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DHL-Paket nicht angekommen, was nu?

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
Registriert
26.12.03
Beiträge
5.475
Mir voellig wurscht ob [OT] oder nicht -- ich find's beknackt, wenn ohne zu unterscheiden auf beide eingedroschen wird: auf Delinquenten und diejenigen, die dagegen die Stimme erheben.


Naja, "Ruhe ist die erste Buergerpflicht", was?
 
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mathilda

Leipziger Reinette
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17.02.05
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der vollständigkeit halber: ich unterscheide.
 

Anaki

Gast
@wombat:
es gibt nichts neues, das einschreiben hat mir eine Frist bis zum 30.11. gesetzt, diese ist noch nicht verstrichen, bin schon sehr sehr gespannt was ich dann im Briefkasten habe. :-D
 

Wombat

Gast
Ja, ich auch. Ich hoffe, Du berichtest uns dann. So können wir alle etwas lernen :D

Diese Dame habe ich gleich mal auf meine Liste unerwünschter Käufer gesetzt, denn genau da gehört sie hin :D.

Wahrscheinlich wird Dir dann ein Anwalt schreiben. Ich vermute das, da man das ja aus den bisher abgegebenen Kommentaren in ihrem Profil ablesen konnte.

Vielleicht setzt Du Dich einfach mal mit so einem Geschädigten in Verbindung? Das wäre vielleicht eine Idee? Um zu hören, wie es bei denen ausgegangen ist ....

Viele Grüsse und vor allen Dingen viel Glück und viel Erfolg,
Wombat
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
Registriert
26.12.03
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5.475
Will ich auch wissen, bitte, danke!
 

mathilda

Leipziger Reinette
Registriert
17.02.05
Beiträge
1.787
hm, ich kenn nur "Zu meinen bevorzugten Verkäufern hinzufügen"
 

lisemie

Riesenboiken
Registriert
27.09.06
Beiträge
293
Das findet man unter:

Mein ebay -> meine Mitgliedschaft -> Einstellungen -> Verkäufereinstellungen ->
Eingeschränkter Käuferkreis.

:) Und weg ist die Gute!
 

apfeltester

Gast
Sowohl dir Apfeltester als auch dir Bonobo möchte ich nahe legen sofort! die Notbremse zu ziehen! Diese Form der verbalen Handgreiflichkeiten nutzen niemandem und erheben sich auf dreiste Weise über die Umgangsformen die hier, in Apfeltalk, auf vorbildliche Art respektiert werden.

Danke.



So wird`s gemacht! :) (Klare Ansage!)
 

michast

Stahls Winterprinz
Registriert
13.09.04
Beiträge
5.136
Das findet man unter:

Mein ebay -> meine Mitgliedschaft -> Einstellungen -> Verkäufereinstellungen ->
Eingeschränkter Käuferkreis.

:) Und weg ist die Gute!
Auf dieser Liste stehen bei mir auch schon einige. Ausserdem habe ich noch Einstellungen vorgenommen, dass nur Bieter aus dem Land bieten können, in das ich liefere und Bieter mit soundsoviel negativen Bewertungen erst gar nicht bieten können.

Gibt einige Einstellungen, leider wirklich gut versteckt.
 

Anaki

Gast
Ihr wolltet ja, dass ich euch auf den Laufendem halte, hier die extra anonymisierte Post ;)

... Meine Mandantin legte mir die fallbezogenen Unterlagen, insbesondere den mit Ihnen geführten Schriftverkehr zur Bearbeitung vor. danach ist folgendes festzustellen:
Bei eBay haben Sie Lautsprecher der Marke JBL an meine Mandantin verkauft. Der zu zahlende Kaufpreis in Höhe von 22,07€ zzgl. Versandkosten in Höhe von 7,00€, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 29.07€ ist nach Aufforderung auf Ihr Konto überwiesen worden.
Eine Übersendung der erworbenen Lautsprecher der Marke JBL ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.
Auf Nachfrage meiner Mandantin haben Sie einen entsprechenden Versand behauptet. Entsprechende Nachweise sind von Ihnen nicht beigebracht worden.
Ausweislich der eindeutigen Rechtssprechung erlaube ich mir Sie darauf hinzuweisen, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 447 BGB) bei privaten eBay-Verkäufen ein Versendungskauf vorliegt. Hierbei geht die Gefahr erst dann auf den Käufer über, wenn die Ware - nachweislich - versandt wurde. Insoweit sind Sie beweisbelastet.
Mit Schreiben vom 16. November 2006 hat meine Mandantin Sie unter Fristsetzung bis zum 30. November 2006 aufgefordert, die erworbene Ware zuzusenden oder den Kaufpreis zzgl. Versandkosten zurück zu erstatten. Diese Frist ist furchtlos verstrichen.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantin teile ich Ihnen mit, dass diese nunmehr an den bei Ihnen erworbenen Lautsprechern der Marke JBL kein Interesse mehr hat.
Namens und in Vollmacht meiner Mandantin teile ich Ihnen mit, dass diese hiermit von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag gem. § 323 BGB zurücktritt (fett gedruckt)
Und fordere Sie hiermit auf, den Kaufpreis zzgl. Versandkosten in Höhe von insgesamt 29,07€ umgehenden, spätestens jedoch bis zum 15. Dezember 2006 zurück zuerstatten ...

Darüber hinaus sind Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die durch meine Inanspruchnahme entstandenen Kosten gemäß anliegender Kostennote zuerstatten. Einem Ausgleich derselben sehen wir ebenfalls innerhalb vorgenannter Frist entgegen.
Bereits jetzt weise ich Sie darauf hin, dass ich nach furchtlosem Fristablauf meiner Mandantin anraten werde, die Ansprüche auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Dieses sollte ob der klaren Sach- und Rechtslage vermeidbar sein.

Ferner werde ich bei fruchtlosem Fristablauf den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft unterbreiten. Die damit einhergehenden Konsequenzen wären einzig und allein von Ihnen zu vertreten. Dieses sollte vermeidbar sein.
Einer entsprechenden Veranlassung innerhalb vorgenannter Frist entgegensehend verbleibe ich ...


Der Anwalt hätte übrigens gerne zusätzliche 45€ von mir, für seine "Arbeit" :p
 

Wombat

Gast
Hallo,

es ist sicher einfacher zu raten als das selbst durchzustehen, aber ich empfehle Dir, Dich von diesen beiden nicht einschüchtern zu lassen. Hier geht es ganz klar um Betrug seitens der Käuferin. Der Anwalt ist ein Bekannter von Ihr oder ein Familienmitglied, denn es ist ja so, dass sie erstmal in 'Vorkasse' gehen müsste, denn kostenlos schreibt kein Anwalt auch nur irgendetwas. Das lohnt sich bei den Anwaltskosten und den ca. 20 Euro für die Lautsprecher nicht. Die bezahlt nichts dafür, daher ist sie so frech und wagemutig. Sie hat offensichtlich nichts zu verlieren.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann nimm sie in Anspruch. Ansonsten wende Dich an das Forum recht.de. Ich würde mich von der Ziege jedenfalls nicht klein kriegen lassen. Das wäre ja noch schöner, wenn diese Verbrecher mit ihren Einschüchterungsmethoden durchkommen.

Viele Grüsse und viel Erfolg (gib ihr Saures),
Wombat

PS. Es reicht vollkommen aus, dass ein Familienmitglied oder ein Freund oder auch beide bestätigen, dass sie dabei waren, als Du das Päckchen verpackt und anschliessend bei der Post aufgegeben hast. Dann hast Du noch die Quittung der Post für das aufgegebene Päckchen. Fertig. Ausreichend. Ich würde darauf aber gar nicht mehr reagieren.
 

Anaki

Gast
Keine Sorge, ich lasse mich nicht klein kriegen, wer bei 30€ solche Geschütze auffährt hat sich meiner Meinung nach selbst ins Knie geschossen, wäre der Betrag höher, würde ich es vielleicht (leider) auch glauben aber bei 30€, bitte, mehr als unglaubwürdig und lächerlich!
Ich habe seit Ihrer letzten E-Mail nicht mehr geantwortet und werde es auch zukünftlich nicht tun, ich bin Rechtsversichert, soll Madame nur, was Sie eh nicht durchkriegt, ich Hoffe wenigstens die JBL's gefallen Ihr, so was sollte man aus eBay schmeißen, das schreit nach Betrug Wombat, da hast du eindeutig Recht! :)
 

Wombat

Gast
Hallo Anaki,

dazu fällt mir gerade noch etwas ein. Es würde mich ja nicht wundern, wenn die Dame die Ware unter einem neuen Nick weiterverkauft. Entweder möchte sie die Lautsprecher tatsächlich selbst verwenden, oder - und das ist sicherlich eine kleine Recherche wert - sie verkauft sie weiter. Man müsste mal gezielt nach bereits (in dem Zeitraum) verkauften und auch angebotenen Lautsprechern, die Deinen entsprechen, suchen.

Viele Grüsse,
Wombat
 

Anaki

Gast
Ne, leider nicht. Habe gerade geguckt.
Also die Internetseite, des Anwalts habe ich gefunden, ziemlich schäbig (die Agentur sollte man verklagen ;) ) was mich auch stutzig macht ist, dass die PLZ des Anwalts 31515 ist und die von meiner Käuferin 30916.
Das sind 2 vollkommen unterschiedliche Städte, ich gucke gleich mal wie weit das auseinander liegt
 

Anaki

Gast
Ah Mist, leider Fehlalarm, Sie fährt exakt 29 Minuten. Nun gut, mir solls Recht sein, mal sehen was dann am 15. passiert. ;)
 

Wombat

Gast
Hallo Anaki,

ich glaube nicht, dass die Distanz der beiden Städte etwas über das Verhältnis der beiden aussagt. Ich hatte mal einen Vermieter, der wollte bei unserem Auszug, dass wir das Bad renovieren, weil angeblich das Bidet einen Sprung hatte, den wir verursacht hätten. Erstens renoviere ich wegen einer Bidet-Schüssel nicht ein ganzes Bad und zweitens war der Sprung (ein kleiner haarfeiner Riss - merkt man eigentlich nur beim Putzen) schon drin, als wir die Wohnung anmieteten. Der schrieb uns auch ständig bitterböse Briefe über seinen Anwalt. Da ein Anwalt teuer ist und es bekannt war, dass unser Vermieter finanziell nicht so gut dastand, habe ich mich nicht einmal bemüht, herauszufinden, ob die sich nun kennen oder nicht, denn schliesslich war es ziemlich offensichtlich, dass es sich hierbei um keinen 'gewöhnlichen' Fall handelte. Unser damaliger Vermieter hat so öfters versucht an eine Art 'Vergütung' zu kommen.

Ach ja, übrigens. Der 'nette' und wahnsinnig 'professionelle' Anwalt hat mir nach seinen gescheiterten Verhandlungen angeboten mir zwei Leute zu schicken, die mir die Beine brechen könnten. Ich warte immer noch ....

Viele Grüsse,
Wombat
 

Anaki

Gast
Häftig ... :eek:
Die wollen einen schließlich nur Angst machen, ist bei mir wohl genau so. :-D
 

Wombat

Gast
Ja, grosse Klappe, nix dahinter. Typisch für solches Volk. Nicht mal ein paar Schläger konnte der sich leisten. Die bekommt man doch schon für einen Appel und ein Ei :D

Viele Grüsse,
Wombat