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DHL-Paket nicht angekommen, was nu?

mathilda

Leipziger Reinette
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wer nicht bieten will, braucht es nicht zu tun!?
Das geht doch wirklich nicht.

doch, man kann ja keinen zwingen.

und wieso ist es leichtsinnig von mir? ist ja nach geldeingang nicht mehr ein handy. und der neue besitzer hat sich damit einverstanden erklärt. wir sind doch alle mündige aufgeklärter bürger.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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Doch, das kann man. Man kann nämlich auch etwas mehr für den versicherten Versand zahlen, dann hat man das Risiko nicht.

Der versicherte Versand war jedoch gar nicht angeboten. Außerdem sind die Versandkosten mit 7EUR so hoch, dass man vom versicherten Versand ausgehen könnte und die Angabe zum 'unversicherten Versand' als Fehler interpretieren.
In diesem Fall hättest Du nur negative Bewertungen - und wärst nicht lange bei Ebay. Und wer das Risiko nicht will, braucht nicht zu bieten. Punkt.

Und wenn ich 100 Artikel parallel anbiete und sie alle nicht versende?

Mir geht es letztlich nicht darum, die gute Frau Käuferin in Schutz zu nehmen o.ä., nur bin ich der Meinung, dass hier ein wenig zu leichtsinnig und pauschal geurteilt wird.

Anzumerken sein noch, dass viele den Zusatz "Privatverkauf, keine Garantie ....." als Lizenz zum Schrottverkauf betrachten. Abgesehen davon, dass diese beliebten Sätze zur Garantieübernahme und europäischem Recht usw. sowieso Schwachsinn bzw. überflüssig sind, heißt es noch lange nicht, dass der Käufer kein Recht auf Erhalt funktionsfähiger Ware hat. Der Verkäufer muss nämlich funktionsfähige Ware liefern, sofern natürlich nicht anders beschrieben, und kann weitere Gewährleistung ausschließen. Sollte der Käufer im Gegensatz zur Beschreibung defekte Ware erhalten, hilft dem Verkäufer der Ausschuss von Gewährleistung herzlich wenig und wird gezwungen sein funktionsfähige Ware zu liefern. So ist zumindest meines Wissens nach die Rechtslage.

Gruß
Nettuser
 
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Anaki

Gast
Ein Fehler hätte durchaus vorliegen können, hat er aber nicht und nur, weil man etwas animmt bzw. interpretiert sind dies noch lange keine Gründe von versicherten Versand auszugehen - so was nennt man Mutmaßung.
Sie hätte mich fragen können ob es versichert ist (sich um einen Angabefehler hält) oder ob ich auch eine Versicherung anbiete.
Hat Sie das? Nein!
Geboten hat Sie trotzdem. o_O

Hätte Ihr das Angebot mit diesen Bedingungen nicht gepasst und war unfähig mich zu kontaktieren fällt dann etwa auf mich zurück?
Ich war bestimmt nicht der einziege, der duets angeboten hat und zu irgendwas genötigt habe ich Sie auch nicht.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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und wieso ist es leichtsinnig von mir? ist ja nach geldeingang nicht mehr ein handy. und der neue besitzer hat sich damit einverstanden erklärt. wir sind doch alle mündige aufgeklärter bürger.

Ne ne Mathilda,

weit kommt man mit der Einstellung nicht. An deiner Stelle würde ich´s doch noch überdenken. Spätestens dann, wenn ein solches Päckchen tatsächlich mal verschwinden sollte, würdest du es auch tun ;)
Ich wünsche es dir natürlich nicht, - das mit dem Verschwinden des Päckchens. :)
 

mathilda

Leipziger Reinette
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Der versicherte Versand war jedoch gar nicht angeboten. Außerdem sind die Versandkosten mit 7EUR so hoch, dass man vom versicherten Versand ausgehen könnte und die Angabe zum 'unversicherten Versand' als Fehler interpretieren.

das ist aber weit hergeholt. darauf kann man sich nicht berufen.

dann doch eher auf das systemrisiko (hab ich ja noch gar nicht erklärt): es ist landläufig bekannt, dass päckchen verschwinden können.

Anm. von mir: mir ist aber noch keins abhanden gekommen.
 

Anaki

Gast
Und was die Situation angeht, dass man erst mal selbst Ware nicht erhalten soll in der war ich auch, und es ging um 150€!
Es war Software, die die Post, weil Sie es nicht zustellen konnte, im Lager hatte, ich wollte es abholen und es war nirgends mehr wiederzufinden, ebenfalls unversichert, es hat mich geärgert wie sonst was aber angezeigt habe ich niemanden, weil ich über die Versandart bescheid wusste und Geldforderungen habe ich auch nie gestellt, weil ich (dachte) die Rechtslage zu kennen und mir das eh aussichtslos erschien.

Mal abgesehen davon - es war halt unversichert, selbst Schuld war in dem Moment zwar bitter aber einleuchtend.
 

lisemie

Riesenboiken
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Der versicherte Versand war jedoch gar nicht angeboten. Außerdem sind die Versandkosten mit 7EUR so hoch, dass man vom versicherten Versand ausgehen könnte und die Angabe zum 'unversicherten Versand' als Fehler interpretieren.

Beschreibung lesen - wie (Kauf)Verträge auch im Allgemeinen ist das A und O für jeden Käufer. Wenn's einem wichtig ist mit dem versicherten Versand, kann man das vor Auktionsende auch anfragen. Mißtrauisch werde ich, wenn ein Verkäufer das nicht will...

Wieviel anaki in diesem Fall für Versand haben wollte, ist doch seine Sache. Wenn es dem Käufer nicht paßt: bitte sehr! Muß er ja nicht machen!

Mir geht es letztlich nicht darum, die gute Frau Käuferin in Schutz zu nehmen o.ä ...
Unterstell ich Dir auch nicht. :) Trotzdem geht es um's Recht, und da gibt es keine Wenn's und Aber's.

Abgesehen davon, dass diese beliebten Sätze zur Garantieübernahme und europäischem Recht usw. sowieso Schwachsinn bzw. überflüssig sind, heißt es noch lange nicht, dass ...

Diese Sätze sind nicht schw****ig, wie kommst Du darauf? Sie stellen die Bedingungen des jeweiligen (Privat)Verkäufers dar, und sind somit Bestandteil des Kaufvertrages. Sofern Auktionsgegenstände exakt und genau beschrieben worden sind, gibt es nie Probleme mit gebrauchten Sachen. Schwierig sind Käufer, die Gebrauchtware kaufen und Neuware haben wollen, dafür diese Zusätze.

Von den schwarzen Schafen, die die Mängel lieber unbeschrieben lassen und auf dumme Käufer warten, brauchen wir nicht zu reden.
 

mathilda

Leipziger Reinette
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weit kommt man mit der Einstellung nicht.

das ist schon ziemlich asozial, das geb ich zu. aber "survival of the fittest" heißt nicht, dass man sich jedem furz anpassen muss, der jemandem querliegt. hier geht es um geld und geld regiert die welt.

Anthony Montana schrieb:
In this land you gotta make the money first, then when you get the money you get the power. and then when you get the power. then you get the woman...

wichtige erkenntnis, um terrorismus zu verhindern. so ziehe ich den schluss aus "söhne und weltmacht" von heinsohn. aber das hat jetzt nur am rande was mit dem päckchen zu schaffen.
 
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Äbbelwoi

Roter Delicious
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Sorry, wenn ich mich mal kurz einklinke.
Aber diese Sätze "Nach Europäischem Recht..." sind wirklich unsinnig. Es geht eigentlich nur darum, dass man als privater Anbieter, im Gegensatz zum gewerblichen, die Gewährleistung ausschliessen kann. Wenn man dass nicht macht, kann man also in die Pflicht genommen werden. Es reicht also einfach der Zusatz: "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."
Dass entbindet einen natürlich nicht davon, dass Produkt entsprechend der Produktbeschreibung zu liefern.
Siehe:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ116376877909090/link199984A.html
http://www.pcwelt.de/know-how/recht/33475/index.html
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
 

Anaki

Gast
Beide Seiten haben Hand und Fuß, ich kann nicht eindeutig beweisen, dass ich die Ware abgeschickt habe und die nette Dame kann nicht abstreiten, dass sie die Versandart in der Auktion hätte nachlesen können und sich so über einen evtl. Verlust des Paketes hätte im klaren sein können.

Sachen wie Betrug, dass Sie die duets wahrscheinlich gerade ausgiebig an Ihrem Rechner testet und einfach nur abkassieren will liegen nach Ihrem Bewertungsprofil bei eBay Recht nahe und Ihr Verhalte zu meinem freiwilligen Angebot von 20€ auch.
Bewiesen ist dies damit aber nicht, Mutmaßungen sprich falsche Beschuldigung sind strafbar, wie wir alle wissen.

Zu meinen Gunsten sprechen eher die durchweg positiven Bewertungen von anderen Verkäufen meinerseits und das es mir möglich wäre die Beamtin aus der Postfilalie als Zeugin zubenennen, denn Sie hat durch den Originalkarton ein Gespräch mit mir begonnen, dass sie ein JBL Auto-System hätte usw. also würde Sie sich zumindest schonmal an den Karton und die Marke erinnern.

Egal ob so oder so - ich warte erst mal ab was im Dezember passiert, es liegt sehr nahe, dass nichts geschehen wird.
Würde gerne die Versicherung sehen, die Gerichtskosten für einen Wert von 29,07€ übernimmt oder anderer Seits was die nette Dame beruflich macht und ob Sie auf der verzweifelten Suche nach einem Hobby ist. :)
 

mathilda

Leipziger Reinette
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und überhaupt: es gibt kein europäisches recht. nur solches, das in deutschland ratifiziert wurde, hat hier auch gültigkeit.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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Einerseits hast du Recht Nettuser andererseits würde auch keiner mehr was bei 'dir' (nicht du :) ) kaufen, wenn du das mit Vorliebe betreibst.
Da würde also nicht viel bei rumkommen außer du willst nach jedem Angebot, den Account löschen und dir irgendwie nen neuen herholen.
Und ich mein bitte, wenn ich echt jemanden übers Ohr hauen will, was gewiss nicht meine Absicht ist, mache ich das bestimmt mit Speakern, die bei eBay für 20€ weggehen.

Anika,

wie gesagt, es geht mir nicht darum die Käuferin in Schutz zu nehmen, sondern zum Ausdruck bringen, dass einerseits du im recht bist, man andererseits aber auch Verständnis für sein Gegeüber aufbringen sollte. Wie würdest du reagieren?
Genauso glaube ich dir, dass du nicht versucht hast sie über den Tisch zu ziehen, erst recht nicht wegen 20EUR, aber warum sollte sie es tun? Das ist natürlich eine hypothetische Frage.

Ein Fehler hätte durchaus vorliegen können, hat er aber nicht und nur, weil man etwas animmt bzw. interpretiert sind dies noch lange keine Gründe von versicherten Versand auszugehen - so was nennt man Mutmaßung.

Es ist mir klar, dass es nur eine Mutmaßung wäre, aber siehe meine Erklärung oben. Jeder macht Fehler, jeder kann was übersehen, jeder kann was anderes verstehen oder vielleicht auch nur vergessen nachzufragen, ob es sich um einen Fehler handelt.
Soweit ich verstanden habe, kanntest du zunächst ja noch nicht mal den Unterschied zwischen Päckchen und Paket, versichertem und unversichertem Versand oder?

Wie auch immer, ihr beide habt möglicherweise Fehler gemacht, möglicherweise zieht sie auch nur eine Masche ab (siehe ihre Bewertungen), ich persönlich plädiere aber für etwas mehr Verständnis gegenseitig und die Sache als Lehrgeld abzuschreiben. :innocent:
 

Anaki

Gast
Und was die Situation angeht, dass man erst mal selbst Ware nicht erhalten soll in der war ich auch, und es ging um 150€!
Es war Software, die die Post, weil Sie es nicht zustellen konnte, im Lager hatte, ich wollte es abholen und es war nirgends mehr wiederzufinden, ebenfalls unversichert, es hat mich geärgert wie sonst was aber angezeigt habe ich niemanden, weil ich über die Versandart bescheid wusste und Geldforderungen habe ich auch nie gestellt, weil ich (dachte) die Rechtslage zu kennen und mir das eh aussichtslos erschien.

Mal abgesehen davon - es war halt unversichert, selbst Schuld war in dem Moment zwar bitter aber einleuchtend.

SO habe ich reagiert!
 

Anaki

Gast
"Soweit ich verstanden habe, kanntest du zunächst ja noch nicht mal den Unterschied zwischen Päckchen und Paket, versichertem und unversichertem Versand oder?"

Dann hast du falsch verstanden.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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"Soweit ich verstanden habe, kanntest du zunächst ja noch nicht mal den Unterschied zwischen Päckchen und Paket, versichertem und unversichertem Versand oder?"

Dann hast du falsch verstanden.

Ok, dann habe ich auch das falsch verstanden :(
Nur passte dein Satz: "ein unversichertes Paket verschickt", nicht ganz zusammen.

Du machst das schon. Ich klinke mich langsam aus, bevor weitere Missverständnisse folgen.

Gruß und viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung.

Nettuser
 

Anaki

Gast
Kein Problem.
Nun, das klingt für mich nach Haarspalterei aber genau genommen hast du schon Recht, dann rede ich ab jetzt nur noch von dem Päckchen. :p ;)

Ich rede mit meiner Versicherung, aber ich denke von der werde ich eh hören "Warte Sie ab." Werde ich auch. :)