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Mahnverfahren

Soul Monkey

Gast
Anindo schrieb:
Hier schlagen ja einige mit Paragraphen um sich. Schaut euch lieber mal an, was die Frau so alles verkauft. Die ist doch erpressbar und wenn die Kohle von mir wollte, würde ich ihr einfach diesen Link schicken und vielleicht noch diesen. Die 3000€ Grenze ist längst überschritten und wenn sie mir an´s Bein pinkeln wollte, würde ich zurück pinkeln. Erst mal ohne Anwälte und Gesetze.
[allgemein gesehen] Erpressung ist eine strafbare Handlung und nur weil sich das Gegenüber möglicherweise einer oder mehrerer solcher (strafbarer) Handlungen bzw. Praktiken bedient, muss man doch nicht selbst zu einer solchen Vorgehensweise greifen.

Wie sieht es denn mit Aufruf bzw. Anstiftung zu einer strafbaren Handlung aus? ;) [/allgemein gesehen]
 

Marve

Rheinischer Krummstiel
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michis0806 schrieb:
Die sog. Salvatorische Klausel besagt doch an sich, dass rechtlich ungültige Klauseln gegen "dem Sinn entsprechende" ersetzt werden sollen. Das ist äußerst fragwürdig, da man, wenn man etwas widerrechtliches in AGB reinschreibt ja auch was widerrechtliches im Sinn hatte...

(-) Die Salvatorische Klausel bezieht sich in diesem Fall auf §306 BGB (Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit einzelner Klauseln)

Das hier ist echt super. Ich brauche überhaupt nicht mehr irgendwelche Übungsfälle zu pauken, sondern lerne und übe einfach hier! :p
 

Der Jan

Stechapfel
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27.08.04
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AW: Re: Mahnverfahren

Col. Panic schrieb:
Ein Thread voll von gefährlichem Klappentextwissen, na super. :-*
So sieht es aus.
Und ich nehme mich davon auch nicht aus.

Allerdings frage ich mich, warum hier viele die Auffassung vertreten, dass die Verkäuferin illegal handelt oder sich zu mindest in einem rechtsfreien Raum befindet. In meinen Augen ist ein einwandfreier Kaufvertrag zu stande gekommen, ob nun zwischen Privatpersonen oder einer Privatperson und einem Händler ist doch absolut nebensächlich. Beide sind zur Leistungerfüllung verpflichtet. Die Verkäuferin will liefern, der Kunde aber nicht bezahlen.
Unterschiede ergeben sich doch erst im Reklamationsfall.

Selbst wenn die Verkäuferin versucht haben sollte, sich vor Ansprüchen aus Gewährleistungsfällen zu drücken, macht dass den Vertrag in meinen Augen nicht ungültig. Niemand wird zur Abgabe eines Gebotes gezwungen.
Und da ein Irrtum oder Unwissenheit des Verkäufers auch möglich ist, halte ich die Ratschläge sie mit ihrer angeblichen Händlertätigkeit zu erpressen und/oder ihr das Gewerbeamt auf den Hals zu hetzen für absolut daneben. Bevor der Käufer etwas von der Gewerbetätigkeit wusste, hatte er schließlich auch keinen Problem auf das Powerbook zu bieten. Es geht ja nicht darum dass die Verkäuferin versucht ihn über den Tisch zu ziehen, sondern darum, dass der Käufer sich finanziell verschätzt hat und das Gerät einfach nicht bezahlen kann.

Wenn man schon so einen Bockmist baut, sollte man wenigstens so viel Rückgrat zeigen und bei der Dame anrufen und versuchen, dass ganze zu klären und eine Einigung zu finden. Persönlich erreicht man meistens mehr als über Emails und Anwaltsschreiben. Die Adresse ist schließlich bei eBay hinterlegt, also sollte es kein Problem darstellen die Telefonnummer herauszufinden. Notfalls fragen. Und falls es nicht möglich ist gemeinsam eBay davon zu überzeugen die gezahlten Gebühren zu erstatten, diese der Verkäuferin erstatten.

Und wer sagt, denn nun, dass die Verkäuferin wirklich ein reguläres Gewerbe betreibt?
114 Bewertungen seit 06/03 sind nicht gerade eine Menge.
Letzten Sommer habe ich beispielsweise einem Freund von meinem Vater geholfen seine Hobby-Kfz-Werkstatt über eBay aufzulösen. Darunter viele neuwertige Teile und eine fast nagelneue Hebebühne. Da kamen auch ein paar Tausend Euro zusammen. Aus der Sicht eines Dritten sah bestimmt vieles nach einem Gewerbebetrieb aus und bei den Meinungen, die hier vertreten werden, kann ich mich anscheinend wirklich glücklich schätzen nicht Opfer eines Erpressungsversuches geworden zu sein.
"Dreh was am Preis (bzw. lass mich aus dem Vertrag) oder ich hetz Dir die Behörden auf den Hals."
Solche Tipps finde ich unter aller Sau.
 
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MacMark

Jakob Lebel
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AW: Re: Mahnverfahren

Ein Angebot wie ihres wird normalerweise von bestimmten Firmen als Versuch, Raubkopien bestimmter Software zu verkaufen, gedeutet. Es war reines Glück, daß die Auktion unentdeckt blieb.
 

ibox

Carola
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AW: Mahnverfahren

@ Der jan

ich habe alles mögliche versucht die gute Frau zu erreichen. Per e-mail hat sie nicht geantwortet außer beschimpfungen und Anwaltsdrohungen. Per Telefon hat sie nur gesagt das sie es nicht interessiert was ich zu sagen habe. Was soll ich da machen? Ich habe mich nur informiert was ich noch machen kann. Ich weiß, es war scheiße von mir, ich finde es aber trotzdem total bescheuert das sie so rücksichtslos gegenüber meiner Person ist. Das ist reiner Zufall das es jetzt so ausgegangen ist. Ich hätte ihre Unkosten bezahlt. Aber das wollte sie ja nicht. Von ihr kam nur Anwalt, Anwalt und wieder Anwalt. Du hättest genau so reagiert ;)!!!

Gruss
ibox
 

Der Jan

Stechapfel
Registriert
27.08.04
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160
AW: Mahnverfahren

Es ist schwer immer schwer so etwas zu beurteilen, wenn man nicht selber betroffen ist, aber könnte gut sein, dass Du Recht hast.

In den vorherigen Posts kam es nicht so rüber, dass es Du auch telefonischen Kontakt gesucht hast. Am meisten hat mich nur die Selbstverständlichkeit gestört mit der die Erpressungsgeschichte von verschiedenen Seiten vorgeschlagen wurde.
 

losfrankolino

Gast
AW: Mahnverfahren

ibox schrieb:
ich habe alles mögliche versucht die gute Frau zu erreichen. x
Also für mich hast Du immer noch einen ganz normalen Vertrag mit der Frau. Sag ich jetzt mal Jura-Laie. Aber ich bin mal gespannt, wie das ausgeht. Ich hoffe, Du hälst uns da auf dem Laufenden...
 

Totmacher

Grahams Jubiläumsapfel
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104
Würde mich auch brennend interessieren was nun Sache ist. Hatten das letztes in Rechtskunde die Frage mit dem Rückgaberecht. War ganz Interessant wenn man nämlich bei der Auktion nicht drauf hingewiesen wird hat, dass man kein Rückgaberecht hat, bekommt man 2Jahren Rückgaberecht. Und bei Privat Auktionen muss man die Ware immer abnehmen außer bei Inhaltsirrtum oder Formmängel.........War schon lustig wie unserer Lehrer einige auf Glatteis geführt hat:-D

edit: habe mir mal angeschaut was die so alles verkauft. Die verkauft ziemlich viele Produkte vor allem von apple, da könnte man doch davon ausgehen das sie alles nur als Privatauktion ausgbit wegem Rückgaberecht.
 

kammerflimmern

Meraner
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08.12.05
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Letztlich ist schon alles gesagt. Aber nochmal, es ist völlig egal, wer der Vertragspartner bei der ebay Auktion war, lass es Hitler, Stalin oder sonst einen Vogel sein. Der Vertragspartner darf auch jeden Mist in seine Geschäftsbedingungen reinschreiben. Weder sein moralisches Ansehen, noch diverse Bedingungen befreien Dich von der Pflicht zur Zahlung, alles andere greift erst danach. Mangelndes Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner kann niemals vorher in Anspruch genommen werden. Dann müßte schon eine Täuschung über den Vertragsgegenstand vorliegen. Ist hier natürlich nicht der Fall. Gebe der Frau zumindestens ihr verlorenes Geld, sonst wunderst Dich nicht nur über einen Mahnbescheid, sondern auch über Anwalts- und Gerichtskosten, eine Zahlungspflicht ist natürlich inclusive.
Deine Beschimpfung der Verkäuferin lässt auch nicht auf Gutes schliessen. Renitenz, Stursinn, ja, auch Dummheit ist das Recht jeden Verkäufers, da mußte nicht so machomässig daherkommen.

Versuche, einen Kontakt zur Anbieterin zu finden, sonst kriegste einen übern Sack.
 
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schlingel

Melrose
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2.479
kammerflimmern schrieb:
Letztlich ist schon alles gesagt. Aber nochmal, es ist völlig egal, wer der Vertragspartner bei der ebay Auktion war, lass es Hitler, Stalin oder sonst einen Vogel sein. Der Vertragspartner darf auch jeden Mist in seine Geschäftsbedingungen reinschreiben. Weder sein moralisches Ansehen, noch diverse Bedingungen befreien Dich von der Pflicht zur Zahlung, alles andere greift erst danach. Mangelndes Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner kann niemals vorher in Anspruch genommen werden. Dann müßte schon eine Täuschung über den Vertragsgegenstand vorliegen. Ist hier natürlich nicht der Fall. Gebe der Frau zumindestens ihr verlorenes Geld, sonst wunderst Dich nicht nur über einen Mahnbescheid, sondern auch über Anwalts- und Gerichtskosten, eine Zahlungspflicht ist natürlich inclusive.
Deine Beschimpfung der Verkäuferin lässt auch nicht auf Gutes schliessen. Renitenz, Stursinn, ja, auch Dummheit ist das Recht jeden Verkäufers, da mußte nicht so machomässig daherkommen.

Versuche, einen Kontakt zur Anbieterin zu finden, sonst kriegste einen über Sack von meinen Richterkollegen oder direkt von mir.
Deine Ausdrucksweise lässt mich doch vermuten, dass Du kein Richter bist.
Vielleicht macht einen meherere Jahre Jura Studium irgendwie komisch, aber das ist keine Sachliche Antwort, wie ich sie von einem Richter erwarten würde.

Obwohl, der Text kommt etwas von oben herab, das hab ich leider schon bei ein paar Richtern erlebt...

Bleiben wir doch bitte sachlich und eher nett zueinander.
 

kammerflimmern

Meraner
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08.12.05
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224
Habe einfach versucht, unjuristisch zu antworten. Die einzelnen, fachlicheren Äußerungen möchte ich gar nicht beurteilen, da sie sich zumeist auf Nebenschauplätze bezogen haben. Hätte ich hier ein paar Paragraphen fallen lassen, wärst Du vielleicht auch mißtrauisch gewesen, so akzeptierst Du nicht mal meinen Berufstand.
Ich bin ja auch keine maßgebliche Autorität, kommentiere hier nur offensichtlichen
Wirrwar. Vielleicht kommt mein Geschreibe (Liter Wein ist ja auch dabei), Dir auch zu sehr von "Oben" daher, aber, wie schauen denn viele Apple Eigentümer auf PC MS Leute runter, was ist denn die öffentliche Meinung gegenüber Beamten bzw Lehrern?

Ja, ich habe einen kräftigen Ton gewählt, aber schau Dir mal die Originalaussage an.
Auf die habe ich mich bezogen. Gruss
 

Jogi

Wohlschmecker aus Vierlanden
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19.11.04
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Hallo,
Klar, der Händler (Verkäufer) ist mal wieder der Bösewicht. Ich kann aus eigener leidvoller Erfahrung nur erwähnen, das die Zahlungsmoral bei uns total im A..... ist. Ich kenne die Schreiben des Verkäufers natürlich nicht, es würde mich aber nicht wundern wenn die Anwaltsdrohungen nicht immer eingesetzt wurden.
Leider wirkt bei manchen nichts anderes, da muss man einfach deutlicher werden. Ihr habt keine Ahnung was man sich anhören muss wenn es um das bezahlen von Rechnungen geht. Manche sind so dreist, man glaubt es kaum.......

grüße,
jürgen
 

micki

Halberstädter Jungfernapfel
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21.11.04
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3.822
da muss ich doch mal, alle rechtlichen betrachtungen beiseite lassend, fragen:

was hat ibox eigentlich erwartet? also ich finde es schon befremdlich hier klar auszusagen er habe den vertrag (ebay) abgeschlossen, dann das book woanders bestellt und stellt nun an die ebay verkäuferin die vorderung ihn aus dem vertrag zu entlassen.

da wäre ich allerdings auch bissig geworden!

gruss, bernd :)