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WLAN Skandal

BusPfarrer

Dülmener Rosenapfel
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Wisst ihr, was ich bei sehr, sehr vielen Beiträgen in sämtlichen Foren nicht verstehe?
Man fängt an, über etwas zu reden und am Ende artet es immer aus.

Einer sagt "Ich weiß es besser,weil ich toll bin"
Der andere sagt dann "Du bist doof, weil ich alles weiß" usw. usw.

Wieso muss das eigentlich immer so sein?
Ich fänd's schön, wenn man einfach mal etwas erzählen könnte, ohne immer gleich drei oder vier Kommentare später Angst haben zu müssen, dass wieder alles in der Luft zerrissen wird.

Ausserdem sind die meisten Leute hier ja zum Spaß, arbeiten kann ich woanders auch noch. ;)

Wollte ich schon lange mal loswerden und hier passt es gerade besonders gut rein. :)

Angefangen hat das ganze hier doch recht harmlos (natürlich nicht für den Betroffenen). Kann's nicht einfach so bleiben?

EDIT: Ich will damit nicht sagen, dass ich total unschuldig bin und mir nie so etwas passiert wäre, nicht dass ihr mich falsch versteht. Aber: Der Ton macht die Musik. ;)
 
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Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Die Nazis hatten damals ja auch kein WLAN
(so da habt Ihr Euren Vergleich)
 

Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Gut jetzt Kinners! Hier wird nicht gestritten!
 

Schomo

Zehendlieber
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4.118
Genau, locker bleiben...Bringt nix sich gegenseitig anzumachen. Presse ist eine gute Idee, aber dazu muss die Geschichte erst mal durch sein, sonst redet sich die Zolipei ja noch raus. Deswegen ein bischen Geduld.

Gruß Schomo
 

Hobbes_

Gast
so. der Beitrag wurde gemeldet, bei Spiegelonline.... (ich kenne da ein redaktor... )

Ich hoffe dennoch, dass dieser etwas recherchiert. Sonst kann der sich doch recht die Finger verbrennen...

egal... für die Presse ist das immer Dankbar... was dabei stimmt ist dahingestellt.

Wie in meiner Boulevard-Formel erläutert (siehe Signatur) ist das für ausgewählte Blätter der Presse durchaus so. Doch das nennt sich dann nicht wirklich seriös?

Genau, locker bleiben...Bringt nix sich gegenseitig anzumachen. Presse ist eine gute Idee, aber dazu muss die Geschichte erst mal durch sein, sonst redet sich die Zolipei ja noch raus. Deswegen ein bischen Geduld.

Gruß Schomo

Bezüglich Presse muss die Geschichte nicht unbedingt durch - jedoch unbedingt klarer sein. Aufgrund der Brockenweise uns vorgeworfenen Geschichte kann man sich nicht wirklich einen Reim machen. Kein Wunder schlagen sich die "Spezialisten" aus allen Lagern gegenseitig die Köpfe ein.

Wie hiess es so schön: panem et circenses. Hier werden Brotmocken der Meute hingeworfen, so dass Spiele entstehen...

Wie immer: :-D
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Beiträge
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In dem Bemühen etwas Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen versuche ich mal zu einigen juristischen Aussagen hier so gut es geht Stellung zu nehmen:

Autoinnenraum ist Privatraum und darf nur mit Durchsuchungsbefehl zugegriffen werden. Ich würde sofort eine Gegenklage auf staatliche Willkür, Hausfriedensbruch und Freiheitsberaubung dagegen halten.

Ist so nicht ganz richtig: Fakt ist, dass der normal genutzte PKW in aller Regel NICHT vom §123 (Hausfriedensbruch) umfasst ist.
Das hat aber mit den Polizeibefugnissen auch wenig zu tun. Es kommt vielmehr darauf an, dass sich die Dursuchung des Autos bzw. Beschlagnahme des Macbooks auf eine Rechtsgrundlage stützen lässt. Die Polizeigesetze sind jeweils Ländersache, so dass Bayern ein eigenes Polizeigesetz hat, das Bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG)
Dort finden sich die sog. Standartmaßnahmen, also das, was die Polizei typischeweise so macht, sehr penibel geregelt. Nach Art. 22 Absatz 1 Nr. 6 darf in Bayern also ein Auto auch ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl durchsucht werden. Die braucht man nur bei Wohnungsdurchsuchungen, weil Wohnungen als Zentrum des Privatlebens unter dem besonderen Schutz (Art. 13) des Grundgesetzes stehen.
Wenn es allerdings nicht um die VERHINDERUNG einer Straftat, sondern um die VERFOLGUNG einer bereits begangenen Tat ging ist wiederum die Strafprozessordnung einschlägig...


Anscheinend ist das unbefugte benutzen eines offenen privaten WLANs durchaus strafbar.

Jein. Da ist die Rechtslage etwas unklar. Aus dem StGB passt zumindest schonmal kein Straftatbestand. Es gibt da aber noch das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem es heisst (§89 und §148): Bis zu 2 Jahre Haft wenn man man Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind abhört. Tja...ob das nun beim WLAN der Fall ist, darüber ist man sich einfach nicht so richtig einig..das gehts dann auch sehr ins technische Detail, was genau wird übermittelt usw...Ich glaube, dass die sehr viel besseren Argumente dafür sprechen, dass §148 TKG hier NICHT einschlägig ist und die Sache damit straffrei bleibt. Solange es da aber noch keine höchstrichterlichen Urteile zu gibt kann es passieren, dass ein Gericht das anders sieht...

Davon unberührt bleiben natürlich eventuelle zivilrechtliche Ansprüche, sprich, Schadensersatzansprüche des WLAN-Betreibers falls ihm ein Schaden entstanden ist, Regressforderungen aus Ungerechtfertigter Bereicherung o.ä.
Das ist aber eine reine Privat-Angelegenheit. Damit hat die Polizei nix zu tun.

Könntest du mal die gesetzliche Grundlagen zu diesem Thema nennen.

Das kommt wie gesagt darauf an ob es um (präventive!) GefahrenABWEHR ging --> Dann die Polizeigesetze der Länder, in diesem Fall wohl Art. 22 BayPAG

Oder aber um Strafverfolgung, denn dann gilt die Strafprozessordnung StPO. Da wären dann §102 Einschlägig, wobei der Grundsatz gem. §105 gilt, dass jede Durchsuchung einer Richtergenehmigung bedarf. Diese kann bei Gefahr im Verzug aber auch von der Staatsanwaltschaft erteilt werden. Die Sicherstellung und Beschlagnahmung richtet sich dann nach §111b und §111c StPO.

Nebenbei, ist es eigentlich erlaubt, ein Haus zu betreten, dessen Tür aus Versehen offen steht?
Nein. Es kommt allein darauf an, dass du GEGEN DEN WILLEN des Berechtigten eindringst. Nun hängt ja nicht über jeder Tür ein großes Hinweisschild auf dem der Wille des Berechtigten schwarz auf weiß niedergeschrieben steht. Wenn es also keinen ausdrücklichen Willen gibt dann ist auf den mutmaßlichen Willen abzustellen. Und normalerweise wünscht der Berechtigte mutmaßlich gerade nicht, dass Wildfremde seine Wohnung betreten...außer z.b. du betrittst die Wohnung, weil du einen Nachbarn um Hilfe hast schreien hören und rettest ihn vor dem Erstickungstod. Dann war dein Nachbar auch einverstanden damit dass du die Wohnung betrittst um ihn zu retten und du machst dich nicht strafbar.
Im Übrigen ist schon das unbefugte Betreten eines "befriedeten Besitztums", also z.b. eines durch Mauern oder Zaun geschützten Grundstücks ein Hausfriedensbruch. Wenn also schon das Betreten des Gartens strafbar ist, dann erst recht das Betreten der Wohnung durch die offene Tür.


Hoffe das versachlicht die ganze Geschichte etwas...sollte ich irgendwo fachlich total daneben liegen weist mich doch bitte freundlich drauf hin ;)

Gute Nacht,

Stefan
 
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Bier

Pomme au Mors
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Mhpf, man kann es sich einfach und kompliziert machen: "War ich nicht!" Fertig... nebenbei bemerkt: Das Betrieben eines unverschlüsselten WLANs ist strafbar.

Die Befugnis das Gerät einzubehalten hat der Polizist nicht.

Hoax: das ist so nie passiert :) QUARK... sagt sie Ente und schnattert ;)
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Beiträge
464
nebenbei bemerkt: Das Betrieben eines unverschlüsselten WLANs ist strafbar.

Die Befugnis das Gerät einzubehalten hat der Polizist nicht.

Nein, das stimmt nicht. Strafbar ist es nicht! Aber man kann nach neuester Rechtsprechung u.U. zivilrechtlich haftbar gemacht werden, also z.B. auf Unterlassung verklagt werden.
 

ysh

Antonowka
Registriert
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355
Nächster Brocken:

seit 1 Woche hat die Polizei nun sein MacBook, nach Anfrage meines Freundes bei der Wache, wurde es laut dieser an „die IT Spezialabteilung" geschickt. Leider ist es dort nie angekommen. Ach ja die Polizisten (2 zivil und 2 in Uniform) sagten zu meinem Freund er dürfe das Gerät nicht Passwortverschlüsseln. (das nur mal am Rande).

Ich halte euch auf dem Laufenden...das Ganze wird immer absurder.


Na ja, was soll daran absurd sein? Vielleicht solltest endlich mal stichhaltige Fakten bringen und nicht einen auf Kindergarten machen.

Was wird ihm vorgeworfen (mit Paragraphen!), was hat er angegeben (er wurde ja sicher vernommen inkl. Protokoll!). Alles andere ist hier Hokuspokus. Mehr nicht. Dass sich nun deswegen hier Leute die Köpfe einschlagen ist allerdings auch nur Kindergarten. Abgesehen vom doch sehr befremdlichen Umgang mit Presse und Wahrheit mancher altgedienter AT'ler. Aber jeder so wie er kann.
 
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Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Na ja, was soll daran absurd sein? Vielleicht solltest endlich mal stichhaltige Fakten bringen und nicht einen auf Kindergarten machen.
MAchst Du da nicht gerade kräftig mit? o_O
Was wird ihm vorgeworfen (mit Paragraphen!),
Hier ist keiner Staatsanwalt. Warum sollte irgendjemand Paragraphen raussuchen müssen um das zu belegen, was er gehört/gesehen/erzählt bekommen hat? Sitzt hier jemand auf der Anklagebank?
was hat er angegeben (er wurde ja sicher vernommen inkl. Protokoll!). Alles andere ist hier Hokuspokus.Mehr nicht. Dass sich nun deswegen hier Leute die Köpfe einschlagen ist allerdings auch nur Kindergarten.
"Hokuspokus", "Kindergarten", "Nicht auf Kindergarten machen", "befremdlicher Umgang mit Wahrheit" - Sehr deeskalierend erscheint mir das nicht gerade. Wenn Du Dich selbst zum Kindergarten zählst, ist ja alles in ORdnung und wir spielen gemeinsam im Sand... ;)
Abgesehen vom doch sehr befremdlichen Umgang mit Presse und Wahrheit mancher altgedienter AT'ler. Aber jeder so wie er kann.
Befremdlicher Umgang mit der Wahrheit? Hat denn jemand her gelogen?
 
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