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EU nimmt Apple Watch und AirPods von Akku-Wechselpflicht für Verbraucher aus

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Die EU-Kommission hat eine delegierte Verordnung beschlossen, die bestimmte Wearables wie Smartwatches und kabellose Ohrhörer von der Pflicht ausnimmt, dass Verbraucher:innen deren Akkus selbst entnehmen und ersetzen können. Damit sind unter anderem Geräte wie Apple Watch und AirPods von den strengen Vorgaben der EU-Batterieverordnung teilweise ausgenommen.

Neue Ausnahmen von der EU-Batterieverordnung

Nach der bestehenden EU-Batterieverordnung müssen Hersteller ihre Produkte mit tragbaren Batterien grundsätzlich so gestalten, dass Verbraucher:innen diese während der gesamten Lebensdauer des Produkts selbst entfernen und ersetzen können. Die nun angenommene delegierte Verordnung ergänzt diese Regeln um Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien.

Ausgenommen werden können Geräte, bei denen ein vom Nutzer durchgeführter Akkuwechsel die Sicherheit, die Haltbarkeit oder die Wasserbeständigkeit beeinträchtigen könnte. In diesen Fällen ist es ausreichend, wenn Akkus von unabhängigen Fachkräften ausgebaut und ersetzt werden können, nicht aber zwingend von den Endkund:innen selbst.

Die aktualisierten Leitlinien der Kommission nennen ausdrücklich Smartwatches, Fitness-Tracker, kabellose Ohrhörer und smarte Brillen als Beispiele für Wearables, die unter die Ausnahmen fallen können, sofern sie die im Regelwerk definierten Kriterien erfüllen.

Auswirkungen auf Apple Watch, AirPods und künftige Wearables

Produkte wie Apple Watch und AirPods setzen auf sehr kompakte, versiegelte Gehäuse, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten und die internen Komponenten vor Wasser, Staub und Stößen zu schützen. Die EU begründet die Ausnahmen unter anderem damit, dass ein leicht durch Verbraucher:innen austauschbarer Akku diese Eigenschaften gefährden könnte.

Von der neuen Regelung könnten neben den aktuellen Geräten auch künftige Wearables von Apple profitieren. Genannt werden in diesem Zusammenhang etwa mögliche Projekte wie smarte Brillen ohne Display oder AirPods mit Kamera. Solche Produkte wären ebenfalls auf dichte, geschützte Gehäuse angewiesen und könnten daher grundsätzlich für die Ausnahmen in Frage kommen, sofern sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Pflichten für Hersteller und weiterer Anwendungsbereich

Auch wenn Verbraucher:innen bei den ausgenommenen Geräten nicht selbst zum Werkzeug greifen müssen, bleiben die Hersteller in der Pflicht: Akkus müssen so verbaut sein, dass sie von unabhängigen Fachkräften entfernt und ersetzt werden können, ohne das Gerät dabei zu zerstören.

Benötigen diese Fachkräfte Spezialwerkzeuge, müssen die Hersteller diese zu einem angemessenen und nicht diskriminierenden Preis zur Verfügung stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass Reparaturen auch außerhalb autorisierter Servicenetzwerke möglich bleiben.

Neben Wearables hat die Kommission weitere Produktgruppen in die Ausnahmen aufgenommen. Dazu gehören elektrische Spielzeuge mit wiederaufladbaren Batterien, kabellose Temperaturfühler für den Kontakt mit Lebensmitteln, Geräte für den Einsatz in potenziell explosionsgefährdeten Umgebungen, am Körper getragene Systeme zur medizinischen Verabreichung sowie Telematikgeräte für landwirtschaftliche und Baumaschinen.

Die delegierte Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, sofern Europäisches Parlament und Rat keinen Einspruch erheben.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.

Via: iClarified.com

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