DHL-Paket nicht angekommen, was nu?

b0rsten

Gast
also so wie ich das sehe, bist du bei unversichertem versand nicht dazu verpflichtet das geld zurückzugeben. so wars bei mir damals...

wenn du etwas unversicherst verschickst, dann hast du mit der sendung nichts mehr zu tun, sobald du sie abgibts oder in den briefkasten steckst... so wurde es mir damals gesagt ;)
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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und was die quittung angeht:
jede ausgestelte Quittung von der deutschen Post AG ist rechtsgültig, d.h. die ist also ein --->eindeutiger<--- Beweis dafür, dass du es wirklich abgeschcikt hast, das kann dir also auch vor Gericht(wenn es soweit kommen sollte) niemand abschlagen.

Hallo Marcel,

und welches Gericht sollte bitte schön --->eindeutig<---- beweisen können, dass die Sendung tatsächlich an die ""betroffene" Person verschickt wurde. Auf der Quittung stehen keinerlei Daten, was, wer, wohin verschickt hat, kann nicht nachgewiesen werden. Genau das ist das Problem!
Somit wäre ich mir bei deiner Aussage nicht so sicher.

Gruß
Nettuser
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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gerade weil die Post auch nicht ins Päckchen reinschaut und somit wird die Post sagen, dass vielleicht nur ein leeres Paket verschickt wurde.
Du kannst nämlich nicht nachweisen, was wirklich drin war. Die Quitting ist also auf deutsch gesagt komplett für den Ar....

Es ist ein Päckchen, was nun weg ist. Damit sind die Chancen es wieder zu bekommen = 0. Ich hab so etwas bisher nur einmal erlebt, und die Hoffnung, dass es doch wieder auftaucht, hab ich nach einer Woche aufgegeben. Und ich hatte damit auch recht. Zum Glück war es nur ein Video für ein Freund. War zwar umständlich dieses neu zu überspielen, aber der Verlust war verschmerzbar ;)
Dagegen wurden zwei Briefe meiner Großeltern mit Geld anscheinend nie ausgeliefert. Irgendwo unterwegs hat sich die jemand geschnappt.

ich hoffe du kannst dich mit ihr einigen. Letztendlich lernen beide Seiten aus dem Zwischenfall. Entweder ihr einigt euch beide mit einem hinzunehmenden Verlust oder einer von euch beiden geht mit DHL streiten. Aber wie gesagt... die Quittung sagt überhaupt nichts aus und DHL wird behaupten, dass der Warenwert im Päckchen gleich Null beträgt.
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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Dagegen wurden zwei Briefe meiner Großeltern mit Geld anscheinend nie ausgeliefert. Irgendwo unterwegs hat sich die jemand geschnappt.

Wobei man fairerweise erwähnen sollte, dass Geldversand verboten ist ;)
Ärgerlich ist es allemal, mein Sohn wurde auch schon mal 50EUR beraubt :-D, denn gerade die ältere Generation liebt den Geldtransfer auf diese Weise.
 

apfeltester

Gast
Gleiche Antwort wie oben, mit dem Zusatz: "Tussi"? Ist das das aktuelle Wort von Schmocks fuer "Frau"? <kopfschuettel>[/quote]




Was gibts denn da zu meckern? Wohl ein Unlustiger? :(
 

Senuti

Antonowka
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Nettuser schrieb:
Hallo Marcel,

und welches Gericht sollte bitte schön --->eindeutig<---- beweisen können, dass die Sendung tatsächlich an die ""betroffene" Person verschickt wurde. Auf der Quittung stehen keinerlei Daten, was, wer, wohin verschickt hat, kann nicht nachgewiesen werden. Genau das ist das Problem!
Somit wäre ich mir bei deiner Aussage nicht so sicher.

wie b0rsten erwähnt hat Versender nach dem Versende (*höhö*) "nichts" mehr mit dem Päckchen zu tun...da ist es natürlich von Vorteil, dass man beweisen kann dass das Päckchen verschickt wurde. Und dazu ist diese Quittung gedacht, das Gericht hat dann nichts mehr mit dem Beweisen zu tun denn du kannst belegen, dass es verschickt wurde. Ob es dann ankommt oder nicht ist Sache des Empfängers, da ausdrücklich daraufhingewiesen wurde, dass es unversichert ist. :)

apfeltester schrieb:
Was gibts denn da zu meckern? Wohl ein Unlustiger? :(
bleiben wir doch einfach dabei, dass die werte Dame auch nur ein Mensch ist und keine Tussie :p

Gruß Marcel
 

Senuti

Antonowka
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nur nebebei: ich hab heute erfahren, dass mein Paket schon am 7.11 in Californien angekommen ist...glorreicherweise muss man auf die amerikanische sendungsverfolgung umsteigen, sobal das Paket in den USA ist^^ lol?
mal schauen wie es jetzt weitergeht

Gruß Marcel
 

Nettuser

Zwiebelapfel
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...da ist es natürlich von Vorteil, dass man beweisen kann dass das Päckchen verschickt wurde. Und dazu ist diese Quittung gedacht, das Gericht hat dann nichts mehr mit dem Beweisen zu tun denn du kannst belegen, dass es verschickt wurde.
Gruß Marcel

Ich weiß nicht Marcel, ob du es nicht verstehen willst oder nicht verstehen kannst, aber ich wiederhole mich freundlich zum dritten Mal.
Auf der Quittung stehen keinerlei Daten zum Päckchen, sie dient lediglich als Nachweis über den bezahlten Betrag. Zumindest für den Kunden ist überhaupt nicht erkennbar, ob das Geld für 10 Briefumschläge, das Porto von Briefen, Päckchen oder was auch immer bezahlt wurde.
Sogar wenn es erkennbar sein sollte, dass es sich um eine Quittung für ein Päckchenversand handelt, so beweist es immer noch nicht, dass man das Päckchen an die eigentliche Empfängerin Frau Schmidt verschickt hat und nicht an Oma Herta.

Gruß
Nettuser
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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na super, meine duets sind futsch und wenn ich mein Profil bei eBay reine halten möchte darf ich das Geld zurücküberweisen.
Waaah ich hasse die DHL!
Ich hasse hasse hasse sie! :mad:


1.) unversichert versendet und nicht angekommen -> keine Chance, Paket ist weg
2.) Reinhalten des ebay-Kontos? Nunja, immer darauf hinweisen dass man auch negativ bewerten kann - das hält die Leute auf Abstand. Dann spring meistens gar kein oder ein neutral dabei heraus. Damit kann man leben. Rücküberweisung würd eich nicht machen. Wenn derjendige der gekauft hat eine VErsicherung haben wollte, dann hätte er auch versichert bezahlen sollen. So sehe ich das.
3.) Verschicke nöchstes Mal mit Hermes, drt ist selbst ein Paket für 3,70 noch bis 500,- Euro versichtert- DHL und Post sind Abzocker.
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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Wie kann er sich eigentlich sicher sein, dass der Käufer die nicht doch schon hat und einfach mal schreibt, sie wären noch nicht da, um das Geld zu bekommen?
Sind normale Pakete bei DHL nicht grundsätzlich bis zu einem bestimmten Wert versichert, egal, ob man es extra sagt, oder nicht?

Gar nicht und deshalb würde ich es auch icht zurück überweisen. Ich sage es nochmal, der Käufer geht das Risiko eines Verlustes ein wenn er unvrsichert haben möchte. Das ist Pech für den Käufer, nicht für den Verkäufer- Wer hier zurück überweist ist selbst schuld.
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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Ich habe mal ein Praktikum in einem Betrieb gemacht wo ein Mitarbeiter ehemaliger Postbeamter war, den Job hat er nicht mehr, weil er am laufendem Band Packete hat mitgehen lassen ... o_O

Das ist übrigens nicht die Ausnahme sondern die Regel- Ich kenne genügend Leute die bei der DHL arbeiten. Es gibt inoffizielle Zahlen da würden einem die Haare zu Berge stehen und wenn die bekannt würden, käme niemand auf die Idee dort auch nur noch ein Päkchen zu verschicken. Jede Woche gehen etliche tausend Sendungen dort verloren (wieviel etliche sind, sag ich lieber nicht).
 

Anaki

Gast
So, die nette Dame hat die Sache bei eBay nun als Problemfall gemeldet ich habe eBay folgendes mitgeteilt:

"Ich habe den Artikel abgeschickt! Bei verlangen kann ich auch gerne die Quittung einscannen, in der
Auktion stand eindeutig, dass der Artikel als NICHT versichert versendet wird und da keinerlei Nachfrage
zu einem versichertem Versand nach der Ersteigerung des Artikels bei mir ankam bzw. an mich weitergeleitet
wurde habe ich das Paket am 08.11. um 10:23 als unversichertes Päckchen über die Deutsche Post
losgeschickt und bin davon ausgegangen, dass dies zur Kenntnis genommen wurde!"
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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Na, dann ist doch alles soweit geklärt. Dann schreibst Du sie jetzt noch einmal direkt an, erklärst ihr die Lage, bietest Ihr den Scan auch an und sagst das Du DHL ebenfalls eine Mitteilung machen wirst. Dann schreibst Du, das sie sich gedulden möge. Sollte sie in Erwägung ziehen eine negative Bewertung zu machen, so stelle bitte klar wie die Rechtslage mit unversichertem Versand ist und das Du genötigt wärest, Ihren Account ebenfalls mit einem negativen Bewerter brandmarken zu müssen. Das schreckt die meisten eh ab. Und wenn nicht, naja, mit mehr als 60 positiven Bewertungen wird Dir das keiner krumm nehmen... Was machen Ihre Bewertungen denn s? Vergleichen ist immer gut ^^
 

Anaki

Gast
The show is going on:

Sie
Ja, und nun? Bitte Ware oder Geld auf Kto. xxx
Evt. bei der Post reklamieren, das
ist aber nicht mein Problem. Den Nachweis des Versands müssen Sie führen und das können Sie nicht bei
einem Päckchenversand. Ich erwarte umgehende Klärung.


Ich
Es tut mir leid aber ich bin nicht dazu verpflichtet ihn den Betrag zurückzuerstatten, da Sie die
Möglichkeit hatten sich die Auktionsbeschreibung durchzulesen und durch ihr Gebot haben Sie sich mit
den dortigen Angaben einverstanden erklärt und dazu gehörte auch der unversicherte Versand des Artikels!
Ich kann ihn versichern, dass ich die Lautsprecher losgeschickt habe durch den Privatkauf bin ich ihn
aber keinerlei Gewehrleistung schuldig! Tur mir leid!


Sie
Ich glaube, Sie irren sich, werde aber jur. Rat einholen.
 

stoebe

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Warum schickst du ihr nicht einfach den besch******n Beleg?
Dann gibt die erstmal Ruhe...
 

Wolfgang Drogis

Starking
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Hallo,

ich habe mir jetzt nicht alle Kommentare dazu durchgelesen, aber Fakt ist, das nur der Versender (mit dem Paket-Beleg / beim Päckchen gibt es keinen und die Boxen wiegen wohl auch mehr als 2 kg) einen Nachforschungsantrag stellen kann. Kann die Post nicht mehr nachvollziehen, wo das Paket (ist immer versichert ohne Extraaufschlag bis 500,-) geblieben ist, muß Sie den Schaden ersetzen.

Alternativ kann der Versender dem Empfänger eine Abtretungserklärung / Bescheinigung ausstellen, damit dieser (Empfänger) dann den Schaden bei der Post reklamieren kann.

Etwas umständlich, aber so ist das bei der Post, habe gerade einen Fall dort laufen (seit Sommer 2006).

MfG

Wolfgang Drogis
 
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Anaki

Gast
Nun ja, ich habe Ihr den Beleg eingescannt und zukommen lassen:
http://www.scieux-pere.de/beleg.jpg

Sie wird Ihren Anwalt einschalten, was Sie anscheinend sehr gerne tut, hat dadurch selbst 6 negative Berwertungen erhalten - Ich bin versichert mal abgesehen, davon, dass eine Anklage in diesem Fall eh nicht tragbar wäre. o_O
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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Warum schickst du ihr nicht einfach den besch******n Beleg?
Dann gibt die erstmal Ruhe...

Erstens das und die Sache mit dem Anwalt ist eine beliebte Geschichte um Leute unter Druck zu setzen, erzählen kann man bekanntlich viel - genauso wie es zu den neg. Bewertungen kommt - wenn Sie so weiter macht, kann sie ihr Konto eh bald vergessen, weil niemand mehr mit Ihr geschöfte machen will. Passieren tut abr letztlich nie was - scheint mir eher ne Masche von ihr zu sein um "günstig" an Ware zu kommen. Also locker bleiben.
Mit Abgabe bei der Post hast Du die Gewährleistung für Transport und Abgabe der DHL übergeben und Deine Schuldigkeit getan. Nicht Du sondern Sie ist diejenige, die dann den Schaden trägt. Wenn es versichert wäre, würde die Post den Schaden tragen. Du bist mit Abgabe des Päkchens aus dem Schneider, weil sich die DHL verpflichtet ab hier den Transport zu übernehmen und die Übergabe an den Empfänger zu gewährleisten.

Deine einzige Pflicht wäre ggf. die DHL mit der Nachforschung zu beauftragen. Da es aber keine Post-Ident Nummer gibt wird dies nicht machbar sein. Damit hat die gute Dame am anderen Ende Ihren Anspruch Dir gegenüber verwirkt und muss dies dann bei der Post geltend machen.

Und nochwas: Korrespondiere nicht zuviel mit Ihr, man kann sich auch um den Kragen quatschen (auch unbeabsichtigt). Teil ihr mit was DU machst, wie die Sachlage ist und wenn sich was ergibt meldest Du Dich ansonsten ist Kommunikationsende. Sonst geht das nämlich endlos weiter so...