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Mahnverfahren

ibox

Carola
Registriert
29.11.05
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115
in den lezten 2 Monaten hat sie 8000€uro bei Ebay gemacht!!! Das haben die Recherchen meiner Hilfsanwälte gerade rasubekommen:cool:!!!!
 

electribus

Gast
ibox schrieb:
ok kein problem hier

Ich hab noch eine Antwort in einem Anwaltsforum bekommen:

Gegen den Mahnbescheid sofort Einspruch einlegen! Dieser ist bereits aus formalen Gründen nicht zulässig, da er von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung, hier der Auslieferung des Notebooks, abhängt.Siehe: http://www.sadaba.de/GSBT_ZPO_0688_0703.html#Pa_688

Gruss
ibox

also mir ist laut aussage eines juristen bekannt, dass einen auktion + das was da noch verkauft wird und in der preislichen dimension keine privatauktion mehr ist. da verdient einer schwarz geld. ähm hast du nun das powerbook oder nicht bzw. wieso bekommt du eine rechnung/mahnbescheid wenn in der auktion steht, dass nur vorkasse oder nachname zulässig ist? merkwürdig...

die gute frau würde ich links liegen lassen. wie holger schon sagt wird ein gerichtsverfahren nicht viel bringen, da sie sich damit ins eigene fleisch schneidet.

also widerspruch einlegen und abwarten. dann muss die gute frau nämlich offenlegen was sie will und wer schwarz geld verdient wird dies nicht wirklich riskieren.
 

flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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.holger schrieb:
Ich werde den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen, falls sie weiterhin auf die Zahlung von XXXX,XX Eur. bestehen werde ich den Fall an meinen Anwalt weiterleiten.

MfG XXXX"

(oder so)
Also ich bin kein Freund davon, immer gleich mit dem Anwalt zu drohen, das ist gerade bei ebay-Geschäften echt zur Plage geworden.
 

mathilda

Leipziger Reinette
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ibox schrieb:
[...]Ich habe vor ca 1 1/2 Monaten mir ein Powerbook in ebay ersteigert für 1217 Euros.[...]
Ich trotzdem Gerät beim Applestore gekauft und zwischenzeitlich schon wieder zurückgegeben da ich doch auf die intel macs warten werde. Und von den Moneten habe ich meine Schulgebühren gezahlt die noch kurzfristig und unerwartet auch noch ins Haus flatterten.[...]
Kann das ding nicht Zahlen!!!! [...]

Ich hab das nicht so recht verstanden. Lass mich das ganze nochmal wiederholen und sag ob ich richtig liege:
Du kaufst ein Laptop fuer nen Taui bei ebay, das war vor 1,5 Monaten. Du hast ihn noch nicht bezahlt und haeltst ihn deswegen auch noch nicht in Deinen Haenden.
Kurz nach Ersteigerung, also vor ca 5 Wochen, kaufst Du Dir den fast gleichen Laptop nochmal bei Apple.
Ca eine Woche danach ueberlegst Du es Dir ganz anders und stornierst den Apple-Kauf. Hat das geklappt? Oder kommt da auch demnaechst ein Mahnbescheid?
Irgendwann vor/waehrend/nach Deinem Apple-Kauf ueberlegst Du Dir, das ersteigerte Laptop nicht zu nehmen, weil Schulgebuehren faellig waren.
Ich will hier definitiv nicht den Oberlehrer spielen, aber Du musst noch maechtig viel lernen, um mit Geld umzugehen. Allein Deine Aussage, dass die Schulgebuehren unerwartet kamen. Schulgebuehren kommen nie unerwartet.
Nimm Dir das naechste mal mehr Zeit, entscheide Dich in aller Ruhe, spare auf das Laptop, hab ein Auge auf kommende zu erwartende Zahlungen und such Dir dann ein Angebot raus.
Ich will ja nicht nur meckern (was aber in dem Fall dringend noetig ist, Nutte hin oder her), sondern auch helfen den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Versuche sie zu ueberreden, dass sie das Powerbook an jemand anderen verkauft. Biete ihr an, die Differenz und die neu entstandenen ebay-Gebuehren zu uebernehmen. So bist Du vielleicht 200 Euro los, und haeltst nix in Deinen Haenden. Aber das ist alle mal besser als Anwaltskosten, die in ganz anderen Groessenordnungen liegen (naja, 200 Euro pro Stunde, wenn er billig ist). Und da hast Du am Ende nur ein Taschentuch in der Hand.

- mathilda
 
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electribus

Gast
.holger schrieb:
so wie der Verkäufer da bei ebay auftritt sieht das nicht nach "Hobby" aus sondern nach Gewerbe, dann kommste da locker raus (über das 14tägige Widerrufsrecht) ich denke ein Gerichtsverfahren wird der/die Verkäufer/in nicht riskieren können, da sie das vermutlich schwarz betreibt, denn ein angemeldetes Gewerbe scheint sie ja nciht zu haben, denn sonst wüsste sie von dem Widerrufsrecht.

ich muss zugeben am Anfang dachte ich es sieht schlecht für dich aus, aber so wie das jetzt aussieht hat sich das Blatt denke ich zum positiven für dich gewendet.

würde ich nicht machen, da man der guten frau so mehr angriffsfläche gibt. widerspruch gegen den mahnbescheid einlegen und gut. ab dann muss sie bis ins detail nachweisen was geht und das wird sie lassen!
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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flowbike schrieb:
Hey Du, häng hier mal nicht so den Oberlehrer raus, ok ?
;)
ok sorry! Ich versuch mich zu bessern!

electribus schrieb:
goldrichtig. 15 jahre und schon die nutte des staates.
1. hasse ich es, wenn man mich auf mein Alter aufmerksahm macht!
2. bin ich eine "Nutte" des Staates weil ich Wirtschaft/Rechts-Schüler bin!
3. hört man "Nutte" nicht so gern!

gruss risiko90
 
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Marve

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Andere Sache: Hast du nen Anwalt?
Denn den wirst du auf jeden Fall brauchen. Seit meinem Jura-Studium sehe ich immer mehr Leute, die meinen, sich vor Gericht selbst verteidigen zu können!
Wenn du da allerdings einen richtig guten Anwalt bei der Gegenpartei hast, nimmt dieser dich nach allen Regeln der Kunst auseinander. :eek:
 

.holger

Borowitzky
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flowbike schrieb:
Also ich bin kein Freund davon, immer gleich mit dem Anwalt zu drohen, das ist gerade bei ebay-Geschäften echt zur Plage geworden.

so wie ich das verstanden habe hat sie angefangen mit dem Anwalt zu drohen, oder?
Nun, vielleicht kann man das noch "umformulieren".... ;)
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
Rücknahme - Weitere Angaben: Sie erkennen mit Ihrem Gebot an, dass es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, damit jegliche Gewährleistung und auch eine Rücknahme ausgeschlossen ist.
.
 

.holger

Borowitzky
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@mathilda na und? guck dir mal an was die verkäuferin sonst so verkauft, das ist gewerbsmäßiger Handel.
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Wieso? Sie kann doch sonstwas bei ebay gewerbsmaessig verkaufen. Da steht, das ist eine Privatauktion und der Bieter laesst sich darauf ein.

Ferner sind die Verkaufserloese nicht gleich Gewinn. Sie bezahlt ja auch fuer die Dinger.
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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ja ok, ich dachte, du hättest das PB schon! So hat sich jetzt das Blatt gewendet! Ich denke, bei einem guten Anwalt, ist die Chance recht gross für dich!
Also viel Glück.. ;) Und sorry für die Falschaussage am Anfang, ich dachte echt, du hättest das PB schon!
Gruss risiko90
 

smb

Johannes Böttner
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risiko90 schrieb:
2. bin ich eine "Nutte" des Staates weil ich Wirtschaft/Rechts-Schüler bin!

ich dachte du bist Tontechniker…

na was du nicht alles bist -punkt-
 

.holger

Borowitzky
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@mathilda
§ 15 schrieb:
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. 2Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. 3Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

mehr dazu
 

mathilda

Leipziger Reinette
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An dieser Stelle moechte ich einmal anmerken, dass ich nicht viel Ahnung von Rechtsstreitigkeiten habe. Meine Antworten beruhen nur auf meinem Rechtsbewusstsein, das sich nicht 100%ig mit dem aktuell geltendem Recht deckt.

Also behandle bitte meine Tipps und Aussagen als Mutmassungen, nicht als Handlungsanweisungen.
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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mathilda schrieb:
An dieser Stelle moechte ich einmal anmerken, dass ich nicht viel Ahnung von Rechtsstreitigkeiten habe. Meine Antworten beruhen nur auf meinem Rechtsbewusstsein, das sich nicht 100%ig mit dem aktuell geltendem Recht deckt.

Also behandle bitte meine Tipps und Aussagen als Mutmassungen, nicht als Handlungsanweisungen.
und meines bezieht sich auf Schweizer Gesetze :-D