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Michael Reimann

Geschäftsführung
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Michael Reimann
In Europa stehen Änderungen für Entwickler:innen bevor, die ihre Apps außerhalb des App Stores anbieten wollen. Laut einem Bericht des Wall Street Journal, der von Macrumors zitiert wird, wird Apple auch in der Europäischen Union (EU) bestimmte Beschränkungen und Gebühren für das Sideloading von Apps beibehalten.

Die Möglichkeit zum Sideloading, also dem Herunterladen von Apps außerhalb des App Stores, wird erstmals in der EU eingeführt. Diese Änderung resultiert aus dem Digital Markets Act (DMA) der EU, der darauf abzielt, das vermeintlich wettbewerbswidrige Verhalten großer Technologieunternehmen einzudämmen.

Apples Kontrolle und Gebührenstruktur​


Apple plant, die EU-Gesetzgebung so umzusetzen, dass das Unternehmen weiterhin eine enge Kontrolle über außerhalb des App Stores heruntergeladene Apps behält. Obwohl Apple seine endgültigen Pläne noch nicht offengelegt hat, enthüllte das Wall Street Journal unter Berufung auf Personen, die mit den Plänen des Unternehmens vertraut sind, dass Apple weiterhin jede App überprüfen und von den Entwicklern eine Gebühr verlangen wird, die ihre Apps außerhalb des App Stores anbieten.

Konkrete Details zur Gebührenstruktur sind noch unbekannt. In den Niederlanden erhebt Apple jedoch eine Kommission von 27% auf In-App-Käufe, die über alternative Zahlungssysteme getätigt werden. Dies resultiert aus einer niederländischen regulatorischen Entscheidung. Die Gebühr liegt nur drei Prozent unter Apples Standardgebühr und beinhaltet im Gegensatz zu dieser keine Steuern, was für die meisten Entwickler:innen einen höheren Netto-Gesamtbetrag bedeutet.

Apples Vorbereitungen und Fristen​


Apple arbeitet Berichten zufolge seit über einem Jahr an einem Plan für das Sideloading und hat in den letzten Monaten Gespräche mit EU-Beamten über die neuen Regeln geführt. Die Frist für die Umsetzung dieser Änderungen ist der Donnerstag, 7. März.

Unternehmen bereiten sich bereits darauf vor, die bevorstehenden Änderungen zu nutzen. Spotify erwägt beispielsweise, seine App über seine Website anzubieten, um den App Store zu umgehen. Microsoft denkt darüber nach, einen eigenen Drittanbieter-App-Store speziell für Spiele zu starten, und Meta plant, ein System zum direkten Herunterladen von Apps aus Werbeanzeigen einzuführen.

Zusammenfassung​


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von Sideloading in der EU zwar eine Öffnung für Entwickler:innen darstellt, Apple jedoch weiterhin eine signifikante Rolle in der Kontrolle und Monetarisierung dieser Apps spielen wird.

Quelle: Macrumors
Titelbild: KI (Dall-e)

Den Artikel im Magazin lesen.
 

voyager

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Ich finde es gut, dass Apple trotzdem die "Oberhand" behält, sicher ein Vorteil für die Sicherheit. Es sind ja auch Sachen wie Urheberrecht, Markenschutz,... zu "überwachen" (man denke nur an die ganzen Rolex, Breitling und co Ziffernblätter die es bei den Androiden gibt)

und ja, Apple kann ruhig mitkassieren. Wer dies nicht will, schließt sein Abos halt über andere Wege ab (wie zb Netflix, Disney über die Webseite und nicht über die App,...)
 

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
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Wenn das so kommt ist das in meinen Augen eine Scheinlösung, die den ursprünglichen Gedanken der Öffnung aushebelt und damit weitestgehend zu nichte macht.
 
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Mure77

Golden Noble
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Es wäre sinnvoller, wenn man sich darum kümmern würde, das jeder Kauf auch dort versteuert wird, wo er getätigt wird.

Kaufe ich in Deutschland was bei Apple dann sollte dieser Kauf auch hier versteuert werden.

Und für diese Kniffe gibt es die Rechtssysteme, lückenhaft. So eine Lücke sollte direkt geschlossen werden, wenn sie in der Form aufgedeckt wird.
 
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voyager

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Kaufe ich in Deutschland was bei Apple dann sollte dieser Kauf auch hier versteuert werden
Ja der große Mythos. Hier greifen halt mehrere Rechte. zb die Umsatzsteuer für die Apps, Hardware,... , die ja den Großteil der Steuerlast ausmachen, und du als Käufer auch direkt bezahlst, bleiben im Kaufland (also DE, AT,...) , die kann man nicht "verschieben". Auch die Lohnabgaben für die Angestellten bleiben im Land. Nur die Köst (Körperschaftssteuer, die "Einkommenssteuer" der Gesellschaften) wird im Land des Firmensitzes abgeführt. Und die ist im Verhältnis recht klein
 
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Mure77

Golden Noble
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Ja der große Mythos. Hier greifen halt mehrere Rechte. zb die Umsatzsteuer für die Apps, Hardware,... , die ja den Großteil der Steuerlast ausmachen, und du als Käufer auch direkt bezahlst, bleiben im Kaufland (also DE, AT,...) , die kann man nicht "verschieben". Auch die Lohnabgaben für die Angestellten bleiben im Land. Nur die Köst (Körperschaftssteuer, die "Einkommenssteuer" der Gesellschaften) wird im Land des Firmensitzes abgeführt. Und die ist im Verhältnis recht klein
Geht um den Onlinekauf.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Ich finde es gut, dass Apple trotzdem die "Oberhand" behält, sicher ein Vorteil für die Sicherheit.
Wie oft muss man eigentlich noch erklären, dass sich Apple "einen feuchten ..." um "Sicherheit" bei der App Überprüfung kümmert und es ihnen nur um das Aufspüren von externen Zahlungsmethoden oder APIs geht, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil geben?

Diese Urban Legend, dass sie die Apps auf "Sicherheit" prüfen haben sie wirklich hervorragend in die Köpfe dr Fanbase gepflanzt... das ist als würde Porsche erklären, das erklärte Ziel ihres neuen 8 Zylinder 500PS Turbomotors wäre "Umweltschutz" gewesen...

Zu Apples Plan:
Versuchen wieder auf Zeit zu spielen, gleich eine mit der Bratpfanne drüber geben und im Keim ersticken.
 

voyager

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Geht um den Onlinekauf.
auch online gekaufte Hardware, Apps,... werden in DE/AT,..... der Umsatzsteuerlichen Behandlung zugeführt.
Wenn du als Unternehmen Waren in ein EU Land versendest, muss eine MOSS Meldung gemacht werden, mit allen Umsatzssterlich relevanten Daten für das Zielland (es kann hier keine Vorsteuer geltend gemacht werden) , und diese Umsatzsteuern müssen bis 4 Wochen nach Quartalsende überwiesen werden. Hierzu wird eine gesamte Meldung, aufgeschlüsselt nach Zielländern der Pakete/Apps an das zuständige Firmnensitz-Finanzamt übermittelt, und die Gelder werden direkt vom FA weiter geleitet ins Zielland
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Kaufe ich in Deutschland was bei Apple dann sollte dieser Kauf auch hier versteuert werden.
Das ist in der EU schon seit 01.01.2015 so.
Apple hatte daraufhin die Briefkastenfirma, die im Steuerparadies Luxemburg den europäischen App Store betrieben hat, aufgegeben.

Wie oben schon erklärt, sind nur bei der Körperschaftssteuer noch diverse "Landesverschiebungen" möglich.
 

Mure77

Golden Noble
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Das ist in der EU schon seit 01.01.2015 so.
Apple hatte daraufhin die Briefkastenfirma, die im Steuerparadies Luxemburg den europäischen App Store betrieben hat, aufgegeben.

Wie oben schon erklärt, sind nur bei der Körperschaftssteuer noch diverse "Landesverschiebungen" möglich.
Auf den Rechnungen von Apple steht Irland als Adresse. Oder übersehe ich da was?
 

Joh1

Golden Noble
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Das ist in der EU schon seit 01.01.2015 so.
Apple hatte daraufhin die Briefkastenfirma, die im Steuerparadies Luxemburg den europäischen App Store betrieben hat, aufgegeben.

Wie oben schon erklärt, sind nur bei der Körperschaftssteuer noch diverse "Landesverschiebungen" möglich.
Und dennoch gibt es auch nach 2015 solche Artikel:
 

fLuP

Stina Lohmann
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Naja ziemlich viele Annahmen in dem Artikel.
 

voyager

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Und dennoch gibt es auch nach 2015 solche Artikel:
viele Annahmen, und es geht rein um die Köst. dass die Ust, die dagelassen wird, um Zehnerpotenzen höher ist, wird natürlich verschwiegen, schönes Framing halt
Auf den Rechnungen von Apple steht Irland als Adresse. Oder übersehe ich da was
jap. Firmensitz ist nicht Ust-Abgabeland. du hast auf der Rechnung deine lokale Ust drauf, die dagelassen werden muss. Wäre es die Irische (Firmensitz) wären es 23% , statt 20% in AT, 19% in DE,...


app.JPG
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Auf den Rechnungen von Apple steht Irland als Adresse. Oder übersehe ich da was?
Es ist rätselhaft, was Du damit sagen willst. Wie gesagt ist nach Änderung der Steuergesetzgebung der europäische App Store am 05.02.2017 in Luxemburg aufgegeben worden. Seitdem befindet er sich naturgemäß bei Apples europäischem Hauptsitz in Cork, Irland.

Verkaufssteuern für Software-Lizenzen werden in der EU trotzdem am Ort des Käufers erhoben. Viele andere Länder haben dieses Prinzip inzwischen übernommen.

Und dennoch gibt es auch nach 2015 solche Artikel:
Ja, aber das ist wie jetzt mehrfach erwähnt nur die Körperschaftssteuer.
 
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JoeJoe69

Boskop
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Wenn apple wieder die Hand aufhält 💶 und 27% Gebühr verlangt ,
dann ist es wie der eigene App-Store….nur ausgelagert!
 

Joh1

Golden Noble
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Apple plant, die EU-Gesetzgebung so umzusetzen, dass das Unternehmen weiterhin eine enge Kontrolle über außerhalb des App Stores heruntergeladene Apps behält. Obwohl Apple seine endgültigen Pläne noch nicht offengelegt hat, enthüllte das Wall Street Journal unter Berufung auf Personen, die mit den Plänen des Unternehmens vertraut sind, dass Apple weiterhin jede App überprüfen und von den Entwicklern eine Gebühr verlangen wird, die ihre Apps außerhalb des App Stores anbieten.
Wenn das so kommt kann man sich das gleich sparen und es wäre eigentlich kein Sideloading in dem Sinne.
 

Mure77

Golden Noble
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Danke für die Erklärung @Marcel Bresink und @voyager 🤝🏼

Eine Frage habe ich dazu noch, wenn ich etwas im Centro Oberhausen kaufe, dann steht dort die Adresse von Apple München drauf. Wenn ich etwas im online Store kaufe, dann steht Apple Irland drauf. Da gibt es keinen Unterschied?
 
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Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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wenn ich etwas im Centro Oberhausen kaufe, dann steht dort die Adresse von Apple München drauf.
Tja, da gibt es mehrere Apples in München…

Betreiber ist hier nicht die deutsche Apple GmbH (Katharina-von-Bora-Straße), sondern wieder eine andere Firma, nämlich die Apple Retail Germany B.V. & Co. KG (Maximilianstraße). Das wiederum ist eine Gesellschaft, die gemeinsam von der Apple Retail Europe Ltd in Irland und der Apple Holding B.V. in den Niederlanden betrieben wird.

Aber wie gesagt spielt das für die Steuern beim Kaufvorgang selbst keine Rolle (die bleiben in Deutschland), jedoch für die weiteren Steuern des Gewinns aus diesen Verkäufen.
 
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