Mahnverfahren

ibox

Carola
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[font=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif]Hallo Leute,

also hört zu. Ich habe vor ca 1 1/2 Monaten mir ein Powerbook in ebay ersteigert für 1217 Euros. So ne alles klar hab gutes schnäppchen gemacht. Im gleichen moment klick ich durch neugier mal wieder auf die applestore.de Seite. Uns wa sehen meine Augen: DER GLEICHE LAPTOP MIT BESSERER AUSTATTUNG (20 gb mehr Festplatte) und einem 1 Monat länger Garantie für 1239 €uro !!!

Na Toll. Gut hab dann Verkäufer angeschrieben und höflich darum gebeten ob ich vom vertrag zurücktreten könnte. Als Antwort kamen nur aggresive Anwaltsdrohungen !!

Ich trotzdem Gerät beim Applestore gekauft und zwischenzeitlich schon wieder zurückgegeben da ich doch auf die intel macs warten werde. Und von den Moneten habe ich meine Schulgebühren gezahlt die noch kurzfristig und unerwartet auch noch ins Haus flatterten.

Danach nichts mehr gehört, bis heute. Fetter Mahnbescheid im Kasten mit Aufforderung 1257 Euronen zu Zahlen !!!

Kann das ding nicht Zahlen!!!!

Könnt ihr mir da weiterhelfen?? Was für Rechte gibt es???
Kan ich irgendwie trotzdem zurücktreten?

Gruss ibox
[/font]
 

losfrankolino

Gast
ibox schrieb:
[font=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif]
Könnt ihr mir da weiterhelfen?? Was für Rechte gibt es???
Kan ich irgendwie trotzdem zurücktreten?
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Das sieht nicht so gut für Dich aus. Das Ersteigern ist wie ein Vertrag. Ruf doch den Mann mal an und erklär' ihm Dein Problem. Vielleicht lenkt er ein, wenn er merkt, daß bei Dir nix zu holen ist.
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Du hast rechtlich keine Chance! Du hast das Ding bei Ebay gekauft und musst es also auch bezahlen! Also treib mal schön schnell das Geld auf, wenn du nicht willst, dass es sich "ganz einfach" verdoppelt oder noch mehr! Weil wenn sich der Andere einen Anwalt holt, dann zahlst du auch noch die Anwaltsgebüren und das kann teuer werden!
Und mal ganz ehrlich, bevor man bei Ebay was ersteigert schaut man beim Hersteller den Preis an und vor allem: Man bestellt nur, wenn man das Geld ganz sicherhat!
Mal ganz ehrlich, du sitzt ganz schön tief in der Sch**** wenn du wirklich kein Geld mehr hast!!
Den Kaufvertrag kannst du, ohne die Einwilligung des Verkäufers unmöglich rückgängig machen!
Schildere dem Verkäufer dein Problem und biete ihm an, seine Unkostenzu decken (Porto, Ebaygebühren, evtl Entlöhnung für die Arbeit!) wenn er dies nicht akzeptiert wirst du das Geld auftreiben müssen!
Ich wünsch dir viel Glück! Und beim nächsten Ebayeinkauf von solch grossem Preis zuerst nacchdenken und dann bieten!!!
Gruss risiko90
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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losfrankolino schrieb:
Das sieht nicht so gut für Dich aus. Das Ersteigern ist wie ein Vertrag. Ruf doch den Mann mal an und erklär' ihm Dein Problem. Vielleicht lenkt er ein, wenn er merkt, daß bei Dir nix zu holen ist.
hehe du warst schneller, dafür hab ich mehr geschrieben.. :p
 

ibox

Carola
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Leider isses ne Frau. Ne verklemmte auch noch dazu. Die weigert sich gnadenlos!!!
 

Phunky

Celler Dickstiel
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ibox schrieb:
[font=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif]Hallo Leute,

also hört zu. Ich habe vor ca 1 1/2 Monaten mir ein Powerbook in ebay ersteigert für 1217 Euros. So ne alles klar hab gutes schnäppchen gemacht. Im gleichen moment klick ich durch neugier mal wieder auf die applestore.de Seite. Uns wa sehen meine Augen: DER GLEICHE LAPTOP MIT BESSERER AUSTATTUNG (20 gb mehr Festplatte) und einem 1 Monat länger Garantie für 1239 €uro !!!

[...]

Ich trotzdem Gerät beim Applestore gekauft und zwischenzeitlich schon wieder zurückgegeben da ich doch auf die intel macs warten werde. Und von den Moneten habe ich meine Schulgebühren gezahlt die noch kurzfristig und unerwartet auch noch ins Haus flatterten.

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Rechtlich ist das klar. Du hast gekauft, Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz gilt bei Privatverkäufen nicht. Fertig. Bezahlen oder Gerichtsvollzieher. Überlegs dir halt.

Apropos überlegen, vielleicht überlegst du in Zukunft einfach mal bevor du etwas kaufst. Nimm's nicht persönlich, aber sowas wirres habe ich selten gelesen oder gehört. Erst hier, dann da, dann wieder doch nicht, lieber warten... Ist doch kein Kindergeburtstag oder wie?

Meine zwei Euro-Cent.
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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da hat sie (meiner Meinung nach auch recht!)
Ich persönlich verkaufe bei Ebay nur gegen Vorauskasse, so hab ich dieses Risiko nicht! Ich denke echt, da kannste nix machen anstatt zu zahlen!!
 

ibox

Carola
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ok, danke für die schnellen Antworten.


Gruss
ibox
 

flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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Nun. ich würde Ihr eine kleine Entschädigung anbieten für die Unannehmlichkeiten, schließlich sind Ihr auch Kosten entstanden. Immer schön freundlich bleiben ;) . Wenn Sie darauf nicht eingeht, muß Du halt zahlen und das Ding gleich wieder verkaufen, dann mußt Du ja nur ne kurze Zeit überbrücken.
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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schon gut! aber überleg dir nächstes Mal wirklich gut, ob du das Geld auchzu verfügunghast!!
 

electribus

Gast
ibox schrieb:
[font=Tahoma, Helvetica, Verdana, Arial, sans-serif]Hallo Leute,

also hört zu. Ich habe vor ca 1 1/2 Monaten mir ein Powerbook in ebay ersteigert für 1217 Euros. So ne alles klar hab gutes schnäppchen gemacht. Im gleichen moment klick ich durch neugier mal wieder auf die applestore.de Seite. Uns wa sehen meine Augen: DER GLEICHE LAPTOP MIT BESSERER AUSTATTUNG (20 gb mehr Festplatte) und einem 1 Monat länger Garantie für 1239 €uro !!!

Na Toll. Gut hab dann Verkäufer angeschrieben und höflich darum gebeten ob ich vom vertrag zurücktreten könnte. Als Antwort kamen nur aggresive Anwaltsdrohungen !!

Ich trotzdem Gerät beim Applestore gekauft und zwischenzeitlich schon wieder zurückgegeben da ich doch auf die intel macs warten werde. Und von den Moneten habe ich meine Schulgebühren gezahlt die noch kurzfristig und unerwartet auch noch ins Haus flatterten.

Danach nichts mehr gehört, bis heute. Fetter Mahnbescheid im Kasten mit Aufforderung 1257 Euronen zu Zahlen !!!

Kann das ding nicht Zahlen!!!!

Könnt ihr mir da weiterhelfen?? Was für Rechte gibt es???
Kan ich irgendwie trotzdem zurücktreten?

Gruss ibox
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verstehe ich das richtig, dass du jetzt gar kein powerbook hast? auf jeden fall ist es wichtig, dass du erstmal widerspruch gegen den mahnbescheid einlegst (14 tage frist). andernfalls erkennst du die forderung blind an.

um dein problem genauer unter die lupe zunehmen, müsste man mal die ebay auktion sehen. dann kann man sagen, ob ein rückgaberecht besteht bzw. ob du vom vertrag zurück treten kannst oder wie man das regeln könnte. ein mahnbescheid oder drohmails mit anwalt usw. kann jeder aufsetzen, nur ob es wirklich rechtens ist, ist oft fraglich.
 

flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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risiko90 schrieb:
schon gut! aber überleg dir nächstes Mal wirklich gut, ob du das Geld auchzu verfügunghast!!
Hey Du, häng hier mal nicht so den Oberlehrer raus, ok ?
;)
 

Phunky

Celler Dickstiel
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25 und merkt nicht, dass er sich mit so einem Beitrag mehr diskreditiert als den anderen. Mann, Mann, toller Umgangston.
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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...so isses hald unser AT. Immer schön emotionsgeladen.... :-D ;)
 

ibox

Carola
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ok kein problem hier

Ich hab noch eine Antwort in einem Anwaltsforum bekommen:

Gegen den Mahnbescheid sofort Einspruch einlegen! Dieser ist bereits aus formalen Gründen nicht zulässig, da er von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung, hier der Auslieferung des Notebooks, abhängt.Siehe: http://www.sadaba.de/GSBT_ZPO_0688_0703.html#Pa_688

Gruss
ibox
 

.holger

Borowitzky
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so wie der Verkäufer da bei ebay auftritt sieht das nicht nach "Hobby" aus sondern nach Gewerbe, dann kommste da locker raus (über das 14tägige Widerrufsrecht) ich denke ein Gerichtsverfahren wird der/die Verkäufer/in nicht riskieren können, da sie das vermutlich schwarz betreibt, denn ein angemeldetes Gewerbe scheint sie ja nciht zu haben, denn sonst wüsste sie von dem Widerrufsrecht.

ich muss zugeben am Anfang dachte ich es sieht schlecht für dich aus, aber so wie das jetzt aussieht hat sich das Blatt denke ich zum positiven für dich gewendet.
 

ibox

Carola
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na also doch kein blödsinn gewesen hier bei euch anzufragen.

gruss
ibox:cool:
 

flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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Ja den Gedanken, dass das eher ein Gewerbe ist hatte ich auch. Damit würde ich die Frau mal konfrontieren und schauen wie Sie reagiert.
 

.holger

Borowitzky
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Also ich würde ihr ein(e) Email/Fax/Brief schreiben

"Guten tag Frau ....

da sie gewerbsmäßig Apple Produkte bei Ebay verkaufen und ich Ihnen am XX.XX.XXXX mitgeteilt habe, dass ich vom Kauf des Powerbooks zurücktrete, habe ich kein Verständnis dafür, dass sie das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht bei gewerbsmäßigem Fernabsatz nicht beachten wollen.

Ich werde den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen, falls sie weiterhin auf die Zahlung von XXXX,XX Eur. bestehen werde ich den Fall an meinen Anwalt weiterleiten.

MfG XXXX"

(oder so)