Deutschland bewertet derzeit vorgeschlagene Änderungen von Apple an der App-Tracking-Transparenz, um kartellrechtliche Bedenken auszuräumen. Ziel ist es, die Datenschutzfunktionen zu erhalten und zugleich Beschwerden der Werbebranche zu adressieren.
Neutralere Einwilligungsabfragen für alle Dienste
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, will Apple den Text und die Gestaltung der Einwilligungsabfrage für die App-Tracking-Transparenz überarbeiten. Inhaltlich sollen die zentralen Datenschutzvorteile der Funktion jedoch bestehen bleiben. Künftig plant Apple neutrale Einwilligungsabfragen sowohl für die eigenen Dienste als auch für Apps von Drittanbietern. Wortlaut, Inhalt und visuelle Gestaltung der Hinweise sollen einheitlich ausfallen.
Apple will außerdem den Einwilligungsprozess vereinfachen, damit Entwickler:innen leichter die Zustimmung der Nutzer:innen zur werbebezogenen Datenverarbeitung einholen können. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Darstellung weniger einseitig erscheinen zu lassen und gleichzeitig die Anforderungen an Transparenz und Zustimmung beizubehalten.
Deutschland holt Rückmeldungen von Verlagen und Aufsichtsbehörden ein
Die Bundesrepublik sammelt derzeit Rückmeldungen von Verlagen, Medienunternehmen und Aufsichtsbehörden. So soll geklärt werden, ob die von Apple vorgeschlagenen Anpassungen die Beschwerden über die eingeschränkte Verfügbarkeit von Nutzungsdaten für App-Anbieter ausreichend berücksichtigen. Hintergrund sind anhaltende Klagen von Verlagen und Werbetreibenden, die seit Einführung der App-Tracking-Transparenz deutlich weniger Daten für personalisierte Werbung erhalten.
Apple hatte Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass die Funktion möglicherweise aus der Europäischen Union entfernt werden müsse. Nach Angaben des Unternehmens könnten „intensive Lobbyanstrengungen in Deutschland, Italien und anderen Ländern in Europa“ dazu führen, dass die App-Tracking-Transparenz zurückgezogen werden müsse, was nach Ansicht von Apple zum Nachteil europäischer Verbraucher:innen wäre.
Kartellverfahren seit 2022 und Vorwurf der Selbstbevorzugung
Deutschland untersucht die App-Tracking-Transparenz bereits seit 2022 nach Beschwerden von Werbetreibenden. Im Februar 2025 kam das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass Apple seine Marktmacht missbraucht und sich selbst bevorzugt habe. Nach Auffassung der deutschen Wettbewerbsbehörde erschweren die von Apple eingeführten Beschränkungen Entwickler:innen den Zugang zu für Werbezwecke relevanten Nutzungsdaten „deutlich“.
Die App-Tracking-Transparenz wurde 2021 eingeführt und ermöglicht Nutzer:innen von iPhone und iPad, selbst zu bestimmen, ob Apps ihre Aktivitäten über andere Apps und Websites hinweg zu Werbezwecken verfolgen dürfen. In den Einstellungen können Nutzer:innen festlegen, ob Apps generell um Erlaubnis fragen dürfen oder ob das Tracking vollständig deaktiviert wird.
Technisch verhindert die App-Tracking-Transparenz den Zugriff von Apps auf die Werbekennung von Apple-Geräten, wenn keine ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher:innen vorliegt. Ohne diese Kennung können Apps das Verhalten der Nutzer:innen nicht mehr wie zuvor verfolgen und die Daten für zielgerichtete Werbung einsetzen. Die Funktion ist bei Werbetreibenden und Datenhändlern umstritten, doch Apple betont, weiter daran zu arbeiten, Deutschland und andere EU-Staaten von einer Fortführung der App-Tracking-Transparenz zu überzeugen.