Im US-Kartellrechtsstreit rund um Apple und OpenAI hat Richter Mark Pittman einen Eilantrag von OpenAI zurückgewiesen. Das Unternehmen wollte Einsicht in eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung zwischen X, SpaceXAI und Apple erhalten.
Vergleich mit Apple, Verfahren gegen OpenAI läuft weiter
Vor wenigen Tagen hatten X und SpaceXAI das zuständige Bundesgericht darüber informiert, dass sie sich mit Apple geeinigt haben und ihre Kartellklage gegen den iPhone-Hersteller zurückziehen wollen. Die Klage richtet sich damit künftig nur noch gegen OpenAI.
In dem Verfahren werfen Elon Musks Unternehmen Apple und OpenAI vor, gemeinsam daran gearbeitet zu haben, konkurrierende KI-Apps vom Markt fernzuhalten. Konkret sollen solche Anwendungen auf dem App Store benachteiligt worden sein und keine ausreichende Sichtbarkeit erhalten haben. Sowohl Apple als auch OpenAI weisen diese Vorwürfe zurück.
Nach der Mitteilung über die Einigung mit Apple beantragte OpenAI im Eilverfahren, X und SpaceXAI dazu zu verpflichten, die Bedingungen der Vergleichsvereinbarung offenzulegen. OpenAI argumentierte, der Inhalt könnte Informationen enthalten, die für die Verteidigung im weiterhin laufenden Verfahren relevant seien.
Richter sieht keine Relevanz für das verbleibende Verfahren
Richter Pittman ordnete daraufhin an, dass X und SpaceXAI die Vereinbarung nicht öffentlich, sondern nur zur vertraulichen Prüfung beim Gericht einreichen. So wollte er klären, ob die Vereinbarung Aspekte enthält, die für den weiteren Prozessverlauf gegen OpenAI von Bedeutung sind.
Nach dieser sogenannten in camera-Prüfung veröffentlichte der Richter nun seine Entscheidung: Die Vergleichsvereinbarung enthalte keine Informationen, die für die anstehenden Entscheidungen im Verfahren gegen OpenAI relevant seien. Daher werde das Gericht X und SpaceXAI nicht dazu zwingen, die vertraulichen Unterlagen an OpenAI herauszugeben.
„Das Gericht zögert, die Herausgabe vertraulicher Vergleichsvereinbarungen anzuordnen. […] Gerichte haben in einigen Fällen die Offenlegung solcher Vereinbarungen erlaubt, soweit sie Informationen enthalten, die für bestimmte Fragen im Rahmen eines summary judgment oder eines Prozesses relevant sind. Nach einer in camera-Prüfung des angeforderten Materials stellt das Gericht jedoch fest, dass es keine Informationen enthält, die für die beim summary judgment oder beim Prozess in diesem Fall zu entscheidenden Fragen relevant sind.“
OpenAI bereitet Antrag auf summarisches Urteil vor
In seiner Entscheidung hält Richter Pittman außerdem fest, dass OpenAI beabsichtigt, einen Antrag auf summary judgment zu stellen. Damit würde das Unternehmen das Gericht bitten, über den Fall oder Teile der Ansprüche zu entscheiden, ohne ein volles Hauptverfahren durchzuführen.
Demnach hat das Gericht OpenAI zusätzliche Zeit eingeräumt, um diesen Antrag vorzubereiten. Wie es inhaltlich weitergeht, hängt nun maßgeblich von diesem nächsten Schriftsatz und der Bewertung der Richterbank ab.
Die vollständige Entscheidung von Richter Pittman ist im Original als PDF-Dokument einsehbar und enthält die detaillierte juristische Begründung seiner Ablehnung des OpenAI-Antrags.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.
Via: 9to5mac.com
