Es ist nicht notwendig, die SSID zu verstecken, eine Verschluesselung reicht auch aus (Oder das Abschalten des DHCP-Servers oder auch ein MAC-Filter ... oder was es sonst noch so gibt). Die Hauptsache ist, dass das Netz auf irgendeine Weise *gesichert* ist, d. h. dass klar erkennbar ist, dass der Betreiber *nicht* wuenscht, dass jemand fremdes mitsurft. Da reicht dann auch eine billige WEP-Verschluesselung, die zwar einfach zu knacken ist, jedoch die Absicht des Betreibers sichtbar macht.
Gemäss Urteil ist es nicht mal notwendig, auch nur die unsichere WEP zu verwenden. Der Mitsurfer macht sich strafbar, auch wenn das Netz offen ist (siehe Originalpost)...
Das Netzwerk im Gerichtsurteil war aber nicht nur "nicht verschluesselt", was auch ein Netzwerk mit abgeschaltetem SSID-Broadcast oder DHCP-Server oder sonstwas ist, sondern es war offen. Es war nicht nur keine Vorkehrung getroffen, das Joinen/Benutzen des Netzwerks durch Fremde zu verhindern, das Letztere wurde sogar noch unterstuetzt. Und kommt mir jetzt nicht mit "der Betreiber wusste nicht, wie man das konfiguriert" – dann soll er die Betriebsanleitung lesen.
Ich kann zwar deinen Standpunkt nachvollziehen, psc, dir aber wegen des genannten Grundes nicht zustimmen.
Erstens möchte ich betonen, dass ich nicht der Urheber dieses Urteils bin, noch sonstwie als Kläger oder Angeklagter damit involviert war.
Zweitens muss man folgende Punkte unterscheiden:
* Verantwortung als Admin: Wenn ein Admin ein Netz in solcher Art ungeschützt lassen würde, dann gehörte er nicht nurfristlos entlassen, sondern müsste auch eine Klage wegen Grobfahrlässigkeit erhalten. Ein Schutz nach bester aktueller Technik ist m.E. klar notwendig. Da gibt es wohl keine Diskussion.
* Verantwortung als User: Da muss man klar erkennen, dass es nicht zu meinen Grundrechten gehört, dass ich mich in andere Funknetze einbinde, ohne dass ich die Erlaubnis des Betreibers habe. Dieser Punkt wird durch das Urteil m.E. sehr schön und sehr klar hervorgehoben. Es macht auch Sinn!
Wie schon gesagt (siehe mein initiales Post, das offensichtlich weiter falsch verstanden wird), wäre eine technische Grenze irgendwelcher Art reine Augenwischerei.
Nehmen wir Dein Beispiel: Mein Netz soll nur als nicht-offen anerkannt werden, wenn es WEP verschlüsselt ist??
Schon lange ist bekannt, dass WEP für einschlägige Personen überhaupt keinen Widerstand bedeutet. Ebenso das vielfach betonte Verstecken der SSID und andere Spielereien wie MAC-Filter. Auch für die aktuelle WPA-Verschlüsselung wird irgendwann die Zeit reif sein. Garantiert!
Der Punkt ist: Je nach technischem Know-How und Ausrüstung (es geht auch ohne Know-How) ist die von Dir befürwortete Signal-Grenze sehr dynamisch. Ein gewiefter Verteidiger würde bei einem WEP-Netz klar darauf verweisen, dass dieser Schutz klar nicht bestehe und das Netz demnach als Offen zu betrachten sei, genauso wie wenn man es unverschlüsselt verwenden würde. Garantiert!
Deshalb: Die logisch gesehen einzig richtige Entscheidung ist die, dass der nicht auf Erlaubnis beruhende Aufenthalt in einem Funknetz (egal ob gesichert, verschleiert oder versteckt, oder ...) nicht zulässig ist.
Die "Milde" des Vergehens im speziellen Fall wurde ja mit dem milden Urteil dokumentiert.
Und nebenbei: Wer seienen Computer so konfiguriert, dass er einfach ungefragt wild mit beliebigen Netzwerken Kontakt aufnimmt (quasi "versehentliches Einloggen") sollte sich nochmals grundsätzlich Gedanken bezüglich seines Verständnisses von Computersicherheit machen.
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Ich hoffe, dass meine Gedanken, welche den Schutz der Persönlichkeit gemäss dieses Urteils für sehr wichtig, richtig und gut halten, nun klarer geworden sind.
Ich bin mir bewusst, dass es sehr unterschiedliche Vorstellungen von Recht gibt. So ist es mir letztlich gleichgültig, ob Du mit meiner einer Meinung bist. Ich bin jedoch froh, dass die Justitia es wenigstens aktuell so sieht und dass offensichtlich die aktuelle Rechtslage den Usern nicht ein "Grundrecht" einräumt, sich wild auf Netzen zu bewegen, für die sie vorgängig keine Erlaubnis eingeholt werden.
Und nochmals: Wer als Admin sein eigenes Netz nicht mit den besten aktuellen Methoden schützt, nun ja der...
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Ergänzung:
Daneben sind es wohl nicht nur philanthropische oder grundsatzphilosophische Aspekte, die diese Grenze als wohl beste Grenze deklarieren. Auch pragmatische Gründe spielen eine Rolle.
Wie bereits mehrfach versucht darzulegen, ist eines der Probleme im Bereich der Computersicherheit, dass eine Technologie, die noch heute als absolut sicher und state-of-the-art ist, schon morgen absolut veraltet und obsolet sein kann. Schon mehrfach erlebt.
Deshalb würde jeder Prozess mit dieser Fragestellung jeweils ein Expertengutachten benötigen, welches bezüglich Prozess- oder genauer Tatzeitpunkt darlegen müsste, welche Technologie gerade als sicher oder eben veraltet betrachtet werden muss.
WEP galt mal als sicher und ist heute klar als unsicher (und in diesem Sinne offen) zu betrachten.
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Ich bin mit den Vertretern der Meinung "frei zugängliche Netze sind frei offen, in diesem Sinne free to use" einig, dass man wohl nicht von einem Übergriff in jemandes Privatsphäre sprechen kann, wenn die SSID des Netzes "freies_WLAN_fuer_alle", "surf_kostenlos_mit" oder so ähnlich heissen würde. Doch so manches offene Netz würde sich whs. bei näherer Ansicht auch als
honey pot herausstellen.
Deshalb erneut: Aus Sicherheitsgründen sehe ich keinen Sinn, in einem mir nicht zugeteilten offenen Netz mitzutun. Doch whs. sind Tiger einfach zu naiv dazu.
Hobbes / psc