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WLAN Skandal

mikee

Ribston Pepping
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Stern TV würde mir als richtige Sendung für diesen Vorfall in den Sinn schiessen. :)
 

ysh

Antonowka
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Naja, ich kann ja noch verstehen dass man das ungefugte Benutzen von fremden WLANs als unmoralisch betrachtet - mal abgesehen davon dass dem Berechtigten wegen Flatrate in der Regel ja kein Schaden entsteht und er ja wegen mangelnder Sicherung auch eine Mitschuld trägt.

Aber dass deshalb eine rechtswidrige Polizeimaßnahme nicht plötzlich rechtmäßig wird liegt doch wohl auch auf der Hand!
Das ganze war einfach unverhältnismäßig. Punkt.
Dass Polizisten auch nur Menschen sind, und dass das mal vorkommen kann ist ja noch ne ganz andere Geschichte. Trotzdem bleibt es rechtswidrig - und daran ändert sich auch nix wenn man das Nutzen fremder WLANs als verwerflich betrachtet. Hätten sie ihn in "Notwehr" abgeknallt, würden das ja wohl auch alle einhellig als "übertrieben" einstufen...
Verstehe daher nicht, warum du so gereizt reagierst? Es geht ja auch nicht um die Polizei oder den Staat als solches, sondern einfach um diesen konkreten Einzelfall. Und DER war ganz offenkundig nicht ganz sauber.

Sorry, aber dein Vergleich hinkt nicht nur, der springt maximal auf einem Bein durch die Welt. ;)

Abgesehen davon müsste erst mal festgestellt werden, dass die Massnahmen rechtswidrig waren. Wenn es in einer Stammtischdiskussion so in den Raum geworfen wird beweist dies erstmal noch gar nichts. Egal wie viele Leute es wie laut auch immer behaupten.

Und was die Flatrate angeht: nicht jeder mit einem WLan hat auch ne Flatrate. Kann sein muss aber nicht sein. Und da gabs auch in Bayern schon nen Fall wo durch eben solch einen Fremdnutzer mehrere Tausend Euro Schaden entstanden sind. Und nun kommt mir nicht mit 'ist der WLan-Inhaber selber schuld'.

[ironie]

Läufst rum wie ein Rapper/HipHopper mit Kaputze... kommst aus dem Supermarkt... wirst von der Polizei niedergeschossen... ups, sah nur so aus wie ein Räuber... Ist ja nix passiert, sah nur so aus... ja, ein bisschen übereifrig, aber nur ein bisschen... Verfahren eingestellt... ist ja nur eine Fleischwunde, hör' auf zu jammern! In einem halben Jahr kannst Du wieder laufen... ;)

[/ironie]

Ok, den Vergleich musste schon auf ner Bahre rumtragen.

Ich finde die Polizei hat in dem geschilderten Fall absolut überreagiert. Das sollte man schon öffentlich machen, damit so etwas nicht mehr vorkommt und eine höhere Sensibilität - auch bei den Ordnungskräften - initiiert wird.

Ok, vier Leute wegen nem kleinen Emailchecker ist schon ein etwas 'ungewöhnliches' Verhältnis, aber die waren sicher nicht wegen ihm da vor Ort. Mag er einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sein. Aber hätte er sich einfach mit gesundem Menschenverstand an die Sache angenähert dann wäre ihm der Ärger erspart geblieben.
 

Hallo

Gast
Aber hätte er sich einfach mit gesundem Menschenverstand an die Sache angenähert dann wäre ihm der Ärger erspart geblieben.

Ich kenne diesen von Dir aus der Distanz postulierten "gesunden Menschenverstand" so nicht. Die Erfahrung mit Menschen solltest Du kennen!
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Sorry, aber dein Vergleich hinkt nicht nur, der springt maximal auf einem Bein durch die Welt. ;)

Ja zugegebenermaßen :) Er sollte ja auch etwas überspitzt sein...
Abgesehen davon müsste erst mal festgestellt werden, dass die Massnahmen rechtswidrig waren. Wenn es in einer Stammtischdiskussion so in den Raum geworfen wird beweist dies erstmal noch gar nichts. Egal wie viele Leute es wie laut auch immer behaupten.

Ohne mich jetzt in juristische Details zu stürzen: Fakt ist doch einfach dass der Betreffende da unverschuldet in was reingeraten ist (nochmals: Das Einwählen in fremde WLANs ist nach aktueller Rechtslage grundsätzlich eigentlich NICHT strafbar), was sich im Nachhinein als falsch rausgestellt hat.
Dass ihn das aufregt und ärgert kann man doch gut verstehen! Wundert mich ehrlich gesagt etwas, dass du da so überhaupt kein Verständnis für aufbringen kannst...


Und was die Flatrate angeht: nicht jeder mit einem WLan hat auch ne Flatrate. Kann sein muss aber nicht sein. Und da gabs auch in Bayern schon nen Fall wo durch eben solch einen Fremdnutzer mehrere Tausend Euro Schaden entstanden sind. Und nun kommt mir nicht mit 'ist der WLan-Inhaber selber schuld'.
Stimmt. Aber bei der strafrechtlichen Würdigung kommt es darauf, ob dem WLAN-Inhaber ein Schaden entstanden ist grundsätzlich nicht an.

Ok, vier Leute wegen nem kleinen Emailchecker ist schon ein etwas 'ungewöhnliches' Verhältnis, aber die waren sicher nicht wegen ihm da vor Ort. Mag er einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sein. Aber hätte er sich einfach mit gesundem Menschenverstand an die Sache angenähert dann wäre ihm der Ärger erspart geblieben.

Kann mir auch kaum vorstellen dass das Zufall war. Vielleicht haben die wegen irgendwas Richtung Wirtschafts-/Betriebsspionage ermittelt oder so.
Trotzdem ist es ärgerlich wenn man in sowas reingerät - und leider ist gesunder Menschenverstand auch keine Garantie dafür, dass man davon verschont bleibt.
 

harden

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Trotzdem ist es ärgerlich wenn man in sowas reingerät - und leider ist gesunder Menschenverstand auch keine Garantie dafür, dass man davon verschont bleibt.

Gesunder Menschenverstand hätte verhindert, dass er fremdes Netz klaut.
 

Bier

Pomme au Mors
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Das kann man auch vielen Handy Nutzern unterstellen... es gibt Injection gepatchte WiFi Schnittstellen an mobilen Endgeräten von Nokia.
Nein, sogar noch besser: es ist ein Sniffer integriert, der sich per default automatisch verbinden würde.
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Gesunder Menschenverstand hätte verhindert, dass er fremdes Netz klaut.

Nochmals: Das ist nicht strafbar! Das mag komisch erscheinen, juristisch gesehen ist es aber weder Diebstahl, noch Betrug noch irgendwas anderes...
Und man kann jemandem ja nicht vorwerfen, dass er "selber Schuld" sei, weil er etwas gemacht hat, was erlaubt war.
 

harden

Roter Eiserapfel
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Nochmals: Das ist nicht strafbar! Das mag komisch erscheinen, juristisch gesehen ist es aber weder Diebstahl, noch Betrug noch irgendwas anderes...
Und man kann jemandem ja nicht vorwerfen, dass er "selber Schuld" sei, weil er etwas gemacht hat, was erlaubt war.

Das sollte auch nur jemand sagen, der vollkommen selbstlos sein eigenes Wlan der Welt frei zur Verfügung stellt. Solange ein Netz nicht "freeforall", "bedienteuch" oder"umsonstsurfen" heisst, muss man davon ausgehen, dass man unerwünscht ist.

Ich studiere ein Fach, in dessen Name "Informatik" auftaucht und über die Hälfte der Teilnehmer sind Computeranalphabeten. Wenn ich von dieser kleinen Stichprobe mal auf die Gesamtheit aller Computerbenutzer schliesse, dann ist ein großer Teil der Normalnutzer nicht in der Lage sein Wlan abzusichern. In der Regel dürfte er nichtmal wissen, dass dies nötig ist. Er freut sich einfach, dass es funktioniert und denkt nicht weiter darüber nach.
Wenn ein offenes Netz "FritzBox XYZ" heisst, kann man sich sicher sein, dass hier jemand ein Netz betreibt, der einfach zu dumm ist, dies zu sichern.

Wenn dann die Polizei einen Laptop kassiert, um zu überprüfen, ob da nicht einer Bombenbauanleitungen, radikales Gewäsch oder Kinderpornos verbreitet ist das in Ordnung. Denn genau dafür kann man offene Netze super nutzen, weil die Wahrscheinlichkeit gefunden zu werden gleich Null ist. Stattdessen stürmt ein SEK eine Wohnung, die sich nicht als Terrorzelle entpuppt sondern als Heimstatt einer "FritzBox XYZ".

Der letzte Absatz ist sicherlich nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Trotzdem sollten alle, die hier so für die Nutzung wildfremder offener Netze kämpfen*, sich darüber im klaren sein.

*und das können natürlich nur solche, die ihr Netz unentgeltlich der Welt offen zur Verfügung stellen sein.
 

R4V3BROT

Englischer Kantapfel
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Ich studiere ein Fach, in dessen Name "Informatik" auftaucht und über die Hälfte der Teilnehmer sind Computeranalphabeten. Wenn ich von dieser kleinen Stichprobe mal auf die Gesamtheit aller Computerbenutzer schliesse, dann ist ein großer Teil der Normalnutzer nicht in der Lage sein Wlan abzusichern. In der Regel dürfte er nichtmal wissen, dass dies nötig ist. Er freut sich einfach, dass es funktioniert und denkt nicht weiter darüber nach.
Wenn ein offenes Netz "FritzBox XYZ" heisst, kann man sich sicher sein, dass hier jemand ein Netz betreibt, der einfach zu dumm ist, dies zu sichern.

unwissenheit schützt vor strafe nicht....
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Wenn man für ein Verhalten, das nicht strafbar ist von Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird, dann ist das ganz einfach ein Irrtum und Fehler der Behören. Das das vorkommen KANN und auch vorkommen DARF um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten will ich ja gar nicht bestreiten.
Allein das "Bauchgefühl" dass das, was derjenige gemacht hat "nicht so ganz in Ordnung" war, ändert an dieser Wertung gar nix.
Wofür ich strafrechtlich belangt werden kann steht im Strafgesetzbuch und in den Nebengesetzen. Und wenn da von unbefugter WLAN-Nutzung nix drin steht, dann darf man dafür strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden.
Na klar, der Inhaber kann auf Unterlassung oder Schadensersatz usw. klagen ... aber das hat mit strafrechtlichen Seite ja nix zu tun!

Gruß,
Stefan
 

Schomo

Zehendlieber
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Der Einzige der hier richtig Deutsch reagiert bist leider nur du ysh. Sobald die Staatsgewalt sich aufführt duckst du dich und tarnst das Ganze als Moral. Tss Tss Tss. Ich halte meinen Mund nicht, weil etwas legales zu einer illegalen Handlung durch Unwissenheit und reiner Willkür erklärt wird.

Gruß Schomo


Was soll daran ne schöne Geschichte sein? Dein Bekannter nutzt unberechtigt ein fremdes WLan und wird dabei erwischt. Wie man sich dann darüber aufregen kann ist mir seit Beginn der Geschichte schleierhaft. Aber nun hat er sein MacBook ja wieder und die Sache wurde eingestellt. Aber scheint einfach typisch deutsch zu sein zu motzen und auf den Staat und seine Bediensteten zu schimpfen. Sozusagen der Volkssport. Ach nee, das war ja das Jammern...
 
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harden

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Ich halte meinen Mund nicht, weil etwas legales zu einer illegalen Handlung durch Unwissenheit und reiner Willkür erklärt wird.

Hast du für "Unwissenheit" und "reine Willkür" Belege? Ich wiederhole mich noch mal: Da waren vier Beamte zur Stelle. Also mit hoher Wahrscheinlichkeit KEINE normale Streife. Und man sieht Leuten nicht an der Nasenspitze an, ob die sich mal kurz WLAN "leihen" um e-mail zu checken oder Kinderpornos o.ä. zu verteilen.
 

joey23

Hochzeitsapfel
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Was mich mal noch interessieren würde: haben die polizisten gefragt über was er da im internet surft? es hätte ja auch sein handy sein können, und dann wäre da absolut gar nichts verwerfliches dran. außerdem loggt sich das macbook doch eha utomatisch ein, sobald ein ungesichertes netzwerk in rechweite ist, genau wie mein handy. das muss man nicht einmal mitkriegen.

Ich selber bin auch schon auf meinen laptop von der polizei angesprochen worden: ich stand an meinem auto in der sonne und hatte den laptop auf der motorhaube stehen. dann hielt neben mir ein polizeiauto und fragte was ich da mache. ich habe wahrheitsgemäß gesagt das ich eine adresse raussuche, und die sonne genieße. kommentar vom polizisten: na, dann passen sie mal auf dass ihnen der schicke laptop nicht geklaut wird, wenn sie den hier so öffentlich präsentieren. dann haben sie das fenster wieder hochgemacht, und sind weitergefahren. seitdem hab ich irgendwie angst das mir jemand meinen laptop klauen könnte. (das derjenige dabei eine uniform tragen könnte, auf die idee bin ich allerdings noch nicht gekommen ;))

Joey
 

ysh

Antonowka
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Das Einwählen in fremde WLANs ist nach aktueller Rechtslage grundsätzlich eigentlich NICHT strafbar

Was nun? Ist es nicht strafbar oder eigentlich nicht strafbar? Ist schon ein Unterschied und auch hier gilt wie bei vielen Rechtssachen: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. :(

Mag das reine Einwählen nicht strafbar sein, da ja viele Computer automatisch verbinden. Aber sich mit einem freien Netz zu verbinden wenn eine Nutzungsabsicht (beim Emailchecken und schreiben sicher vorhanden!) besteht ist schon einen gewaltigen Schritt weiter als nur sich mal Einwählen um zu sehen ob der Anschluss ungeschützt ist. Abgesehen davon ist der Aspekt der fahrlässig in Kauf genommen Schädigung des Anschlussinhabers gegeben wenn ich ein freies Netz benutze. Denn ich kann im Normalfall nicht sagen ob eine Flatrate besteht oder Zeit- bzw. Volumenabrechnung.

Ich halte meinen Mund nicht, weil etwas legales zu einer illegalen Handlung durch Unwissenheit und reiner Willkür erklärt wird.

Fremde Netze zu nutzen ist nicht legal. Nur weil dein Bekannter nun ohne Strafbefehl davon kam heisst nicht, dass es grundsätzlich legal wäre. Also hör auf zu träumen. Es wurden schon Leute wegen Benutzung fremder WLans mit Geldstrafen belegt. Gab hier schon mal nen Thread dazu.

Und die Frage steht immer noch im Raum: Wieso waren VIER Beamte zur Stelle? Sicher nicht um einen harmlosen Emailchecker zu checken. ;)

Na ja, nun fühl dich cool und erzähl Pro7, DEM Fernsehsender schlechthin diese Megastory und die Welt wird dir zu Füßen liegen und es werden Lichterketten gebildet vom Nordpol bis zum Südpol, mindestens.

Diese Welt hat wahrlich andere Probleme. Aber das ist ne andere Geschichte.
 
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netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Was nun? Ist es nicht strafbar oder eigentlich nicht strafbar? Ist schon ein Unterschied und auch hier gilt wie bei vielen Rechtssachen: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. :(

Mag das reine Einwählen nicht strafbar sein, da ja viele Computer automatisch verbinden. Aber sich mit einem freien Netz zu verbinden wenn eine Nutzungsabsicht (beim Emailchecken und schreiben sicher vorhanden!) besteht ist schon einen gewaltigen Schritt weiter als nur sich mal Einwählen um zu sehen ob der Anschluss ungeschützt ist. Abgesehen davon ist der Aspekt der fahrlässig in Kauf genommen Schädigung des Anschlussinhabers gegeben wenn ich ein freies Netz benutze. Denn ich kann im Normalfall nicht sagen ob eine Flatrate besteht oder Zeit- bzw. Volumenabrechnung.

Grundsätzlich gebe ich dir ja recht, aber du vermischt hier strafrechtliches mit zivilrechtlichem. Was ich darf und was ich nicht darf, ist das eine. Wofür ich strafrechtlich verfolgt werden kann, das andere.
Natürlich verletzte ich die Rechte des WLAN-Inhabers und schädige ihn unter Umständen sogar vorsätzlich. Das sind aber alles Aspekte des Zivilrechts: Der Inhaber kann eben Schadensersatz oder Unterlassung fordern... aber damit hat die Polizei nix am Hut. Die andere (strafrechtliche) Frage ist eben, ob ich darüber hinaus auch noch bestraft werden kann.

Und zur Zeit besteht da offenbar schon eine Strafbarkeitslücke.
Zwar werden vereinzelt, wie du richtig sagst, Strafbefehle erteilt und Leute zu Geldstrafen verurteilt.
Allerdings lautete der Vorwurf da nicht "Du hast etwas benutzt, was dir nicht zusteht und damit einem anderen Schaden zugefügt" (was ja durchaus nachvollziehbar wäre). Mit dem Argument wäre man nämlich nicht weitergekommen. Die einzige Möglichkeit eine Strafbarkeit doch zu erreichen bestand darin den Vorwurf zu erheben, der Täter hätte beim Nutzen des WLANs auch Nachrichten abgehört, die er nicht hätte abhören dürfen. Und wirkt in meinen Augen schon etwas konstruiert. Welche "Nachrichten" sollen das denn gewesen sein? Die IP-Adresse vom Router?
Daher bin ich der Meinung, dass das Nutzen eines ungesicherten WLANs (noch) nicht strafbar ist.

Ist so ähnlich wie mit der Entziehung elekrischer Energie. Im Jahre 1899 hatte ein Typ heimlich Strom von seinen Nachbarn abgezapft und stand vor Gericht. Angeklagt war er wegen Diebstahls. Das Problem ist aber, dass für einen Diebstahl immer eine (körperliche) Sache entwendet werden muss. Und man musste sich eingestehen, dass Strom leider keine körperliche Sache ist. Also wurde er freigesprochen. Als Konsequenz wurde dann im nächsten Jahr der (immernoch gültige) §248c StrGB eingeführt, der explizit die Entziehung elektrischer Energie unter Strafe stellt.

Gruß,
Stefan
 

ysh

Antonowka
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Schau dir §§268 und 268a an. Da findest du im Strafrecht Möglichkeiten auch dieses Vergehen zu verfolgen. Von wegen versuchter Betrug zu Lasten des Inhabers des Anschlusses. Ob's ein Richter mitmacht ist die zweite Frage, bzw. ob's ner Hauptverhandlung standhält. Aber grundsätzlich fremde WLan-Nutzung straffrei stellen klappt nicht.

Und nun noch viel Spaß beim Wardriven und allezeit freie Netze. ;) Das war's für mich zu dem Thema, werde höchstens noch mal kurz lachen wenn die Münchner Berühmtheiten dann im Fernsehen kommen, aber da ich Pro7 und Konsorten nicht anschaue werde ich es eh nicht sehen.

Gruß an fantaboy: Geh spielen Bub! Lol!

Schönen Tag und schönes Leben!
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Schau dir §§268 und 268a an. Da findest du im Strafrecht Möglichkeiten auch dieses Vergehen zu verfolgen. Von wegen versuchter Betrug zu Lasten des Inhabers des Anschlusses. Ob's ein Richter mitmacht ist die zweite Frage, bzw. ob's ner Hauptverhandlung standhält. Aber grundsätzlich fremde WLan-Nutzung straffrei stellen klappt nicht.

So einfach ist das leider nich :)
263 und 263a (ich denke die meinst du, denn einen 268a gibt's nicht) gehen hier beiden nicht. Für 263 braucht man schonmal eine Täschungshandlung gegenüber dem WLAN-Inhaber. Worin soll die bitte bestehen. Und wenn du genau hinschaust passt §263a auch nicht. Außerdem wird dort eine täuschungsgleiche Handlung verlangt, die aber mangels WEP-Key auch ausscheidet.
Es mag ja sein dass du der Meinung bist man müsse das unter Strafe stellen! Aber deine Meinung ist das eine....die aktuelle Rechtslage das andere ;)

Gruß
Stefan