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Gericht bewertet unbefugte Nutzung eines fremden offenen Wireless-LAN als Straftat

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Auf diesen nicht unbedeutenden Punkt wollte ich gerade hinweisen...
 

Dietmar

Ribston Pepping
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bei all deinen vergleichen kommt man A nicht weit und ist B "frei für jeden zu sehen".
Vergleich 1: Das Gartentor ist offen > Ja und? Gehst durch und dann stehst auf dem Gründstück deines Nachbarn oder Fremden. Der Nutzen ist Gleich Null
Vergleich 2: Das Auto steht offen > Kannst dich ja reinsetzen, aber mehr auch nicht. Dinge klauen? Mal ehrlich, wer klaut denn beim WLAN was?
Vergleich 3: Die Post guckt aus dem Briefkasten > Wenn es eine Ansichtskarte ist, viel Spaß beim Urlaubsgrüße lesen, beim Rest müsstest du den Brief öffnen. Und das machst du beim WLAN auch nicht. Guckst ja nicht auf den Rechner anderer Leute.


Schlussfolgerung: Noch nie war das begehen einer Straftat so einfach. Man rennt durch die Stadt, sieht ein offenes WLAN, klinkt sich ein und ZACK Straftat begangen. Wen hat es geschadtet? Niemanden, gut vielleicht dem Besitzer des WLAN´s weil seine (Illegalen?) Downloads nicht schneller gehen. Du hast nichts beschädigt, keine Rechte einer Privatperson verletzt, gar nichts.

Genau diese "Geistes"haltung geht mir auf den Keks:

Ob Du jemanden schadest oder nicht: Wenn Du bspw. ein Grundstück bei offenem Gartentor betreten möchtest, dann hast Du gefälligst zu fragen!!!
Wenn Du ein WLAN nutzen möchtest, dann gebietet der Anstand (schon mal das Wort gehört?), daß Du das Einverständnis einholst!!!

usw., usw.

Das sind ganz normale Umgangsregeln unter halbwegs zivilisierten Menschen ...
 
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Salzstreuer

Adams Apfel
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Ich halte dieses Urteil auch für ziemlich "unfair" für den WLan-User. Ich besitze aber auch selbst ein Modem, wo es mit dieser Verschlüsselung nicht so wirklich klappt. (wundert mich auch, da von Haus aus eine Verschlüsselung drin sein sollte, diese ist jedoch aus irgendwelchen Gründen nicht mehr vorhanden ist) Falls sich jemand bei mir einwählt, ist das mein Bier und ich würde sowieso irgendwas was dagegen unternehmen, wenn auch keine Anzeige.
Da der Hinweis mit der Verschlüsselung in jedem Handbuch, was man auch unbedingt lesen sollte, drin steht, trifft die Schuld meines Erachtens den WLan-Betreiber.

Da zeigt sich mal wieder, wie gut man fährt, wenn man mittels Ethernet im Internet surft. :)
 

BerndderHeld

Spätblühender Taffetapfe
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Irgendwie ist noch niemandem hier aufgefallen das hier mit Vorsatz gehandelt wurde. Der Angeklagte hat mit Vorsatz den Internetzugang eines anderen ohne ihn zu fragen benutzt. Ich halte das mit recht für verboten. Und verbotene Dinge werden nun mal bestraft.
 
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der Mo

Stechapfel
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Dass dieses Urteil leicht absurd erscheinen mag, sehe ich ja auch. Allerdings dürfte es doch keine Probleme geben, es nachzuvollziehen. Mit gesundem Menschenverstand sollte es klar sein, warum es nicht ohne weiteres erlaubt sein kann, ein fremdes Netzwerk zu nutzen, selbst wenn dieses offen/ungesichert ist und den parasitären Mitnutzer förmlich anschreit, sich einzuklinken.
 
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Dietmar

Ribston Pepping
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Dass dieses Urteil leicht absurd erscheinen mag, sehe ich ja auch. Allerdings dürfte es doch keine Probleme geben, es nachzuvollziehen. Mit gesundem Menschenverstand sollte es klar sein, warum es nicht ohne weiteres erlaubt sein kann, ein fremdes Netzwerk zu nutzen, selbst wenn dieses offen/ungesichert ist und den parasitären Mitnutzer förmlich anschreit, sich einzuklinken.
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ma.buso

Châtaigne du Léman
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Das ist eben die Menthalität des Internets: Illegal Musik und Filme runterladen, in fremde Netze hacken, Spaßbieten, Leute verarschen. Machen die anderen ja auch.

Aber im realen Leben nichtmal Eier in der Hose, um im ALDI ne Packung Kaugummi zu klauen.
 

Dietmar

Ribston Pepping
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Das ist eben die Menthalität des Internets: Illegal Musik und Filme runterladen, in fremde Netze hacken, Spaßbieten, Leute verarschen. Machen die anderen ja auch.

Aber im realen Leben nichtmal Eier in der Hose, um im ALDI ne Packung Kaugummi zu klauen.

Eine weit verbreitete Denkweise, die sich leider nicht nur auf das Internet beschränkt.
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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.... in fremde Netze hacken....

Wenn die Einwahl in ein ungesichertes Netz "hacken" ist, bin ich ein Hacker. Wow! Cool! hab' gar nicht gewußt wie einfach hacken ist.

An dem Fall sind für mich ein paar Sachen auffällig:

1. Der TypI("Hacker") geht auf die Straße um sich einzuwählen.
2. Der Typ II ("Opfer") hat sein Netz offen
3. Typ II kennt sich aber gut genug aus Typ I zu identifizieren.
4. Typ II hat keinen Schaden aber den nerv Anzeige zu erstatten

Hier ist was faul im Staate Dänemark. Typ II ist ein Mistkerl! Wer die Ahnung hat sein Netz zu schließen (unterstellt) und keinen Schaden hat aber andere die das Nutzen anzeigt will andere reinreiten. Und das stört mich an der ganzen Geschichte.

Wer noch nie unangemeldet in einem offenen WLAN war, der
a: reist nicht
b: hat kein WLAN
C: hat immer Zugang zu sonstigen geschlossenen WLANs
d: brauchte es nicht

und

parkt nie falsch, beachtet immer die Vorfahrt und gibt bei der Steuererklärung immer alles richtig an. Die 2 Minuten Telefonat in der Arbeitszeit schreibt er der Firma auf einem Korrekturbeleg gut und Maiskolben klaut der schon gar nicht.

Leute es handelt sich um ein OFFENES WLAN

My 2 cents

Gruß

Moorcock

Edit:
...parasitären Mitnutzer ...
Oh Mann das hatte ich noch übersehen. Bleibt doch mal auf dem Teppich.

"Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus, wobei dieser auch als Wirt bezeichnete Organismus geschädigt, aber entweder gar nicht oder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt getötet wird."
 
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der Mo

Stechapfel
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Über die Interpretation mithilfe von Wikipedia sag ich jetzt mal nix, außer: Ich nutzte die Phrase absichtlich, weil sie einen (für mich) entscheidenden Sachverhalt darstellt:

Um in deiner Rollenverteilung zu bleiben:
- Typ II bezahlt regelmäßig für seinen Internet-Zugang.
- Typ I zahlt nichts und nutzt - ohne zu fragen - den Zugang von Typ II.

Damit finanziert Typ II also den Internetzugang von Typ I. Wer das für angemessen und richtig erachtet, kann sich bei mir melden und meine Rechnung bezahlen. Würde mich freuen... o_O
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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Damit finanziert Typ II also den Internetzugang von Typ I. Wer das für angemessen und richtig erachtet, kann sich bei mir melden und meine Rechnung bezahlen. Würde mich freuen... o_O

Verschwende deine Zeit nicht; für manche Geister ist der sachverhalt schlichtweg zu komplex :-D
 

Hallo

Gast
Äh, was soll der "Scheiße"!

Ich mache mein WLAN offen und zeige dann mit einer Sachkenntnis an! Klasse! Wenn ich also die selbe Kenntnis angewandt hätte mein WLAN zu sichern, dann hätte ich ja in keiner Weise anzeigen müssen!

Wenn Menschen es nicht schaffen, aus Unkenntnis ihr WLAN zu sichern, dann kann ich das ja noch nachvollziehen! - Nur was hier stattfand ist genau das Gegenteil. Profis haben ihr Netz offen gelassen um sich zu hypen!
Ich würde mir wünschen diese ...........User mal zu "befragen"!
 

lisemie

Riesenboiken
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Das Thema kommt mir bekannt vor. Ich bin neugierig: Haben die beiden Threads was miteinander zu tun?

Grüße, lisemie
 
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Smooky

Pommerscher Krummstiel
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3.046
...Muss man sein W-Lan Netwerk nicht seit 2004 verschlüsseln?...


Das einzige was man muss, ist irgendwann einmal sterben. Und wer ein offenes, privates WLAN hat ist halt nunmal selbst schuld, wenn eines Tages ein Fremder sein Netz unbefugt nutzt.
 

Moorcock

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Über die Interpretation mithilfe von Wikipedia sag ich jetzt mal nix, außer: Ich nutzte die Phrase absichtlich, weil sie einen (für mich) entscheidenden Sachverhalt darstellt:

Um in deiner Rollenverteilung zu bleiben:
- Typ II bezahlt regelmäßig für seinen Internet-Zugang.
- Typ I zahlt nichts und nutzt - ohne zu fragen - den Zugang von Typ II.

Damit finanziert Typ II also den Internetzugang von Typ I. Wer das für angemessen und richtig erachtet, kann sich bei mir melden und meine Rechnung bezahlen. Würde mich freuen... o_O

Ich sehe wir setzen den Schwerpunkt der ganzen Geschichte unterschiedlich. Ich ärger mich über den bornierten Krümelkacker der einem vermutlich armen Schlucker eins mit der Keule des Rechtsstaats überzieht und Du Dich über den Nassauer, der ohne selbst zu zahlen (auf Kosten anderer passt hier ja nicht, da Typ II ein flatrate hatte und keine zusätzlichen Kosten entstanden) ins Netzt geht.

Typ I kenne ich, Typ II nicht und mir ist Typ II entschieden unsympatischer.

Ich hab aber auch schon Maiskolben geklaut, war in offenen WLANs (z.B. als mein Provider 2 Tage gestreikt hat) und war bei der Steuer nicht immer ehrlich. Ich komme also eher in die Siuation von Typ I, Typ II hingegen legt es darauf an jemandenem Ärger zu machen.

Das hat nichts mit Wardriving oder hacken zu tun.

Deine Rechnung zahle ich nicht, aber ich lade dich gerne auf eine Runde kostenloses Internet ein. Ich glaube, das entspricht eher dem Sachverhalt.

Gruß
Moorcock
 
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sale53

deaktivierter Benutzer
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seh ich anders !
und wieso? weil der name OFFEN es schon sagt: Für alle zugänglich und frei verfügbar.

Um es einmal banal auszudrücken:
Bedeutet das also nach deiner Rechtsauffassung, dass, wenn du kurzfristig deine Wohnungstür offen lässt, um den Müll runter zu bringen, deine Wohnung für jeden offiziell zugänglich und frei verfügbar ist?
 

Schomo

Zehendlieber
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Ob die Rechtsauffassung dieses Gerichts zur herrschenden Spruchpraxis werden wird, bleibt abzuwarten. Aus dem Umstand, daß der Verurteilte kein Rechtsmittel eingelegt hat, schließe ich auf prognostizierte, geringe Erfolgsaussichten in der Berufungsinstanz. Daher könnte es sich hier in der Tat um einen Präzedenzfall handeln.

Interessant ist, was dafür die Regel ist. Muss das Verfassungsgericht jedesmal einschreiten? Was ist im juristischem Sinne ein Präzedenzfall. Heisst jenes dass diese Entscheidung zur Regel wird bei ähnlichen Problemstellungen (sorry für die vielleicht blöde Frage) und wer bestimmt ob dieser Richterspruch gültig ist. Ich weiss dass dies so einfach nicht zu beantworten ist, aber man sollte die Formulierung „dies ist geltendes Recht" mal unter diesem Blickwinkel sehen. Wie ich ja schon schrieb gelten da 2 verschiedene Rechtsnormen. Auf der einen Seite der Staat, der macht was er will (so sehe ich das jedenfalls) auf der anderen Seite der Bürger der Verboten ausgesetzt wird. Beispielsweise die immer stärker werdenden Restriktionen Software zu schreiben mit der man hacken kann (hacken wohlweislich verstanden als Aufklärung wie verletzlich Systeme gegen Angriffe sind). Was da in deutschen Landen abläuft ist mehr als bedenklich und auch reine Geldverschwendung wenn man bedenkt, was dir BRD in die Entwicklung eines Bundestroyaners steckt.

Gruß Schomo
 

atomfried

Leipziger Reinette
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Was ist im juristischem Sinne ein Präzedenzfall.
so weit ich weiss gibt es in deutschland den Präzedenzfall nicht. das kenne ich nur aus amerika. genauso wenig wie es die sammelklagen gibt. zumidenst vor der telekom klage.