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Psystar feiert ersten Erfolg im Streit mit Apple

Cathul

Tydemans Early Worcester
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Dazu führe ich den allseits beliebten Auto Vergleich an, in dem Mercedes-Benz Recht bekommen hat, die Garantieleistungen an regelmäßige Wartungen in Vertragswerkstätten zu binden.

Artikel Welt.de


Der Gebrauchtwagenkäufer hat sich die MB AGBs bestimmt auch nicht vor dem Kauf durchgelesen.
Trotzdem wollte er dann die darin enthaltene Garantie.

Richtig, und Apple braucht im Falle, dass sich jemand OSX auf seinem PC installiert, keinen Support leisten. Ich denke das ist unstrittig und hier auch nicht das Thema, welches bezogen auf Deine Quelle heissen würde: Darf Kunde seinen Mercedes auch in einer freien Werkstatt warten lassen?

Genau das verbietet das Urteil übrigens nicht, sondern sagt lediglich aus, dass Mercedes keine Garantie leisten muss, wenn der Kunde den Wagen woanders reparieren lässt.

Auch ging es in dem Urteil nicht um die gesetzliche Garantie/Gewährleistung, die kein Autohersteller in Deutschland verweigern darf, sondern um eine erweiterte Garantie nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Dein Urteil ist also in letzter Konsequenz nicht wirklich vergleichbar mit dem Neukauf einer Software im Laden (=Kauf eines Neuwagens bei einem Mercedes-Vertragshändler).
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Aber sehen wir es mal so: Momentan haben wir lediglich einen Rechtmangel, der relativ einfach beseitigt werden kann - Sei es nun durch technische Maßnahmen (DRM, aber das wollen wir ja nicht... oder aber Auslagerung von Kern-Systemfunktionen in die Mac-Firmware) oder durch ein neues Rechtskonstrukt (z.B. OSX wird nur noch unter Angabe einer Mac-Seriennummer verkauft).

Unter dem Strich ergibt sich aber ein eindeutiger Nachteil für den Konsumenten, was ja nicht Intention des Gesetzgebers ist.
 

Condomi

Pomme Etrangle
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Um du solltest den Artikel genauer lesen, ich habe ihn lediglich aufgrund des folgenden Absatzes eingebaut :

...Das Landgericht Braunschweig hatte zuvor anders entschieden, weil es den Käufer durch die Pflicht der Wartung in Vertragswerkstätten unangemessen benachteiligt sah.

Es ging mir um deine Argumentation im Posting davor, in dem du behauptet hast, selbst wenn die EULAs außen aufgedruckt wären, wären sie (komplett) nichtig, da sie den Kunden einseitig benachteiligen würden.
Abgesehen davon gibt es hierfür eine salvatorische Klausel.
 

Cathul

Tydemans Early Worcester
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Um du solltest den Artikel genauer lesen, ich habe ihn lediglich aufgrund des folgenden Absatzes eingebaut :

Du, das habe ich, anscheinend ganz im Gegensatz zu Dir, tatsächlich getan. Das Urteil bezieht sich auf die erweiterte Garantie, welche nur unter den von dir zitierten Randbedingungen gewährt wird und wogegen der Gebrauchtwagenkäufer (Kläger) angehen wollte und zu Recht mit ausbleibendem Erfolg geklagt hatte.
Und dazu habe ich geschrieben, dass dies in Bezug auf Apple wohl unstrittig ist, nämlich Support für OSX nur auf Apple Hardware.

Ich versuche es mal anders, da ich hier nur ein Kommunikationsproblem zwischen uns vermute.

Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe (beim Händler, nicht von privat), dann legt mir der Händler, so er ein seriöser Händler ist, vor dem Kauf die Papiere des Wagens vor. Zu den Papieren des Wagens gehören u.a. die Garantie- bzw. Gewährleistungsbestimmungen.
Lesen muss ich die allerdings selber, und selbst wenn ich diese nicht lese, was ich aber ohne Probleme tun könnte ohne zuerst den Wagen zu kaufen, werden diese alleine dadurch, dass sie mir vor dem Kauf direkt zugehörig zur Sache vorliegen, Bestandteil der AGBs.

Hier liegt also ein grundsätzlich anderer Sachverhalt vor wie der, über den zuletzt in Bezug auf die Apple EULAs diskutiert wurde, mal abgesehen davon, dass ich beim Autokauf keinen Lizenzvertrag abschliesse.

Ach übrigens:

Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. „Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen Werkstätten durchführen lässt“, heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.
Er kann, muss aber nicht, was übrigens bei eigentlich jeder Gebrauchtwagengarantie, welche i.d.R. nichts anderes als eine Versicherung (oftmals auch in den eigentlichen Bedingungen der Gebrauchtwagengarantieren so beschrieben) ist. Die Bedingungen dieser Garantien liegen eigentlich immer umfassend vor Abschluss der Garantie in lesbarer Form vor, ähnlich wie z.B. bei Lebensversicherungen.

Stell Dir mal folgendes Beispiel vor:

Du schliesst eine Lebensversicherung ab. Du bekommst vor Abschluss der Lebensversicherung ausschliesslich das Antragsformular ausgehändigt, auf dem steht: "Die Lebensversicherung setzt ein Mindestlebensalter von 25 Jahren voraus.".

Nach Abschluss der Versicherung bekommst Du erst die ganzen Bedingungen, z.B. "Lebensversicherung nur gültig falls ein Leben lang nicht geraucht wird, 2x in der Woche gelaufen, 3x/Woche Gewichte gestemmt und die Ernährung nur nach makrobiotischen Gesichstspunkten erfolgt".

Du würdest Dich doch bestimmt daran halten, oder? Schliesslich hast Du ja einen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen. ;)
 
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Booth

Welscher Taubenapfel
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Unter dem Strich ergibt sich aber ein eindeutiger Nachteil für den Konsumenten, was ja nicht Intention des Gesetzgebers ist.
Für DEN Konsumenten oder für EINIGE Konsumenten? Tatsache ist ja, daß offenbar einige Konsumenten was anderes möchten, als andere. Und die Frage ist, ob es diesen Konsumenten erlaubt sei und gewerbliche Anbieter diesem Konsumenten-Wunsch nachkommen dürfen, um damit Geld zu verdienen.

Wäre die Gesellschaft und Wirtschaft eine, wo nur dann Vorteile gesucht und umgesetzt würden, wenn man damit für andere Menschen keine allzu großen Nachteile bereitet... dann würde ich Dir zustimmen, und sagen, daß es der Respekt vor Apple gebietet, diese differierenden Wünschen als Konsument (bzw gewerblicher Anbieter der eine Geschäftsmöglichkeit sieht) nicht umzusetzen und es auch gar nicht erst zu versuchen.

Nur ist die Wirtschaft (oder eigentlich gesamte Gesellschaft) gesprägt von der Vorteilssuche auf Teufel komm raus, so sehr es irgendwie die jeweils aktuelle Rechtspraxis in den Ländern erlaubt (und letztlich auch weit darüber hinaus, solang man nur die akzeptable Chance sieht, nicht erwischt zu werden).

Daher ist es nur logisch, daß gewerbliche Anbieter in die Grauzone bei Apples Produktpolitik reinschlüpfen, wenn die Geräte in der Beliebtheit so spürbar zulegen, wie dies in den vergangenen paar Jahren nunmal der Fall ist. Und sobald Apple den Eindruck hat, daß es spürbaren negativen Einfluss auf ihr Geschäft hat, werden sie versuchen, alle Konsequenzen zu ziehen, die realistisch sind - was sicherlich am Ende auf irgendwelchen DRM-Mist hinauslaufen wird, der möglicherweise einige unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringt.

Willkommen im real funktionierenden Kapitalismus.

gruß
Booth
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Für DEN Konsumenten oder für EINIGE Konsumenten
ALLE Konsumenten. Technische Maßnahmen verhindern Hackint0shs und die von der Industrie implementierten Prüf- und Rückgabemöglichkeiten für Lizenzen sind deutlich besser als das, was der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Somit sind sowohl die Hackint0sh-Kunden als auch die "echten" Apple-Kunden benachteiligt.
 

Booth

Welscher Taubenapfel
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ALLE Konsumenten. Technische Maßnahmen verhindern Hackint0shs und die von der Industrie implementierten Prüf- und Rückgabemöglichkeiten für Lizenzen sind deutlich besser als das, was der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Somit sind sowohl die Hackint0sh-Kunden als auch die "echten" Apple-Kunden benachteiligt.
Ähm... moment mal... Du sagst gerade, daß Konsumenten, die einen Hackintosh kaufen, auch benachteiligt sind, weil der Kauf dieser Hackintoshs dazu führen kann, daß Apple in Zukunft verhindern will, daß es Hackintoshs gibt?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ja. Momentan können sich solche "Kunden" noch in einer rechtlichen Grauzone bewegen, wenn sie denn unbedingt Mac OS X ohne Mac wollen. Großartige Schutzmaßnahmen scheinen ja seitens Apple nicht vorhanden zu sein.
Solche "Kunden" sind ja auch Konsumenten. Und somit sind alle Konsumenten benachteiligt. Hackint0sh-Computer laufen nicht mehr und Mac-User müssen sich mit DRM oder anderen Gängeleien herumschlagen (z.B. können einfach einige nicht durch Darwin ersetzbare OSX-Kern-Komponenten in die Firmware der Macs verlegt werden - Aqua oder Quartz sind hier heiße Kandidaten)
 

Cathul

Tydemans Early Worcester
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Ja. Momentan können sich solche "Kunden" noch in einer rechtlichen Grauzone bewegen, wenn sie denn unbedingt Mac OS X ohne Mac wollen. Großartige Schutzmaßnahmen scheinen ja seitens Apple nicht vorhanden zu sein.
Solche "Kunden" sind ja auch Konsumenten. Und somit sind alle Konsumenten benachteiligt. Hackint0sh-Computer laufen nicht mehr und Mac-User müssen sich mit DRM oder anderen Gängeleien herumschlagen (z.B. können einfach einige nicht durch Darwin ersetzbare OSX-Kern-Komponenten in die Firmware der Macs verlegt werden - Aqua oder Quartz sind hier heiße Kandidaten)

Aqua oder Quartz halte ich nicht für geeignet, eher bestimmte Kernelmodule, welche aus dem EFI beim Startup des Systems in den Kernel geladen werden.
Dies würde allerdings ein Upgrade bisheriger EFI-Firmwares bedeuten, was grundsätzlich kein größeres Problem wäre.
 

SilentCry

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Betonung: Privatkunden.
Es ist, wie Bananenbieger sagt: Will Apple effektiv verhindern, dass OS X auf Nicht-Apple-Computern läuft, dann müssen sie es verdongeln. Also so mit der HW verbinden, dass ein Umgehen dieser Maßnahme gegen das Urheberrecht verstößt. Punkt. Das kann man tun. Uns "richtigen" Applekunden könnte das auch völlig egal sein.

Soweit zum Thema.

Jetzt leicht OT:
Ich habe massiv Probleme, _meine_ Auffassung von Sicherheit bei Applecomputern umzusetzen. Ein Paradebeispiel dafür ist die totale Verweigerung eines Macs mit HW-verschlüsselten Drives zu arbeiten (Momentus FDE.3, Stonewood, etc.). Das liegt meiner Ansicht nach einfach daran, dass Apple zu ...innovativ... war und EFI verwendet OHNE einen BIOS-Kompatibilitätsmodus.
Insofern wäre vielleicht ein "Hackintosh" die einzige Möglichkeit, OS X auf einem HW-verschlüsselten Drive zu betreiben. Ich werde es nicht tun, mir ist bewusst, dass das enge Zusammenspiel zwischen HW und OS einen guten Teil der Attraktivität eines OS X-Systems ausmacht, aber ich ich erlebe erheblichen Leidensdruck und ich bemerke, dass ich ab und an ins Windowslager schiele, wo es von (auch mülligen, keine Frage) Sicherheitsprodukten nur so wimmelt, SW wie HW. Wäre Windows nicht derartig miserabel ...
 

Cathul

Tydemans Early Worcester
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Den ganzen Kernelkram kann man doch ersetzen bzw. bei Apple sogar herunterladen (z.B. http://www.opensource.apple.com/darwinsource/ ). Aqua und Quartz sind dagegen "Betriebsgeheimnis" und nicht offengelegt.
Schon richtig, aber wenn die zu ladenden Module im Mac EFI verschlüsselt vorliegen, würde eine Dechiffrierung u.U. durch die Regularien des DCMA sanktioniert werden können.
Merke: Nicht jedes Kernelmodul muss auch als Quellcode vorliegen. ;)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Wie gesagt ist die Darwin-Architektur offen. Fehlende Dinge sind relativ leicht zu ersetzen.