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DHL-Paket nicht angekommen, was nu?

Wombat

Gast
Also ich kann dazu nur sagen: die Frau ist offensichtlich mit allen Wassern gewaschen. Wie bereits in meinem letzten Post beschrieben, hatte ich mal einen ähnlichen Fall. Der Punkt ist, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Du nicht mit der Quittung bezeugen kannst an wen Du was versendet hast. Das wusste die Gute auch schon vorher. Tatsache ist, dass sie sich - bewusst oder unbewusst spielt keine Rolle - auf einen unversicherten Versand zu den von Dir angegebenen Versandkosten eingelassen hat und diese mit dem Kauf ausdrücklich akzeptiert hat. Wenn es ihr jetzt Leid tut, dass sie vor dem Bieten nicht mit Dir korrespondiert hat, um Verkaufsbedingungen zu klären, dann ist das eindeutig ihr Problem.

Der einzige Grund der m.E. rechtfertigt, dass Du mit ihr überhaupt verhandelst, ist dass Du eine Negativ-Bewertung verhindern möchtest. Bei dem Ton, den die Käufern anschlägt und bei dem Weg, den sie eingeschlagen hat, kannst Du selbst bei einer 'gütlichen' Einigung wohl kaum mehr davon ausgehen, dass sie dich neutral bewertet.

Ich würde mit der Frau überhaupt nicht mehr verhandeln. Du bist den Artikel los und sollst das Geld noch zurückzahlen? Solche Leute gibt es bei eBay öfters. Das ist eine mittlerweile alt bekannte Masche. Wenn die Frau auch nur ein bisschen Ahnung hat, dann weiss sie, dass sie auf der falschen Seite des Ufers steht. Das einzige, was sie Dir anhaben kann ist Dich negativ zu bewerten - und ich hoffe natürlich, dass Du sie auch noch nicht bewertet hast, um ihr auch eine zu verpassen.

Viele Grüsse,
Wombat
 

skywalker

Rheinischer Winterrambour
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Ich würde mit der Frau überhaupt nicht mehr verhandeln. Du bist den Artikel los und sollst das Geld noch zurückzahlen? Solche Leute gibt es bei eBay öfters. Das ist eine mittlerweile alt bekannte Masche. Wenn die Frau auch nur ein bisschen Ahnung hat, dann weiss sie, dass sie auf der falschen Seite des Ufers steht. Das einzige, was sie Dir anhaben kann ist Dich negativ zu bewerten - und ich hoffe natürlich, dass Du sie auch noch nicht bewertet hast, um ihr auch eine zu verpassen.

Viele Grüsse,
Wombat

leider nicht ganz.
sie hat mit dem abschluss der auktion recht auf lieferung des artikels nachdem sie gezahlt hat.
sie hat gezahlt aber den artikel nicht erhalten.
es ist alles ganz blöd gelaufen:
artikel abgeschickt etc. keine nachweise hinsichtlich empfang und versand vorhanden.
aber :
ihr rechtsanspruch besteht nach wie vor noch ....
und wenn anaki hingehen muss, einen neuen kaufen oder ersteigern oder sonst wie besorgen muss....
so ist halt nunmal das recht.
eine rückabwicklung muss sie nicht akzeptieren.
 

Anaki

Gast
Bewertungen sind noch gar nicht gefallen, Ich habe hier ein Einschrieben von Ihr mit Briefkopf und allem + Frist bis zum 30. und will jeden Cent von mir zurück. Ich bereue mein Angebot bei solch einer Reaktion Ihrer seits schon fasst, die ist ja regelrecht auf Konfrontationskurs und provoziert das, von Einigung kann eh keine Rede mehr sein, ich biete ihr 20€ an, denn versendet ist es ja, aber nein, die Gute Dame will jeden einzelnen Cent zurück, unter Einigung verstehe ich etwas anderes.

Ich werde mich auch gar nicht mehr bemühen, bei so was, wegen 20€ direkt so ne Szene abzuziehen - also da vergeht mir jegliche Einsicht, wenn ihr mein Angebot zu kulant ist - bitte, ich zwinge Sie nicht dazu, sich auf dieses einzulassen! Aber ihr sind diese 7€ anscheinend doch zuuu wichtig.
Echt unfassbar so was.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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leider nicht ganz.
sie hat mit dem abschluss der auktion recht auf lieferung des artikels nachdem sie gezahlt hat.
sie hat gezahlt aber den artikel nicht erhalten.
es ist alles ganz blöd gelaufen:
artikel abgeschickt etc. keine nachweise hinsichtlich empfang und versand vorhanden.
aber :
ihr rechtsanspruch besteht nach wie vor noch ....
und wenn anaki hingehen muss, einen neuen kaufen oder ersteigern oder sonst wie besorgen muss....
so ist halt nunmal das recht.
eine rückabwicklung muss sie nicht akzeptieren.

Bin ebenfalls dieser Meinung. Ganz ehrlich gesagt würde ich anstelle der Käuferin genau so handeln und notfalls das Recht einklagen. Schließlich kann sie nicht wissen, ob Anaki die Ware tatsächlich verschickt hat oder sie nur über´s Ohr hauen will. Zugegebenermaßen kann die Sache auch genau andersrum aussehen, aber an Anakis Stelle würde ich das als Lehrgeld ansehen und die Sache hinter sich lassen.
 

skywalker

Rheinischer Winterrambour
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@nettuser

vor allem sollte er grundsätzliches lernen ;)

1. die daten von abrechnungsbelegen sollte man tunlichst nicht veröffentlichen.
mit der kenntnis von kartennummer, blz und kontonummer kann einiges an blödsinn getrieben werden.
sonst kann das lehrgeld das gezahlt wird noch höher ausfallen.

2. wenn man schon private mails veröffentlicht (s.a. mein beitrag oben), sollte man diese mail zumindest anonymisieren.
 

andi*h

Gast
hello,

sag mal....die frau hatte in einem ihrer briefe ja auch "ein extra paket mussten sie ja nicht kaufen" o.ä. geschrieben, hast du ihr etwa gesagt wie es versandt wurde?

lg, andi
 

Wombat

Gast
Ich teile Eure Meinung nicht. Selbst bei eBay kann man nachlesen (oder konnte man zu meiner Zeit - ich nutze eBay nicht mehr), dass bei einem Versand der Käufer haftet (bei unversichertem Versand). Nur wenn es sich um eine Firma handelt, kann man verlangen, die Ware erstattet zu bekommen.

Die Frau wollte den unversichtern Versand, bzw. es war ihr zum Zeitpunkt des Kaufs/der Ersteigerung nicht wichtig, sich darüber zu informieren, bzw. nachzufragen. Es Anaki nicht anzulasten, sondern ihr.

Aus diesem Grund und um solche - regelmässig wiederkehrenden - Probleme zu vermeiden, sollte man nur versichert versenden. Selbst wenn der Käufer auf unversicherten Versand besteht, wird er, sobald ein Artikel nicht wunschgemäss ankommt, den Verkäufer dazu zur Verantwortung ziehen wollen.

Ich kann Dir nur anraten, Dich mal im Forum bei eBay umzusehen und vor allen Dingen dort auch mal nachzufragen.

Viele Grüsse,
Wombat
 

Anaki

Gast
Ja, es stand auch in der Auktionsbeschreibung.
Versand im Originalkarton und weiter unten die Angabe von ebay, dass es sich um unversicherten Versand handelt.
 

Wombat

Gast
Bin ebenfalls dieser Meinung. Ganz ehrlich gesagt würde ich anstelle der Käuferin genau so handeln und notfalls das Recht einklagen. Schließlich kann sie nicht wissen, ob Anaki die Ware tatsächlich verschickt hat oder sie nur über´s Ohr hauen will. Zugegebenermaßen kann die Sache auch genau andersrum aussehen, aber an Anakis Stelle würde ich das als Lehrgeld ansehen und die Sache hinter sich lassen.

Bei ca. 40 Euro Streitwert? LOL

Da muss man eben vor dem Kauf mal Kontakt zum Verkäufer aufnehmen. Nicht nachher jammern, wie jetzt gerade bei diesem von Anaki vorgetragenen Beispiel zu sehen.

Viele Grüsse,
Wombat
 

skywalker

Rheinischer Winterrambour
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andi*h (emil) und die detektive: ;)

wenn er es nicht gesagt hat, woher weiss sie dann wie das paket aussah.... ;)
aber auch das alles nutzt leider im ernstfall einer rechtlichen auseinandersetzung nix. ;)
 

Wombat

Gast
Ja, es stand auch in der Auktionsbeschreibung.
Versand im Originalkarton und weiter unten die Angabe von ebay, dass es sich um unversicherten Versand handelt.

Hast Du denn mal im Forum von eBay nachgefragt? Was hat man da für eine Meinung? Die haben jeden Tag mit solchen Fällen zu tun.

Viele Grüsse und viel Erfolg,
Wombat
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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Ja, es stand auch in der Auktionsbeschreibung.
Versand im Originalkarton und weiter unten die Angabe von ebay, dass es sich um unversicherten Versand handelt.

Zeig uns doch mal deine Auktionsbeschreibung, damit wir uns am besten ein Bild davon machen können und nicht nur rätseln.
 

michast

Stahls Winterprinz
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hello,

sag mal....die frau hatte in einem ihrer briefe ja auch "ein extra paket mussten sie ja nicht kaufen" o.ä. geschrieben, hast du ihr etwa gesagt wie es versandt wurde?

lg, andi
Interessanter Ansatz. Woher weiss gnä' Frau denn, dass kein Paket gekauft wurde. Ahnt sie, dass es im Originalkarton verschickt wurde?
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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Hast Du denn mal im Forum von eBay nachgefragt? Was hat man da für eine Meinung? Die haben jeden Tag mit solchen Fällen zu tun.

Viele Grüsse und viel Erfolg,
Wombat

Die kümmert es mit Sicherheit herzlich wenig.
Ja, die haben jeden Tag mit solchen Fällen zu tun und das mit tausenden. Abgesehen davon, dass die sich um solche "Kleinigkeiten" nicht kümmern werden, werden die auch keine Rechtsberatung leisten.
 

lisemie

Riesenboiken
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293
Ganz ehrlich gesagt würde ich anstelle der Käuferin genau so handeln und notfalls das Recht einklagen. Schließlich kann sie nicht wissen, ob Anaki die Ware tatsächlich verschickt hat oder sie nur über´s Ohr hauen will.

Das stimmt, sie kann es nicht wissen.

ABER: bei ebay gibt es die Möglichkeit, versicherten oder unversicherten
Versand anzubieten/zu wählen. Jedem, der als Käufer unversicherten Versand wählt,
muß von vorneherein klar sein, dass er ein Risiko eingeht: wenn die Ware verschwindet,
isse halt weg!

Wozu gibt es denn sonst den versicherten Versand?!

Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass die Käuferin sich dessen sehr bewußt ist
(da sie ja auch explizit darauf hinweist, dass Du gar keinen Beleg haben kannst.)

Die Versandpreise kennt sie auch genau (sonst würde sie an Deinen 7 EUR nicht
rummäkeln - aber selbst die hat sie mit Ihrem Kauf akzeptiert!), also weiß
sie auch, was versicherter und unversicherter Versand bedeutet.

Ich würde sie einfach machen lassen. Sie ist im Unrecht, da sie Deine Bedingungen
mit ihrem Kauf akzeptiert hat. Von mir würde sie nicht einen einzigen Cent bekommen.

(Ich hatte das übrigens auch grade, der RAM-Riegel ging nach Italien und funtionierte
angeblich nicht. Ich sollte einen Vorschlag machen, wie das Problem zu lösen sei.
Nach meinem Hinweis auf meine Bedingungen - privat, keine Garantie, kein Umtausch
etc.) funtionierte er dann plötzlich doch. Oh Wunder.)

Mein Tipp fürs nächste Mal: entweder nur noch versichert versenden, oder in der
Auktion deutlich darauf hinweisen, dass Du für unversichert keine Garantien übernehmen
kannst - auch nicht, wenn's unterwegs weggkommt. (Und das nur für die, die auf
den Unterschied nicht von alleine kommen!
 

andi*h

Gast
hello,

naja...versand im originalkarton heisst ja nicht automatisch, dass das der einzige karton ist der verwendet wird, du kanst ja wohl den originalkarton in einen neutralen stecken ;)

ohne irgendwen als betrüger darstellen zu wollen, ich denke (!), sie hat das paket und will jetzt nur ihr geld wieder. was du dir aber versandkosten-mässig geleistet hast ist auch nicht ohne, sorry.

lg, andi
 

mathilda

Leipziger Reinette
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hier geht's ab und keiner sagt mir bescheid. ihr seid mir ja welche, tststs.

hab letztens auch was über ebay versteigert, ein k800i. im angebot stand, dass ich es unversichert verschicke, dass es ein privatgeschäft ist und ich jegliche gewährleistung ausschließe. versendet wird nach geldeingang. die bedingungen sind a priori bekannt. wenn damit jemand ein problem hat, braucht er nicht zu bieten.

die päckchen bei der post sind nicht versichert. versichert sind nur pakete. mir ist noch nie ein päckchen abhanden gekommen, egal ob ich sender oder empfänger war. ich bin mit dem post service sehr zufrieden.

@andi: du bekommst am WE dein paket natürlich versichert mit sendungsverfolgung.
 

michast

Stahls Winterprinz
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hello,

naja...versand im originalkarton heisst ja nicht automatisch, dass das der einzige karton ist der verwendet wird, du kanst ja wohl den originalkarton in einen neutralen stecken ;)
Genau das war nämlich auch meine Überlegung, da ich meist ebenfalls im Originalkarton schicke, aber ein Umkarton darüber kommt. Übrigens, unsere Post nimmt Originalkartons, bei denen der Inhalt zu erahnen ist, als versichertes Paket gar nicht an. Die wissen schon, warum o_O
 

Wombat

Gast
Die kümmert es mit Sicherheit herzlich wenig.
Ja, die haben jeden Tag mit solchen Fällen zu tun und das mit tausenden. Abgesehen davon, dass die sich um solche "Kleinigkeiten" nicht kümmern werden, werden die auch keine Rechtsberatung leisten.

Wie kommst Du darauf? Ich habe im Forum von eBay viele interessante Beiträge gelesen. So weiss man, dass man nicht alleine auf weiter Flur ist, wenn man das zum ersten Mal macht bzw. es zum ersten Mal ein Problem gibt. Selbstverständlich kümmern die sich auch um 'Kleinigkeiten'. Dort findet man Beiträge zu so gut wie jedem Thema. Es wäre für Anaki sicherlich sehr aufschlussreich, da mal vorbei zu schauen, sofern er das nicht schon gemacht hat.

Von Rechtsberatung kann auch keine Rede sein und was hier geschrieben wird ist auch keine Rechtsberatung ....

Viele Grüsse,
Wombat