Islam Unterricht an Hessens Schulen? Richtig oder Falsch?

Oregano

Bismarckapfel
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Unwissenheit ist in meinen Augen das beste Futter für religiös motivierte Konflikte.
Man kann aber den nicht-Moslemischen Schülern in Deutschland jetzt nicht zumuten sich eine Stunde die Woche mit dem Islam auseinanderzusetzen nur weil wir viele Zuwanderer aus Islamischen Ländern haben (irgendwie sind ja alle islamischen Länder klassische Auswanderungsländer...).

Das Thema kann im Ethik-Unterricht in ein paar Stunden abgehandelt werden. Es genügt doch zu wissen wie die Religion entstanden ist und welchen Einfluss Sie auf die heutige Gesellschaft hat. Wie die 35. Frau von Mohammed hieß ist unwichtig und Gebete auswändig lernen (wie das in jedem Religionsunterricht die Regel ist) ist auch absolut unangebracht.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob denn ein Moslem oder überhaupt eine "gläubige" Person bereit und offen genug ist, sich mit der Materie anderer Religionen auszusetzen,

Etwas Naiv oder? Diese Frage stellt sich mir nicht, die Geschichte, und persönliche Erfahrungen, zeigen doch das dies garantiert nicht der Fall sein wird, vor allem beim Islam, die Christen tun sich da teilweise auch recht schwer.
 
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Thaddäus

Golden Noble
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Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob denn ein Moslem oder überhaupt eine "gläubige" Person bereit und offen genug ist, sich mit der Materie anderer Religionen auszusetzen,

War auch eher ironisch gemeint. Dennoch sollte man es vielleicht erst mal ausprobieren, bevor man es einfach sein lässt mit der Aussage funktioniert doch eh nicht... ;)
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
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Wieso verbinden eigentlich so viele eine andere Religion sofot mit einer Staatsbürgerschaft? Wir haben doch schon festgestellt, dass wir in unserem Land Kirche und Staat trennen. Religion hat nichts mit dem Status "Deutscher" zu tun.

Ganz so würde ich das eben nicht unterschreiben. Möglicher Weise hast Du das schon festgestellt, aber ganz sicher hast Du es mich noch nicht davon überzeugt - und vielleicht gibt es hier auch noch Andere, denen es da ähnlich wie mir geht!?

Denn:


In der hessischen Landesverfassung ist die Todesstrafe explizit erlaubt, Art. 21 HLV. Wird die trotzdem vollzogen? Nein. Weil Bundesrecht stets Vorrang vor Landesrecht hat. In den Verfassungen kann drinstehen, was will, es ist bezüglich des GG völlig gleichgültig.

Warum wusste ich, dass jetzt die Todesstrafe herhalten muss?! ;)
Prinzipiell hast Du vollkommen recht: Die Bundesverfassung steht über der Landesverfassung, so wie das Völkerrecht über der Bundesverfassung steht. Formaljuristisch wäre Deine Aussage also tatsächlich korrekt, wenn, ja wenn da nicht zwei kleine, aber wichtige Punkte wären:
1. Du kennst die Konkordate? Staatskirchenverträge? Sicher kennst Du die, und so wie Du argumentierst, dürftest Du durchaus auch die juristische Legitimation für sie kennen, die sich aus einem Urteil des BVerfG ergibt: eben dort wurde auf die Kulturhoheit der Länder verwiesen, unter die eben auch die Religion fällt.
Demnach ergibt sich also, dass zwar die Bundesverfassung über der Landesverfassung steht, aber eben nicht in dem Punkt der Kultur - zu der die obersten Richter unseres Landes eben auch die Religion zählen. Demnach: in dem Punkt gilt, was die Landesverfassung sagt. Und da die Todesstrafe nichts mit Kultur zu tun hat, gilt die trotz verankerung in der Landesverfassung eben nicht.
2. Ist die Todesstrafe (die im übrigen durchaus auch noch in anderen Landesverfassungen verankert ist) ein Relikt aus "alten Zeiten". Juristisch ist es zwar ganz sicher fragwürdig, auf solche Bestandteile eines Regelwerkes das Wort "Bestandsschutz" anzuwenden, aber treffen tut es das eigentlich schon ganz gut, wie ich finde. Sie ist ein Relikt, welches eben durch die übergeordnete Verfassung wieder aufgehoben wird - tut demnach niemandem weh.
Anders verhält es sich mit der Religion, welche sogar in den vergangenen Jahren explizit wieder in Landesverfassungen aufgenommen wurde. Soweit ich mich erinnere, wurde sie sogar in Niedersachsen per Bürgerentscheid durchgesetzt. Und da wirst Du mir doch jetzt sicher recht geben: alles was nach der Bundesverfassung festgelegt wurde, muss eben dieser entsprechen, denn sonst wäre sicher ganz schnell irgendein profilierungs-geiler Bossi vor dem BVerfG.
Selbst wenn Du mir da nicht zustimmst: Kirche fällt lauf Verfassungsgericht unter Kultur, und laut Bundesverfassung obliegt die Kultur eben den Ländern, und diese sind dahingehend in ihrer LVerf nicht an das GG gebunden.

Und nun noch mal: wo haben wir die deutliche Trennung von Staat und Kirche, in Deutschland? An welcher Stelle genau distanziert sich das deutsche Grundgesetz explizit von der Religion? Geltendes Recht sagt da doch scheinbar etwas anderes, oder? Zumindest wenn wir dem BVerfG folgen - was wir tun sollten, denn die sollten sich mit dem GG doch besonders gut auskennen, meinst Du nicht?!


Ist doch alles vor dem BVG erörtert worden. Freiheitsstrafen als Eingriff in die Grundrechte sind zulässig und die Durchführung in Deutschland ist beileibe nicht menschenunwürdig. Die unterschiedlichen Dienstzeiten wurden durchgewunken, da man mit der Einberufung zu Übungen nach der eigentlichen Wehrdienstzeit argumentiert hat und dass man nicht zur Bundeswehr darf ist eigentlich ein Vorteil, und kein Nachteil. Okay, letzteres ist tatsächlich ein gutes Beispiel dafür, dass das GG nicht ganz schlüssig ist. Aber das Problem ist ja mittlerweile behoben.

Genau das meine ich doch: es muss erörtert werden - sich selbst erklärend ist eben das GG nicht. Und "mittlerweile behoben" beschönigt die Lösung eines Problems wohl ein wenig, wenn es etwa 40-50 Jahre eingekreist werden musste, um es dann letztlich doch irgendwann mal zu erlegen. Von einklagbarem Recht erwarte ich eigentlich mehr Deutlichkeit - Du nicht?! ;)
 

Oregano

Bismarckapfel
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War auch eher ironisch gemeint. Dennoch sollte man es vielleicht erst mal ausprobieren, bevor man es einfach sein lässt mit der Aussage funktioniert doch eh nicht... ;)

Das Problem ist das wenn man ein Gesetz einmal durchgebracht hat wird man es nicht mehr so einfach ohne immensen Wiederstand von Islamis"tischer" Seite wieder abschaffen können.
 

Applefreak3

Hildesheimer Goldrenette
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Ich bin allgemein gegen die Unterrichtung von Religion an der Schule:

1. Weil es ja jedem seine Angelegenheit ist wie nahe er zu seinem Glauben steht.

2. Das bayerische Kultusministerium begründet den Reli-Unterricht, dass es eine "Werterziehung" sei. Das kann ich mir nicht vorstellen, da wir in der letzten Religionsstunde Mandalas ausgemalt haben... in der 8. Klasse Gymnasium!!!
 

iGude

Allington Pepping
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Islamuntericht an Schulen. Schwierig das "schwarz weiß" zu sehen.

Ich bin der Meinung das die Religionen ausgedient haben. Gerade auch gibt es sehr viele Studien die den Bildungsgrad einer Gesellschaft mit der religiösen Verbundenheit untersuchen. Dort kommt man zu folgendem Schluss, je aufgeklärter und gebildeter eine Gesellschaft ist um so weniger werden Religionen als "Sinngeber" gesehen.

Zurück zur Frage.

Mir ist ein neutraler Islamunterricht mit bekanntem Inhalt lieber als das herumgerutsche von irgend welchen hirnamputierten Hasspredigern in einer Moschee.

Umgekehrt ist mir lieber es wird in der 8. Klasse Mandalas im Reliunterricht gemalt als das der Ablasshandel wieder vermittelt werden soll.


Persönlich denke ich das Religionen in der Bildung nichts zu suchen haben. Sie stehlen dort nur die Zeit für besseres, gepaart mit Bildung.

Und in seiner Freizeit kann jeder machen was er will, dies ist ein freies Land, solange er seinen Nachbarn dadurch nicht beleidigt/verletzt .... etc.
 

s23

Seidenapfel
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Und nun noch mal: wo haben wir die deutliche Trennung von Staat und Kirche, in Deutschland? An welcher Stelle genau distanziert sich das deutsche Grundgesetz explizit von der Religion? Geltendes Recht sagt da doch scheinbar etwas anderes, oder? Zumindest wenn wir dem BVerfG folgen - was wir tun sollten, denn die sollten sich mit dem GG doch besonders gut auskennen, meinst Du nicht?!

In Art. 137 I, III WRV, die über Art. 140 GG ins GG inkorporiert ist. Dort steht nämlich:

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

Das ist das Neutralitätsgebot.

In neuerer Form gibt es das auch in der hessischen Verfassung in Art. 50 HLV.
 
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Ikenny83uk

Weisser Rosenapfel
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2. Das bayerische Kultusministerium begründet den Reli-Unterricht, dass es eine "Werterziehung" sei.

Hätte ich auch so begründet und finde ich auch gut.

Das kann ich mir nicht vorstellen, da wir in der letzten Religionsstunde Mandalas ausgemalt haben... in der 8. Klasse Gymnasium!!!

Uhh, nicht das Bayern in der PISA Studie noch weiter an Boden verliert. Dann können Sie ihr Abitur nicht mehr für etwas bessere halten (was es erwiesenerweise zumindest bei naturwissenschaftl. Fächern auch nicht war).

sry. für OT