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Trump droht EU wegen Digital-Markets-Act-Strafen mit neuen Zöllen

Apple US-Investitionen 2025

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US-Präsident Donald Trump verschärft den Konflikt mit der Europäischen Union über Wettbewerbsstrafen gegen Apple, Google und andere US‑Technikkonzerne. Er kündigt eine neue Handelsuntersuchung an, die in zusätzlichen Zöllen auf EU‑Importe münden soll.

Hintergrund: Milliardenstrafen der EU gegen US‑Techkonzerne

Auslöser ist eine neue Entscheidung der Europäischen Kommission gegen Google. Die Behörde verhängte am 23. Juli ein Bußgeld von 890 Millionen Euro (rund 1 Milliarde US‑Dollar / 1 Milliarde Euro) wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte. Laut Kommission hat Google eigene Reise- und Shopping‑Dienste in der Suche bevorzugt und Entwickler:innen daran gehindert, in Google Play alternative Bezahloptionen zu bewerben. Beides wertet Brüssel als rechtswidrige Selbstbevorzugung und unzulässige Beschränkung, begründet mit dem Digital Markets Act, der große Plattformbetreiber reguliert und bereits Strafen gegen Meta, Apple und andere ausgelöst hat.

Die aktuelle Google‑Strafe teilt sich laut Berichten in 460 Millionen Euro (etwa 517 Millionen US‑Dollar / 517 Millionen Euro) für die Bevorzugung eigener Dienste in der Suche und 430 Millionen Euro (etwa 483 Millionen US‑Dollar / 483 Millionen Euro) für Beschränkungen bei Hinweisen auf alternative Kaufoptionen in Google Play auf. Bereits zuvor hatte die EU ein Android‑Bußgeld von 4,5 Milliarden US‑Dollar (4,5 Milliarden Euro) gegen Google bestätigt. Apple wurde im April 2025 mit 500 Millionen Euro (rund 570 Millionen US‑Dollar / 570 Millionen Euro) wegen App‑Store‑Regeln belangt, die Entwickler:innen beim Verweis auf externe Angebote einschränkten. Apple wehrt sich vor europäischen Gerichten gegen die Entscheidung und argumentiert, die Kommission verlange mehr, als der Digital Markets Act vorsehe.

Section‑301‑Untersuchung und Androhung „erheblicher“ Zölle

Trump kündigte auf seinem Netzwerk Truth Social an, seine Regierung werde „sofort“ eine Untersuchung nach Abschnitt 301 des US‑Handelsgesetzes von 1974 gegen die EU einleiten. Dieses Instrument erlaubt es dem Handelsbeauftragten der USA zu prüfen, ob Maßnahmen anderer Staaten als ungerechtfertigt, unzumutbar oder diskriminierend gelten und den US‑Handel beeinträchtigen. Bei einem entsprechenden Befund können Zölle oder andere Handelsbeschränkungen folgen. Trump bezeichnet die EU‑Vorgehensweise als „illegal und hochgradig unethisch“ und wirft Brüssel vor, US‑Technologieunternehmen und damit US‑Steuerzahler:innen zu „berauben“. Er kündigt an, die Strafen würden vollständig rückgängig gemacht und „voraussichtlich“ werde ein „erheblicher Zoll“ gegen die EU verhängt. Konkrete Sätze, betroffene Waren oder einen Zeitplan nannte er nicht.

Formell kann eine US‑Untersuchung die Beschlüsse der Europäischen Kommission nicht aufheben. Apple, Google und andere betroffene Unternehmen müssen die Bußgelder im europäischen Rechtssystem anfechten. Zugleich markiert die neue Section‑301‑Initiative eine Eskalation des Konflikts, denn Trump zielt inzwischen auf das europäische Regulierungssystem insgesamt, nicht nur auf einzelne Entscheidungen zu App Store oder Google‑Suche.

Breiter Konflikt um Digital Markets Act und Handelspolitik

Trump bezieht in seiner Kritik neben Google ausdrücklich Apple, Meta, Amazon und weitere US‑Konzerne ein. In einem Truth‑Social‑Beitrag listet er frühere Milliardenbeträge auf, darunter 15 Milliarden US‑Dollar (15 Milliarden Euro) im Zusammenhang mit Apples Steuerstreit mit Irland und Milliardenstrafen gegen Meta und Amazon. Die US‑Regierung hatte bereits 2025 EU‑Strafen gegen Apple und Meta als „wirtschaftliche Erpressung“ bezeichnet und Vergeltungsmaßnahmen angedroht. 25 republikanische Abgeordnete forderten Trump nun explizit auf, Section 301 gegen den Digital Markets Act und das Gesetz über digitale Dienste einzusetzen. Sie argumentieren, die Regeln belasteten US‑Technologiekonzerne überproportional und verschafften ausländischen Wettbewerbern leichteren Zugang zum US‑Markt. Die EU hält dagegen, die Vorschriften knüpften an Größe und Marktmacht, nicht an die Herkunft der Unternehmen an.

Trump setzt insgesamt stark auf Zölle. Ein pauschaler 10‑Prozent‑Zoll lief zwar gerade aus, wurde jedoch durch neue Abgaben ersetzt. Mit demselben Rechtsrahmen wurden aktuell Zölle von 10 bis 12,5 Prozent auf Waren aus mehr als 60 Ländern verhängt, darunter auch aus der EU, mit dem Vorwurf mangelnder Durchsetzung von Verboten gegen Zwangsarbeit. Zusätzliche Zölle im Streit um Digital‑Markets‑Strafen würden in erster Linie von US‑Importeuren gezahlt, die sie an Unternehmen und Verbraucher:innen weitergeben könnten. Betroffen wären möglicherweise auch Branchen, die mit den EU‑Verfahren gegen Apple, Google und andere nichts zu tun haben.

Für Apple und andere große US‑Techkonzerne kommt zur juristischen Auseinandersetzung in Europa damit zusätzlicher handelspolitischer Druck aus Washington hinzu. An der Frage, ob ihre Geschäftsmodelle mit europäischem Wettbewerbs- und Digitalrecht vereinbar sind, ändert die Zolldebatte allerdings nichts.

Via: www.engadget.com · appleinsider.com · www.macrumors.com · www.cnbc.com · 9to5mac.com
Titelbild: KI (Zur Illustration)

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Tags: Meta, Digital Markets Act, Section 301, Apple, Amazon, Google, Donald Trump, Europäische Union, Zölle, Wettbewerbsrecht

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