• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Wir haben den Frühjahrsputz beendet, Ihr auch? Welches Foto zu dem Thema hat Euch dann am Besten gefallen? Hier geht es lang zur Abstimmung --> Klick

Magazin Sammelklage wegen hohem Speicherplatzverbrauch von iOS 8 eingereicht

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.142
Ich habe sachlich argumentiert und mitnichten den Eindruck eines Kleinkindes gemacht, welches seinen Willen nicht bekommt und damit nicht zufrieden ist.
Nunja, wenn sich deine Argumentation auf wenige Punkte beschränkt (größtenteils "Früher war alles besser"), diese bereits x Mal widerlegt wurden und du immer noch darauf pochst…
 

Mitglied 105235

Gast
Nein, muss ich nicht. Das habe ich bereits zwei Mal. Und es ist Hieb- und Stichfest, weil es seit Jahren in der Praxis haargenau so gemacht wird. Nur, dass es noch keine Downgrademöglichkeit gibt. Ansonsten wird es bereits seid Jahren so gemacht.
Und dir wurde schon mehrmals gesagt warum das mehr Aufwand ist. Das ignorierst du aber oder es ist dir egal. Denn auch wenn jetzt im AppStore im Hintergrund immer noch ältere App Versionen für iOS 5, 6 etc. rumschwieren die man laden und installieren kann. So heißt das noch lange nicht das sie noch gut oder überhaupt funktionieren, vor allem nicht die auf irgendwelche Internetseiten zugreifen. Da wurde eine Kleinigkeit in der Datenbank geändert und schwups kann die alte App die Daten nicht mehr abrufen. Damit das wieder funktioniert müssten die Entwickler ihre Apps von iOS 6, 7, 8 etc. eigenständig Supporten.

Damit ist dann auch das hier natürlich ad absurdum geführt.
Ist es nicht, denn diese Klagen egal ob sie Sinnvoll oder wie diese hier Sinnbefreit sind. Sind nur darauf ausgelegt Apple Geld aus den Taschen zu ziehen. Apple erlaubt nun warum auch immer das man Downgraden kann, man kann drauf warten das eine Klage kommt wegen einer nicht geschlossenen Sicherheitslücke in iOS6. Die aber mit iOS7 geschlossen wurde.

Was andere Hersteller machen interessiert mich nicht. Ich bin AppleUser und nicht User einer anderen Marke. Nur weil andere schlecht sind bedeutet das nicht, dass ich über Apples Unzulänglichkeiten hinweg schaue. Es gibt immer Spielraum für Verbesserungen.
Du sollst auch nicht über das hinweg schauen was Apple so macht, nur solltest du dich mal fragen warum bei so etwas nur auf Apple rumgehackt wird und nicht bei allen andere auch. Apple gibt ihre Kapazität an so wie es alle angeben und so wie es schon seit Anbeginn der Computerzeit angeben wird. Klar ist es benutzerfreundlicher, wenn man angibt welche Kapazität frei ist, jedoch sowie ein Update kommt egal ob es nun iOS 8.1.3 oder iOS 8.2 ist. Die angeben Zahl mit dem das iPhone 6 verkauft wurde stimmt dann definitiv nicht mehr. Da mit jeden Update das System größer wird oder soll Apple einen zusätzlichen 8GB Speicher einbauen nur für das OS?

Privatsphäre und Sicherheit sind aber zwei Paar Schuhe. Du willst mir doch nicht erzählen, dass der erwünschte Zugriff eines Familienmitglieds auf einen Rechner das gleiche ist wie ein unerwünschter Zugriff von außen? Ich habe also Mitnichten Anlass dazu gegeben zu glauben mir wäre Sicherheit völlig egal.
Ja und nein, ein Passwort dient zum Beispiel nicht nur der Sicherheit an einem Computer sondern auch der Privatsphäre, so das andere nicht an die Daten kommen. Dabei spielt es keine Rolle ob nun der Zugriff von extern kommt oder direkt am Gerät erfolgt.

Diese Sicherheit im übrigen hast du nur durch diverse Updates des Macs bzw. iOS.

Wer sich ein Gerät mit iOS 6 gekauft hat und feststellt, dass iOS7/8 ihm absolut nicht gefällt, muss das Recht bekommen das iPhone wieder in den Zustand zu versetzen, indem es bei Kauf war. Das ist logisch und für jemanden der gewillt es zu verstehen auch absolut verständlich.
Und dafür verzichtet man dann auf Sicherheit... da einen das Design nicht gefällt... Ich lass auch bei meinen Auto das Lenkrad mit Airbag raus bauen und ein altes ohne Airbag einbauen. Da mir das besser gefällt...

Abgesehen davon hat man die ersten Tage durch aus noch Zeit das man ein Downgrade macht, da die alte Software auch noch signiert ist und erst nach ein paar Tagen rausfliegt.

Ich habe versucht dir zu helfen und das legst du mir jetzt negativ aus? Sei doch froh, dass ich nichts zu dem geschrieben habe, wovon ich nichts weiß. Oder habe ich behauptet in dem Bereich allwissend zu sein?
Nein, das lege ich dir nicht negativ aus. Damit wollte ich nur verdeutlichen auch wenn du oder Millionen andere ein Gerät von Anfang an verwendeten und dies öffentlich auch extra erwähnen noch lange nichts heißen muss das man darüber alles weis oder gar versteht wie Apple seine Produkt- bzw. Software- bzw. Updatepolitik fährt. Denn du hast ja selber geschrieben "Du hattest seit 2007 alle iPhones außer xys und weißt wie der Hase läuft"

Etwas lange bedienen ist nicht man kennt sich mit der Software im Hintergrund aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: iMerkopf und BigJ1972

O-bake

Aargauer Weinapfel
Registriert
21.01.07
Beiträge
750
Ich glaube nicht, dass wir aneinander vorbeireden. Du hattest doch darauf angespielt, dass Otto Normalverbraucher mit der Angabe eh nichts anfangen kann. Ob 16GB brutto oder 12,65GB netto.
Das "oder" in deinem Satz (bzw. die brutto/netto-Angabe) gibt es ja bisher noch nicht. Würde das auf der Packung drauf stehen, hätte ich überhaupt kein Problem mehr damit und auch die hier besprochene Klage wäre dann gegenstandslos.

Worin sich der Laie, wie ich das meinte, nicht im Klaren ist, ist wie viel Speicher er zur Verfügung hat, wenn er sich ein iPhone mit 16GB Speicher kauft. Und das gilt natürlich nicht nur für iPhones, sondern eine ganze Reihe anderer Geräte ebenso. Ob der Kunde nun weiß was ein GB ist oder nicht, ist nicht das Problem des Herstellers. Worin der Kunde aber in Unkenntnis gelassen wird, ganz egal wie gut seine Technikkenntnisse sind, ist wie viel Platz er denn nach dem Auspacken des neuen Gerätes zur Verfügung hat.
Und die Angabe die übergroß auf der Verpackung steht ist 16GB. Das kann man als versuchte Kundentäuschung ansehen.

Und das es bei anderen Geräten genau so ist oder noch schlimmer, macht die Sache ja insgesamt nicht besser. Allerdings sehe ich bei Computern den Fall nicht so eindeutig wie bei Smartphones/Tablets. Bei PCs und Macs kann man ja den gesamten Speicher löschen und selbstbestimmt bei der angegebenen Kapazität anfangen selbst alles zu installieren. Spätestens wenn ich mir im Laden eine leere Festplatte kaufe und sie einbaue. Das ist beim iPhone nicht möglich und somit ist die Angabe der 16GB auf der Packung komplett belanglos, da sie mir als Anwender zu keinem Punkt zur Verfügung stehen.
 

BigJ1972

Seidenapfel
Registriert
13.04.13
Beiträge
1.341
Das "oder" in deinem Satz (bzw. die brutto/netto-Angabe) gibt es ja bisher noch nicht. Würde das auf der Packung drauf stehen, hätte ich überhaupt kein Problem mehr damit und auch die hier besprochene Klage wäre dann gegenstandslos.

Worin sich der Laie, wie ich das meinte, nicht im Klaren ist, ist wie viel Speicher er zur Verfügung hat, wenn er sich ein iPhone mit 16GB Speicher kauft. Und das gilt natürlich nicht nur für iPhones, sondern eine ganze Reihe anderer Geräte ebenso. Ob der Kunde nun weiß was ein GB ist oder nicht, ist nicht das Problem des Herstellers. Worin der Kunde aber in Unkenntnis gelassen wird, ganz egal wie gut seine Technikkenntnisse sind, ist wie viel Platz er denn nach dem Auspacken des neuen Gerätes zur Verfügung hat.
Und die Angabe die übergroß auf der Verpackung steht ist 16GB. Das kann man als versuchte Kundentäuschung ansehen.

Und das es bei anderen Geräten genau so ist oder noch schlimmer, macht die Sache ja insgesamt nicht besser. Allerdings sehe ich bei Computern den Fall nicht so eindeutig wie bei Smartphones/Tablets. Bei PCs und Macs kann man ja den gesamten Speicher löschen und selbstbestimmt bei der angegebenen Kapazität anfangen selbst alles zu installieren. Spätestens wenn ich mir im Laden eine leere Festplatte kaufe und sie einbaue. Das ist beim iPhone nicht möglich und somit ist die Angabe der 16GB auf der Packung komplett belanglos, da sie mir als Anwender zu keinem Punkt zur Verfügung stehen.
So als Quervergleich: amerikanische PS eines Motors werden mit andern Richtlinien ermittelt als hier in Europa, sowas ist eigentlich verwirrender als die Speicherangabe von Apple. Und mit weltweiten Normierungen klappt es selten.....


Sent from my iPhone using Apfeltalk mobile app
 

Mitglied 105235

Gast
Würde das auf der Packung drauf stehen, hätte ich überhaupt kein Problem mehr damit und auch die hier besprochene Klage wäre dann gegenstandslos.
Wäre sie nicht, denn auch wenn netto 12,56GB beim iPhone 6 mit 16GB drauf stehen. So ist mit dem Update auf 8.1.2 diese Angabe schon wieder falsch.

Dann würde die Klage halt kommen, Apple sagt man hat auf iPhone 12,56GB frei. Nach einen Update von iOS habe ich aber nur noch 12,35GB frei, die Angabe stimmt nicht mit dem überein womit geworben wird und somit klage ich nun.

Worin sich der Laie, wie ich das meinte, nicht im Klaren ist, ist wie viel Speicher er zur Verfügung hat, wenn er sich ein iPhone mit 16GB Speicher kauft. Und das gilt natürlich nicht nur für iPhones, sondern eine ganze Reihe anderer Geräte ebenso. Ob der Kunde nun weiß was ein GB ist oder nicht, ist nicht das Problem des Herstellers. Worin der Kunde aber in Unkenntnis gelassen wird, ganz egal wie gut seine Technikkenntnisse sind, ist wie viel Platz er denn nach dem Auspacken des neuen Gerätes zur Verfügung hat.
Wenn der Endverbraucher schon nichts mit GB anfangen kann, dann ist es egal ob 16GB oder 12,56GB drauf stehen. Denn er weiß eben auch nicht wie viele Apps, Musik etc. er genau drauf bekommt. Da alle eine Unterschiedliche Größe haben.
 

Farafan

deaktivierter Benutzer
Registriert
16.09.12
Beiträge
10.250
Spätestens wenn ich mir im Laden eine leere Festplatte kaufe und sie einbaue.
Spätestens dann will eine Festplatte oder ein USB-Stick auch formattiert werden und dann stimmt die Angabe auch nicht. Und nun?

Die Speicherangabe ist branchenüblich und die Klage ist Schwachsinn. Typisch USA.
 

Sir-Barthezz

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
Registriert
29.04.12
Beiträge
246
Ich habe mir hier auch etliche Postings durch gelesen. Ich nutze selber ein 5S mit 32GB. Davon kann ich 26,8GB nutzen. Damit kann ich leben.

Im PC hab ich ein 1TB Platte und davon kann ich ca 900GB nutzen.

Es ist seit Jahren so das Speicherplatz für Verzeichnis-Baum und Betriebssystem genutzt wird. Aber vielleicht ist das ja nicht in der USA so.


Gesendet von meinem iPhone 5S mit Apfeltalk
 

BigJ1972

Seidenapfel
Registriert
13.04.13
Beiträge
1.341
Es ist seit Jahren so das Speicherplatz für Verzeichnis-Baum und Betriebssystem genutzt wird. Aber vielleicht ist das ja nicht in der USA so.
Ich wage zu behaupten, dass das so ist seit es Festplatten und USB-Sticks gibt


Sent from my iPhone using Apfeltalk mobile app
 

Sartorius69

Uelzener Rambour
Registriert
26.11.06
Beiträge
371
Sehr geehrte Forenbetreiber,
da sich in letzter Zeit hier verstärkt infantile Diskussionen finden, bitte ich ernsthaft die Einführung einer Altersgrenze bei der Anmeldung in Betracht zu ziehen.
 
  • Like
Reaktionen: BigJ1972

landplage

Admin
AT Administration
Registriert
06.02.05
Beiträge
23.470
Sehr geehrte Forenbetreiber,
da sich in letzter Zeit hier verstärkt infantile Diskussionen finden, bitte ich ernsthaft die Einführung einer Altersgrenze bei der Anmeldung in Betracht zu ziehen.
Eigentlich ist die Fähigkeit, Beiträge schreiben zu können, die untere Grenze. Leider wird das wahrscheinlich durch die Möglichkeit der Spracheingabe unterlaufen.
 
  • Like
Reaktionen: tk-secur und BigJ1972

technikelse

Jakob Lebel
Registriert
28.12.09
Beiträge
4.848
Sehr geehrte Forenbetreiber,
da sich in letzter Zeit hier verstärkt infantile Diskussionen finden, bitte ich ernsthaft die Einführung einer Altersgrenze bei der Anmeldung in Betracht zu ziehen.
Sehr geehrter Herr Oberlehrer,
wenn Sie nicht allzu weit von der Lebensrealität entfernt sind, sollten Sie wissen, dass Infantilität und Alter nicht zwangsläufig in einem kausalen Zusammenhang zueinander stehen. Es gibt junge Manschen, die sachlich und vernünftig argumentieren und alte Menschen, die infantil sind. Ein Alterscheck bei der Anmeldung bringt also rein gar nichts. Um Ihrer Forderung Rechnung zu tragen, nur Teilnehmer hier ins Forum zu lassen, die Ihren kritischen Anforderungen genügen, müsste jeder Teilnehmer ein psychologisches Gutachten vorlegen, bevor er Beiträge verfassen darf. Das wäre doch nun wirklich ein wenig zuviel des Guten.
Mit freundlichen Grüßen
T.Else
 

Mitglied 105235

Gast
Frau Merkel ist als Bundeskanzlerin keine Beamtin.
Stimmt, da habe ich mich vorhin ein wenig falsch ausgedrückt aber die Arbeitslosenversicherungs- und Rentenbeträge muss sie trotzdem nicht bezahlen.

Wikipedia schrieb:
Amtsbezüge:

Der Bundeskanzler erhält Amtsbezüge. Diese setzen sich aus dem Grundgehalt und Zulagen sowie Zuschlägen zusammen. Dabei entspricht das Grundgehalt, nach § 11 des Bundesministergesetzes,[5] dem einzweidrittelfachen des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11. Nach der Besoldungstabelle 2013[6] sind das etwa 247.200 Euro pro Jahr. Seine Einkünfte muss der Bundeskanzler versteuern, allerdings muss er – wie Beamte – keine Arbeitslosenversicherungs- und keine Rentenbeiträge bezahlen. Außerdem erhält er wie seine Kabinettskollegen nach der Dauer der Amtszeit gestaffelte Pensionsansprüche.
 

technikelse

Jakob Lebel
Registriert
28.12.09
Beiträge
4.848
Frau Merkel ist als Bundeskanzlerin keine Beamtin.
Natürlich ist sie keine Beamtin. Sie bekommt aber Amtsbezüge, die wie Beamtenbezüge nur zu versteuern sind. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an. Und genau darum ging es.

Edit: 4d-maNu war schneller. ;)
 

quiddjes

Danziger Kant
Registriert
08.10.09
Beiträge
3.903
Was hat dann Frau Merkel mit der Unkenntnis von Beamten zu tun?

Edit: Abgesehen davon wissen Beamte in aller Regel sehr wohl, welche Unterschiede in diesem Punkt bestehen. Übrigens müssen Pensionen voll versteuert werden. Darüber redet keiner ;)

Dass jemand, der per Definition nicht arbeitslos werden KANN, keine entsprechende Versicherung bezahlen muss und jemand, der per Definition keine Leistungen aus der Rentenkasse erhalten wird, keine Rentenbeiträge zahlen muss, finde ich (und ich bin KEIN Beamter) nur folgerichtig.
 
  • Like
Reaktionen: iMerkopf

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
Registriert
31.01.11
Beiträge
1.915
Fällt ihr bestimmt auch nicht so auf ^^, Beamte haben ja nicht so viel Abzüge wie wir zahlen. Da keine Arbeitslosenversicherungs- und keine Rentenbeiträge bezahlen werden müssen.

Natürlich werden die Kosten für die Pension auch vorher abgezogen, die tauchen nur auf keiner Abrechnung auf. Von der Krankenversicherung wollen wir mal gar nicht reden. Schlechtere Versorgung, keine Familienversicherung (jedes Mitglied einzeln versichert). Wenn man das abzieht, kommen einem bei normalen Beamten die Tränen. Dafür würden nicht viele von euch morgens aufstehen.
 

technikelse

Jakob Lebel
Registriert
28.12.09
Beiträge
4.848
Um dem OT jetzt ein Ende zu setzen.
Natürlich werden die Kosten für die Pension auch vorher abgezogen, die tauchen nur auf keiner Abrechnung auf. Von der Krankenversicherung wollen wir mal gar nicht reden. Schlechtere Versorgung, keine Familienversicherung (jedes Mitglied einzeln versichert). Wenn man das abzieht, kommen einem bei normalen Beamten die Tränen. Dafür würden nicht viele von euch morgens aufstehen.
Nur das Frau Merkel ein wenig mehr verdient als der "normale" Beamte. Und die Tatsache, dass sich die Tätigkeit des Beamten trotz der geradezu "erbärmlichen" Bedingungen nach wie vor einer großen Beliebtheit erfreut, zeigt, das hier auf höchstem Niveau gejammert wird.
 

principia

Kaiser Wilhelm
Registriert
28.12.13
Beiträge
178
Wenn das Betriebssystem mehr Platz benötigt, ok. Muss man wohl mit leben.
Was ich aber blöd finde, sind die mittlerweile zig Apps, die man nicht löschen kann. Die werden mir einfach aufgezwungen.
Dagegen würde ich mal gerne klagen. :)