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Gericht bewertet unbefugte Nutzung eines fremden offenen Wireless-LAN als Straftat

tjp

Altgelds Küchenapfel
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Wer noch nie unangemeldet in einem offenen WLAN war, der
a: reist nicht
b: hat kein WLAN
C: hat immer Zugang zu sonstigen geschlossenen WLANs
d: brauchte es nicht
Wer ein unbekanntes offenes WLAN nutzt, der hat keinerlei Verständnis für Gefahren im Internet. Wer sagt, denn daß da jemand aus Unwissenheit oder Spendierlaune das Netz offen läßt? Schon einmal daran gedacht, daß das ein Honey Pot sein könnte?

Aus Selbstschutz verbietet sich die Nutzung unbekannter WLANs von selbst.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Das Urteil dürfte anfechtbar sein...

Hausfriedenbruch passiert nur, wenn ein Haus befriedet ist - als eingezäunt. Ein offenes WLAN hat keinen Zaun, es sollte daher mehr wie ein (frei)Biergarten behandelt werden.
Wie schon gesagt, sind heute 90% aller Router bei Anlieferung verschlüsselt. Ein offenes WLAN setzt daher Vorsatz voraus.
Es werden keinerlei "technische Kopierschutzmaßnahmen" umgangen, auch wird kein Datenverkehr mitgehört - nur der eigene. Nebenbei verbinden sich modere Laptops fast von selbst mit offenen Netzwerken, ein "Einbruch" dürfte daher niemals vermutet werden...

Nasses Handtuch - und das 2h lang dem Richter ins Genick geschlagen...
 

Schomo

Zehendlieber
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Das Thema kommt mir bekannt vor. Ich bin neugierig: Haben die beiden Threads was miteinander zu tun?

Grüße, lisemie

Kein Wunder den thread hatte ich damals aufgemacht, weil einem Freund von der Polizei sein MacBook weggenommen wurde aus der gleichen Problematik heraus. In seinem Fall hat der Staatsanwalt die Anklage fallen gelassen.

Gruß Schomo
 

den[N]is

Tokyo Rose
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Ich muss vielen hier zustimmen, dass bei manchen einfach der Anstand fehlt. Es gehört sich einfach nicht offene Netze zu nutzen. Aber für die meisten wird dieser Anstand wohl schon lange verloren sein. :(
 

thrillseeker

Weißer Winterkalvill
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Irgendwas passt an dieser Geschichte nicht so recht zusammen:

Da ist der Angeklagte, der einfach so vor dem Haus auf dem Bürgersteig saß. Wie ist er darauf gekommen, dass sich dort ein offenes Netzwerk befindet? Stand das auf irgendeinem Schild, oder hat er es vielleicht beim Wardriving gefunden? Dass jemand ein offenes Netzwerk "einfach so auf der Straße" findet, weil er sich zum Arbeiten mit seinem Laptop immer auf irgendwelche Bürgersteige setzt, ist nämlich sehr unwahrscheinlich o_O

Und dann ist da der Kläger. Offenbar ist er nicht in de Lage gewesen, sein Netzwerk zu schützen. Er hat also entweder keine Ahnung, oder sein Router unterstützt nicht einmal WEP (gibt es überhaupt Router ohne Verschlüsselung?). Dass er sich um Sicherheit keine Gedanken macht, ist auszuschließen, denn er hat den "Einbrecher" ja gleich bei der Polizei angezeigt.
Man könnte also davon ausgehen, dass sein technischer Sachverstand nicht gerade up-to-date ist. Doch halt! In dem Artikel steht, dass er die Einwahl selbst bemerkt hat. Trotz Flatrate. Offenbar weiß er also sehr gut, wie man fortgeschrittene Einstellungen in der Router-Konfiguration aufruft.

Und dann ist da noch die ungewöhnliche Wortwahl des Gerichts, die vor Dilettantismus nur so trieft:
...als er bemerkte, dass sich der Angeklagte mit seinem Laptop in seinen Computer "eingewählt" hatte...
In den Computer eingewählt? Entweder hat der "Einbrecher" sich nur in den Router eingewählt und ist friedlich im Netz gesurft... oder er hat sich tatsächlich über das Netzwerk Zugriff auf die Festplatte des Klägers verschafft. Letzteres spielt in einer ganz anderen Liga als die bloße Nutzung des Netzwerkes zum Checken von E-Mails.
 

elLobo

Tokyo Rose
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Warum manche hier davon ausgehen, dass dem Wlan-Besitzer keinen Schaden entsteht? Mein Onkel bezahlt sein DSL noch nach Minutenabrechnung. Und meine Eltern haben nur 500MB pro Monat frei. Wenn da noch jemand mitsurft, wird es schnell teuer.
 

thrillseeker

Weißer Winterkalvill
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Warum manche hier davon ausgehen, dass dem Wlan-Besitzer keinen Schaden entsteht? Mein Onkel bezahlt sein DSL noch nach Minutenabrechnung. Und meine Eltern haben nur 500MB pro Monat frei. Wenn da noch jemand mitsurft, wird es schnell teuer.

Weil im Text steht, dass der Kläger eine Flatrate hat und ihm deshalb kein materieller Schaden entstanden ist. Erst lesen, dann antworten ;)

Obwohl dem WLAN-Betreiber durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand, da er über eine Flatrate verfügte, erstattete er Strafanzeige.
 

Xjs

Prinzenapfel
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Ich moechte eine kleine Sache hier im Thread klarstellen. Das "offene" WLAN (was durchaus nicht mit "ungeschuetzt" gleichzusetzen ist, dazu spaeter) ist nicht einfach die offen gelassene Haustuer, sondern die weit offen stehende Haustuer mit einem Schild obendran, auf dem steht "Eintritt erlaubt" und einem Butler, der einem die Jacke abnimmt, wenn man reingeht (SSID-Broadcast und DHCP). Ein "ungeschuetztes" WLAN, was den SSID-Broadcast abgeschaltet hat (d. h. fuer den normalen Betrachter unsichtbar ist, der Router sendet nicht dauernd Pakete, die beinhalten "verbinde dich doch mit mir") und in dem kein DHCP-Server betrieben wird (d. h. man kann nur statische Adressen verwenden), waere mit einer offenen Wohnungstuer zu vergleichen. In dem Falle ist es auch als strafbar zu betrachten, einzudringen. Im ersten (und hier geschehenen) Fall aber ist das ja praktisch Noetigung, dem Netz beizutreten, und kann deshalb meiner Meinung nach nicht als strafbar betrachtet werden. Der Fehler liegt hier vielmehr beim Betreiber des WLAN.

Ich hatte das schon in #6 darzulegen versucht, aber den habt ihr offensichtlich nicht allzu genau gelesen.

So long, Xjs.
 

swensa

Friedberger Bohnapfel
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Sehen wir das mal von einer anderen Seite, nämlich aus der Sicht des Klägers:

ich sehe, dass jemand mein W-LAN benutzt, kenne denjenigen aber nicht, verfüge jedoch über die Kenntnisse der erweiterten Routerkonfiguration, sonst würde ich ihn nicht bemerken. Was hindert mich daran, den jenigen einfach aus meinem W-Lan zu schmeißen und die Tür zu schließen.

Um bei der Theorie mit der offenen Haustür zu bleiben:

ich bin im Haus (in meinem Routerprogramm), bemerke den Eindringling und verklage Ihn, obwohl ich ihm vorher signalisiert habe, dass er ruhig reinkommen darf offene Tür mit blinkendem welcome - Schild (SSID), Butler (DHCP) und sage ihm dann nichtmal, dass er nicht erwünscht ist, sondern rufe die Polizei. Das geht zu weit! Der Angeklagt hat keinen Fuß in die Tür gestellt, sich gewaltsam Zutritt verschafft, oder- auf sein unerwünschtes Eintreten angesprochen, nicht reagiert (Verhältnismäßigkeit). Es war auch nicht die Rede davon, dass der Angeklagte sich der Daten des Klägers bemächtigt hat, oder nachweislich Zugriff auf dessen gespeicherte Daten erlangen wollte das wäre strafbar! Alles andere sollte wie Mundraub gesehen werden (Apfel vom baum gepflückt, selbst dann entsteht ein höherer Schaden, weil der Apfel nichtmehr verkauft oder selbst verspeißt werden kann)

Um zum Beispiel mit dem Auto zu kommen:

der Angeklagte hat sich neben meinem nicht verschlossenen Auto aufgehalten ohne dabei etwas zu berühren und über das bereits angeschaltete Autoradio Musik gehört (GEZ Gebühr) sollte ich ihn deswegen verklagen, <ironie>den Parasiten</ironie>?
 
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Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Mhm, wenn ich heute mit dem iStumbler durch ein Wohngebiet fahre, entdecke ich minderstens mehr als genügend ungesichterte und offene WLan Knoten. Die besten sind die mit dem Namen :
"Netgear" ... da muss ich dann keine 15 sec. warten und schon verbindet sich mein MacBook damit.

Sind wir doch mal ehrlich, in dem Gerichtsfall ist es offensichtlich, das der Benutzer eins auf den Sack bekommen hat. Jemand der so dreist ist und sich täglich vor Nachbars Haus setzt, nur um ins Netz zu kommen, gehört allein schon der Dummheit wegen bestraft.

Sicherlich ist es was anderes, wenn ich auf ner Parkbank sitze, einen offenen Knoten habe, mich einwähle und die Emails abrufe. Wie soll ich denn in gewissen Ortslagen davon ausgehen, das der Knoten nicht absichtlich offen ist ? Oder der Knoten zu einem Dienstleister gehört, welcher das eben anbietet ?

Mal ne MP3 aus dem Netz ziehen oder gleich Albenweise abräumen und bereit stellen, sind vor Gericht auch zwei Paar Schuhe des Urheberrechtsbruchs. Auf ein fremdes Grundstück gehen und an der Klingel schauen wer da wohnt ist auch was anderes als im Garten den Pool mit dem Freundeskreis zu nutzen.

Ich denke das Urteil wurde Situationsbedingt gesprochen, nicht global. Denn weiterhin gilt, das der Besitzer für die Sicherheit seines WLans zuständig ist.

Das mit dem Anstand verstehe ich, ich würde jetzt auch nicht gerade freme Wlan-Knoten nutzen, auf der anderen Seite würde ich mich aber auch nicht wundern, wenn andere das tun würden, wäre mein Knoten offen.

Wenn ich heute mein Auto unabgesperrt lasse und mein Laptop geklaut wird, wer ist dann der angeschissene ? Ich ! Da zahlt mir niemand was.

Und wenn ich keine Flatrate habe, dann bin ich meiner Meinung nach gleich zweimal für die Sicherheit meines Wlans zuständig. Früher hat man sich dafür nen Computerspezl ins Haus geholt, das sollte man heute schon auch machen, wenn man keine Ahnung hat.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das kann man auf beide Seiten transperieren.
 
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James Grieve

Holländischer Prinz
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Sehen wir das mal von einer anderen Seite, nämlich aus der Sicht des Klägers:

ich sehe, dass jemand mein W-LAN benutzt, kenne denjenigen aber nicht, verfüge jedoch über die Kenntnisse der erweiterten Routerkonfiguration, sonst würde ich ihn nicht bemerken. Was hindert mich daran, den jenigen einfach aus meinem W-Lan zu schmeißen und die Tür zu schließen.

Er muss es ja nicht über die Routerkonfiguration gemerkt habe. Er kann ja auch von der Arbeit nach Hause gekommen sein, sieht nen Kerl mit Laptop auf dem Bürgersteig, wird stutzig und fragt ihn über welches WLAN er denn surft. Er stellt fest, dass es sein eigenes ist und verklagt den Surfer…
 

Schomo

Zehendlieber
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Ich finde auch immer wieder sehr kreative Verschlüsselungen:

admin
1234567890
roter

etc. das zum Thema Verschlüsselung. Keine Angst ich hacke Router nicht, sondern mich interessiert nur die Kreativität sich gescheite Passwörter zu überlegen. Früher habe ich zwar offene Router immer unbenannt in „diewochfangtschoguato" (siehe mein Profil) damit die Leutchen merken, dass jemand auf ihrem Router war. Aber so was mache ich inzwischen nicht mehr weil die meisten es eh nicht lernen in meiner Nachbarschaft.
Vor einiger Zeit hatte ich meinen Nachbarn drauf aufmerksam gemacht dass sein WLAN sperrangelweit offen stehen würde und ihm einen deal angeboten: Ich zahl 50% seiner Rechnung und mache ihm seinen Router sicher und kann ihn nutzen Ergebnis: Er wurde sauer und hat bis heute ein offenes WLAN. Das Beste daran war, da ich noch einen alten t-online Account hatte habe ich seine E-Mails empfangen können. Daher wusste ich auch wer der Routerbesitzer war. Schon peinlich von t-online!!!

Gruß Schomo
 

elLobo

Tokyo Rose
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Weil im Text steht, dass der Kläger eine Flatrate hat und ihm deshalb kein materieller Schaden entstanden ist. Erst lesen, dann antworten ;)

Ja... in diesem Fall... aber grundsätzlich weiß ich als "Mitsurfer" nicht, ob da jetzt eine Flat hinter steckt oder nicht...
 

Xjs

Prinzenapfel
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Ja... in diesem Fall... aber grundsätzlich weiß ich als "Mitsurfer" nicht, ob da jetzt eine Flat hinter steckt oder nicht...
Allerdings gibt es heute sogut wie keine Volumen- oder Zeittarife. Kombiniert mit einem offenen WLAN findest du da vielleicht einen in ganz Deutschland.
 

elLobo

Tokyo Rose
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Allerdings gibt es heute sogut wie keine Volumen- oder Zeittarife. Kombiniert mit einem offenen WLAN findest du da vielleicht einen in ganz Deutschland.

Schwachsinn... alle großen Anbieter haben auch aktuelle Tarife mit Volumen- oder Zeitabrechnung... Alice, Telekom, Arcor, o2... und dann gibt es noch genügend Alt-Verträge....
 

Hobbes_

Gast
Interessante Diskussion, die vieles wohl auch vermischt.

Ich gebe zu, dass ich das Urteil erst auch nicht verstand, da m.E. jemand der sein WLAN nicht sichert sicher eine Art Mitschuld trägt, wenn jemand mitsurft.

Doch halt: Galt nicht noch vor einiger Zeit WEP als beste Verschlüsselungstechnologie? Und heute ist sie - wie man in Berichten lesen kann, noch nie selbst probiert - offensichtlich so schnell hackbar, dass sie technisch gesehen dem WLAN ohne Verschlüsselung gleichgesetzt werden muss?

Genauso wird es auch mit WPA gehen. Irgendwann wird auch diese Verschlüsselungstechnologie gehackt werden können, so dass sie wertlos ist. Selbstverständlich wird zu diesem Zeitpunkt eine neue Technologie Standard sein. Dennoch: Die Frage, ob man ein WLAN benutzen darf, das einem nicht gehört bzw. für das man keine formelle Zutrittserlaubnis hat, darf nicht daran hängen, welche Form der Verschlüsselung benutzt wird. Denn die Wirksamkeit einer Verschlüsselung ist nur eine Frage der Zeit.

Ich will damit nicht sagen, dass es klug sei, sein WLAN ungeschützt zu lassen. Dennoch setzt das initial genannte Rechtsurteil die Linie an der richtigen Stelle! Sie legt den Rechtsraum nicht an einer technischen Grundlage fest (verschlüselt / unverschlüsselt [was nicht identisch ist mit frei oder offen!]), sondern definiert ihn eigenständig und nachvollziehbar korrekt.

In diesem Sinne gehe ich mit dem unten zitierten Post sehr einig. Doch vielleicht hat das ganze auch mehr mit Anstand zu tun als eher mir reiner Rechtssprechung...

Meine Güte, was habt ihr denn (teilweise) für "verdrehte" Rechtsauffasungen?
Nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, heißt das noch lange nicht, daß etwas automatisch erlaubt ist!

Nur weil die Post manchmal aus dem Briefkasten heraus ragt, hat doch niemand die Erlaubnis, die Briefe auch zu lesen ...
Wenn ich vergesse, mein Auto zu verschließen, heißt das ja wohl noch lange nicht, daß es gestattet ist, das Auto auszurauben bzw. zu fahren ...
Wenn ich mein Gartentor offenlasse, heißt es nicht für jedermann: "Eintritt erlaubt".

Aber wozu soll ich mich aufregen?

Anstand, Benehmen, Höflichkeit, Rücksichtnahme etc. sind in der heutigen Zeit bei einem -leider- immer größer werdenden Personenkreis offenbar Fremdworte ...

---------

Ich setze den Begriff "nicht gesichertes" und "offenes" gleich.
Wenn das netz
-für jeden sichtbar
-für jeden sofort anwählbar (ohne schlüssel) ist, dann ist es offen und nicht gesichert

Das ist klar eine persönliche Definition. Ich bin froh, dass die Rechtssprechung hier offensichtlich einen Unterschied macht.

---------

Es liegt doch wohl auf der Hand, daß hier zwei Fallvarianten zu unterscheiden sind:

1. Jemand benutzt ein WLAN (z.B. im Café), welches extra als offenes LAN angeboten wird
=> nicht strafbar, da die Nutzung durch Kunden zum Service gehört.

2. Eine Privatperson verschlüsselt - aus welches Gründen auch immer - das private WLAN nicht und ein Dritter surft mit => nach Auffassung dieses Gerichts strafbar.

In Deutschland besteht keine rechtliche Verpflichtung, sein WLAN zu verschlüsseln, man surft gewissermaßen auf eigenes Risiko. Trotzdem kann die Ausnutzung dieses Umstands strafbar sein, auch wenn der schlaue User diese Sicherheitslücke schließt.

Der Angeklagte wurde übrigens zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt, die mildeste Sanktion im deutschen Strafrecht (und in der Praxis so selten wie Wasser in der Wüste).

Danke für diese Erläuterungen.
 

newman

Roter Eiserapfel
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Wenn ich heute mein Auto unabgesperrt lasse und mein Laptop geklaut wird, wer ist dann der angeschissene ? Ich ! Da zahlt mir niemand was.
Genau hier liegt das Missverständnis: Es bleibt eine Straftat und wenn derjenige welcher das Gerät geklaut hat erwischt wird, hat er mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Im übrigen hinkt das Beispiel. Im genannten Fall hat der Beklagte sozusagen mehrere Runden mit dem Wagen gedreht und auch das wäre vor deutschem Recht selbstverständlich illegal - auch wenn der Schlüssel steckt!
 
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Hallo

Gast
Hier wird die Rechtsprechung sicherlich noch einiges zu klären haben.

Folgendes Szenario: Ich starte mein MB und merke, dass sich das Serven irgendwie anders anfühlt. Ich schaue unter meiner Airportverbindung nach und sehe, dass das Book sich automatisch mit einem ungesicherten Netz verbunden hat. Ich stelle es wieder um und ärgere mich darüber.
Wie soll ich denn erkennen, ob es ein öffentliches Netzt ist oder nicht? Bei einem Haus und einem öffentlichen Raum kann ich das klar unterscheiden ob ich da hineingehen darf. Wie soll das denn bitte schön bei einem Netzwerk aussehen.
Da ist doch die MAC-Adresse die Erkennung welches Gerät in das Netz darf.
Wer will denn sonst feststellen, dass ein Netz nicht öffentlich (wie eine Kneipe ist).
Ich glaube, dass die Rechtsprechung da noch lange nicht das letzte Urteil zu abgegeben hat.

Auf jeden Fall, kennt keiner die näheren Umstände der Tat und was wirklich zu dem Urteil geführt hat. Nach wie vor frage ich mich nämlich, wie denn juristisch sicher festgestellt werden soll, wer bei meinem WLAN mitsurft. Und wenn ich das feststellen kann, warum ich dann nicht mit der gleichen Sachkenntnis das Netz schütze etc.

Die Vergleiche mit dem Wagen oder dem Haus hinken. Da kann ich nämlich deutlich sehen, daß ich darin nichts zu suchen habe. Wenn ich in einen Zug einsteige, dann bekomme ich auch keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch!
 

newman

Roter Eiserapfel
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Die Vergleiche mit dem Wagen oder dem Haus hinken. Da kann ich nämlich deutlich sehen, daß ich darin nichts zu suchen habe. Wenn ich in einen Zug einsteige, dann bekomme ich auch keine Anzeige wegen Hausfriedensbruch!
Wenn du dir die Beförderungsleistung der Bahn erschleichst, also sozusagen "schwarz" fährst, ist das selbstverständlich strafbar.

Du hast jederzeit die Möglichkeit das automatische Verbinden deines MacBooks mit fremden Netzen zu unterbinden. Dazu gibt es einen netten Button in der Netzwerkkonfiguration: "Verbindung zu neuen Netzwerken bestätigen lassen".
 

Bajuware

Apfel der Erkenntnis
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Genau hier liegt das Missverständnis: Es bleibt eine Straftat und wenn derjenige welcher das Gerät geklaut hat erwischt wird, hat er mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Im übrigen hinkt das Beispiel. Im genannten Fall hat der Beklagte sozusagen mehrere Runden mit dem Wagen gedreht und auch das wäre vor deutschem Recht selbstverständlich illegal - auch wenn der Schlüssel steckt!

Hier liegt überhaupt kein Missverständnis vor, ich habe nämlich nie behauptet das es keine Straftat wäre. Der Vergleich hinkt auch nicht, er zeigt nur sehr anschaulich, was passiert wenn ich nach dem deutschen Recht, mein Hab und Gut nicht ordentlich weg sperre. Das falls der Schuldige nicht erwischt wird, es ebenfalls keine Möglichkeit gibt noch irgendwo Land gut zu machen.