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Mahnverfahren

.holger

Borowitzky
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@ibox siehste,... das selbe was ich auch sage ;)

P.S. Imperativ von lesen ist "lies".. ;)
 

proteus

Langelandapfel
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Oh Leute Leute Leute.

1. Blinder Aktionismus schadet nur.
2. Einspruch einlegen und ansonsten erst einmal gar nichts machen. Es gibt später immer noch Gelegenheit, sich zu der Sache zu äußern.
3. Die Verkäuferin anschreiben, mitteilen, daß Einspruch eingelegt wurde.
Sie hätte zum einen mahnen müssen und zum anderen eine Frist setzen.
Ob es sich um einen gewerbsmässigen Shop handelt oder nicht ist unerheblich. Wichtig ist, was in der Anzeige stand.
Sollte das Ganze dort als Privatauktion deklariert worden sein, liegt die Beweislast für das Gegenteil beim Käufer.Mit dem Kauf erkenne ich erstmal die Geschäftsbedingungen des Verkäufers an.
4. Einen Anwalt würde ich mir nehmen, wenn es erforderlich ist. Sprich, wenn die Verkäuferin wirklich klagt. Und selbst dann dauert es noch Monate, bis was gravierendes passiert.
5. Sammel Infos, die bekräftigen, dass Sie Gewerbsmässig verkauft.
Melde das an den Verbraucherschutz und die Zentrale für unlauteren Wettbewerb. Die kümmern sich gerne darum, und dich kostet das nichts. Gerade bei Ebay sind die sehr enthusiastisch.
6. Bevor du nochmal diese Impulskäufe tätigst schließ eine Rechtsschutzversicherung ab und lies die die Geschäftsbedingungen durch, die du mit Angebotsabgabe anerkennst.
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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proteus schrieb:
Oh Leute Leute Leute.

1. Blinder Aktionismus schadet nur.
2. Einspruch einlegen und ansonsten erst einmal gar nichts machen. Es gibt später immer noch Gelegenheit, sich zu der Sache zu äußern.
3. Die Verkäuferin anschreiben, mitteilen, daß Einspruch eingelegt wurde.
Sie hätte zum einen mahnen müssen und zum anderen eine Frist setzen.
Ob es sich um einen gewerbsmässigen Shop handelt oder nicht ist unerheblich. Wichtig ist, was in der Anzeige stand.
Sollte das Ganze dort als Privatauktion deklariert worden sein, liegt die Beweislast für das Gegenteil beim Käufer.Mit dem Kauf erkenne ich erstmal die Geschäftsbedingungen des Verkäufers an.
4. Einen Anwalt würde ich mir nehmen, wenn es erforderlich ist. Sprich, wenn die Verkäuferin wirklich klagt. Und selbst dann dauert es noch Monate, bis was gravierendes passiert.
5. Sammel Infos, die bekräftigen, dass Sie Gewerbsmässig verkauft.
Melde das an den Verbraucherschutz und die Zentrale für unlauteren Wettbewerb. Die kümmern sich gerne darum, und dich kostet das nichts. Gerade bei Ebay sind die sehr enthusiastisch.
6. Bevor du nochmal diese Impulskäufe tätigst schließ eine Rechtsschutzversicherung ab und lies die die Geschäftsbedingungen durch, die du mit Angebotsabgabe anerkennst.

Das ist ja ganz schön viel was da zu tun ist :), aber wenn man so ohne Schaden rauskommt aus der Sache...
 

Col. Panic

Jonagold
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Oh, Amateurrechtsberatung.

Juchuu. Und wenns schief geht isses wieder keiner gewesen …
 
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mathilda

Leipziger Reinette
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proteus schrieb:
Melde das an den Verbraucherschutz und die Zentrale für unlauteren Wettbewerb.

Da gibt es da draussen nette, meinetwegen auch verklemmte Menschen, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sie wollen sich ein paar Euro dazuverdienen, melden ein Gewerbe an oder handeln privat. Das finde ich eine super Sache. Dies ist mit jeder Menge Stress verbunden, da es auch Kaeufer gibt, die zu diesem Thread gefuehrt haben, die das Leben nicht einfacher machen. Und was passiert? Einen wird an den Karren gefahren, obwohl man sich offensichltich nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Ich kann das echt nicht verstehen. Diese Empfehlung zeigt aber, warum es Dtl so schlecht geht, angeblich. Wir sind Exportnation Nummer eins!! Auf der ganzen Welt. Sogar die Japaner, Chinesen, ja selbst die Wirtschaftsmacht USA habe wir hinter uns gelassen. Aber dann gibt es so Pappnasen, die mit Geld nicht umgehen koennen, evtl. ehrliche Buerger anschwaerzen, die evtl. frustriert aufgeben und somit die Situation der deutschen Wirtschaft verschlechtern. Abgesehen davon, dass Anwaelte ein ueberzoegenes Gehalt einstecken.

Tut mir echt leid, aber ich bin raus hier.
 
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schlingel

Melrose
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proteus schrieb:
...Sollte das Ganze dort als Privatauktion deklariert worden sein, liegt die Beweislast für das Gegenteil beim Käufer.Mit dem Kauf erkenne ich erstmal die Geschäftsbedingungen des Verkäufers an.
...
Das ist nicht ganz richtig, ich kann hier nichts als "Geschäftsbed." deklarieren, was irgendwelchen Gesetzen wiederspricht.

Wenn dieser Verkäufer nun klar sichtbar als Händler auftritt, muss er sich auch wie soeiner Verhalten und kann durch solche Klauseln nicht einfach das BGB aushebeln.

Das ist der Grund warum die "Nach neuem EU Recht muss man dies und das Gewährleisten... Mit dem Kauf erklären Sie sich bereit darauf zu verzichten"-Zusätze bei 76% aller Auktionen absolut schwachsinnig und ungültig sind...
 

chsz87

Weisser Rosenapfel
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@ Mathilda:

Also so legal wie du das da beschreibst scheint mir die Sache nicht. Außerdem wegen einer Person die "schwarz" handelt wird sich nichts ändern in Deutschland. Außerdem schadet "schwarzer" Handel nur der ordentlichen Wirtschaft. Aber dieses Thema passt hier nicht her und wäre somit off-topic. Deshalb schlage ich vor das wir uns wieder auf das Wesentliche konzentrieren...

Christoph
 

Phunky

Celler Dickstiel
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mathilda schrieb:
Da gibt es da draussen nette, meinetwegen auch verklemmte Menschen, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sie wollen sich ein paar Euro dazuverdienen, melden ein Gewerbe an oder handeln privat. Das finde ich eine super Sache. Dies ist mit jeder Menge Stress verbunden, da es auch Kaeufer gibt, die zu diesem Thread gefuehrt haben, die das Leben nicht einfacher machen. Und was passiert? Einen wird an den Karren gefahren, obwohl man sich offensichltich nichts hat zu Schulden kommen lassen.

Naja, ganz so einfach ist das nicht. Wenn du gewerbsmäßig etwas verkaufst, dann musst du dich gewissen Handels- und Wettbewerbsgesetzen unterwerfen.
Wenn du dich dann als Privatmann "tarnst", handelst du unlauter, da du zum Beispiel das Rückgaberecht umgehst.

Ich kann das echt nicht verstehen. Diese Empfehlung zeigt aber, warum es Dtl so schlecht geht, angeblich. Wir sind Exportnation Nummer eins!! Auf der ganzen Welt. Sogar die Japaner, Chinesen, ja selbst die Wirtschaftsmacht USA habe wir hinter uns gelassen.

Naja, das ist anderswo noch heftiger, denk mal an so Sachen wie das amerikanische Schadensersatz- oder Produkthaftungsrecht. Da musst du doch wirklich überlegen, was der dümmste aller Kunden sich mit deinem Produkt unter den abstrusesten Umständen antun könnte. Ich sag nur "Knight Rider"-Thunderbird oder Wohnmobil mit Autopilot... ;)

Aber dann gibt es so Pappnasen, die mit Geld nicht umgehen koennen, evtl. ehrliche Buerger anschwaerzen, die evtl. frustriert aufgeben und somit die Situation der deutschen Wirtschaft verschlechtern. Abgesehen davon, dass Anwaelte ein ueberzoegenes Gehalt einstecken.

Tut mir echt leid, aber ich bin raus hier.

Das sehe ich im übrigen sehr ähnlich, Recht hin Recht her.
 

risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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@ electribus
ich finds eigendlich recht daneben, wenn du mir negativ Karma gibst und mir dann sagst ich sei eine Nutte des Staates! Ich versuche hier im Forum zu helfen! Und du kommst da einfach und beleidigst mich zuerst im Forum und dann noch "persönlich" per negativ Karma!
Echt daneben!!
 
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proteus

Langelandapfel
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Das hat nichts mit Amatuerrechtsberatung zu tun, sondern richtet sich einfach nach dem BGB,von dem eigentlich jeder zumindest in Grundzügen schon mal gehört haben sollte.

Natürlich ist jeder erst einmal selber für den Quatsch den er veranstaltet selbst verantwortlich. Ich finde es auch nicht sehr überlegt, wie der Gute hier zu Werke gegangen ist. Aber jetzt ist es halt so und Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

Desweiteren geht es hier nicht darum, jemanden anzuschwärzen. Wenn die Frau bei Ebay nur so verkauft - in Ordnung. Ist Sie jedoch gewerbsmässiger Händler und umgeht gewisse Auflagen mit der Begründung des Privatverkaufes verstösst Sie gegen geltendes Gesetz ( Wie die Makler, deren Frauen Häuser aus Zwangsversteigerungen kaufen, Autohändler, die Privat auftreten usw.) Diese Trennung ist nicht legitim. Sollte Sie Gewinne erwirtschaften und diese nicht versteuern ist das auch nicht richtig.
Die Verbraucherverbände bieten eine Rechtsberatung KOSTENLOS an, die eine Privatperson nicht leisten DARF, diese ist dann auch verbindlich.
Wenn er also eh kein Geld hat, ist das sicherlich ein realistischerer Weg als die Beauftragung eines RA, die ersteinmal Geld kostet ohne in der Sache etwas erreicht zu haben.
Ich bin auch kein Freund von dieser "Gartenzwermentalität" - aber letztlich hat Sie direkt einen Mahnbescheid geschickt, ohne überhaupt mal zu mahnen. Das ist genauso mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Jedes Ding hat zwei Seiten, wir kennen nur die Eine. Das der Käufer hier Mist gebaut hat sehe ich genauso.
Dieser ganze Hickhack ist auch der Grund, warum ich bei Ebay nicht mehr verkaufe. und nicht kaufe.
 

yjnthaar

Schwabenkönig
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Moin,

Mich interessiert es ob ein Privatmensch einen Mahnbescheid erwirken kann. o_O
Soviel ich weis, muss ja ein Gewerbetreibender erstmal ein ausergerichtliches Mahnverfahren (Zahlungerinnerung, 2. Mahnung, 3. Mahnung) durchziehen, bevor er vor Gericht einen Mahnbescheid durchbringen kann.

Der Fall ist, interessant! ;)

Salve,
Simon
 

Kritias

Gast
ibox schrieb:
Leider isses ne Frau. Ne verklemmte auch noch dazu. Die weigert sich gnadenlos!!!

-> Zurecht, das schlimmste bei ebay sind Leute die nicht zahlen, mal abgesehen von Anbietern die faken. Man braucht da gar nicht viel runterschreiben, Du hast ne Schraube locker und zuviel Geld auch bzw. kannst damit nicht umgehen, denn auch die Aktion beim applestore zeugt von wenig Umsicht. Das muß man einfach mal so sagen.
 
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proteus

Langelandapfel
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Jeder Volljährige kann bei jedem Amtsgericht einen Mahnbescheid erwirken.
Er muss lediglich die Gebühren bei der Zahlstelle entrichten, die sich nach dem Streitwert richten und eine Adresse angeben.
Da ist das Tückische : Das Gericht prüft nicht, ob die Ansprüche berechtigt sind.
Sollte also kein Widerspruch eingelegt werden, ist dieser Mahnbescheid rechtskräftig und kann sofort vollstreckt werden.

@schlingel :
Lt BGH ist ebay eben keine Auktion, sondern ein Verkauf zum Höchstpreis nach Ablauf. Demenstprechend gelten bestimmte Einschränkungen eben nicht.
Ich kann meine Geschäftsbedingungen letztlich verfassen wie ich will, muß sie sogar nur auf Verlangen zur Verfügung stellen. Es reicht erst einmal ein Verweis darauf.
Der Käufer muß dann im zweifelsfall den Nachweis erbringen, ob diese z.B. sittenwidrig sind.
Gerne wird z.B. bei "schnell rotierenden Investionsgütern" mit TAgespreisen hantiert, um ein Rücktrittsrecht auszuschließen.

Oder man verweist auf Rechtsgrundlagen anderer Länder ( z.B. bei einer englischen Ltd.)
 

Marve

Rheinischer Krummstiel
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1. Kritias hat wahrscheinlich ein wenig Recht.
2. wenn man hier einfach so sagt, dass sie 8000 Euro Gewinn gemacht hat, muss ich da doch nochmal nachhaken. Denn diese Person muss diese Sachen ja auch irgendwo her haben?! Und wenn sie ein Pb für 1199 Euro verkauft, was im Apple Store 1230 Euro kostet, hat sie zwar 1230 Euro Umsatz gemacht, ABER genau -31 Euro Gewinn, wenn sie ihn vorher da auch gekauft hat. Und die wollt ihr jetzt noch anschwärzen?

Naja, ich habe dir zwar eben zu nem Anwalt geraten, würde dir hiermit aber eher mal zu nem Priester raten, der mal dein Gewissen genauer beleuchtet.
Nichts für ungut.
 
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risiko90

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Kritias schrieb:
-> Zurecht, das schlimmste bei ebay sind Leute die nicht zahlen, mal abgesehen von Anbietern die faken. Man braucht da gar nicht viel runterschreiben, Du hast ne Schraube locker und zuviel Geld auch bzw. kannst damit nicht umgehen, denn auch die Aktion beim applestore zeugt von wenig Umsicht. Das muß man einfach mal so sagen.
auch wenn ich es nicht soooo direkt gesagt hätte.. eigendlich hast du recht.. :-D
ach man, ich weiss nich mehr, auf welcher Seite ich stehen soll.. naja, ich halt mich ab jetzt glaube raus, ausser es wird wieder verdammt spannend..=)
 
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tobiasp79

Meraner
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Hallo


Da bist du ganz alleine schuld daran und es sieht rechtlich gesehen nicht gut aus.

Ich habe mir angewöhnt, das ich, bevor ich bei eBay zuschlage, mich nach sämtlichen aktuellen Angeboten umsehe.

Anscheinend hast du die Teilnahmebedingungen bei eBay noch nie gelesen, bzw. noch nicht mal aus der Ferne angesehen - aber das die erfolgreiche Teilnahme an einer Auktion auch zum Kauf verpflichtet gehört eigentlich ins Grundwissen jedes eBay-Teilnehmers.

Ich denke die Verkäuferin hat nicht das Problem, das sie den Mac wieder bei eBay einstellen muss, sondern das eBay an der Verkaufssumme von über 1200€ auch kräftig verdient und die Gebühren vom Verkäufer eintreibt - egal ob die Ware bezahlt wurde oder nicht.

Rede doch mal mit Ihr, ob es möglich ist, das du die Ihr entstandenen Gebühren trägst. Vielleicht lässt sie sich auf solch einen Deal ein - obwohl ich bei der langen Zeit die verstrichen ist die Hoffnung eher gering sehe.

Bis dann

Tobias P79
 
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Marve

Rheinischer Krummstiel
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proteus schrieb:
Ich kann meine Geschäftsbedingungen letztlich verfassen wie ich will, muß sie sogar nur auf Verlangen zur Verfügung stellen. Es reicht erst einmal ein Verweis darauf.
Der Käufer muß dann im zweifelsfall den Nachweis erbringen, ob diese z.B. sittenwidrig sind.
( z.B. bei einer englischen Ltd.)

Bist du dir da sicher? Das kann ich nicht glauben, dass das BGH in diesem Fall sagt, dass das BGB nicht gilt! Das wäre völlig paradox.
 

newman

Roter Eiserapfel
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yjnthaar schrieb:
Moin,

Mich interessiert es ob ein Privatmensch einen Mahnbescheid erwirken kann. o_O
Soviel ich weis, muss ja ein Gewerbetreibender erstmal ein ausergerichtliches Mahnverfahren (Zahlungerinnerung, 2. Mahnung, 3. Mahnung) durchziehen, bevor er vor Gericht einen Mahnbescheid durchbringen kann.

Der Fall ist, interessant! ;)

Salve,
Simon
Jeder kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, gleich ob Unternehmen oder Privatperson.

Falls die Rechnung sofort fällig ist, bedarf es dazu tatsächlich nicht einmal einer einzigen Mahnung, die Rechnung muss dann binnen 30 Tagen ausgeglichen sein. Entgegen landläufiger Meinung sind bei längerfristiger Fälligkeit, z.B. 30 Tagen, nach Ablauf dieser Frist keine Mahnungen fällig. Natürlich wird man vor Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mindestens einmal mahnen.
 
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Der Jan

Stechapfel
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Über AGBs:
Marve schrieb:
Bist du dir da sicher? Das kann ich nicht glauben, dass das BGH in diesem Fall sagt, dass das BGB nicht gilt! Das wäre völlig paradox.

Ja, das BGB ist in diesem Fall nachrangig.
Das BGB gilt nur wenn die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben oder einzelne Klauseln der AGB ungültig sind (Sittenwidrigkeit, Wucher o.ä.). Man kann es als eine Art Sicherheitsnetz für beide Parteien sehen, denn ob einzelne Klauseln wirklich gültig sind ist häufig nicht so einfach zu erkennen.
Allerdings muss auf eine vom BGB abweichende AGB ausdrücklich hinweisen.

Mal ganz allgemein gefragt:
Steht einem das 3 Tage-Rückgaberecht nicht immer zu? Egal ob privat oder geschäftlich? Ich meine mich dunkel an einen c't-Artikel vom Frühjahr zu erinnern.
 

schlingel

Melrose
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Der Jan schrieb:
Über AGBs:


Ja, das BGB ist in diesem Fall nachrangig.
Das ist schlichtweg falsch Du kannst nicht in den AGB BGB Paragraphen aushebeln.
Jeder Absatz der AGB, der dem BGB wiederspricht ist ungültig und nicht rechtskräftig.