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US‑Supreme‑Court lässt Missachtungsurteil gegen Apple im Epic-App‑Store-Streit bestehen

Der Oberste Gerichtshof der USA lehnt Apples Eilantrag im App‑Store-Streit mit Epic Games ab. Damit bleibt ein zentrales Missachtungsurteil gegen Apple vorerst in Kraft und das Verfahren geht in Oakland weiter.

Eilantrag gescheitert, Verfahren zurück nach Oakland

US-Verfassungsrichterin Elena Kagan wies den Notfallantrag von Apple zurück, ohne ihn dem gesamten Gericht vorzulegen. Apple wollte erreichen, dass ein Urteil des Berufungsgerichts vorläufig ausgesetzt wird, das den Konzern wegen zivilrechtlicher Missachtung im Zusammenhang mit seinen App‑Store-Bezahlregeln verurteilt hatte. Die Entscheidung des Supreme Court bedeutet, dass Apple nun vor dem Bundesbezirksgericht in Oakland, Kalifornien, erscheinen muss. Dort soll Richterin Yvonne Gonzalez Rogers klären, welche Provision Apple Entwickler:innen auf Käufe berechnen darf, die außerhalb des eigenen In‑App-Kaufsystems über externe Links abgewickelt werden. Apple hatte den Supreme Court gebeten, genau diese Rückverweisung zu stoppen, um Zeit für eine ausführliche Beschwerde zu gewinnen.

Die Zurückweisung erfolgte weniger als eine Stunde nachdem Epics Widerspruch beim Gericht verteilt worden war und bevor Apple darauf reagieren konnte. Parallel läuft weiterhin Apples Petition, mit der das Unternehmen erreichen will, dass der Supreme Court die Missachtungsentscheidung und den Umfang der ursprünglichen Anti-Steering-Verfügung grundsätzlich überprüft. Ob das Gericht den Fall zur Hauptverhandlung annimmt, ist noch offen; die jetzt abgelehnte Aussetzung ist ein davon getrenntes Verfahren.

Streit um Provisionen bei externen Zahlungslinks

Ausgangspunkt der Missachtungsentscheidung ist das Urteil von Richterin Gonzalez Rogers vom April 2025. Sie stellte fest, dass Apple vorsätzlich gegen die Anti-Steering-Verfügung aus dem ursprünglichen Verfahren Epic Games gegen Apple verstoßen habe. Apple war 2021 verpflichtet worden, Entwickler:innen zu erlauben, Nutzer:innen aus iOS-Apps auf alternative Bezahlmöglichkeiten zu verweisen. Daraufhin führte Apple ein Modell ein, das für viele über externe Links ausgelöste Zahlungen innerhalb von sieben Tagen weiterhin eine Provision von 27 Prozent vorsah, also nur geringfügig unter der regulären App‑Store-Gebühr von bis zu 30 Prozent. Epic argumentierte, diese Konstruktion mache die externen Zahlungslinks praktisch nutzlos. Richterin Gonzalez Rogers folgte dieser Sichtweise und erklärte Apple 2025 für zivilrechtlich in Missachtung. Das Berufungsgericht des neunten Bezirks bestätigte diese Entscheidung im Dezember und befand, Apple habe den Geist der ursprünglichen Verfügung verletzt.

In der Folge weitete die Richterin die Anti-Steering-Anordnung aus und untersagte Apple, Gebühren auf Umsätze in Drittanbieter‑Stores und bei extern verlinkten Zahlungen zu erheben. Seit April 2025 nimmt Apple daher auf diese Transaktionen keine Provision mehr ein. Apple hält dem entgegen, die ursprüngliche Verfügung habe Provisionen nie ausdrücklich verboten, und kritisiert den weltweiten Anwendungsbereich der Anordnung, der aus Apples Sicht deutlich über den Streit mit Epic hinausgeht. Zudem verweist das Unternehmen darauf, dass Regulierungsbehörden weltweit das Verfahren beobachten, um mögliche Provisionshöhen in anderen Märkten zu bewerten.

Langjähriger App‑Store-Konflikt ohne absehbares Ende

Der App‑Store-Streit geht auf Epics Klage von 2020 zurück. Apple gewann den Großteil des Verfahrens, unterlag jedoch in einem zentralen Punkt: Das Unternehmen durfte Entwickler:innen nicht länger daran hindern, Nutzer:innen auf alternative Bezahlwege wie Angebote auf deren Webseiten hinzuweisen. Der Supreme Court hatte im Januar 2024 eine Überprüfung des ursprünglichen Urteils sowohl auf Antrag von Apple als auch von Epic abgelehnt. Die Umsetzung der Anti-Steering-Regeln beschäftigt die Gerichte aber weiterhin. Das Berufungsgericht hob im Frühjahr 2026 eine zuvor gewährte vorläufige Aussetzung seiner Anordnung wieder auf, woraufhin Apple den nun gescheiterten Eilantrag beim Supreme Court stellte.

Der Fall liegt jetzt erneut bei Richterin Gonzalez Rogers in Oakland. Ihr Gericht muss entscheiden, ob und in welcher Höhe Apple künftig Provisionen auf über externe Links vermittelte Käufe verlangen darf. Einen festen Zeitplan für diese Entscheidung gibt es nicht, und künftige Anordnungen der Richterin können von Apple erneut angefochten werden. Die Richterin hatte die Angelegenheit bereits an die Bundesstaatsanwaltschaft verwiesen, um eine mögliche strafrechtliche Missachtung zu prüfen, nachdem sie den Eindruck gewonnen hatte, Apple-Führungskräfte hätten unter Eid falsche Angaben zur Umsetzung der Vorgaben gemacht. Der Gebührenstreit rund um externe App‑Store-Käufe wird sich damit voraussichtlich weiter hinziehen.

Via: thenextweb.com · www.iClarified.com · appleinsider.com
Titelbild KI (Zur Illustration)

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Michael Reimann

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