja nicht mehr den Verwendungszweck einschränken kann (z.B. Schülerversionen, Non-Commercial-Versionen etc.).
 

SilentCry

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Fällt so etwas nicht unter Vertragsfreiheit?
Nein.
Wir sind hier nicht in den USA. Hier kann ein Vermieter zB. keine sexuellen Handlungen als Mietbestandteil fordern. Er kann Dir auch nicht verbieten, einen [füge ethnische Minderheit hier ein] zu Gast zu haben, etc. Andere Dinge (wie Haustiere) kann er verbieten. Und das Beispiel der Miete ist noch sehr schwach, denn der Mieter erwirbt kein Eigentum. Eigentlich müsste man eine Eigentumswohnung als Beispiel heranziehen. Ich verkaufe Dir eine Eigentumswohnung wenn Du unterschreibst, dass Du darin nie einen [enter ...] zu Gast haben wirst. Das kannst Du _sehenden Auges_ unterschreiben, es hat keine Gültigkeit.

Eigentlich ist der Vergleich mit dem Buch am treffendsten. Das umfasst nämlich auch den Rechtsraum, den das UrhG bietet.

Warum ist es illegal, gekaufte Software einfach so zu vervielfältigen und an andere Menschen zu verteilen? Immerhin hat man ja die Software gekauft und kann damit machen, was man will!
Das ist es nicht zwingend verboten. Lassen wir Tauschbörsen beiseite, da ist es klar illegal, aber Du darfst zum Beispiel Sicherheitskopien machen. Du darfst auch SW mehrfach installieren, solange Du sicher stellst, dass sie nur einmal läuft zu einem Zeitpunkt (das ist ein altes Thema: Darf ich XY auf meinem Computer zuhause UND auf dem Laptop installieren? Dann sagen die Lizenzbestimmungen nein, aber das ist völlig schnuppe. Wenn Du es kannst, ohne das UrhG zu verletzen (Umgehung techn. wirksamer Kopierschutzmaßnahmen) dann darfst Du Privatkopien anlegen.) Musik übrigens auch: Du darfst jemandem eine selbstgebrannte CD zum Geburtstag schenken, von Liedern, die nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage stammen. Ja, das darfst Du, Du darfst die neueste Britney Spears CD auch kopieren und eine Deiner Mutter und eine andere Kopie Deiner Freundin schenken. Gegenwärtig sagt man 5 bis 8 Privatkopien sind legal. (Achtung: Solltest Du sowas machen darf Dir Deine Mutter/Freundin/bester Kumpel keinesfalls auch nur den Rohling bezahlen! Jede Form der Abgeltung und sei es nur der Datenträger, würde diese Kopie illegal machen.) Die Musikindustrie propagiert da was ganz, ganz anderes, trotzdem hat sie nicht Recht - und ich bin sicher, die Anwälte der MI wissen das so wie die Anwälte der SW-Schmieden das mit den EULAs wissen und deswegen auch keinen Präzendenzfall schaffen werden. FUD im Bezug auf die EULAs wirkt viel besser, das sieht man auch in diesem Thread.

Also ich sehe es eher negativ, wenn Lizenzbestimmungen ungültig werden, weil dann ebenfalls das Problem besteht, dass günstige für den Hausgebrauch bestimmte Software teurer werden wird, weil man ja nicht mehr den Verwendungszweck einschränken kann (z.B. Schülerversionen, Non-Commercial-Versionen etc.).
Das darf man nicht vermischen. Geschäftliche Nutzung ist ein anderes Thema. Bleiben wir bitte beim Privatkunden. Im Privatbereich kenne ich mich aus (obwohl ich kein Jurist bin und daher auch keine Rechtberatung mache) - bei B2B-Bestimmungen weiss ich einfach nur: Es ist anders als im privaten Konsumbereich.

btw: Es kann wohl sein, dass Psystar verliert, weil sie als Firma (!) die Lizenzbestimmungen Apples umgehen. Psystar bietet ja quasi die Dienstleistung an, OS X auf einem nicht-Apple-Gerät zu installieren, das ist gewerblich weil gewinnorientiert und damit möglicherweise tatsächlich illegal. Wie gesagt, ich habe keine "strong feelings", weder für noch gegen Psystar. Aber es ist mir wichtig klar zu stellen dass auch Apple nicht über dem Gesetz steht und die EULAs dieser Welt das Papier nicht wert sind, auf das sie gedruckt werden könnten. Bzw. wie ich schon mal sagte: Auf WC-Papier kann man EULAs drucken, dann sind sie am richtigen Medium.
 

Paganethos

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Sorry, ich musste gerade lachen. Es gibt halt Leute, die können sich einen iMac oder Macbook nicht leisten, wollen aber trotzdem auf OS X nicht verzichten. Aber ein verwöhnter 15-jähriger kann sich sowas eh nicht vorstellen :D

Man könnte aber zB einen Teil seiner Ferien opfern wenns denn umbedingt ein Rechner mit OS X sein soll.


Sorry, aber beim dem Post musste ich wirklich lachen.
 

Chezar

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Haha... ich kenn da auch so einen Fall: Den Sohn eines Bekannten. Auf den Rat, er könnte ja in den Ferien jobben meint er nur: "Was? Arbeiten? In den Ferien? Nee, da hab ich keinen Bock drauf!"
 

Jamsven

London Pepping
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Haha... ich kenn da auch so einen Fall: Den Sohn eines Bekannten. Auf den Rat, er könnte ja in den Ferien jobben meint er nur: "Was? Arbeiten? In den Ferien? Nee, da hab ich keinen Bock drauf!"

"Bock" hab ich auf malochen auch nie, aber der Rubel muss ja rollen.
Leider ist es ja so das das Verhältnis Geld:Freizeit antiproportional ist. :(
 

Chezar

Galloway Pepping
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"Bock" hab ich auf malochen auch nie, aber der Rubel muss ja rollen.
Leider ist es ja so das das Verhältnis Geld:Freizeit antiproportional ist. :(

Ja ich geh ja auch nur zur Arbeit, weil ich so unglaublich viel Bock und Enthusiasmus hab... ich würd auch für lau gehn, weils mir so unfassbar viel Spaß macht :-D Willkommen im Leben sag ich da bloß... wenn das Balg Geld braucht, dann muss es halt was dafür tun, man bekommt nun mal (im Normalfall) nichts geschenkt und mit 16 kann man durchaus schon selbst was tun, damit mehr Geld in die Tasche kommt.
 

Jamsven

London Pepping
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Das stimmt so mathematisch nicht. Ob du für 10€ 1h oder 1min arbeiten musst, es bleibt proportional zueinander (auch zur Freizeit). ;)

Nö aus eigener Erfahrung ist es so, dass man durch viel Arbeit auch mehr in die Kasse bekommt.
Dein positiver Nebeneffekt ist, dass man nicht aus Langeweile dieses wieder ausgibt.
 

r2d277

Ribston Pepping
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Stell dir mal einen Basis Mac Pro mit PC Hardware zusammen. Aber bitte darauf achten, das die Komponenten nach Möglichkeit die gleichen sind. Dann sag mal den Preis. Als Gehäuse kannst du ein Alu Gehäuse von Lian Li nehmen. Danach überdenke noch einmal den die Aussage "(welche deutlich günstiger wäre)".

ja, so eine liste habe ich vor geraumer zeit auch mal in einem anderen thread zur verfügung gestellt, da gings um einen imac...nur irgendwie hatten einige leute mit den preisen ein problem...bzw. konnten die konfig, wieso mobil etc. nicht nachvollziehen...o_O

da frag ich mich manchmal selber, ob die leute nicht wissen, was sie so kaufen....

@silentcry
gute beispiele;)
 

helau2006

Granny Smith
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Hallo! Ich fragte mich an anderer Stelle und frage mich jetzt wieder: Warum verkauft Apple das OSX nicht exklusiv als Bundle im iMac- oder MacPro Paket oder eben als Update exklusiv an registrierte iMac/MacPro Kunden? Das abgespeckte OSX für die iPhones gibt's auch nicht an der Ladentheke. Ich denke, die ganze Diskussion wäre dann obsolet.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Das abgespeckte OSX für die iPhones gibt's auch nicht an der Ladentheke. Ich denke, die ganze Diskussion wäre dann obsolet.

Das kann sich doch auch jeder von der Applesite als .ipsw Datei runterladen... ;)
 

MacMark

Jakob Lebel
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Nö, OS X liegt beim iPhone auf dem Massenspeicher und nicht in der Firmware.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Nö, OS X liegt beim iPhone auf dem Massenspeicher und nicht in der Firmware.
Ist doch völlig irrelevant. Das iPhone läuft mit OSX und das OSX ist in der IPSW (woher sollte die Software auch sonst kommen?).

Eigentlich müsste man eine Eigentumswohnung als Beispiel heranziehen. Ich verkaufe Dir eine Eigentumswohnung wenn Du unterschreibst, dass Du darin nie einen [enter ...] zu Gast haben wirst. Das kannst Du _sehenden Auges_ unterschreiben, es hat keine Gültigkeit.
Das klaffen Deine Vorstellungen und die deutsche Rechtsrealität aber ziemlich auseinander (für Österreich kann ich da nicht sprechen).
Hier in Deutschland kann es sogar sein, dass Verwalter und/oder Hausgemeinschaft einem Verkauf der Eigentumswohnung zustimmen müssen.

Eigentlich ist der Vergleich mit dem Buch am treffendsten. Das umfasst nämlich auch den Rechtsraum, den das UrhG bietet.
Auch mit einem Buch darf man nicht alles machen, obwohl man Eigentümer davon ist. Streng genommen erwirbt man ja auch keine Software an sich, sondern die Lizenz, diese zu Nutzen plus den Datenträger und der Dokumentation.
Warum gerade bei Software im Vergleich zu anderen Lizenzen eine Ausnahme gemacht wird, ist nicht wirklich einleuchtend.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mure77

Golden Noble
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Wir können nicht Wasser predigen und Wein saufen......

Wir können nicht einerseits bei Aldi, Penny, Lidl und Plua einkaufen und auf der anderen Seite erwarten dass die Upper Class die Upper Class bleibt.

Das beißt sich. Wir haben mir unserem Billigwahn die Globalisierung soweit voran getrieben das viele Branchen heute krank oder schon tot sind, sie wissen es aber noch nicht.....

Bald wird noch die Leistung der Sportvereine gedeckelt und eingedämmt damit kein Verein besser ist als der Andere ?

Entweder wir wollen den Wettbewerb oder wir wollen ihn nicht. Entscheidet Euch doch mal. Nicht auf der einen Seite die Rosinen lutschen und auf der anderen Seite meckern. Aufwachen !
 
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