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Schnäppchen bei ebay.de

zause

Martini
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Janney schrieb:
Der Kaufvertrag ist nichtig bedingt durch nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit. Der Verkäufer könnte auf etwaigen Schadenersatz klagen und in diesem Fall wären die Eltern unter Umständen (!) haftbar. Dies hängt von der Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen ab.

Im Endeffekt passiert dann wohl also nüscht.

Da muss ich mich einschalten: Das wäre mir sehr neu, dass der Verkäufer gegen die Eltern auf Schadensersatz vorgehen kann :oops: . Auf welche Anspruchsgrundlage stützt du das?

Zur Klärung eventuell offener Fragen:
Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.
§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Deshalb können sie ohne die Einwilligung ihrer Eltern keine wirksame Verpflichtung eingehen. (Sie können aber z.B. Eigentum übereignet bekommen, da dies für sie lediglich rechtlich vorteilhaft ist.)
§ 107 BGB
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
§ 108 BGB
Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Von Belang ist noch der sogenannte "Taschengeldparagraph":
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Wenn die Eltern dem Minderjährigen Geld zur freien Verfügung überlassen und der Minderjährige mit diesem Geld die vertragliche Leistung auf einmal und vollständig bewirkt, ist das Geschäft wirksam, ohne dass die Eltern noch zustimmen müssen (Die Gewährung von Taschengeld gilt dann praktisch als Genehmigung der zu tätigenden Ausgaben.)

So, das war natürlich nur eine kurze Zusammenfassung und ohne viel juristischen Tiefgang.

Gruß, Barbara
 

edward

Jerseymac
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Bin mir mit der schwebenden Unwirksamkeit bei einer ebay-ersteigerung auch nicht sicher. Wenn er es im Laden so bestellt bzw. gekauft hätte, wäre der Einwand mit der Zurtimmung der Eltern richtig.

Ich nehme jedoch an, dass nur Personen über 18 einen ebay-Account anlegen und handeln dürfen. Somit wird das Book entweder über den Account der Eltern oder einem Account, welcher von den Eltern für ihn angelegt wurde, ersteigert worden sein. Bei beiden Varianten könnte eine Zustimmung der Eltern vorhanden sein, bin mir da aber nicht sehr sicher. Ich glaube jedoch nicht, dass der Verkäufer ihn auf Zahlung verklagen wird.

Wenn man über den ebay Treuhandservice bezahlen kann, würde ich es probieren. Auf keinen Fall Vorkasse.

Ansich ist der Endpreis jedoch schon sehr verdächtig,genauso wie die seltsame Beschreibung. Sicher kann man auch bei ebay mal ein Schnäppchen machen, aber es wird schon seine Gründe haben, warum sonst kaum jemand mitgeboten hat.

Viel Erfolg noch.

Gruß, edward.
 

zause

Martini
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edward schrieb:
Bin mir mit der schwebenden Unwirksamkeit bei einer ebay-ersteigerung auch nicht sicher. Wenn er es im Laden so bestellt bzw. gekauft hätte, wäre der Einwand mit der Zurtimmung der Eltern richtig.

Ich nehme jedoch an, dass nur Personen über 18 einen ebay-Account anlegen und handeln dürfen. Somit wird das Book entweder über den Account der Eltern oder einem Account, welcher von den Eltern für ihn angelegt wurde, ersteigert worden sein. Bei beiden Varianten könnte eine Zustimmung der Eltern vorhanden sein, bin mir da aber nicht sehr sicher. Ich glaube jedoch nicht, dass der Verkäufer ihn auf Zahlung verklagen wird.

In diese Richtung könnte man eine Haftung der Eltern annehmen. Meiner Ansicht nach aber nicht über die Zustimmung der Eltern, sondern über die Eltern als Inhaber des Accounts. Dies gilt aber nicht generell für Geschäfte, die von Minderjährigen abgeschlossen werden sollen.

Übrigens: Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" ist (juristischer) Blödsinn, weil die Eltern wenn, dann für ihr eigenes Verschulden haften, nämlich für die Aufsichtspflichtverletzung.

Entschuldigt, ich hab zu viel Juratheorie im Kopf, ich hör ja schon auf ;)

Ich glaube auch nicht, dass der Verkäufer Scan1 verklagen wird, schließlich müsste er das wohl in Deutschland tun...

Zurück zu den Büchern, da muss noch mehr so Jurazeug in den Kopf *seufz*
 

Scan1

Adams Apfel
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Kurze Aufklärung:

1. Der Account gehört meinem Vater.
2. Wenn er irgendeinen Ersatz fordert, dann könnten das höchstens die ebay-Gebüren sein.
3. Da der Verkäufer ja eine Rücknahme anbietet, könnte ich das ganze auch einfach wieder abblasen. Ist doch kein Unterschied ob ich die Ware habe und zurückgebe oder sie nicht habe und von dem Kaufvertrag nach dem Fernabsatzgesetz zurücktrete.

max
 

bund

Weisser Rosenapfel
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Weitere Möglichkeit:
Es gibt bei ebay öfter das Problem mit gehackten Accounts, mit denen 1-Tages Auktionen mit hochpreisigen Waren gestartet werden.
Auf keinen Fall Geld überweisen auf ein Konto, dessen Inhaber nicht mit dem (angeblichen) Versteigerer in England übereinstimmt.
Du kannst versuchen mit Ebay Kontakt aufzubehmen, doch erhoffe dir davon nicht zuviel.
Wenn du die Postadresse des Verkäufers in England hast direkten telefonischen oder brieflichen Kontakt aufnehmen da die Ebay-Mails von gehackten accounts woanders hingehen.
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Scan1 schrieb:
3. Da der Verkäufer ja eine Rücknahme anbietet, könnte ich das ganze auch einfach wieder abblasen. Ist doch kein Unterschied ob ich die Ware habe und zurückgebe oder sie nicht habe und von dem Kaufvertrag nach dem Fernabsatzgesetz zurücktrete.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass es sich um einen richtigen "Verkäufer" handelt, bzw., dass Du bei einer Zahlung überhaupt das Gerät erhalten würdest, somit fiele dann ein Rücktritt vom Kauf im herkömmlichen Sinne weg...

Es gab vor einiger Zeit - wurde hier im Forum auch diskutiert - mehrere Fälle mit gefakten Accounts und mega-günstigen PowerBooks und iBooks...
Ein paar Tage später waren die übrigens gelöscht...
Suche mal danach, finde es grad nicht...

Also, wenn ich mir die Fotos anschaue, dann fällt auf, dass die alle z.B. vor einem anderen Hintergrund, Teppich, etc. sind ... Glaube fast, die sind zusammengesucht aus anderen Auktionen...
 

Scan1

Adams Apfel
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Gerade habe ich eine Mail von ihm mit folgendem Inhalt bekommen :
Was meint ihr dazu ?


Look how I decided to do this deal: you will send me the money through Western Union. All you must to do is very simple and secure in the same time. You will go to the nearest Western Union office (you can find the nearest office on www.westernunion.com ).
These are my details:

Name: Ric Gemmell
Address: 15 Stanbrook Close, Southend
City: Reading, Berkshire
ZIP: RG7 6EW
United Kingdom
The shipping costs is 40 Euro, so the final price is 758 Euro.You will receive the product through DHL delivery services, in 2 days after the payment. Also, I need your full address details for shipping and to make a reservation at DHL. Please announce me when you do the payment to step forward. After you complete the payment please send me:
1. 10 digit MTCN (Money Transfer Control Number):
2. Exact sender's name on file with Western Union:
3. Your street address on file with Western Union:
4. City and country where you sent the money from:
5. Amount sent:

If you can send me the scanned papers from their office will be fine.
Regards
PS: You should receive an e-mail from eBay with payment instruction.
 

abstarter

Spätblühender Taffetapfe
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klasse. dei dem wort "western union" klingeln bei mir alle alarmleuchten
 

Ikenny83uk

Weisser Rosenapfel
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Scan1 schrieb:
Gerade habe ich eine Mail von ihm mit folgendem Inhalt bekommen :
Was meint ihr dazu ?


Look how I decided to do this deal: you will send me the money through Western Union. All you must to do is very simple and secure in the same time. You will go to the nearest Western Union office (you can find the nearest office on www.westernunion.com ).
These are my details:

Name: Ric Gemmell
Address: 15 Stanbrook Close, Southend
City: Reading, Berkshire
ZIP: RG7 6EW
United Kingdom
The shipping costs is 40 Euro, so the final price is 758 Euro.You will receive the product through DHL delivery services, in 2 days after the payment. Also, I need your full address details for shipping and to make a reservation at DHL. Please announce me when you do the payment to step forward. After you complete the payment please send me:
1. 10 digit MTCN (Money Transfer Control Number):
2. Exact sender's name on file with Western Union:
3. Your street address on file with Western Union:
4. City and country where you sent the money from:
5. Amount sent:

If you can send me the scanned papers from their office will be fine.
Regards
PS: You should receive an e-mail from eBay with payment instruction.


Nutze niemals! Western Union oder Money Brookers, denn dann ist das Geld definitiv weg. Bei Paypal hat man bei Ebay verkäufen immer noch 500 Euro Verkäferschutz. Frag ihn doch mal, ob du das Gerät auch abholen könntest...;)

gruß Sebastian
 

Scan1

Adams Apfel
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Das wird mir alles zu viel.
Könnte mir einer von euch sagen, wie man ihm in "gutem" Englisch mitteilt, dass man von dem Kaufvertrag zurücktreten möchte ? :p
 

cws

Pomme d'or
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Frag ihn nicht, melde dich nicht, vergiss es.
 

zause

Martini
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Ich würde das wohl bei eBay melden, damit die auch gegen den Typen vorgehen können und nicht noch andre Leute drauf reinfallen.
 

Scan1

Adams Apfel
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Ihr meint, dass dieser Typ sich auch nicht traut mich bei ebay wegen eines nicht bezahlten Artikel zu melden ?
 

Kwoth

Kalterer Böhmer
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Scan1 schrieb:
Ihr meint, dass dieser Typ sich auch nicht traut mich bei ebay wegen eines nicht bezahlten Artikel zu melden ?

Wird sich zeigen ;) ... Aber ich würde mal davon ausgehen, dass du nichts mehr von dem Menschen hören wirst!
 

m00gy

Gast
Selbst Western Union meint:

"Seien Sie vorsichtig, wenn ein Verkäufer auf einen Bargeldtransfer-Service als einziger Bezahlungsmethode besteht. Die meisten seriösen Verkäufer werden mehr als nur eine Bezahlungsmethode akzeptieren. Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen ein Verkäufer vorschlägt, zur "Absicherung" des Bargeldtransfers, diesen unter dem Namen eines Freundes oder Bekannten durchzuführen oder eine "Testfrage" zu vereinbaren. Ein derartiges Vorgehen kann Sie nicht vor einem Betrug schützen."
Quelle:
http://pages.ebay.de/sicherheitsportal/mrkt_safety.html

Da hast Du eine englische Seite zum Western Union / ebay Problem. Kannst Du dem Verkäufer ja mal mailen:

http://scams.flipshark.com/westernunion.html

Ansonsten schreibst Du ihm einfach:
"I don't feel safe using Western Union for the money transfer. There's a lot of talk about unsafe transfers via Western Union. Please let's talk about different payment possibilities like PayPal or wiretransfer."

Und dann schaust Du mal, wie er reagiert. Ich würde tippen, Du hörst dann nichts mehr von ihm.
 

bund

Weisser Rosenapfel
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17.05.06
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795
Google mal nach "Ric Gemmel" Reading und du wirst eine Telefonnummer finden.
Check telefonisch ab ob er tatsächlich was versteigert hat.
Ansonsten ist der Tipp mit dem Totstellen vielleicht auch nicht der schlechteste (wenn auch nicht die feine Art)
 

Frankman

Reinette de Champagne
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418
zause schrieb:
Ich würde das wohl bei eBay melden...
Was bitte soll er denn melden??? Bisher ist es nur ein Verdacht, sonst nichts!
Ich würde an Scan1's Stelle aber auch die negative Bewertung hinnehmen als
die Kohle in den Sand zu setzen...und mach in Zukunft mit dem Account
deines Dads nicht so'n Schei..!
 
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Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Selbst wenn, musst Du da halt durch... viel passieren kann Dir ja nicht...

Du hast nunmal auf "Kaufen" geklickt und - etwas leichtsinnig - über 750,-€ ausgeben wollen.
Wenn Dir jetzt auch nur der geringste Zweifel an der Seriösität kommt, dann lass es sein, denn das Geld wird Dir im Schadensfall - leider - keiner ersetzen...
Das ist nunmal traurige Realität...

Aber... mal ganz am Rande... mit 13 hätte ich als erstes mal mit meinen Eltern darüber geredet, was jetzt zu machen sei... Irgendwo geht es sie ja mit an, wenn Sohnemann mal eben sein Erspartes nach England schicken will...

Das ist jetzt auch nicht böse gemeint, aber setz dich mal mit ihnen haute abend hin und sie werden Dir schon helfen, da was zu schreiben. Ist denke ich sinnvoller, als in einem Forum aus 20 Meinungen das Richtige rauszufischen...

Gruß
Dennis