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WLAN Skandal

Hallo

Gast
Die rechtliche Lage:

Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.

Siehe hier:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
 

Providence

Bismarckapfel
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Rein rechtlich gibt es keine Grundlage jemanden seine "Surftat" zu anden wenn dieser eine offenes WLAN-Netzwerk genutzt hat. Tatsache ist doch, dass du nicht wissen kannst, ob derjenige dieses Netzwerk absichtlich geöffnet hat oder es einfach nur nicht weiß.

Du kannst also deinen Freund beruhigen. Solange er nicht offensichtlich auch noch illegale Inhalte am runterladen war, dürfte eine Klage nicht ins Haus jubeln und er seinen geliebten Apfel recht schnell wiederbekommen.

Anders verhält sich natürlich die Sache wenn sein Auto nicht stand. Du sagtest zwar er wäre angehalten. Aber es gibt halt noch den feinen Unterschied ob der Motor aus war, oder noch lief. Im zweiten Fall könnte es Probleme geben, denn ein laufender Motor verbietet die Nutzung eines Handys und wohl vielleicht auch den eines Notebooks.
 

MrNase

Champagner Reinette
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In Zeiten von Doppel, Dreifach und Unendlich-Flatrate geht es wohl kaum über die Datenmenge die übertragen wird als über die Unsicherheit die entsteht wenn jemand das Netz, auch wenn es nur zum surfen ist, anzapft.

Grundsätzlich sehe ich das aber so, dass jemand der ein Funknetz offen lässt _niemanden_ anzeigen dürfte wenn das Netz genutzt wird. Schließlich steht auch das nicht abschließen eines Autos unter Strafe.

Das Problem hierbei ist wirklich die große Unwissenheit über diese Technologie. Ich kenne eine Firma die bis vor kurzem noch ein WLAN ohne Schutz über einen Router mit den Standard-Anmeldedaten besaß - eingerichtet von einem Experten.


ICH hätte mir nicht meinen Laptop wegnehmen lassen. Es ist aber leider immer wieder so, dass Leute aus Unwissenheit Dinge mit sich machen lassen. Beispiel GEZ: Oftmals lassen alte Leute die Mitarbeiter ins Haus obwohl sie es nicht müssen.

Eine hohe Strafe hat er wohl nicht zu erwarten. Was soll schon passieren?! Die Benutzung eines Laptops kann nicht strafbar sein und wie soll im nachgewiesen werden, dass er was illegales vor hatte?! Im Zweifel für den Angeklagten. ;)

Die Sache mit dem Anwalt ist jedoch der erste richtige Schritt. Halt' uns auf dem laufenden. :)


denn ein laufender Motor verbietet die Nutzung eines Handys und wohl vielleicht auch den eines Notebooks.
Strafe zahlen und dann noch Handy weg?! Das wäre ja noch schöner... In dem Fall, also hätte hier so ein Fall vorgelegen, dann hätte er eine Strafe dafür bekommen. DIREKT und nicht erst im Präsidium und seinen Apfel hätte er auch behalten dürfen.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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@ schomo:

bitte halte uns auf dem laufenden, das interessiert mich und viel andere scheint's auch

dahui
 

greatestgatsby

Bismarckapfel
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Ich oute mich jetzt mal und finde es gut von den Beamten, wenn sie das Notebook beschlagnahmt haben. Fremde Netze benutzen gehört sich nicht, wenn Ihr unterwegs online gehn wollt, kauft Euch eine UMTS Box...
 
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stk

Grünapfel
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Moin,

fremde Netze nutze ich nicht, wenn Sie verschlossen sind. Und deine Moralvorstellungen sind keine Gesetzesgrundlage.

Gruß Stefan
 
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Hallo

Gast
Ich oute mich jetzt mal und finde es gut von den Beamten, wenn sie das Notebook beschlagnahmt haben. Fremde Netze benutzen gehört sich nicht, wenn Ihr unterwegs online gehn wollt, kauft Euch eine UMTS Box...


Ob Du es gut oder schlecht findest, dass man fremde W-Lannetze benutzt bleibt Dir frei. Zum konfiszieren eine Laptops braucht es jedoch eine rechtliche Grundlage und keine einfache Meinung und offensichtlich ist hier die Polizei zu weit gegangen (siehe Gesetzestext). Darum geht es!
 

floeschen

Horneburger Pfannkuchenapfel
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In der Schweiz ist es momentan so geregelt, dass der Besitzer der Basisstation sogar teilweise für begangene Straftaten über den offenen WLAN-Point haftet. Das geht dann aber auch zu weit. Früher nutzte ich das offene Netzewerk eines Nachbarn, den ich gar nicht kannte. Heute brauche ich das eines andern Nachbarn, der mit Zugang zu seinem (allerdings nur mit WEP) gesicherten WLAN-Netzwerk gegeben hat. So finde ich das nett und freundlich. Wenn ich mal einen Internetanschluss habe, werde ich auch alle meine Nachbarn da mit einbeziehen, denn es bringt nur Vorteile: Weniger Kosten und weniger Strahlung. ;)

Was in diesem Beispiel abgegangen ist, finde ich sehr stossend. Mehr Fingerspitzengefühl der Polizei täte manchmal gut... o_O
 

sale53

deaktivierter Benutzer
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Ich möchte Dich bitten zwischen Deinen moralischen Werten und den gesetzlichen Grundlagen zu unterscheiden.
Ob Du es gut oder schlecht findest, dass man fremde W-Lannetze benutzt bleibt Dir frei. Zum konfiszieren eine Laptops braucht es jedoch eine rechtliche Grundlage und keine einfache Meinung!


Könntest du mal die gesetzliche Grundlagen zu diesem Thema nennen.

Nebenbei, ist es eigentlich erlaubt, ein Haus zu betreten, dessen Tür aus Versehen offen steht?
 

webbi

Rheinischer Krummstiel
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Heute brauche ich das eines andern Nachbarn, der mit Zugang zu seinem (allerdings nur mit WEP) gesicherten WLAN-Netzwerk gegeben hat. So finde ich das nett und freundlich. Wenn ich mal einen Internetanschluss habe, werde ich auch alle meine Nachbarn da mit einbeziehen, denn es bringt nur Vorteile: Weniger Kosten und weniger Strahlung. ;)

Was in diesem Beispiel abgegangen ist, finde ich sehr stossend. Mehr Fingerspitzengefühl der Polizei täte manchmal gut... o_O

Und die Nutzung des Internetzugangs über den eigenen Haushalt hinaus ist mit den AGB deines/seines Providers zu vereinbaren? Da hätte ich so meine Zweifel... ;)

@ Topic: Dein Freund muss das Ganze ja dem Polizisten gegenüber gestanden haben, oder? Schließlich kommen doch zig andere Leute in einer Stadt dafür in Frage, in einem offenen WLAN mit drin zu sein. Und von einer Nuter-Ortung innerhalb des WLANs ist mir auch nichts bekannt... Merkwürdige Geschichte, bitte halt uns auf dem Laufenden!

Gruß, webbi
 

Hobbes_

Gast
Ich kann mir aus schomos verkürzter Darstellung leider kein Bild machen.

Kann mir nicht vorstellen, dass dem Kollegen ohne Begründung einfach der Laptop konfisziert wird.

Ich will hier auf keinen Fall die Haltung des Polizisten rechtfertigen, allerdings brauche ich zur Beurteilung der Situation mehr Informationen.

Das geht mir ähnlich. Wurde eine Strafe verhängt, weil er mit WLAN unterwegs war (wie will das der Polizist von weitem denn gerochen haben?) oder weil er mit dem Auto an einer unerlaubten Stelle hielt und mit dem Computer beschäftigt war. Dies hätte eine ganz andere rechtliche Grundlage.

Bitte mehr Details und Bitte Fortsetzung der Geschichte. Ich denke, wir sind wohl alle interessiert...

Ausserdem bin ich froh um kompetente Informationen. Mir ist die Rechtslage in diesem Sinne wirklich nicht ganz klar (wenn das Netz ungeschützt ist). Klar scheint mir die Situation, aus Sicht des WLAN-Betreibers (der haftet für alle Schandtaten, die ein ungebetener Gast durch sein WLAN macht) und bei beschützten Netzen (hineinhacken ist verboten). Oder war alles ganz anders?

:)
 

floeschen

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Und die Nutzung des Internetzugangs über den eigenen Haushalt hinaus ist mit den AGB deines/seines Providers zu vereinbaren? Da hätte ich so meine Zweifel... ;)
Da brauchst du nichts zu zweifeln. Ich habe mal nachgeschaut und soweit ich diesen Text richtig verstanden habe, kauft man sich einfach den Anschluss. Für alles weitere ist der ISP nicht mehr zuständig und verantwortlich. Warum sollte es ihn auch kümmern?;)
 

Schomo

Zehendlieber
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Erstmal danke für die rege Beteiligung an diesem wie ich finde interessantem Thema. Der RA hat meinem Freund übrigens geraten gegen den Polizisten eine Dienstbeschwerde einzureichen, dann lernt er vielleicht, das es ein Unterschied ist ob ich mich in ein offenes WLAN einlogge oder ein WEP oder WPA WLAN cracke.

Ich bleib dran, versprochen. Ich hab mich wahnsinnig geärgert, deswegen mein post.

Gruß Schomo
 

R4V3BROT

Englischer Kantapfel
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oh mann is das ne krasse sache....

man darf übrigens nicht in eine wohnung gehen, wo die tür oder fenster offen ist, das bleibt hausfriedensbruch, aber der hauseigentümer könnte probleme mit seiner versicherung bekommen, wegen fahrlässigkeit
 

ysh

Antonowka
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Die Frage ist doch erst mal, wie kam der gute Polizist darauf, dass der Freund etwas illegales macht? Einfach so wird er nicht das Notebook sicherstellen. :) Du schreibst ja auch nicht, was dein Freund dem grünen Mann gesagt hat, beziehungsweise was dieser sagte als er anklopfte. Wird wohl kaum ein Stummfilm gewesen sein. Ohne dies alles zu wissen ist jede Beurteilung sinnlos.

Dass das Notebook sichergestellt wird, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt ist ja nichts ungewöhnliches und dass er es dann nicht gleich wieder bekam ist auch logisch. Natürlich wird das Teil erst mal von 'Experten' geprüft und nach Spuren untersucht. Was ist da so unverständlich dran?

Hoffen wir mal für deinen Freund, dass er nicht offensichtliche 'Gratisprogramme' drauf hat, dann kann's richtig dumm kommen. :(

Vielleicht solltest du ihn erstmal fragen, was der Polizist und auch die Staatsanwaltschaft ihm denn vorwirft. Aus Jux und Dollerei werden die das nicht machen und ihn mit auf die Dienststelle schleppen. Und was hat er ausgesagt? Nutzung des offenen Wlans zugegeben? Dann sag ich nur: Selber schuld!

Aber vielleicht kannst ja noch mehr Infos bekommen und hier reinsetzen.

Wo ist es denn passiert?
 

ysh

Antonowka
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Also mal ganz ehrlich, wenn einer der hier 'motzenden' aus Naivität oder Unwissenheit oder was weiss ich für Gründen ein offenes WLan hätte, welches dann entweder für strafrechtlich relevante Dinge benutzt bzw. missbraucht würde oder da keine Flatrate vorhanden dann durchaus immense Kosten entstehen würden, dann würdet ihr doch auch ganz schnell nach der Polizei schreien. ;)

Also vielleicht erstmal den Ball flach halten. :)
 

webbi

Rheinischer Krummstiel
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Da brauchst du nichts zu zweifeln. Ich habe mal nachgeschaut und soweit ich diesen Text richtig verstanden habe, kauft man sich einfach den Anschluss. Für alles weitere ist der ISP nicht mehr zuständig und verantwortlich. Warum sollte es ihn auch kümmern?;)

Das ist doch klar: Die Provider haben ein Interesse daran, dass jeder Haushalt einen eigenen DSL-Anschluss bestellt (und zahlt) und verbieten in der Regel die Mehr-User-Nutzung außerhalb des eigenen Haushalts, damit Anschlüsse - wie in deinem Fall - nicht geteilt werden.

Bei mir (T-Home Call & Surf Paket) gibt es da gleich mehrere Punkte in den AGB: Zum einen ist die Nutzung durch Dritte grundsätzlich verboten, zum anderen darf ich keine Verbindung herstellen, "die Auszahlungen Dritter an den Kunden" verursacht. Ergo: Teilen verboten. ;)
 

Hallo

Gast
Also mal ganz ehrlich, wenn einer der hier 'motzenden' aus Naivität oder Unwissenheit oder was weiss ich für Gründen ein offenes WLan hätte, welches dann entweder für strafrechtlich relevante Dinge benutzt bzw. missbraucht würde oder da keine Flatrate vorhanden dann durchaus immense Kosten entstehen würden, dann würdet ihr doch auch ganz schnell nach der Polizei schreien. ;)

Also vielleicht erstmal den Ball flach halten. :)

Dabei hat die Polizei zu entscheiden, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht! Egal wer wie wann wo schreit!