Apple ändert seine Regeln zur App-Tracking-Transparenz in Deutschland und großen Teilen der EU. Damit reagiert der Konzern auf ein Wettbewerbsverfahren des Bundeskartellamts.
Hintergrund: Vorwürfe der Selbstbevorzugung
Seit iOS 14.5 im April 2021 verlangt Apple, dass Apps vor personalisierter Werbung die Zustimmung der Nutzer:innen zur Verfolgung über Apps und Websites einholen. Wird „App bitten, nicht zu tracken“ gewählt, erhält die App keinen Zugriff auf die Werbe-ID des Geräts. Apple begründet die App-Tracking-Transparenz mit verbessertem Datenschutz, Werbetreibende kritisieren hingegen deutliche Umsatzeinbußen.
Das Bundeskartellamt sah weniger die grundsätzlichen Datenschutzabfragen als Problem, sondern deren ungleiche Anwendung. Nach den Ermittlungen mussten Drittanbieter-Apps strengere Einwilligungsstandards erfüllen als Apples eigene Dienste. Die Behörde wertete das als Selbstbevorzugung, weil Apple innerhalb seines Ökosystems sowohl die Regeln setzt als auch selbst am Wettbewerb teilnimmt.
Apple verteidigte die App-Tracking-Transparenz stets als datenschutzfreundliches Werkzeug, das Nutzer:innen mehr Kontrolle über ihre Daten verschaffe und mit dem Wettbewerbsrecht in Deutschland vereinbar sei. Trotzdem akzeptierte das Unternehmen nun weitreichende Anpassungen, woraufhin das Bundeskartellamt sein Verfahren beendet hat.
Die vereinbarten Änderungen im Detail
Kern der Einigung ist eine Neugestaltung der Einwilligungsfenster für das Tracking. Die Pop-ups für externe Entwickler:innen müssen künftig inhaltlich, sprachlich und optisch neutral sein. Laut Bundeskartellamt entfernt Apple „möglicherweise abschreckende Symbole und Formulierungen“ aus den vorgegebenen Hinweisen für Drittanbieter.
Die Zustimmungshinweise für Apples eigene Angebote und für Apps anderer Anbieter:innen sollen deutlich enger angeglichen werden. Nach Angaben der Behörde darf Apple zwar ein über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehendes Datenschutzniveau vorsehen. Unter den speziellen Missbrauchsregeln für große Digitalkonzerne in Deutschland dürfen diese Zusatzregeln aber eigene Dienste nicht besserstellen als konkurrierende Angebote.
Entwickler:innen erhalten zudem mehr Spielraum, ihren Nutzer:innen die Bedeutung personalisierter Werbung für ihr Angebot und Geschäftsmodell zu erläutern. Sie dürfen Apples verpflichtende Tracking-Abfrage mit den nach Datenschutzrecht erforderlichen Einwilligungen kombinieren. Nutzer:innen sollen also nicht mehr zwei getrennte Hürden durchlaufen müssen, während Apple-eigene Apps diese doppelte Belastung umgehen konnten.
Umsetzung, Geltungsbereich und Kontrolle
Apple hat ab Zustellung der formalen Entscheidung vier Monate Zeit, die Änderungen in Deutschland umzusetzen. Zunächst sollen sie gemeinsam mit App-Entwickler:innen getestet werden. Die Verpflichtungen gelten sieben Jahre lang und werden von einer unabhängigen Treuhänder:in überwacht. Das Bundeskartellamt sieht darin eine langfristige Absicherung der Neuregelung.
Nach Angaben der Behörde werden die vereinbarten Anpassungen an den Zustimmungsregeln zur App-Tracking-Transparenz in fast der gesamten Europäischen Union gelten. Damit reiht sich der Fall in eine Reihe europäischer Verfahren gegen Apple ein, unter anderem in Frankreich, Italien, Polen und bei der EU-Kommission. In Deutschland entschied man sich allerdings für Verhaltensauflagen statt Geldbußen.
Für Nutzer:innen dürften die sichtbaren Änderungen begrenzt bleiben: Die Tracking-Abfrage soll künftig unabhängig davon, welche App fragt, ähnlich aussehen und formuliert sein. Für Apple markiert die Einigung eine weitere Zugeständnisrunde in Europa, wo Datenschutz und Wettbewerb zunehmend gemeinsam betrachtet werden.
