• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Wir haben den Frühjahrsputz beendet, Ihr auch? Welches Foto zu dem Thema hat Euch dann am Besten gefallen? Hier geht es lang zur Abstimmung --> Klick

Islam Unterricht an Hessens Schulen? Richtig oder Falsch?

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
02.08.08
Beiträge
3.815
Zusammengefasst: In dubio pro reo Religionsunterricht als religionswissenschaftlicher Unterricht, der den Schülern die Möglichkeit gibt sich über alle Religionen zu informieren und last but not least zum Denken anregt.

Sehr richtig, was du da sagst. Genau in diese Richtung geht der Unterricht bei uns auch. Es geht keinesfalls ausschließlich um Religion, vielmehr wird zum Denken angeregt und man darf ohne weiteres Kritik an der Kirche und dem Glauben ausüben, sollange man das sachlich argumentieren kann.

Dass manche hier nicht verstehen, was ich mit menschlichen Werten/Gefühlen meine, worum es im Religionsunterricht auch geht, erschreckt mich nur noch.

Es ist interessant, wer hier alles Ahnung davon hat, was im Religionsunterricht gelehrt werden darf und was nicht. Demnach müssten hier sehr viele Lehrer aktiv sein. Außerdem ist das Bildungssystem Länderhoheit und somit ist der Lehrplan von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Es würde wesentlich mehr Spaß machen zu diskutieren, wenn man etwas offener dem Religionsunterricht gegenüber stehen würde.
Das ist ja ein regelrechter Zwang hier im Thread, den Unterricht kategorisch abzulehnen, ohne wahrzunehmen und zu respektieren, dass der Unterricht und die Themen, die dort behandelt werden können, auch völlig anders und weltoffener ablaufen kann. Und damit spreche ich aus persönlicher Erfahrung.

Im weiteren Verlauf empfehle ich, etwas weniger Verallgemeinerung des Religionsunterrichtes.

Die Argumente, die hier genannt wurden, dass Religionsunterricht heißt, dass man unbedingt nur nach der Bibel gehen muss, und diese Aussagen der Bibel eingehämmert bekommt, ist absolut falsch und das kann auch so nicht stehen gelassen werden.
 

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
dass der Unterricht und die Themen, die dort behandelt werden können, auch völlig anders und weltoffener ablaufen kann.
Das wäre dann per Definition kein Religionsunterricht mehr.

Und wie gesagt, ist ein Religionsunterricht, der von einer bestimmten Glaubensrichtung geprägt ist, nicht objektiv. Ebenfalls per Definition.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
02.08.08
Beiträge
3.815
Das wäre dann per Definition kein Religionsunterricht mehr.

Und wie gesagt, ist ein Religionsunterricht, der von einer bestimmten Glaubensrichtung geprägt ist, nicht objektiv. Ebenfalls per Definition.


Du solltest einfach hinnehmen, dass es bei uns anders ist. Und zwar nicht nur bei uns.

Diese engstirnigkeit mit irgendwelchen Definitionen, die nichtmal genannt werden, bringt dir im Unterricht mit 15-17 Jährigen mal gerade überhaupt nichts.

Ich finde es etwas anmaßend, wenn man hier im Thread entscheidet, was Religionsunterricht ist.
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Ich finde es etwas anmaßend, wenn man hier im Thread entscheidet, was Religionsunterricht ist.

Verte! Das gilt dann für beide Bereiche. Ich musste damals Stellen aus der Bibel bis zur nächsten Stunde auswendiglernen, die dann von der Religionslehrerein abgefragt wurden. Es kommt also auch immer auf den Lehrer an. Einfacher wäre es, wenn ein religionsübergreifender Unterricht staatfinden würde, der sich auf das Bezieht, was in unserem Leben wichtig: der Mensch selbst. Humanunterricht wäre wohl mehr angebracht.
 

ThreeOfNine

Meraner
Registriert
26.03.08
Beiträge
230
Religionsunterricht hat nichts in der Schule zu suchen! Sogenannte christliche Werte vermittelt der Sozialkundeunterricht ja noch besser als eine Stunde Religion in der Woche.
 

Blixten

Adams Apfel
Registriert
25.02.06
Beiträge
517
1949? Entschuldigung, aber für einen solch definitiven und selbstverständlichen Beitrag hätte ich etwas mehr Kenntnis bezüglich des Themas erwartet, denn zumindest in der mir bekannten Verfassung von 1949 war von Ländern wie "Sachsen-Anhalt" noch keine Rede. Das kam dann erst in der Version von 1990 - und das waren dann nicht mehr die Väter, sondern eher die Söhne oder Enkel...
Ich habe ein bisschen OT-Gewisensbisse, aber was solls:

Das Grundgesetz in seiner Version von 1949 findest du hier. Die einleitenden Worte der Præambel werden dir bekannt vorkommen. Im Original:
GG2_pa_6734982.jpg

Spæter wurden, da hast du Recht, Teile der Præambel geændert, z.B. um das Saarland und die neuen Lænder mit einzuschliessen oder um z.B. Wuertemberg-Hohenzollern und den Wiedrvereinigungsanspruch zu løschen. Der Gottesbezug stamt aber noch aus der allerersten Version und hat rein dokumentarischen Charakter.
 

ThreeOfNine

Meraner
Registriert
26.03.08
Beiträge
230
Einen Staat auf christlichen werten aufzubauen mag ja angehen, schließlich sind viele christliche Ideen mit den Grundrechten eines jeden Menschen vergleichbar bzw. Grundrechte bauen auf ihnen auf. Wenn man mir oder meinen Kindern im Religionsunterricht aber weismachen möchte, dass Kain und Abel die Kinder Evas sind, woher stammen dann die übrigen Menschen? Aus Erdlöchern geschlüpft? Und Kreationisten wollen nun auch noch Schöpfungslehre (zumindest als Ergänzung zur Evolutionstheorie) in den Lehrplan einbinden! Wir leben doch nicht in Utah!
 

Condomi

Pomme Etrangle
Registriert
13.04.08
Beiträge
911
Du hast keine Ahnung, einige Konservative mag dein Gejaule ja noch verstehen, aber der Ausspruch deinerseits geht echt gar nicht. Wahrlich Christ kannst Du nach diesem Auspruch nicht sein, aber weil Du es bist werde ich es Dir erklaeren.

In Afghanistan und Pakistan zahlt die US Regierung fuer die Denunziation von Verraetern die dann entweder von der oertlichen Polizei an US Behoerden uebergeben werden oder direkt in Afghanistan per Blackhawk (wenn die deutschen Helfen mit Dingos) abgeholt. Danach werden die Gefangenen entweder nach Guantanamo gebracht, wahrscheinlich vorher unter den absolut unmenschlichsten Bedingungen eingesperrt und transportiert. Danach verbringen die Gefangenen Jahre ohne Anklage, ohne Repraesentation und Folter in Guantanamo, wir haben schon Probleme Gefangene in unseren Gefaengnissen zu re-sozialisieren - wie stellst Du dir das vor werden diese Menschen, nach Jahren ohne Anwalt und Verteidigung nach der Denunziation und den erfolgten Angriffen seitens der Amerikaner auf einen Guantanamo-Haeftling reagieren?

Richtig! - Die Gefangenen aus Guantanamo sind Verraeter, am Volk oder Afghanen (Erklaere denen mal, dass dort jemand zu Unrecht eingesperrt war, was glaubst Du wie sich die Reihen der Taliban fuellen werden.) und ebenso Verraeter oder gar Spione in den Augen der Taliban. Sie in das heutige Afghanistan waere ein Todesurteil.

Alles klar?

Wo habe ich behauptet, das ich Christ bin ?

Dann frag doch mal in Den Haag nach wie es mit der Aufnahme von Guantanamo Häftlingen aussieht ? Ich weiß das Deutschland sich das nicht leisten kann, und vorallem wie integrierst du sie ?
Ja sorry, wir haben auch am Einsatz in Afghanistan mitgewirkt, aber wir sind trotzdem Freunde, oder ?

Ich habe einen guten Bekannten, der vor dem Regimewechsel aus der Ukraine fliehen musste. Der hat versucht in Holland Asyl zu bekommen, weißt du was die gesagt haben ?
Er wäre nicht verfolgt, trotz diverser verbriefter Geschehnisse. und ohne bestimmte Papiere wäre das nicht möglich, er möge die Papiere doch bitte von zu Hause holen !
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Du widersprichst dich nun aber in deiner eigenen Argumentation. Wenn du so stark auf den Wortlaut pochst, dann hättest du auch auf den Wortlaut des Art. 146 GG pochen müssen. Es wurde nun einmal nicht in freier Entscheidung geschlossen. Das ist Fakt. Wird übrigens auch im ersten Semester Jura erwähnt wenn es um Grundrechte oder Staatsorganisationsrecht geht, je nach Semesterstartzeitpunkt. So fernliegend ist es also nicht.

Jurastudium? Dann kürzen wir doch einfach die ganze Diskussion ab, und kommen direkt zu den Landesverfassungen. In vielen (ich weiß es sowohl von NRW, als auch von Niedersachsen) steht explizit, dass sie sich an den "christlich-abendländischen Grundwerten" orientieren, demnach machen sie keinen Hehl aus der Verbindung vom Christentum mit dem geltenden Recht.
Als (angehender) Jurist dürfte Dir außerdem bekannt sein, dass den Bundesländern die Kulturhoheit obliegt, sprich, dass auch das Schulgesetz Landessache ist - und eben in diesen Landesverfassungen steht die christliche Prägung.

Thema abgekürzt: (zumindest) in NRW und Niedersachsen erübrigt sich die rechtliche Grundlage für eine einklagbare Religionsfreiheit bezüglich des islamischen Religionsunterrichts an Schulen, denn deren Kultusminister nehmen Bezug auf die Landesverfassung, in der wiederum die christlichen Grundwerte verankert sind.


Was du aber nicht kannst, ist aus der Präambel rechtverbindlich etwas herleiten. Das kannst du nur aus deinen Grundrechten/grundrechtsgleichen Rechten. Die Präambel ist mehr ein historischer Moment festgehalten in Buchstaben.

Und damit kommen wir dann abschließend auch zu Deiner Argumentation, @ Bananenbieger:
nicht jedes Gesetz muss direkt einklagbar sein. Wie Du selbst nämlich auch schon festgestellt hast, wird im GG recht wenig konkretisiert, und das nicht nur im Bezug auf das Wort "Gott". Ebenso "Freiheit", oder "Würde" sind vollkommen schwammige Begriffe, die nicht näher erläutert werden, und daher eine dogmatische "Anwendung" des GG eher unmöglich machen. Wie verhält sich zB der Strafvollzug zur "Freiheit"? Wie der freie Journalismus mit der "Würde"?
Du siehst: auch die Paragraphen des GG sind nicht einklagbar, was also Deine Argumentation "die Präambel gehört nicht zum Gesetz, da sie nicht einklagbar ist" ad absurdum führt. Schonmal darauf geachtet, dass laut GG die Dauer des Wehr-Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen darf? Darauf, dass es erst seit einigen Jahren möglich ist, als Frau zum Bund zu gehen, obwohl "niemand auf Grund seines Geschlechts benachteiligt werden darf"?
Widersprüche über Widersprüche, denen man im GG begegnet...
 
  • Like
Reaktionen: Gokoana

Bananenbieger

Golden Noble
Registriert
14.08.05
Beiträge
25.515
Du solltest einfach hinnehmen, dass es bei uns anders ist. Und zwar nicht nur bei uns.
Was ist anders? Du willst mir nicht ehrlich weis machen, dass jemand, der einen "unfehlbaren Glauben" hat, sich objektiv anderen Religionen auseinandersetzen kann?

Diese engstirnigkeit mit irgendwelchen Definitionen, die nichtmal genannt werden, bringt dir im Unterricht mit 15-17 Jährigen mal gerade überhaupt nichts.
Es geht nicht nur um die Definition, sondern darum, wer den ganzen Zirkus veranstaltet. Ethikunterricht von neutralen Lehrern ist dabei positiv zu werten, getrennter Religionsunterricht von konfessionell-vorbelasteten Personen dagegen stark negativ.
Was würdest Du denn sagen, wenn der Politikunterricht getrennt nach Parteizugehörigkeit gemacht würde?

Ich finde es etwas anmaßend, wenn man hier im Thread entscheidet, was Religionsunterricht ist.
Überhaupt nicht. Erstens stellen wir hier fest, dass der Religionsunterricht scheinbar mehr und mehr Richtung Ethikunterricht abwandert, um überhaupt akzeptiert zu werden.
Zweitens wird hier kritisiert, dass Religionsunterricht getrennt nach Glaubensrichtungen abgehalten wird, wo ein gemeinsamer Unterricht die friedliche Koexistenz, das Verständnis und die Akzeptanz für andere Glaubensrichtungen fördern würde.


Du siehst: auch die Paragraphen des GG sind nicht einklagbar, was also Deine Argumentation "die Präambel gehört nicht zum Gesetz, da sie nicht einklagbar ist" ad absurdum führt. Schonmal darauf geachtet, dass laut GG die Dauer des Wehr-Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen darf? Darauf, dass es erst seit einigen Jahren möglich ist, als Frau zum Bund zu gehen, obwohl "niemand auf Grund seines Geschlechts benachteiligt werden darf"?
Widersprüche über Widersprüche, denen man im GG begegnet...
Ist doch alles vor dem BVG erörtert worden. Freiheitsstrafen als Eingriff in die Grundrechte sind zulässig und die Durchführung in Deutschland ist beileibe nicht menschenunwürdig. Die unterschiedlichen Dienstzeiten wurden durchgewunken, da man mit der Einberufung zu Übungen nach der eigentlichen Wehrdienstzeit argumentiert hat und dass man nicht zur Bundeswehr darf ist eigentlich ein Vorteil, und kein Nachteil. Okay, letzteres ist tatsächlich ein gutes Beispiel dafür, dass das GG nicht ganz schlüssig ist. Aber das Problem ist ja mittlerweile behoben.
 
Zuletzt bearbeitet:

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Jurastudium? Dann kürzen wir doch einfach die ganze Diskussion ab, und kommen direkt zu den Landesverfassungen. In vielen (ich weiß es sowohl von NRW, als auch von Niedersachsen) steht explizit, dass sie sich an den "christlich-abendländischen Grundwerten" orientieren, demnach machen sie keinen Hehl aus der Verbindung vom Christentum mit dem geltenden Recht.

In der hessischen Landesverfassung ist die Todesstrafe explizit erlaubt, Art. 21 HLV. Wird die trotzdem vollzogen? Nein. Weil Bundesrecht stets Vorrang vor Landesrecht hat. In den Verfassungen kann drinstehen, was will, es ist bezüglich des GG völlig gleichgültig.

Als (angehender) Jurist dürfte Dir außerdem bekannt sein, dass den Bundesländern die Kulturhoheit obliegt, sprich, dass auch das Schulgesetz Landessache ist - und eben in diesen Landesverfassungen steht die christliche Prägung.

Das liegt zum Teil auch daran, dass die Landesverfassungen nach dem Grundgesetz entstanden sind und lediglich eine exakte Kopie des Wortlautes sind, da sie an sich egal sind. Denn es gilt das GG. Aber in der hessischen LV heißt die Präambel wie folgt:

In der Überzeugung, daß Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen eine Gegenwart und Zukunft
haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der deutschen Republik diese Verfassung gegeben.

Da wird lediglich auf das Staatsgefüge bezug genommen, nicht auf ein religiöses Bekenntnis.

Die einzige Erwähnung des Wortes "Gott" in der HLV ist der Art. 54 HLV:

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge in Krankenhäusern, Strafanstalten und sonstigen
öffentlichen Anstalten besteht, sind die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu
religiösen Handlungen zugelassen.

Interessant ist dann auch Art. 50 HLV:

Es ist Aufgabe von Gesetz oder Vereinbarung, die staatlichen und kirchlichen Bereiche klar gegeneinander
abzugrenzen.
Die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben sich, wie der Staat, jeder Einmischung
in die Angelegenheiten des anderen Teiles zu enthalten.

Edit:

Um auch mal auf einfaches Landesrecht zu verweisen: Die Präambel des "Erlass[es] zum Religionsunterricht an hessischen Schulen" macht einen interessanten Bezug auf die Religion und zeigt auch, dass Religion nicht zwangsläufig mit Kirche zu tun hat:

Schülerinnen und
Schüler brauchen in einer immer komplizierteren Welt Hilfen zur Orientierung in ethischen, moralischen und
religiösen Fragen. Solche Hilfen zu geben, ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern, Lernbereichen und
Aufgabengebieten. Einen besonderen Beitrag hat dabei der Religionsunterricht zu leisten. In ihm werden die
angesprochenen Fragen ausdrücklich gestellt und Antworten auf der Grundlage der Lehren der christlichen
Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften gesucht.
 
Zuletzt bearbeitet:

g00x

Gala
Registriert
03.03.09
Beiträge
50
Wo ist der Unterschied ? :p j/k

Ich bin absolut dagegen.
Ich schränke keinen in seinem Glauben ein, und gönne jedem seine Religionsfreiheit, jedoch
sind wir in Deutschland in einem christlichen Land, also erfolgt "christlicher" Religionsunterricht,
wer daran nicht teilnehmen möchte, der kann z.B. den Ethik Unterricht besuchen, sofern
angeboten.

Warum muss sich Deutschland immer so als samtweiche Knetmasse bei so etwas präsentieren ?
Habt ihr schon mal jemanden in einem muslimischen Land nach christlichem "Glaubensunterricht" schreien hören ?

100% agree, genau das sage ich auch, gibt es nicht genug was für unsere ausländische mitbürger getan wird? ich kenne kein land das genauso viel für das deutsche volk macht, ich bin keines wegs rechts, aber ich denke es muss denoch irgendwo eine grenze geben, ich bin italiener und würde nichtmal mal wollen das hier alles italienisch ist, denn wenn ich das wolle, würde ich nach italien fahren....und nicht nach deutschland
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
100% agree, genau das sage ich auch, gibt es nicht genug was für unsere ausländische mitbürger getan wird? ich kenne kein land das genauso viel für das deutsche volk macht, ich bin keines wegs rechts, aber ich denke es muss denoch irgendwo eine grenze geben, ich bin italiener und würde nichtmal mal wollen das hier alles italienisch ist, denn wenn ich das wolle, würde ich nach italien fahren....und nicht nach deutschland

Was hat den Religion mit dem Status "Deutscher" zu tun? Es gibt auch deutsche Muslime, Juden, Zeugen Jehovas. o_O
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
02.08.08
Beiträge
3.815
Überhaupt nicht. Erstens stellen wir hier fest, dass der Religionsunterricht scheinbar mehr und mehr Richtung Ethikunterricht abwandert, um überhaupt akzeptiert zu werden.
Zweitens wird hier kritisiert, dass Religionsunterricht getrennt nach Glaubensrichtungen abgehalten wird, wo ein gemeinsamer Unterricht die friedliche Koexistenz, das Verständnis und die Akzeptanz für andere Glaubensrichtungen fördern würde.


Das kam bis jetzt noch nicht so rüber. Aber jetzt steht es ja deutlich da. ;) Hatte vorher das Gefühl, dass großes Unverständnis gegenüber "offenerem" Religionsunterricht herrscht. (Unterrichtsthemen etc.)
 

circa

Welscher Taubenapfel
Registriert
27.02.08
Beiträge
756
Da ich gegen jedweden Märchenunterricht bin, bin ich dagegen.

Also auch gegen Schulmathe?

Ne mal im ernst.. Ich gehöre keiner Religion an, was ich auch vollkommen in Ordnung finde. Jeder der sich seine Religion aussuchen kann und die gut findet wird denke ich mal ähnlicher Meinung sein.
Bei uns damals an der Schule war ich gezwungen den Religionsunterricht zu besuchen. Das mit der simplen Begründung, dass es eine katholische Schule sei. Meine türkischen Mitschüler mussten jedoch nicht mitmachen, mit der simplen Begründung "Das sind ja Muslime"... Ahja.. das leuchtet mir ein.

Wenn es angeboten wird, warum nicht.. ich finde jeder sollte sich selber aussuchen können ob und welchen Religionsunterricht er besucht!
 
  • Like
Reaktionen: Gokoana

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
Registriert
02.08.08
Beiträge
3.815
Wenn es angeboten wird, warum nicht.. ich finde jeder sollte sich selber aussuchen können ob und welchen Religionsunterricht er besucht!

Ab der 11. Klasse könnte man darüber nachdenken. Bis zur 10. sollte "es" ( "es" kann für sehr unterschiedlich und vielfältig geprägten Unterricht stehen) jedoch schon vermittelt werden.
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Ab der 11. Klasse könnte man darüber nachdenken. Bis zur 10. sollte "es" ( "es" kann für sehr unterschiedlich und vielfältig geprägten Unterricht stehen) jedoch schon vermittelt werden.

Ja aber so ist es doch auch. Ab dem 14. Lebensjahr kannst du selbst entscheiden, ob du Religionsunterricht oder Ethik/Philosophie/Wasauchimmer hören willst.
 

circa

Welscher Taubenapfel
Registriert
27.02.08
Beiträge
756
Bis zur 10. sollte "es" ( "es" kann für sehr unterschiedlich und vielfältig geprägten Unterricht stehen) jedoch schon vermittelt werden.

Warum sollte man einen Glauben Jemanden vermitteln wollen, der nicht glauben möchte/kann/will?

Bei mir an der Oberstufe war Religion weitaus besser, als in der Mittel und Unterstufe. Weil wir in der Oberstufe nicht irgendwelche dämlichen Stellen aus einem alten Buch besprochen haben und was uns der Autor damit sagen wollte...
Nein, in der Oberstufe haben wir über aktuelle Themen diskutiert, die wenig bis gar nichts mit Religion zu tun hatten. Aber das liegt wiederum am Lehrer.

Edith sagte, dass sogar in der Oberstufe von manchen Lehrern noch die Gitarre ausgepackt wird um lustige und volkstümliche Lieder zu trällern...