Craig Federighi wird in der Kartellklage von xAI gegen Apple und OpenAI eine Rolle spielen. Tim Cook bleibt vorerst außen vor.
Hintergrund der Klage rund um Grok im App Store
Im August 2025 hat Elon Musks Unternehmen xAI Apple und OpenAI verklagt. xAI wirft beiden vor, dass ihre Partnerschaft die Stellung von Grok im App Store beeinträchtigt habe. Konkret behauptet xAI, Apple bevorzuge ChatGPT in den App-Store-Rankings und halte Grok sowie die App X von der Spitzenposition fern.
Die Kartellklage läuft weiter und bindet nun Apple-Manager Craig Federighi ein. Er ist als Senior Vice President für Softwareentwicklung bei Apple verantwortlich. In einem Schriftsatz vom 13. Mai beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas, den 9to5Mac entdeckt hat, versuchten X Corp und xAI, Federighi und Apple-Chef Tim Cook als sogenannte Verwalter einzusetzen. Verwalter sind Personen, die voraussichtlich über wichtige Informationen verfügen oder ausreichenden Zugang zu relevanten Details für das Verfahren haben.
In dem Schriftsatz argumentieren die Kläger:innen, Cook und Federighi hätten „grundlegende, strategische Entscheidungen über die Vereinbarung zwischen Apple und OpenAI“ getroffen. Daher sollten beide als Verwalter für die Beweiserhebung benannt werden.
Federighi als Verwalter benannt, Cook nicht
Das Gericht folgte der Argumentation zumindest teilweise. Es entschied, dass Federighi als Verwalter fungieren muss, weil die Kläger:innen überzeugend dargelegt hätten, dass er über „einzigartige, relevante Beweismittel“ verfügen könnte. Dazu gehören Informationen zur Integration der OpenAI-Dienste in Apple Intelligence. Federighi war als verantwortlicher Softwaremanager mit hoher Wahrscheinlichkeit eine zentrale Entscheidungsinstanz in diesem Prozess.
Der Versuch, auch Tim Cook in diese Rolle zu bringen, scheiterte dagegen. Das Gericht lehnte ab, Cook als Verwalter zu benennen. Begründung: Es sei nicht dargelegt worden, inwiefern Cook über einzigartige, relevante Informationen verfüge, die noch nicht vorlägen oder die Federighi nicht ebenso liefern könne.
Nach seiner formellen Benennung muss Federighi nun bis zum 17. Juni 2026 alle relevanten und auffindbaren Unterlagen vorlegen, die als Beweismittel in Frage kommen.
Abgelehnte Forderungen zu internen KI-Regeln
Nur ein Teil der Forderungen von xAI setzte sich vor Gericht durch. Später im Schriftsatz erläutert das Gericht, dass xAI Apple verpflichten wollte, sämtliche Dokumente zu internen Richtlinien über die Nutzung generativer KI und von Chatbots durch Apple-Beschäftigte offenzulegen. Das Gericht sah dafür keinen ausreichenden Bezug zur Kartellklage. Es sei unklar, wie interne Vorgaben für die KI-Nutzung von Mitarbeiter:innen mit den behaupteten Wettbewerbsverstößen im App Store zusammenhingen. Die Nutzung von KI durch Beschäftigte habe keinen direkten Einfluss auf App-Store-Rankings, so die Einschätzung.
xAI argumentierte, Apple lobe öffentlich die Sicherheit der Produkte von OpenAI, sei aber intern so besorgt, dass es die Nutzung durch Mitarbeiter:innen einschränke. Daraus leitete xAI einen möglichen Widerspruch zwischen öffentlicher Darstellung und interner Praxis ab. Das Gericht teilte diese Sicht nicht. Dass Apple intern Leitplanken für den Einsatz von KI setze, bedeute nicht, dass das Unternehmen die Sicherheit und den Datenschutz solcher Programme gegenüber der Öffentlichkeit falsch darstelle.
Die Forderung nach Herausgabe der internen Richtlinien und Dokumente zur KI-Nutzung wurde deshalb abgelehnt.
Nicht nur xAI stellte Forderungen an das Gericht. OpenAI beantragte, Elon Musk zu verpflichten, E-Mails bei Tesla und SpaceX sowie weitere Kommunikationsunterlagen bis zum 3. Juni vorzulegen. Diese Forderung wurde vom Gericht bewilligt.