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Black Friday 2009 - 24 Stunden Rabatte im Apple Online Store

Schon wieder jemand, der den Unterschied zwischen Forum und Redaktion nicht versteht.
Das kønnte damit zusammen hængen, dass AT immer noch an dem alten "Aus der Community für die Community" Motto festhælt.

Dass man an einem Rabatte Tag, die Rabatte aufzæhlt finde ich OK, pack doch einfach eine kleine Erklærung unter den Post, wie ihr das sonst auch oft macht, a´la:

"Mit einem Kauf über diesen Link unterstützt ihr Apfeltalk mit einem kleinen Prozentsatz des unveränderten Verkaufspreises"


 
... weil jener Thread eine Gerüchte-News war und dieser hier eine Fakten-News?

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Dass ich da nicht selber drauf gekommen bin ...
 
Klar wollen wir auch etwas an so einem Tag verdienen. Find ich auch nix schlimmes dran und bitte unterlasst die Unterstellungen.

Aus inhaltlichen Gründen: Bitte macht einen Thread im Feedbackforum auf, wenn weiterer Gesprächsbedarf zu diesem Thema besteht. In diesem Thread werden Kommentare zu Affliatelinks moderiert.
 
Obwohl die Magic Mouse online nicht reduziert ist, ist sie im Laden Prospekt mit €64 drin, Habe auch drauf bestanden das ich sie für dem preis bekomme wenn sie wieder erhältlich ist.. (Deutsches Gesetz)

na das ist in deutschland so nicht richtig

zitat aus Dr jur. Ralf Hoecker's " neues lexikon der rechtsirrtuemer "

Preisauszeichnungen und Preisangebote sind keine verbindlichen Verkaufsangebote !

  • Anpreisungen finden sich zum Beispiel auch in Katalogen und Werbeprospekten, auf Plakaten etc. Auch das Aufstellen von Ware im Selbstbedienungs-Supermarkt ist kein Angebot im Rechtssinne. Hier gibt erst der Kaufinteressent durch das Verbringen der Ware an die Kasse eine Willenserklärung ab, die vom Kassierer angenommen oder abgelehnt wird.

  • Für die Fälle, in denen die Preisauszeichnung und der in der Kasse gespeicherte Preis eines Artikels nicht übereinstimmen, gilt Folgendes: Die Preisauszeichnung einer Ware z. B. im Supermarkt ist für den Supermarkt nicht verbindlich. Der Kassierer kann das Angebot des Kaufinteressenten, zu dem ausgezeichneten (niedrigeren) Preis kaufen zu wollen, ablehnen. Er wird dann in der Regel dem Kaufinteressenten das Angebot machen, die Ware zum höheren Preis zu kaufen. Dieses neue Angebot kann der Kaufinteressent allerdings wiederum ablehnen; er ist also nicht verpflichtet, die Ware zum höheren Preis zu kaufen.

  • Aus denselben Gründen hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Aushändigung eines bestimmten Ausstellungsstücks (etwa aus dem Schaufenster eines Geschäfts). Er nimmt eben kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an (womit der Vertrag geschlossen wäre und der Anspruch bestünde), sondern gibt erst selbst das Angebot ab, das der Anpreisende auch ausschlagen kann.
 
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oh, Im Tenglemann gibt es Noch €15 iTunes karten für €10 aber nur noch diese Woche!
 
...
Hätte es nicht gereicht, diesen Thread weiterzuführen? Vielleicht daher der Gedanke der "Umsatzbeteiligung" bei apple-byte?

Aber ich will das nicht vertiefen. Wie schon geschrieben: Ein Schelm ...

Dann hätte es aber nicht im RSS gestanden und den haben nun mal einige Leute - so wie ich - im E-Mailclient neben vielen anderen Feeds abonniert ... und eben nicht das Forum.
Kommen halt immer die neuesten Meldungen über den Ticker, ohne das man eine Webseite aufrufen muss - moderne Technik weisse?! ;-)

Gruß
Tobias
 
Ich find es schön, dass wir davon auch etwas abkriegen, weil wir ja nicht in den USA wohnen.
Für Schüler aber leider überflüssig. :-(

tim
 
mal eine kurze Frage, der quad IMac 27" im Aoc, ist der nur heute für 1.582,70 € zu haben oder kostet der sonst auch nur sowenig?

gruß
Dominik
 
..sorry, ich find die Angebote schlicht peinlich, wenn ein Unternehmen wie Apple ein BARVERMÖGEN von 34 Milliarden (nach Adam Riese dürften das 34 000 Millionen sein) macht...