Die Europäische Kommission wirft Meta vor, mit den endlos scrollenden Feeds von Facebook und Instagram gegen das Digitale-Dienste-Gesetz zu verstoßen. Im Fokus stehen Funktionen, die zu suchtartiger Nutzung führen können.
In ihren vorläufigen Feststellungen vom Freitag kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Meta die Risiken bestimmter Funktionen nicht ausreichend bewertet hat. Genannt werden Endlos-Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen sowie stark personalisierte Empfehlungssysteme.
Laut Kommission hat Meta dabei die Auswirkungen eines „suchtartigen Designs“ auf die körperliche und psychische Gesundheit der Nutzer:innen unterschätzt, insbesondere bei Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen. In der Mitteilung heißt es, diese Funktionen verstärkten den Drang, weiterzuscrollen, und versetzten das Gehirn in einen „Autopilotmodus“. Das trage zu ungesunden Nutzungsgewohnheiten und zwanghaftem Verhalten bei.
Außerdem habe Meta vorhandene Informationen ignoriert, etwa dazu, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf Instagram oder Facebook verbringen. Auch wie die Optimierung verschiedener Formate wie Reels und Stories zu übermäßiger oder zwanghafter Nutzung führen könne, sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Kommission kritisiert zusätzlich die von Meta eingeführten Maßnahmen zur Risikominderung. Die Zeitmanagement-Werkzeuge der Plattformen könnten leicht beiseitegelegt werden und begrenzten die Nutzungsdauer nicht wirksam. Aus Sicht der EU reichen diese Instrumente daher nicht aus, um das Problem anzugehen.
Auch die elterlichen Kontrollfunktionen stehen in der Kritik. Nach Einschätzung der Kommission sind diese nur wirksam, wenn Eltern und Erziehungsberechtigte über ausreichende technische Kenntnisse verfügen. Sie müssten zudem Zeit und Mühe investieren, um die Werkzeuge zu verstehen und sinnvoll einzusetzen.
Auf Basis des bisherigen Ermittlungsstands geht die Kommission davon aus, dass Meta das Design von Instagram und Facebook anpassen muss. Als mögliche Maßnahmen nennt sie, standardmäßig besonders suchtfördernde Funktionen wie automatische Wiedergabe und Endlos-Scrollen zu deaktivieren.
Darüber hinaus könnten wirksame Unterbrechungen der Bildschirmzeit eingeführt werden. Auch das Empfehlungssystem von Meta soll so verändert werden, dass es weniger stark auf maximale Interaktion ausgerichtet ist. Ziel wäre, die Nutzung weniger zwanghaft zu gestalten.
Meta wies die Einschätzung der EU am Freitag zurück. Das Unternehmen erklärte, die Feststellungen würden die erheblichen Schritte zum Schutz von Jugendlichen nicht korrekt berücksichtigen. Meta sieht sich demnach bereits deutlich besser aufgestellt, als es die Kommission darstellt.
Die Europäische Kommission betont, dass Meta nun Gelegenheit hat, seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Der Konzern kann die Unterlagen der Untersuchung einsehen und schriftlich auf die vorläufigen Ergebnisse reagieren. Sollten sich die vorläufigen Schlussfolgerungen bestätigen, droht Meta eine Geldbuße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Via: https://www.macrumors.com
Titelbild KI (Zur Illustration)
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