Phunky
Celler Dickstiel
- Registriert
- 13.12.04
- Beiträge
- 801
schlingel schrieb:Das ist schlichtweg falsch Du kannst nicht in den AGB BGB Paragraphen aushebeln.
Jeder Absatz der AGB, der dem BGB wiederspricht ist ungültig und nicht rechtskräftig.
Deine Aussage ist wiederum so auch nicht richtig. Dass spezielles Recht vor allgemeinem Recht gilt, ist soweit richtig. Es gibt in verschiedenen Fällen Spezialgesetze, die das BGB hintanstellen.
Mal ein (nicht wirklich schönes ) Beispiel: Versicherungen. Dort gibt es das BGB, welches Verträge zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten regelt. Also ist es zuständig. Es gibt aber auch das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) und das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hier findet man für den Geschäftszweig spezialisierte Regelungen. Dann gibt es AGB, die teilweise das VVG in Teilen außer Kraft setzen. Paragraph ist nämlich nicht gleich Paragraph, es gibt abdingbare, unabdingbare und teilabdingbare Paragraphen.
Diese Begriffe regeln ob und zu wessen Gunsten Paragraphen geändert werden dürfen.
Teilweise gibt es wiederum Klauseln, die die AGBen verändern. Das Wirr Warr ist komplett...
Edit: Letzteres gab es, habe gerade die Schuldrechtsreform verdrängt.