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Sammelklage über 32,5 Milliarden Dollar gegen Apple wegen Gesichts­erkennung in Fotos-App

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In Illinois läuft eine Sammelklage gegen Apple, weil die Fotos-App angeblich biometrische Daten ohne Einwilligung erfasst. Im Raum steht ein möglicher Schadenersatz von bis zu 32,5 Milliarden US‑Dollar (rund 30 Milliarden Euro).

Vorwürfe gegen Apples Fotos-App

Das iPhone nutzt bekanntlich Gesichtserkennung als Sicherheitsfunktion, um die Privatsphäre von Nutzer:innen zu schützen. Die aktuelle Sammelklage behauptet jedoch, Apple verletze den Datenschutz an anderer Stelle im System.

Laut einem Bericht der Zeitung „The Times“ wirft die Klage Apple vor, in der Fotos-App biometrische Daten ohne Zustimmung der Nutzer:innen zu sammeln. Die App soll demnach Gesichts­erkennungs­technologie einsetzen, um Personen auf Bildern zu scannen und für jede Person in der Mediathek einen „Gesichtsabdruck“ zu erstellen.

Nach Darstellung der Klage wird auf Basis genügend vieler Bildbeispiele ein Algorithmus eingesetzt, um die iPhone-Nutzer:innen zu identifizieren. Diese Daten würden anschließend in der Fotos-App direkt auf dem Gerät gespeichert.

Die Klage führt weiter aus, dass Fotos und die zugehörigen Daten über die iCloud zwischen mehreren Geräten synchronisiert werden. Dabei werde davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Informationen um biometrische Daten handelt und damit um einen Verstoß gegen das Recht des Bundesstaats Illinois.

Betroffen seien 6,5 Millionen Verbraucher:innen in Illinois, die als geschädigt gelten. Bei einem Unterliegen von Apple könnte sich der Gesamtwert der Klage damit auf bis zu 32,5 Milliarden US‑Dollar (rund 30 Milliarden Euro) summieren.

Apples Verteidigung und aktueller Stand des Verfahrens

Apple versucht, die Sammelklage abweisen zu lassen und stellt infrage, ob die verwendeten Verfahren überhaupt als biometrische Kennungen einzustufen sind. Das Unternehmen betont, es gebe Schutzmechanismen für die Privatsphäre, sodass die Vektoren zur Organisation von Fotoalben kein Gesicht rekonstruieren könnten und nicht mit Namen oder der Identität einer Person verknüpft seien.

Trotz dieser Argumentation kam eine Richterin beziehungsweise ein Richter in Illinois im Juni zu dem Schluss, dass die Klage die Voraussetzungen für eine Sammelklage erfüllt. Am 30. Juni wies das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten für den Siebten Gerichtsbezirk die Beschwerde von Apple gegen diese Entscheidung zurück. Damit kann das Sammelklageverfahren fortgesetzt werden.

Biometriegesetz in Illinois als rechtliche Grundlage

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht das „Gesetz zum Schutz biometrischer Informationen in Illinois“, ein Bundesstaatsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist. Es regelt, wie private Unternehmen biometrische Informationen nutzen dürfen.

Unter das Gesetz fallen biometrische Kennungen wie Netzhaut- oder Iris-Scans, Fingerabdrücke, Stimmabdrücke und Gesichtsabdrücke. Unternehmen müssen nach dem Gesetz die Einwilligung von Personen einholen, bevor sie persönliche biometrische Kennungen erfassen oder weitergeben, diese sicher speichern und innerhalb einer angemessenen Frist wieder löschen.

Das Gesetz sieht ein Bußgeld von 1.000 US‑Dollar (rund 920 Euro) pro Verstoß vor. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen können es bis zu 5.000 US‑Dollar (rund 4.600 Euro) je Einzelfall sein.

Die Regelung wurde bereits mehrfach angewendet, unter anderem gegen Facebook und Google wegen ihrer bildbezogenen Dienste. Im Fall von Facebook wurde 2021 ein Vergleich über 650 Millionen US‑Dollar (rund 600 Millionen Euro) genehmigt.

Via: https://appleinsider.com

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Tags: Gesichts­erkennung, Illinois, Apple, BIPA, iPhone, Sammelklage, Datenschutz, Fotos-App, Biometrische Daten

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