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Gericht bewertet unbefugte Nutzung eines fremden offenen Wireless-LAN als Straftat

MacApple

Schöner von Bath
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Nach wie vor frage ich mich nämlich, wie denn juristisch sicher festgestellt werden soll, wer bei meinem WLAN mitsurft. Und wenn ich das feststellen kann, warum ich dann nicht mit der gleichen Sachkenntnis das Netz schütze etc.
Die nötige Sachkenntnis, um festzustellen, ob jemand anderes in meinem Netzwerk hängt ist nicht besonders hoch. Ich habe letztens in einer Hotelbar gesessen und konnte allein durch beobachten der Freigaben im Finder genau sehen, wer sich da noch so in dem offenen WLAN herum treibt.

MacApple
 

James Grieve

Holländischer Prinz
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Die nötige Sachkenntnis, um festzustellen, ob jemand anderes in meinem Netzwerk hängt ist nicht besonders hoch. Ich habe letztens in einer Hotelbar gesessen und konnte allein durch beobachten der Freigaben im Finder genau sehen, wer sich da noch so in dem offenen WLAN herum treibt.

MacApple

Naja, hier gehts ja um Juristerei… Da muss erst ein Gutachter eingeschaltet werden, um sowas festzustellen ;)
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Interessant ist, was dafür die Regel ist. Muss das Verfassungsgericht jedesmal einschreiten?

Nein, das BVerfG wird ohnehin überschätzt. Es ist zwar das ranghöchste Gericht des Bundes, aber eben kein Bestandteil des normalen Rechtsweges. Es überprüft Urteilsverfassungsbeschwerden nur darauf, ob eine Verletzung sog. spezifischen Verfassungsrechts vorliegt, d.h. (vereinfacht), ob eine Entscheidung eines deutschen Strafgerichts gegen die Verfassung verstößt, jedoch nicht, ob dieses Urteil fachlich richtig ist. Das BVerfG würde also eine verfassungsgemäße, aber strafrechtlich falsche Entscheidung nicht aufheben. Die Korrektur inhaltlicher Fehler ist Sache der jeweiligen Fachgerichte, da sich Karlsruhe nicht als "Superrevisionsinstanz" versteht.

Was ist im juristischem Sinne ein Präzedenzfall. Heisst jenes dass diese Entscheidung zur Regel wird bei ähnlichen Problemstellungen (sorry für die vielleicht blöde Frage) und wer bestimmt ob dieser Richterspruch gültig ist. Ich weiss dass dies so einfach nicht zu beantworten ist, aber man sollte die Formulierung „dies ist geltendes Recht" mal unter diesem Blickwinkel sehen.

Präzedenzfall (warum ist pr hier automatisch unterstrichen???) meint eine gerichtliche Entscheidung zu einer bislang ungeklärten Frage. Im deutschen Recht gibt es zwar keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung eines Gerichts gegenüber einem anderen, eine faktische Orientierung kann aber niemanden verwundern (andernfalls würde eine Entscheidung in der nächsten Instanz sofort aufgehoben und früher oder später würde dann jeder Richter Ärger mit seinem Dienstvorgesetzten bekommen). Die Amtsgerichte schielen auf die Landgerichte, diese auf die obergerichtliche Rechtsprechung (= OLG) und diese schließlich fragen nach der Ansicht der obersten Gerichte (BGH). Allerdings kann es bei neuen Fragestellungen durchaus ein paar Jahre dauern, bis diese höchstrichterlich geklärt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt kann es - je nach Gericht - zu sehr unterschiedlichen Antworten auf dieselbe Frage kommen. So in jüngster Vergangenheit z.B. zum neuen BGB-Schuldrecht.

Was diese einzelne Entscheidung betrifft, würde ich diese keinesfalls absolut setzen. Soweit ersichtlich, ist es die erste zur Frage der Strafbarkeit bei ungewollter Mitbenutzung eines offenen W-LANs und andere Gerichte mögen schon erstinstanzlich zu einem ganz anderen Urteil gelangen. Die ausgesprochene Verwarnung mit Strafvorbehalt tut niemandem weh, denn der Angeklagte gilt auch jetzt als nicht vorbestraft, Eintragungen im BZR erfolgen daher auch nicht. Lediglich der Laptop wurde eingezogen, was der Betreffende aber vielleicht noch als halbwegs glimpflichen Ausgang angesehen hat und deshalb auf Rechtsmittel verzichtete.
 
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yoshi007

Manks Küchenapfel
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Mmmmh....o_O

Eigentlich Schwachsinn, aber auch nachvollziehbar...

Schwachsinn weil:
Ich kann doch eigtnlich darein gehen, wenn ich will...weil wenn der Besitzer dies nicht will, hätte er es ja verschlüsseln können. So scheint es ihm ja nichts auszumachen und er will den Leuten wohl etwas Gutes...

Nachvollziehbar weil:
Wenn jemand keinen Zaun um sein Grundstück hat, heißt es ja auch noch nicht gleich, dass er auch Besucher auf seinem Grundstück stattet.
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Interessante Diskussion, die vieles wohl auch vermischt.

Ich gebe zu, dass ich das Urteil erst auch nicht verstand, da m.E. jemand der sein WLAN nicht sichert sicher eine Art Mitschuld trägt, wenn jemand mitsurft.

Doch halt: Galt nicht noch vor einiger Zeit WEP als beste Verschlüsselungstechnologie? Und heute ist sie - wie man in Berichten lesen kann, noch nie selbst probiert - offensichtlich so schnell hackbar, dass sie technisch gesehen dem WLAN ohne Verschlüsselung gleichgesetzt werden muss?

Genauso wird es auch mit WPA gehen. Irgendwann wird auch diese Verschlüsselungstechnologie gehackt werden können, so dass sie wertlos ist. Selbstverständlich wird zu diesem Zeitpunkt eine neue Technologie Standard sein. Dennoch: Die Frage, ob man ein WLAN benutzen darf, das einem nicht gehört bzw. für das man keine formelle Zutrittserlaubnis hat, darf nicht daran hängen, welche Form der Verschlüsselung benutzt wird. Denn die Wirksamkeit einer Verschlüsselung ist nur eine Frage der Zeit.

Ich will damit nicht sagen, dass es klug sei, sein WLAN ungeschützt zu lassen. Dennoch setzt das initial genannte Rechtsurteil die Linie an der richtigen Stelle! Sie legt den Rechtsraum nicht an einer technischen Grundlage fest (verschlüselt / unverschlüsselt [was nicht identisch ist mit frei oder offen!]), sondern definiert ihn eigenständig und nachvollziehbar korrekt.

Das, was du sagst ist technisch korrekt, aber inhaltlich schlicht Bullshit!
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie ein Netzwerk (oder um deine Aussage weiterzuführen, eine Haustür und andere abschließbare Dinge) gesichert sind. Gesichert ist gesichert und ein Eindringen damit Einbruch, ob die Sicherungsmethode obsolet ist oder nicht.
Das Knacken eines Schlosses ist eine Straftat, egal, ob es ein altes Bartschloß von 1920 oder ein Fingerabdruckschloß ist.
 

ApplePope

Cripps Pink
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Also wenn ich unterwegs bin, dann surfe ich auch mal gerne im Wohngebiet bei fremden Leuten mit (nicht böswillig):

Frage:
Wie konnte der Junge Mann erwischt werden? Hat der Wlan Besitzer ihn auf der Straße stehen gesehen und die Polizei gerufen? Kann man auch die Identität einer Person ausmachen, die man nicht direkt sieht?

Vielen Dank
Gruß
 

Hobbes_

Gast
Mmmmh....o_O

Eigentlich Schwachsinn, aber auch nachvollziehbar...

Schwachsinn weil:
Ich kann doch eigtnlich darein gehen, wenn ich will...weil wenn der Besitzer dies nicht will, hätte er es ja verschlüsseln können. So scheint es ihm ja nichts auszumachen und er will den Leuten wohl etwas Gutes...

Nachvollziehbar weil:
Wenn jemand keinen Zaun um sein Grundstück hat, heißt es ja auch noch nicht gleich, dass er auch Besucher auf seinem Grundstück stattet.

Du hast eben den Punkt nicht verstanden: Ein nicht verschlüsseltes Netzwerk ist eben nicht per se eine Einladung, darin zu surfen (siehe das diskutierte Gerichtsurteil).

Selbstverständlich wird jeder verantwortungsvolle Benutzer sein Netz sichern. Doch bleibt es gemäss obenstehendem Urteil auch illegal, in einem nicht-gesichterten Netz zu surfen...

Das, was du sagst ist technisch korrekt, aber inhaltlich schlicht Bullshit!
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie ein Netzwerk (oder um deine Aussage weiterzuführen, eine Haustür und andere abschließbare Dinge) gesichert sind. Gesichert ist gesichert und ein Eindringen damit Einbruch, ob die Sicherungsmethode obsolet ist oder nicht.
Das Knacken eines Schlosses ist eine Straftat, egal, ob es ein altes Bartschloß von 1920 oder ein Fingerabdruckschloß ist.

Wow, was für eine differenzierte Diktion o_O

Ich denke, Du hast meine Aussage nicht verstanden. Zurück zu Feld 1 würde es in "Mensch ärgere Dich nicht" heissen. Deshalb: Eine erneute Lektüre meines Textes sei Dir empfohlen.

Meine Argumentation ging nicht dahin, dass es "erlaubt" sei, in ein schlecht geschütztes Netz (sprich WEP) einzudringen. Meine Argumentation ging eher dahin, dass es sogar illegal ist, sich in einem auch ungeschützten Netz (ohne Codierung, ohne WEP und ohne WPA um es klar auszudrücken) ohne Erlaubnis aufzuhalten. Also ganz genau so, wie das Urteil es festlegte. Meine Argumentation wurde von zahlreichen Leuten richtig verstanden, wie ich aus Feedbacks erfuhr (Danke in diesem Sinne!).

Deshalb: Lies nochmals alles durch, beruhige Deine Unmut (die offensichtlich zum Gebrauch obenstehender Kraftausdrücke führte) und entschuldige Dich sanft hier im Forum...

------

Genau das ist das Problem solcher Diskussionen in Foren: Unzählige Leute ohne Ahnung und ohne Wissen, ja nicht mal genug Zeit, einen Post genau zu lesen, tun einfach unhöflich und mit Kraftausdrücken bewaffnet Ihrer Meinung kund.

Etwas mehr Geduld und Verständnis für die Gegenseite wäre hilfreich. Ansonsten wird es bald keine guten Diskussionen hier mehr geben, sondern nur noch Threads à la "ich habe jetzt 50 iPods und ich finde sowieso alle Apfelprodukte super, wieso weiss ich nicht, doch sie müssen super sein, da sie ja so teuer sind und es sich nur wenige leisten können"...

Think of it.
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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@ psc

Ich hab deinen Text wie gewünscht einige Male aufmerksam gelesen und stelle fest, dass eine Entschuldingung in der Tat angebracht ist: meine Wortwahl war unangemessen und ich habe deinen Beitrag falsch interpretiert.

Eine gewisse Schuld muss ich dir aber dennoch zusprechen, da deine Aussagen über Verschlüsselung in diesem Kontext irreführend wirken.
 

Hobbes_

Gast
@ psc

Ich hab deinen Text wie gewünscht einige Male aufmerksam gelesen und stelle fest, dass eine Entschuldingung in der Tat angebracht ist: meine Wortwahl war unangemessen und ich habe deinen Beitrag falsch interpretiert.

Die Entschuldigung wird akzeptiert. Danke!

Eine gewisse Schuld muss ich dir aber dennoch zusprechen, da deine Aussagen über Verschlüsselung in diesem Kontext irreführend wirken.

Meinen Beitrag habe ich im Kontext der übrigen Beiträge geschrieben. Und dort wurde immer mehr diskutiert, dass nicht-codierte WLAN halt frei und in diesem Sinne öffentlich zur Recht zugänglich seien.

Aus diesem Grund habe ich meinen Beitrag in der geschriebenen Art formuliert (siehe dort). Im Kontext des beschriebenen Urteils des Thread-Openers und der zwischenzeitlich geschriebenen Beiträge erschien mir mein Beitrag verständlich und in sich selbst stringent.


Ich danke Dir für Deine Einsicht und Formulierung und wünsche Dir eine gute Woche.
Hobbes / psc
 

Ich_mit_appel

Alkmene
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Meine Meinung, ohne die 6 Seiten zwischen dem Startposting und meinem hier gelesen zu haben, ist folgende:

-Einerseits hat das Gericht recht, wäre ja das gleiche, als würde ich ein ein Haus einbrechen, da die Haustür offen ist.

Andrerseits ist es ja auch so, dass man (theoretisch) eine Strafe bekommt, wenn man sein Auto offen stehen lässt.. So sollte es in dem Fall auch sein.

Wie es bei mir ist:

WPA Verschlüsselt + MAC-Adressen Filterung..
 

Utz Gordon

Schöner von Nordhausen
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Ich finde das Urteil noch nicht ganz ausgereift und unanwendbar. Viele Geräte werden heute so gebaut, dass sie sich automatisch mit dem nächsten verfügbaren bekannten Netzwerk verbinden. In einer "engen Nachbarschaft" kann das schon mal passieren, dass das nicht der eigene Router ist. Solche Geräte müssten dann extra für den deutschen Markt umgebaut werden... denn wenn der Gesetzgeber vom "Routerinhaber" nicht den Intellekt verlangt, sein Netz zu schützen* , kann er auch vom Surfer nicht den Intellekt verlangen, jeden Verbindungsaufbau im Zweifelsfall mit IP und allem drum und dran zu begleiten.



* der Schutzbegriff ist nicht eindeutig. In der Diskussion hier wurde ja bereits erwähnt, dass ein offenes Netz =! ein ungeschütztes Netz ist. Den Unterschied sieht man aber nicht von außen, Beispiel Cafè. Es wird hier auch der Vergleich mit dem Auto gesucht, dessen Schlüssel steckt. Aber der Vergleich hinkt. Denn ein "offenes" W-LAN sendet seinen Namen aktiv in die Welt, drängt sich Empfängern also förmlich auf. Daher ist in meinen Augen jedes W-LAN erst einmal offen, solange es seine Kennung an jeden Deppen sendet.
Versteckt es seine SSID, ist es nicht mehr offen. Erst wenn hier jemand fremdsurft, kann man sicher davon ausgehen, dass jemand mit Absicht eingedrungen ist. Erst wenn also alle Router ab Werk auf versteckt eingestellt sind, herrscht Rechtssicherheit. Und vorher sind alle gesprochenen Urteile, ob unter Strafvorbehalt oder nicht, schwachsinnig.





Und mal in eigener Sache: ich finde die Geschichte komisch. Beobachtet da tatsächlich ein Mensch alle anderen Leute vor seiner Haustür? Da hockt jemand und bespannt andere Menschen in ihrer Privatsphäre um sie dann später anzuzeigen, dass sie in ihre Privatsphäre eingedrungen sind? Komischer Typ.
 
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Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Naja, man kann das auch alles nocht tot disskutieren ...

Fakt ist, der Beschuldigte hat zurecht eins auf den Deckel bekommen, schließlich hat er sich erstens wissentlich und mehrmals in ein fremdes Wlan Netz eingeklinkt, von welchem er wusste, das es höchst wahrscheinlich nicht aus Nächstenliebe offen steht.

Fakt ist auch, das dieses Urteil nicht als Prädenzfall angesehen werden kann, wenn es um die einmalige und minimale Benutzung eines offenen Wlan Knotens geht, von dem man nicht weiß, ob er aus gutem Grund oder aus Fahrlässigkeit offen steht.

Fakt ist ebenfalls, das jeder Wlan Besitzer nach wie vor für die Sicherheit seines Netzes und seiner Daten verantwortlich ist und Ihm auch dieser Gerichtsfall davon nicht befreien wird.

Fakt ist, das schon wieder mit viel Halbwissen und Vermutungen, sowie wilden Behauptungen um sich geschmissen wird, nur um die eigene Meinung irgendwo an den Mann zu bringen, ob diese nun in irgendeiner Weise zur Realität steht, lassen wir global mal ausser acht.

Und zu guter letzt, wie schon einmal angemerkt :

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das gilt für beide Seiten und in jedem Fall, der auf die ein oder andere Art in Verbindung von ungesicherten Knotenpunkten und dem einwählen in einen ungesicherten Knotenpunkt steht.
 
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James Grieve

Holländischer Prinz
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Erst wenn also alle Router ab Werk auf versteckt eingestellt sind, herrscht Rechtssicherheit.

Das gäbe aber ein heilloses Durcheinander! Viele Probleme beim Verbinden mit Netzwerken rühren erst daher, dass die SSID versteckt wird.
Und dann wird ja auch eine falsche Sicherheit vorgegaukelt. Aber es geht ja um die Rechtssicherheit. Dann doch lieber standardmäßig WEP wie bei den FritzBoxen.
 

Xjs

Prinzenapfel
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Das gäbe aber ein heilloses Durcheinander! Viele Probleme beim Verbinden mit Netzwerken rühren erst daher, dass die SSID versteckt wird.
Und dann wird ja auch eine falsche Sicherheit vorgegaukelt. Aber es geht ja um die Rechtssicherheit. Dann doch lieber standardmäßig WEP wie bei den FritzBoxen.

Es ist nicht notwendig, die SSID zu verstecken, eine Verschluesselung reicht auch aus (Oder das Abschalten des DHCP-Servers oder auch ein MAC-Filter ... oder was es sonst noch so gibt). Die Hauptsache ist, dass das Netz auf irgendeine Weise *gesichert* ist, d. h. dass klar erkennbar ist, dass der Betreiber *nicht* wuenscht, dass jemand fremdes mitsurft. Da reicht dann auch eine billige WEP-Verschluesselung, die zwar einfach zu knacken ist, jedoch die Absicht des Betreibers sichtbar macht.

Du hast eben den Punkt nicht verstanden: Ein nicht verschlüsseltes Netzwerk ist eben nicht per se eine Einladung, darin zu surfen (siehe das diskutierte Gerichtsurteil).

Das Netzwerk im Gerichtsurteil war aber nicht nur "nicht verschluesselt", was auch ein Netzwerk mit abgeschaltetem SSID-Broadcast oder DHCP-Server oder sonstwas ist, sondern es war offen. Es war nicht nur keine Vorkehrung getroffen, das Joinen/Benutzen des Netzwerks durch Fremde zu verhindern, das Letztere wurde sogar noch unterstuetzt. Und kommt mir jetzt nicht mit "der Betreiber wusste nicht, wie man das konfiguriert" – dann soll er die Betriebsanleitung lesen.

Ich kann zwar deinen Standpunkt nachvollziehen, psc, dir aber wegen des genannten Grundes nicht zustimmen.

So long and longer, Xjs.
 

Hobbes_

Gast
Es ist nicht notwendig, die SSID zu verstecken, eine Verschluesselung reicht auch aus (Oder das Abschalten des DHCP-Servers oder auch ein MAC-Filter ... oder was es sonst noch so gibt). Die Hauptsache ist, dass das Netz auf irgendeine Weise *gesichert* ist, d. h. dass klar erkennbar ist, dass der Betreiber *nicht* wuenscht, dass jemand fremdes mitsurft. Da reicht dann auch eine billige WEP-Verschluesselung, die zwar einfach zu knacken ist, jedoch die Absicht des Betreibers sichtbar macht.

Gemäss Urteil ist es nicht mal notwendig, auch nur die unsichere WEP zu verwenden. Der Mitsurfer macht sich strafbar, auch wenn das Netz offen ist (siehe Originalpost)...

Das Netzwerk im Gerichtsurteil war aber nicht nur "nicht verschluesselt", was auch ein Netzwerk mit abgeschaltetem SSID-Broadcast oder DHCP-Server oder sonstwas ist, sondern es war offen. Es war nicht nur keine Vorkehrung getroffen, das Joinen/Benutzen des Netzwerks durch Fremde zu verhindern, das Letztere wurde sogar noch unterstuetzt. Und kommt mir jetzt nicht mit "der Betreiber wusste nicht, wie man das konfiguriert" – dann soll er die Betriebsanleitung lesen.

Ich kann zwar deinen Standpunkt nachvollziehen, psc, dir aber wegen des genannten Grundes nicht zustimmen.


Erstens möchte ich betonen, dass ich nicht der Urheber dieses Urteils bin, noch sonstwie als Kläger oder Angeklagter damit involviert war.

Zweitens muss man folgende Punkte unterscheiden:
* Verantwortung als Admin: Wenn ein Admin ein Netz in solcher Art ungeschützt lassen würde, dann gehörte er nicht nurfristlos entlassen, sondern müsste auch eine Klage wegen Grobfahrlässigkeit erhalten. Ein Schutz nach bester aktueller Technik ist m.E. klar notwendig. Da gibt es wohl keine Diskussion.

* Verantwortung als User: Da muss man klar erkennen, dass es nicht zu meinen Grundrechten gehört, dass ich mich in andere Funknetze einbinde, ohne dass ich die Erlaubnis des Betreibers habe. Dieser Punkt wird durch das Urteil m.E. sehr schön und sehr klar hervorgehoben. Es macht auch Sinn!
Wie schon gesagt (siehe mein initiales Post, das offensichtlich weiter falsch verstanden wird), wäre eine technische Grenze irgendwelcher Art reine Augenwischerei.

Nehmen wir Dein Beispiel: Mein Netz soll nur als nicht-offen anerkannt werden, wenn es WEP verschlüsselt ist??
Schon lange ist bekannt, dass WEP für einschlägige Personen überhaupt keinen Widerstand bedeutet. Ebenso das vielfach betonte Verstecken der SSID und andere Spielereien wie MAC-Filter. Auch für die aktuelle WPA-Verschlüsselung wird irgendwann die Zeit reif sein. Garantiert!

Der Punkt ist: Je nach technischem Know-How und Ausrüstung (es geht auch ohne Know-How) ist die von Dir befürwortete Signal-Grenze sehr dynamisch. Ein gewiefter Verteidiger würde bei einem WEP-Netz klar darauf verweisen, dass dieser Schutz klar nicht bestehe und das Netz demnach als Offen zu betrachten sei, genauso wie wenn man es unverschlüsselt verwenden würde. Garantiert!

Deshalb: Die logisch gesehen einzig richtige Entscheidung ist die, dass der nicht auf Erlaubnis beruhende Aufenthalt in einem Funknetz (egal ob gesichert, verschleiert oder versteckt, oder ...) nicht zulässig ist.

Die "Milde" des Vergehens im speziellen Fall wurde ja mit dem milden Urteil dokumentiert.

Und nebenbei: Wer seienen Computer so konfiguriert, dass er einfach ungefragt wild mit beliebigen Netzwerken Kontakt aufnimmt (quasi "versehentliches Einloggen") sollte sich nochmals grundsätzlich Gedanken bezüglich seines Verständnisses von Computersicherheit machen.

---------

Ich hoffe, dass meine Gedanken, welche den Schutz der Persönlichkeit gemäss dieses Urteils für sehr wichtig, richtig und gut halten, nun klarer geworden sind.

Ich bin mir bewusst, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen von Recht gibt. So ist es mir letztlich gleichgültig, ob Du mit meiner einer Meinung bist. Ich bin jedoch froh, dass die Justitia es wenigstens aktuell so sieht und dass offensichtlich die aktuelle Rechtslage den Usern nicht ein "Grundrecht" einräumt, sich wild auf Netzen zu bewegen, für die sie vorgängig keine Erlaubnis eingeholt werden.

Und nochmals: Wer als Admin sein eigenes Netz nicht mit den besten aktuellen Methoden schützt, nun ja der...

------

Ergänzung:
Daneben sind es wohl nicht nur philanthropische oder grundsatzphilosophische Aspekte, die diese Grenze als wohl beste Grenze deklarieren. Auch pragmatische Gründe spielen eine Rolle.

Wie bereits mehrfach versucht darzulegen, ist eines der Probleme im Bereich der Computersicherheit, dass eine Technologie, die noch heute als absolut sicher und state-of-the-art ist, schon morgen absolut veraltet und obsolet sein kann. Schon mehrfach erlebt.

Deshalb würde jeder Prozess mit dieser Fragestellung jeweils ein Expertengutachten benötigen, welches bezüglich Prozess- oder genauer Tatzeitpunkt darlegen müsste, welche Technologie gerade als sicher oder eben veraltet betrachtet werden muss.

WEP galt mal als sicher und ist heute klar als unsicher (und in diesem Sinne offen) zu betrachten.

------

Ich bin mit den Vertretern der Meinung "frei zugängliche Netze sind frei offen, in diesem Sinne free to use" einig, dass man wohl nicht von einem Übergriff in jemandes Privatsphäre sprechen kann, wenn die SSID des Netzes "freies_WLAN_fuer_alle", "surf_kostenlos_mit" oder so ähnlich heissen würde. Doch so manches offene Netz würde sich whs. bei näherer Ansicht auch als honey pot herausstellen.

Deshalb erneut: Aus Sicherheitsgründen sehe ich keinen Sinn, in einem mir nicht zugeteilten offenen Netz mitzutun. Doch whs. sind Tiger einfach zu naiv dazu.

Hobbes / psc
 
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James Grieve

Holländischer Prinz
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Schon lange ist bekannt, dass WEP für einschlägige Personen überhaupt keinen Widerstand bedeutet. Ebenso das vielfach betonte Verstecken der SSID und andere Spielereien wie MAC-Filter.

Ich möchte hier mal erwähnen, dass die Fachhochschule Koblenz ihr WLAN durch versteckte SSID und Mac-Zugangssperre „schützt“. So, jetzt dürft ihr alle mal lachen!
 

Hobbes_

Gast
Ich möchte hier mal erwähnen, dass die Fachhochschule Koblenz ihr WLAN durch versteckte SSID und Mac-Zugangssperre „schützt“. So, jetzt dürft ihr alle mal lachen!

Fachhochschule für was? :-D

Im Ernst: WPA wird dort sicher ein Begriff sein. Da gibt es wenigstens soweit der nicht-eingeweihten Öffentlichkeit bis anhin bekannt (darunter auch mir), keine Sicherheitsprobleme bezüglich Verschlüsselung. Deshalb gibt es da nichts zu lachen.

Anders sähe es aus, wenn dies die einzigen Schutzmassnahmen wären. Dann würde dem Admin ein Grundkurs in Computersicherheit 101 nicht schlecht tun.
 

Xjs

Prinzenapfel
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Gemäss Urteil ist es nicht mal notwendig, auch nur die unsichere WEP zu verwenden. Der Mitsurfer macht sich strafbar, auch wenn das Netz offen ist (siehe Originalpost)...

Erstens möchte ich betonen, dass ich nicht der Urheber dieses Urteils bin, noch sonstwie als Kläger oder Angeklagter damit involviert war.

Zweitens muss man folgende Punkte unterscheiden:
* Verantwortung als Admin: Wenn ein Admin ein Netz in solcher Art ungeschützt lassen würde, dann gehörte er nicht nurfristlos entlassen, sondern müsste auch eine Klage wegen Grobfahrlässigkeit erhalten. Ein Schutz nach bester aktueller Technik ist m.E. klar notwendig. Da gibt es wohl keine Diskussion.

* Verantwortung als User: Da muss man klar erkennen, dass es nicht zu meinen Grundrechten gehört, dass ich mich in andere Funknetze einbinde, ohne dass ich die Erlaubnis des Betreibers habe. Dieser Punkt wird durch das Urteil m.E. sehr schön und sehr klar hervorgehoben. Es macht auch Sinn!
Wie schon gesagt (siehe mein initiales Post, das offensichtlich weiter falsch verstanden wird), wäre eine technische Grenze irgendwelcher Art reine Augenwischerei.

Nehmen wir Dein Beispiel: Mein Netz soll nur als nicht-offen anerkannt werden, wenn es WEP verschlüsselt ist??
Schon lange ist bekannt, dass WEP für einschlägige Personen überhaupt keinen Widerstand bedeutet. Ebenso das vielfach betonte Verstecken der SSID und andere Spielereien wie MAC-Filter. Auch für die aktuelle WPA-Verschlüsselung wird irgendwann die Zeit reif sein. Garantiert!

Der Punkt ist: Je nach technischem Know-How und Ausrüstung (es geht auch ohne Know-How) ist die von Dir befürwortete Signal-Grenze sehr dynamisch. Ein gewiefter Verteidiger würde bei einem WEP-Netz klar darauf verweisen, dass dieser Schutz klar nicht bestehe und das Netz demnach als Offen zu betrachten sei, genauso wie wenn man es unverschlüsselt verwenden würde. Garantiert!

Deshalb: Die logisch gesehen einzig richtige Entscheidung ist die, dass der nicht auf Erlaubnis beruhende Aufenthalt in einem Funknetz (egal ob gesichert, verschleiert oder versteckt, oder ...) nicht zulässig ist.

Die "Milde" des Vergehens im speziellen Fall wurde ja mit dem milden Urteil dokumentiert.

Und nebenbei: Wer seienen Computer so konfiguriert, dass er einfach ungefragt wild mit beliebigen Netzwerken Kontakt aufnimmt (quasi "versehentliches Einloggen") sollte sich nochmals grundsätzlich Gedanken bezüglich seines Verständnisses von Computersicherheit machen.

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Ich hoffe, dass meine Gedanken, welche den Schutz der Persönlichkeit gemäss dieses Urteils für sehr wichtig, richtig und gut halten, nun klarer geworden sind.

Ich bin mir bewusst, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen von Recht gibt. So ist es mir letztlich gleichgültig, ob Du mit meiner einer Meinung bist. Ich bin jedoch froh, dass die Justitia es wenigstens aktuell so sieht und dass offensichtlich die aktuelle Rechtslage den Usern nicht ein "Grundrecht" einräumt, sich wild auf Netzen zu bewegen, für die sie vorgängig keine Erlaubnis eingeholt werden.

Und nochmals: Wer als Admin sein eigenes Netz nicht mit den besten aktuellen Methoden schützt, nun ja der...

Das Thema ist ziemlich kompliziert... Meiner Meinung nach sollte man eine Art "Signalisierung" standardisieren, die kennzeichnet, ob der Betreiber wuenscht, dass andere mitsurfen, oder nicht.

Durch eine Verschluesselung (sei sie noch so schwach) wird der Wunsch ausgedrueckt, dass man nicht mitsurft, und hier bin ich auch klar der Meinung, dass es eine Straftat ist, das Netz zu knacken und zu benutzen.

Bei einem "Out-of-the-Box"-Netz (so wie das im Fall) allerdings sollte es eher als Straftat angesehen werden, dass der Betreiber diese Kennzeichnung nicht vorgenommen hat, denn es gibt ja durchaus Anwender, die ihr WLAN bewusst nicht verschluesseln, um vorbeifahrenden Fremden, die zufaellig dort Halt machen und kurz Internetzugang benoetigen, etwas Gutes zu tun (man koennte zum Beispiel den Router so konfigurieren, dass Traffic, der nicht von einer autorisierten MAC-Adresse kommt, ueber einen Anonymizer geleitet wird oder Aehnliches).

Das WLAN "offen" zu lassen wuerde in dem Fall klar die Absicht ausdruecken, andere Nutzer einzuladen.

__________________________

Natuerlich ist es bloedsinnig einfach, ein WEP-Netz zu knacken (und ich bin auch irgendwann einmal ueber ein Dokument gestolpert, das einen Algorithmus beschrieben hat, der es aehnlich einfach fuer WPA machen sollte), aber der Betreiber des Netzes hat zumindest durch Verschluesseln des Netzes aufgezeigt, dass es *seins* ist und er keine Gaeste haben will – er hat quasi ein Schild mit der Aufschrift "Privat" an die Tuer gehaengt (er hat sie nicht zwangslaeufig abgeschlossen) und nicht das Schild "geoeffnet". Meiner Meinung nach ist dies ein signifikanter Unterschied.
 

James Grieve

Holländischer Prinz
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Fachhochschule für was? :-D

Im Ernst: WPA wird dort sicher ein Begriff sein. Da gibt es wenigstens soweit der nicht-eingeweihten Öffentlichkeit bis anhin bekannt (darunter auch mir), keine Sicherheitsprobleme bezüglich Verschlüsselung. Deshalb gibt es da nichts zu lachen.

Anders sähe es aus, wenn dies die einzigen Schutzmassnahmen wären. Dann würde dem Admin ein Grundkurs in Computersicherheit 101 nicht schlecht tun.

Na ja, da sitzt schon ein kleines Rechenzentrum dahinter. Aber wenn man den Mac-Filter überwunden hat, ist man im Netz. Und die Daten werden unverschlüsselt vom Laptop an den Router übertragen. Und surfen kann man dann auch bis der Arzt kommt.
 

Xjs

Prinzenapfel
Registriert
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Beiträge
547
Na ja, da sitzt schon ein kleines Rechenzentrum dahinter. Aber wenn man den Mac-Filter überwunden hat, ist man im Netz. Und die Daten werden unverschlüsselt vom Laptop an den Router übertragen. Und surfen kann man dann auch bis der Arzt kommt.
Das ist natuerlich aus der Position des Admins unverantwortlich, da wahrscheinlich Datenschutz recht wichtig ist. Aber aus Sicht des Users auch klar, dass das Ganze geschuetzt sein *sollte*. D. h. in dem Fall haengt zumindest ein Schild "Privat" an der Tuer. Aber die Tuer ist nicht abgeschlossen – Eintreten ist aber trotzdem nicht erlaubt (dass man es trotzdem tut, laesst sich vielleicht nicht vermeiden, aber vor Gericht kann man sich dann als eventueller Eindringling nicht mehr wirklich verteidigen).