Hobbes_
Gast
Das Thema ist ziemlich kompliziert...
Das ist so.
Meiner Meinung nach sollte man eine Art "Signalisierung" standardisieren, die kennzeichnet, ob der Betreiber wuenscht, dass andere mitsurfen, oder nicht.
Diese Signalisierung besteht und zwar offiziell juristisch definiert (siehe das diskutierte Urteil), dass ein Mitsurfen generell nicht erwünscht ist, wenn nicht explizit die Erlaubnis dazu gegeben wird.
In der Regel wird man wohl nicht das Interesse haben, sein Netzwerk gegenüber beliebige Leute zu öffnen. Ausnahmen sind kommerzielle Betriebe (wie Cafés), die jedoch mit der Kennung und ggf. Login ebenso klar deklarieren, wer unter welchen Bedingungen mitsurfen kann.
Wenn Du unbedingt auch privat ein geschlossenes Netz haben möchtest und anderen Leuten eine kostenlose WLAN-Mitsurf-Gelegenheit geben möchtest, dann empfehle ich Dir La Fonera (auf eigene Verantwortung).
Durch eine Verschluesselung (sei sie noch so schwach) wird der Wunsch ausgedrueckt, dass man nicht mitsurft, und hier bin ich auch klar der Meinung, dass es eine Straftat ist, das Netz zu knacken und zu benutzen.
Wir sind uns klar einig, dass es eine Straftat ist, in ein verschlüsseltes Netzwerk einzudringen. Der Knackpunkt ist, dass es auch bei einem nicht-verschlüsselten Netz nicht legal ist. Wie in den früheren Posts dargelegt, bietet diese Definition sowohl grundsatzphilosophische, juristische als auch pragmatische Vorteile gegenüber der von Dir gewünschen auf einem technisch sich dauernd wechselnden Parameter beruhenden oder auf einem nicht-standardisierten Benennungssystem beruhenden Signalwirkungs-Definition.
Bei einem "Out-of-the-Box"-Netz (so wie das im Fall) allerdings sollte es eher als Straftat angesehen werden, dass der Betreiber diese Kennzeichnung nicht vorgenommen hat, denn es gibt ja durchaus Anwender, die ihr WLAN bewusst nicht verschluesseln, um vorbeifahrenden Fremden, die zufaellig dort Halt machen und kurz Internetzugang benoetigen, etwas Gutes zu tun (man koennte zum Beispiel den Router so konfigurieren, dass Traffic, der nicht von einer autorisierten MAC-Adresse kommt, ueber einen Anonymizer geleitet wird oder Aehnliches).
Ein interessantes Rechtsverständnis. :-D
Es wird komplizierter. Wenn ein out-of-the-box-Netz eine Straftat sein soll, dann kannst Du Dir wohl vorstellen, wie schnell es geht, bis gegen den Hersteller des Gerätes eine Klage kommen würde...
Etwas geht in der ganzen Diskussion immer vergessen ob der technischen Verliebtheit und dem bestehenden know-how. Das nennt sich Eigenverantwortung. Letztlich sind wir für unser Tun verantwortlich.
Daneben: Es gibt wie gesagt kein Grundrecht auf freies WLAN-Surfen. Deshalb wüsste ich nicht, wie so etwas abgeleitet werden könnte auf den Betreiber eines WLAN-nodes.
Das WLAN "offen" zu lassen wuerde in dem Fall klar die Absicht ausdruecken, andere Nutzer einzuladen.
Das ist Deine Interpretation, die analog wieder genau gleich angeschaut werden muss, wie das offene, nicht abgeschlossene Haus, das demnach auch eine Einladung an alle vorbeispazierenden Zeitgenossen ist, einfach sich ein Bier aus dem Kühlschrank zu nehmen und die Toilette zu benutzen.
Wie gesagt: Wenn Du der Allgemeinheit klar mitteilen willst, dass Du auch für sie einen Teil Deiner Bandbreite anbieten willst, dann benutze La Fonera. Dann wirst Du sogar auf einer Internetseite registriert, auf der man Deinen Hotspot sehen kann.