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Polnische Wettbewerbsbehörde nimmt Apples App-Tracking-Transparenz erneut ins Visier

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Die polnische Wettbewerbsaufsicht untersucht erneut Apples Regelwerk zur App-Tracking-Transparenz. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, Apple könnte Nutzer:innen in Bezug auf den Datenschutz in die Irre führen und sich selbst Vorteile im Wettbewerb verschaffen.

Neue Untersuchung zu Datenschutz und Wettbewerb

Das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) hat am 25. November eine weitere Untersuchung zur App-Tracking-Transparenz in iOS 14.5 und späteren Versionen eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob Apple durch die Gestaltung der Funktion zur Verfolgung von Nutzer:innen den Wettbewerb im Bereich mobiler Werbung eingeschränkt hat. Laut UOKiK könnte die Regelung es Werbetreibenden erschweren, Nutzerdaten zu sammeln, während Apples eigene Werbedienste davon profitieren könnten.

Bei der App-Tracking-Transparenz müssen App-Anbieter:innen Nutzer:innen aktiv um Erlaubnis fragen, bevor deren Aktivitäten zur Schaltung personifizierter Werbung verfolgt werden dürfen. Während Apple dies von Drittanbieter-Apps verlangt, gelten offenbar für Apple-eigene Apps abweichende Regeln. Für diese ist keine ausdrückliche Nutzer:innen-Einwilligung über das gleiche Fenster erforderlich, weil Apple laut eigener Aussage diese Daten grundsätzlich nicht zu Werbezwecken einsetzt.

Bereits im Dezember 2021 hatte die polnische Behörde eine ähnliche Untersuchung eingeleitet. Das damalige Ergebnis ist bislang nicht öffentlich bekannt oder noch nicht abgeschlossen.

Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

UOKiK-Präsident Tomasz Chróstny äußerte den Verdacht, die App-Tracking-Transparenz könne Nutzer:innen ein falsches Bild über die tatsächlichen Datenschutzmaßnahmen vermitteln und Apples Marktposition stärken. Kritisiert wird unter anderem, dass Apple für eigene Apps eine andere Handhabung gewählt hat als für Drittanbieter-Angebote. So müssten Drittanbieter:innen explizit um Erlaubnis bitten, während Apple auf die allgemeine Zustimmung der Nutzer:innen bei der Kontoerstellung verweist.

Laut Apple bestehen keine doppelten Standards, da das Unternehmen die entsprechenden Daten in eigenen Diensten nicht zu Marketingzwecken nutzt. Zudem beruft sich Apple weiterhin auf sein Datenschutzkonzept. Dennoch sieht die Wettbewerbsbehörde Hinweise darauf, dass dies für unabhängige Anbieter:innen ein Wettbewerbsnachteil sein könnte. Sollte der Verdacht eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bestätigt werden, droht Apple in Polen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Apple äußerte sich dazu mit dem Hinweis, der Widerstand gegen die Regelungen zeige vor allem die Bestrebungen der Werbeindustrie, die Funktion möglichst abzuschaffen. Das Unternehmen kündigte an, im Rahmen der Untersuchung mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Europäische Vorbehalte gegen Apples Datenschutzmaßnahmen

Die nun eröffnete Untersuchung in Polen ist nicht die erste behördliche Kritik an Apples Konzept der App-Tracking-Transparenz in Europa. Auch aus Deutschland, Italien und Rumänien gibt es ähnliche Verfahren. In Frankreich wurde Apple im März dieses Jahres wegen vermeintlicher doppelter Standards zu einer Geldstrafe von 162,4 Millionen US-Dollar (circa 150 Millionen Euro) verurteilt, ohne dass Änderungen an den Regeln angeordnet wurden.

Apple hatte im Oktober gewarnt, dass zunehmender regulatorischer Druck dazu führen könnte, die Tracking-Transparenz-Funktion in Europa zurückzuziehen.

Via: https://appleinsider.com

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Tags: Wettbewerb, Datenschutz, Europa, Polen, App-Tracking-Transparenz, Apple

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