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Apple unterliegt vor EU-Gericht im Streit um App-Store-Torwächter

Apple ist mit seiner Klage gegen die Einstufung der App Stores und von iOS als „Torwächter“ nach dem EU-Digitalmarktgesetz gescheitert. Europas höchstes Gericht bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission.

EU-Gericht bestätigt Torwächter-Status von App Store und iOS

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat Apples Anfechtung der Torwächter-Einstufung zurückgewiesen, wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet.
Das Gericht erklärte, es weise Apples Klagen gegen die Einstufung als Torwächter in Bezug auf den App Store und iOS zurück.

Apple war 2024 vor das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gezogen, nachdem die EU-Kommission die fünf App Stores des Unternehmens – auf iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch – als einen zentralen Plattformdienst nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eingestuft hatte.
Diese Einstufung bringt eine Reihe strenger Verpflichtungen mit sich.

Als Torwächter bezeichnete Unternehmen dürfen ihre eigenen Dienste nicht gegenüber Konkurrenzangeboten bevorzugen und dürfen keine personenbezogenen Daten aus unterschiedlichen Diensten zusammenführen.
Außerdem müssen sie Nutzer:innen die Möglichkeit geben, alternative App-Stores zu verwenden.

Streit um iOS und iMessage-Einstufung

Apple wandte sich außerdem gegen die Einstufung von iOS als Zugangsplattform.
Dieser Status verpflichtet das Betriebssystem dazu, konkurrierenden Diensten die Interoperabilität zu ermöglichen.

Zusätzlich bestritt Apple die Einstufung von iMessage als nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst.
Eine solche Einordnung würde bedeuten, dass iMessage unter die EU-Telekommunikationsregeln fällt.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass Apples Klagen im Zusammenhang mit dem iMessage-Dienst unzulässig sind.
Damit bleibt die bisherige Bewertung der EU-Behörden in diesem Punkt unangetastet.

Kriterien für Torwächter nach dem Digital Markets Act

Um nach dem Digital Markets Act als Torwächter zu gelten, müssen Unternehmen bestimmte Schwellenwerte erreichen.
Dazu zählt ein Jahresumsatz im EU-Binnenmarkt von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro.

Zusätzlich müssen betroffene Plattformen oder Dienste in der EU mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer:innen und mehr als 10.000 aktive gewerbliche Nutzer:innen pro Jahr aufweisen.
Werden diese Kriterien erfüllt, greift automatisch der strenge Pflichtenkanon des DMA.

Die Einstufung der Apple-Plattformen als Torwächter unterliegt damit weiterhin den Vorgaben des Digital Markets Act.
Apple muss sich in der Europäischen Union an die auferlegten Anforderungen zur Gleichbehandlung von Diensten, zum Datenschutz und zur Öffnung gegenüber alternativen App-Stores halten.

Via: https://www.macrumors.com

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Michael Reimann

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