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Feature Verwertungsgesellschaften fordern für Mobiltelefone Abgaben von rund 700 Millionen Euro jährlich

Hendrik1774o

Ingrid Marie
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Woher soll ich wissen ob Lovefilm und Watchever GEMA gebühren zahlen und Kinox.to nicht?
Das steht in den Nutzungsbedingungen. Und die betreffen rechtlich jeden, der entweder einen Vertrag mit der Seite schließt (Whatchever und Co.), aber auch jeden, der kostenlos Dateien aufruft: Denn auch hier besteht ein Vertrag.
Im Falle eines Streams wird das toleriert, da der Nutzer dem Vertrag nicht zwangsweise zugestimmt hat und der Seitenbetreiber verantwortlich ist: Darum wurden auch schon einige Portale (movie2k; kino.to) geschlossen. Im Falle eines Downloads hingegen stimmt der Nutzer IMMER einem Vertrag zu. Das ist strafbar.

[...] sondern auch darum warum diese Verwertungsgesellschaften in Deutschland ein MONOPOL haben dürfen! Gäbe es auch private Gesellschaften wäre die Diskussion nicht in dieser Form
Die Verwertungsgesellschaften haben kein Monopol. Es gibt nicht viele, aber es gibt mehrere -> Oligopol. Und: Die GEMA ist, entgegen der allgemeinen Auffassung, keine staatliche Gesellschaft: Auch die sind ein privates Unternehmen.
Und jeder Mensch hat das Recht, eine eigene Verwertungsgesellschaft zu eröffnen. Ob sich das (jemals) lohnen würde, geschweigedenn ob man überhaupt Musiker/Labels finden würde, deren Rechte man vertreten soll ist die andere Frage.
Aber wenn dich das so aufregt, dann eröffne doch deine eigene Verwertungsgesellschaft...
 

McMartin_de

Welscher Taubenapfel
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Es braucht dort nirgends zu stehen. Warum sollte es das? Wie um alles in der Welt kann man auf die Idee kommen, dass das nicht kostenfrei sein muss?
Das ist müßig, genauso könnte man fragen, wie um alles in der Welt man auf die Idee kommen kann, dass es kostenfrei sein muss. Da es im Gesetz nicht steht, ist das wohl offenbar Auslegungssache - und wie die GEMA das derzeit auslegt, haben wir ja schon eingehend diskutiert. Warum hindert man sie nicht daran? Hätte ich persönlich auch nix gegen einzuwenden. Könnte aber dafür sorgen, dass wir demnächst wieder restriktivere Kopierschutz- und DRM-Maßnahmen hinnehmen müssten, weil man seitens der Künstler um die Einnahmen bangt.

Und ja: Nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht rechtens und schon gar nicht gerecht.
Das ist halb korrekt: wenn etwas legal ist, ist es rechtens im Sinne des zur Zeit geltenden Rechts. Dass es damit noch nicht automatisch auch gerecht ist, dem Rechtsempfinden der breiten Masse oder moralischen Grundsätzen entsprechen muss, da stimme ich voll zu. Tatsächlich finde ich es auch nicht gerecht, dass jeder USB-Stick mit der Abgabe belegt ist, auch wenn darauf nur GEMA-freie Inhalte gespeichert werden sollen. Im Grunde ist das alles fließend und von der augenblicklichen Situation abhängig, vielleicht findet sich morgen ein Kläger dagegen und wenn der gewinnt, dann gilt was anderes. Derzeit aber noch nicht.

Ich sehe auch durchaus die Diskrepanzen in der Thematik. Es ist doch abstrakt, dass ich private Kopien anfertigen darf, aber dabei keinen Kopierschutz umgehen darf. Hier wird mir tatsächlich ein Recht, das ich einerseits habe durch eine andere Regelung wieder genommen - das widerspricht doch erst recht dem Rechtsempfinden, ist aber leider auch derzeit Fakt. In diesem Fall wäre dafür, entweder das Umgehen von Kopierschutzmechanismen für private Zwecke zu gestatten, oder - noch einfacher - die Anbringung von Kopierschutz zu verbieten.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Das ist müßig, genauso könnte man fragen, wie um alles in der Welt man auf die Idee kommen kann, dass es kostenfrei sein muss.
Es geht ja nicht ums kostenfrei sein. Nenne mir aber bitte mal einen einzigen logischen Grund, warum die Inanspruchnahme eines bereits bezahlten Nutzungsrechtes nochmals Kosten anfallen sollen, obwohl dem Urheber kein einziger Cent Mehrkosten entstehen. Ich spare Dir den Aufwand: Es gibt einfach keine.
Eine Schallplatte konnte man vor Jahren auch mehreren Leuten gleichzeitig vorführen, ohne dass es zu zusätzlichen Geräteabgaben gekommen wäre. Heutzutage muss man für's simple Anhören eines Songs bereits Daten vervielfältigen und es fallen zusätzliche Geräteabgaben an für das, was früher kostenlos machbar war.

Man muss auch im Hinterkopf behalten, dass damals mit "Vervielfältigung von Werken" die wirkliche Vervielfältigung und Weitergabe an andere Personen gemeint war. Daran, dass in Zukunft zum ganz normalen Musikkonsum bereits eine Vervielfältigung im technischen Sinne notwendig ist, hat keiner gedacht.

Warum hindert man sie nicht daran?
Tja, das frage ich mich bei so vielen Sachen. Warum dürfen sich beispielsweise Kirchen im Arbeitsrecht Dinge erlauben, die dem Grundgesetz entgegenstehen?
GEMA, Kirche und andere Institutionen haben starke Lobbys. Deswegen ist es schwer, gegen sie vorzugehen. Dass es bei der Tabakindustrie so gut klappt, ist für mich schon ein Wunder.

Könnte aber dafür sorgen, dass wir demnächst wieder restriktivere Kopierschutz- und DRM-Maßnahmen hinnehmen müssten, weil man seitens der Künstler um die Einnahmen bangt.
Tja, dann würden sich die Künstler aber ins eigene Fleisch schneiden. Seit man bei Kauf-MP3 auf DRM verzichtet hat, sind die Verkäufe drastisch gestiegen.
Ich möchte nochmals unterstreichen, dass die gesamte Medienindustrie nicht geschafft hat, funktionierende Geschäftsmodelle für das Digitalzeitalter zu entwickeln. Da musste erst Apple kommen und zeigen, wie man Musik online verkauft. Und jetzt zeigt Netflix, wie man Filme online an den Mann bringt. Die Medienindustrie hat in allen Fällen nur blockiert und stattdessen Dinge forciert, die absolut keine Zukunft hatten. Bin mal gespannt, wann UV das Zeitliche segnen wird.

Würde sich mal die Medienindustrie hinsetzen, die Welt um sich herum analysieren und danach überlegen, wie sie denn in dieser Welt Geld verdienen kann. Das haben andere schließlich auch erfolgreich so gemacht. Die der Medienindustrie ähnliche Softwareindustrie hat dies ja genauso gemacht und konnte ihre Gewinne steigern, die Piraterie eindämmen und sogar Kundengruppen erschließen, die sie vorher nicht erreicht hat.
 
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double_d

Baumanns Renette
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Ich frage mich die ganze Zeit, worauf hier abgezielt wird und komme ganz langsam "vermutlich" dahinter.

Ich habe das in einem Beitrag weiter oben vielleicht etwas platt ausgedrückt, indem ich sagte: Hört auf mit dem: Ich habe alle Lieder gekauft.
Jetzt, ein paar Beiträge weiter, würde ich das zwar nicht mehr so platt ausdrücken, der Sinn wäre aber derselbe.

Man muss hier ganz klar trennen zwischen dem Produkt "Song" und dem geistigen Eigentum eines anderen, sprich dem urheberrechtlich geschützten Inhalt des Song.

An dem Produkt erwirbst Du ein Eigentumsrecht mit dem Kauf. An dem Inhalt (Text und Melodie) nicht.
Somit kannst Du auch soviel Kopien von einer CD erstellen, wie Du lustig bist. Auch wenn man sich nach gesetzlichen Grundlagen nur im Besitz von immer jeweils x-Stück befinden darf. Sofern die x-Stück an Kopien nicht mehr funktionieren, darf man Neue machen.
Und die gesetzlichen Grundlagen gehen ja sogar noch weiter. Man darf ja sogar seine x-Stück Kopien an Freunde und Bekannte verleihen und weitergeben. Jedoch erwerben diese dann kein Eigentum an der Kopie um ihrerseits wieder x-Stück Kopien davon machen zu dürfen. Aber das kann man ja wohl verschmerzen, oder ?

Das Andere ist das geistige Eigentum des Künstlers. Damit darf man eben nicht machen was man will. Auch wenn man das Lied "gekauft" hat. Man hat damit nämlich keine Verwertungsrechte an dem Stück durch den Kauf erhalten.

Und aus dem Grund darf man eben nicht einfach das Lied "Ich will nur spielen" unter einen Flash-Cartoon legen, welcher von einem roten, masturbierenden, penisähnlichen Geschöpf mit zwei EyeBallz-großen Glubschaugen handelt. (Wenn ich mich recht erinnere). Es sei denn, man erstellt diesen Cartoon nur für den privaten Gebrauch und führt ihn auch nicht in der Öffentlichkeit vor.
Denn auch da gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, dass man das private Urlaubsvideo, welches Familie und Freunde zu sehen bekommen, nicht mit jeder Art von Musik unterlegt werden dürfte.
Für die Veröffentlichung auf YouTube gibts dafür extra eine Einstellung "Privat", so dass eben nicht die ganze Welt das Urlaubsvideo anklickt und einfach im Hintergrund auf z.B. nem öffentlichen Event laufen lassen kann, nur weil jemand im 60 Minuten AIDA-Special "Ulla und Gerd auf Welttour" die aktuelle Top 100 als Hintergrundmusik verarbeitet hat. Und dabei darf der Gerd auch ruhig alle 100 Lieder ganz legal gekauft haben und sich in deren Besitz befinden. Verwerten darf er den Inhalt dieser Lieder nämlich nicht.

Ausser, der Gerd wartet 70 Jahre, bis die Urheberrechte an dem Text und der Melodie aufgehoben sind.
Das kann er natürlich auch heute schon machen. Nämlich Texte und Melodien verwenden, die nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Dann darf er sein Video sogar völlig legal und ohne Stress zu Geld machen und seine Reise damit refinanzieren.
Allerdings muss er aufpassen, dass er nicht ein Stück wählt, dessen Text zwar mittlerweile "Allgemeingut" geworden ist, die Melodie darunter aber von einem "aktuellen" Komponisten kommt.

Und nun spinnt man den Faden weiter. Ich persönlich weiß nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt.
Natürlich hoffe ich, dass ich diesmal verstanden habe, worum es einigen hier überhaupt geht. Wenn nicht, dann klärt mich mal auf. Wenn ja, dann stellt Euch mal die Frage, ob Ihr z.B. mit dem Inhalt eines Buches machen könnt, was Ihr wollt.
Schließlich habt Ihr ja das Buch, worin der Text steht, gekauft. Dann kann man ihn doch auch für all das verwenden, wofür man sein Eigentum verwenden darf. Z.B. auch für das Kopieren von Textstellen in die eigene Doktorarbeit.
Wird sich so ein Guttenberg bestimmt freuen, wenn er seinen Titel wiederbekommt, da er ja nur mit seinem Eigentum umgegangen ist, wie es sich gehört, oder?

Mir ist klar, dass es auch wieder so ein Extrembeispiel ist, worauf man tausend Antworten geben könnte. Sehr mal davon ab und nehmt es einfach als bildlichen Vergleich. Der Inhalt eines Buches ist urheberrechtlich nämlich nichts anderes als der Text und die Melodie eines Liedes. Und damit darf man schlicht und ergreifend nicht machen was man will. Weder privat noch gewerblich.
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Und was davon rechtfertigt nun Abgaben auf Telefone?
 
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McMartin_de

Welscher Taubenapfel
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Es geht ja nicht ums kostenfrei sein. Nenne mir aber bitte mal einen einzigen logischen Grund, warum die Inanspruchnahme eines bereits bezahlten Nutzungsrechtes nochmals Kosten anfallen sollen, obwohl dem Urheber kein einziger Cent Mehrkosten entstehen. Ich spare Dir den Aufwand: Es gibt einfach keine.
Jaaa, der Grund, den die GEMA logisch findet sind ja - wie schon erwähnt - die Einnahmeausfälle für die nicht getätigte Anschaffung von Zweit- und Dritt-Medienträgern durch das Recht auf Privatkopie. Wie so oft in der Musikindustrie glaubt man dort, dass der Käufer ansonsten statt einer - erlaubten - Privatkopie für's Auto einen zweiten Originalmedienträger fürs Auto gekauft hätte, so wie man dort auch glaubt, dass jedes schwarz gezogene Lied ansonsten legal gekauft worden wäre. So rechnen die der Gesellschaft ihre horrenden Verluste vor. Ist natürlich an der Realität vorbei gedacht, das ist klar. Aber wie schon gesagt: das ist der Grundgedanke dahinter und den wollte ich darlegen. Ein Stück weit verstehen kann man diese Haltung ja auch, denn ich vermute schon, dass durch das Recht auf Privatkopie der ein oder andere Datenträger eben nicht verkauft wird. Nur eben längst nicht in dem Umfang, den die GEMA uns weismachen will.

Ich habe das in einem Beitrag weiter oben vielleicht etwas platt ausgedrückt, indem ich sagte: Hört auf mit dem: Ich habe alle Lieder gekauft.
Jetzt, ein paar Beiträge weiter, würde ich das zwar nicht mehr so platt ausdrücken, der Sinn wäre aber derselbe.
Kannste ruhig so platt ausdrücken. Der Grundgedanke "ist mein Lied, ist mein Eigentum, kann ich mit machen was ich will" ist tatsächlich richtig platt falsch. Bei der Kunst geht es um Inhalte, das hast Du auch richtig dargelegt. Aber es geht auch - ganz platt - darum, dass man grundsätzlich mit seinem Eigentum niemals alles machen darf was man will. Der Gedanke ist schlicht falsch.

Dazu kann man - auch ganz platt - das Grundgesetz hernehmen, das oftmals gerne als Freibrief für jedwede Freiheit hergenommen wird. In diesem Grundgesetz steht aber auch ganz klar in Artikel 14, Absatz 1: "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." Noch schlimmer wird es in Absatz 2 desselben Artikels: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Da bin ich ja froh, dass ich nicht beim nächsten Elbhochwasser verpflichtet werde, meine LKW zum Sandsäcketransport bereitzustellen. Wobei der Staat mich durchaus dazu verpflichten dürfte - oder dazu, sie im Bedarfsfall z. B. dem THW oder der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen. Waffen sind bekanntermaßen auch so eine Sache, bei denen dem Eigentum ziemliche Beschränkungen auferlegt worden sind. Fahrzeuge darf ich auch nur im Rahmen der Gesetze verwenden (StVG, StVO, StVZO u. A.) obwohl ich ihr Eigentümer bin - und das gilt sowohl für Gebrauch als auch technische und optische Gestaltung.

Oder etwas, das näher bei der Problematik mit den Medieninhalten liegt: ich darf keine Sache erwerben, diese nachbauen und die Nachbauten dann selber verkaufen, wenn diese Sache irgendwelchen Schutzbestimmungen unterliegt. Ich darf mir wohl einen H&M-Pulli zum Eigengebrauch nachstricken (Recht auf Privatkopie ;)) aber gewerblich damit handeln dürfte ich nicht.

Das Thema gedruckte Werke wurde von @double_d kurz angerissen, die VG Wort, die mit der GEMA vergleichbar ist, kommt dabei zum Tragen. Diese kassiert Abgaben auf Scanner und Kopiergeräte - und von Copy-Shops kassiert sie sogar regelmäßig und standortabhängig. Das Thema Recht am Bild, das teilweise sehr viel restriktiver ist, als das derzeitige Musik-Modell der GEMA, habe ich weiter oben selbst schon mal kurz angesprochen.

Das war jetzt natürlich sehr umfassend und ausschweifend, aber ich befürchte, in der eigentlichen Sachen beginnen wir, uns im Kreis zu drehen. In diesem Sinne: schönes WE Euch allen :)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Macht die Sache aber auch nicht sinnvoller...
 

Senatore

Jerseymac
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Nicht für das Telefon, für den eingebauten Speicher gilt die Abgabe, weil darauf GEMA-pflichtige Inhalte gespeichert werden können. Lies den Thread ;)
Mein Gehirn ist auch ein Speicher. Manchmal gehen mir Lieder im Sinne eines Ohrwurmes nicht aus dem Kopf und sind dort vorübergehend gespeichert.
Mir gefällt das einfach nicht dass allein die Möglichkeit des Speicherns schon den Tatbestand erfüllt. Dass man wenn man in einer Wohnung lebt GEZ Gebühren zahlen muss weil man Räumlichkeiten vorhält in denen Geräte aufgestellt werden könnten mit denen man möglicherweise kostenpflichtige Inhalte empfangen kann.
Ich finde diese ewige Vergütung einmal erbrachter Leistungen schräg.
Und die Unschuldsvermutung scheint mir zugunsten besserer Einnahmemöglichkeiten auch mal so eben geopfert.
Gesetz hin oder her, das ist doch nicht in Ordnung.
 

Ragnir

Adams Parmäne
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Nach eingehender Prüfung habe ich soeben festgestellt, dass ich in der Lage bin, durch Pfeifen oder Singen urheberrechtlich geschütztes Material wiederzugeben. Dabei besteht grundsätzlich sogar die erhabliche Gefahr einer nicht lizensierten öffentlichen Aufführung, z.B. beim Pfeifen während des Gangs zum Parkplatz.

Gem. Aussage meiner Eltern wurden bei der Geburt keinerlei Zahlungen an die GEMA veranlasst. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, was da an Abmahngebühren, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Nachzahlungen auf mich zukommen kann.
 

McMartin_de

Welscher Taubenapfel
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Mein Gehirn ist auch ein Speicher. Manchmal gehen mir Lieder im Sinne eines Ohrwurmes nicht aus dem Kopf und sind dort vorübergehend gespeichert.
Darüber gab es vor 15 oder 20 Jahren mal in der Zeitschrift c't einen Sciencefiction-Roman, wo jeder Bürger einen "Chip" im Gehörgang/Schädel/Hirn (weiß ich nicht mehr) hatte, der registriert hat, wann immer man in der Öffentlichkeit ein geschütztes Musikstück zu hören bekommen hat - sei es im Aufzug oder im Supermarkt oder vom Straßenmusikanten. Der "Musikgenuss" wurde registriert und die notwendige Zahlung dafür direkt abgebucht. Wer nicht zahlen wollte, bekam über das gleiche Implantat eine entsprechende Menge Werbung ins Hirn gedudelt, um den Genuss der Musik damit zu bezahlen. Bevor ich so was bekomme, zahle ich lieber ein paar Euro bei den Speichermedien an die GEMA. Wie gesagt, der Roman ist 15-20 Jahre her, das Thema ist also nicht neu ;)

Gem. Aussage meiner Eltern wurden bei der Geburt keinerlei Zahlungen an die GEMA veranlasst. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, was da an Abmahngebühren, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Nachzahlungen auf mich zukommen kann.
Da hätten Deine Eltern Dir auch nicht helfen können, so was wie vorab pauschal zu entrichtende Abgaben gibt es für diesen Fall nicht. Wäre auch nicht nötig, da allein das Vorhandensein einer Stimme aus Sicht der GEMA noch nicht impliziert, dass Du diese auch für die öffentliche Wiedergabe von geschützten Werken verwendest. Dieses Modell verwendet die ehem. GEZ genannte Einrichtung für die Erhebung der Rundfunkgebühren. Nur bei Speichermedien verwendet die GEMA ein entsprechendes Modell ebenfalls für pauschalisierte Abgaben.

Bevor Du allerdings wirklich auf dem Parkplatz pfeifst, solltest Du dich bei der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften erkundigen, ob die Stücke, die Du zu pfeifen beabsichtigst, dort gelistet sind und deine öffentliche Aufführung der zutreffenden Titel dann entsprechend dort anmelden. Rechnung folgt dann. Wenn man das vertiefen möchte, müsste man noch Deine Interpretationen daraufhin prüfen, ob Du z. B. eine identische Version des Originals wiedergeben möchtest oder ob Du an dem Werk eigene Veränderungen in nicht unerheblichem Umfang vorgenommen hast. Im letzteren Fall müsste noch der für dieses Stück zuständige Musikverlag sein Einverständnis geben, im ersteren Fall würde eine Anmeldung bei der GEMA reichen.

@Bananenbieger Für uns beide hab ich auch noch was zum Thema gefunden: Du hast §53 des UrhG erwähnt, der das Recht auf Privatkopie einräumt und wir waren doch uneinig darüber, ob dafür Vergütungen anfallen dürfen oder nicht. Was ich auch bislang nicht wusste: es ist sogar im §54 UrhG definiert:
"(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung."
Hieraus geht auch klar hervor, dass die Verwertungsgesellschaft diese Abgabe vom Hersteller des Speichers fordert, nicht vom Verbraucher. Dass dieser die Kosten an den Verbraucher weiterleitet ist allerdings natürlich logisch - solches "durchreichen" fängt ja schon bei der Mehrwertsteuer an.
Allerdings ist der zweite Absatz des §54 auch nicht uninteressant. Hier heisst es:
"2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden."
Hierbei ist der Knackpunkt die absolute Formulierung "...nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden." Leider steht dort nichts wie "...nicht vornehmlich..." oder "...nur in geringem Umfang...". Also reicht schon ein einziges Autoradio mit SD-Schacht und ein einziger Player mit Micro-SD-Erweiterungsschacht, um annehmen zu können, dass irgendjemand so ein Format auch mal für Musik nutzt. Und schon hammse uns...

Wenn wir also annehmen, dass wir nicht zu den orvellschen Zuständen aus dem Anfang dieses Beitrags hinwollen - also ein allüberwachtes "pay-per-use" und permanente Überwachung unserer Kopieraktionen - und wir weiterhin annehmen, dass die Musikschaffenden keine Einnahmeverluste hinnehmen wollen - warum sollten sie auch - dann gibt es für die Zukunft nur eins: es müsste getrennte Speicherformate für geschützte und ungeschützte Inhalte geben. Bei denen für die ungeschützten Inhalte müsste es technisch absolut unmöglich sein, sie für geschützte Inhalte zu verwenden und nur diese könnten dann ohne Abgaben verkauft werden.
 

McMartin_de

Welscher Taubenapfel
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Und die Unschuldsvermutung scheint mir zugunsten besserer Einnahmemöglichkeiten auch mal so eben geopfert.
Gesetz hin oder her, das ist doch nicht in Ordnung.
Nach wie vor stimme ich zu und finde auch nicht gut, dass das so pauschalisiert wird. Das Argument mit der Unschuldsvermutung ist jedoch im Sinne des Gesetzes irrelevant, da sich dieses Gesetz überhaupt nicht an den Nutzer der Speicher richtet, sondern an den Hersteller derselben. Es wird also überhaupt keine Nutzung irgendeiner Art in direkter Form unterstellt oder angenommen.

Frei formuliert sagt das, dass Hersteller, die Menschen durch ihre Produkte in die Lage versetzen, Künstlern Umsatzeinbußen zu bescheren, diese dafür entschädigen müssen.

Aber auch so was muss man nicht in Ordnung finden.
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Wobei die GEMA auch von dir als Betreiber eines öffentlichen Ladens Gebühren verlangt ohne nachweisen zu müssen ob die Musik die du spielst überhaupt in ihren Bereich fällt. Du musst nachweisen, dass die GEMA keine Ansprüche auf deine GEMA-freie Musik hat. Das ist in Sinne der Unschuldsvermutung schon auch fragwürdig. An dem System ist einfach so einiges schief...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Was ich auch bislang nicht wusste: es ist sogar im §54 UrhG definiert:
Das wusste ich sogar. Oder meinst Du ernsthaft, die GEMA kann ohne rechtliche Grundlage einfach so Gebühren fordern?

Meiner Meinung nach ist dieser Paragraph im digitalen Zeitalter überholt und hat ersatzlos gestrichen zu werden.

Das Argument mit der Unschuldsvermutung ist jedoch im Sinne des Gesetzes irrelevant, da sich dieses Gesetz überhaupt nicht an den Nutzer der Speicher richtet, sondern an den Hersteller derselben.
Das ist hier wie mit der Umsatzsteuer: Steuerschuldner ist da nicht der Nutzer, sondern ein Unternehmen. Auch hier wird die Urheberrechtsabgabe zum Kunden durchgereicht und bei einigen Produkten auch ausgewiesen.


Frei formuliert sagt das, dass Hersteller, die Menschen durch ihre Produkte in die Lage versetzen, Künstlern Umsatzeinbußen zu bescheren, diese dafür entschädigen müssen.
Genau das wird immer behauptet, aber das Gegenteil ist der Fall. Eigentlich müssten die Hersteller von den Urhebern Abgaben fordern, denn ohne die Hersteller von Abspielgeräten könnte nicht eine einzige CD oder MP3 an den Mann gebracht werden.
Umsatzeinbußen für Künstler konnten übrigens noch nie auch nur im geringsten nachgewiesen werden. Das ist einfach eine Behauptung von Leuten, die in einer Traumwelt leben.
 
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DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Die können so viele Anzeigen schreiben, wie sie wollen. Solange ich keinen Kopierschutz umgehe (ein Hoch auf CDs und iTunes!) und die Kopien nur im engen Familien- und Bekanntenkreis verteile, ist alles völlig legal.
Laut Paragraph 108b Abs. 1 UrhG wird die Umgehung eines Kopierschutzes bei privatem Hintergrund nicht bestraft.

Bei Filmen rentiert sich das aber eh nicht so wirklich, wenn man diese auf einen Rohling brennen will und am besten noch ein Cover druckt. Da kostet die Kopie dann ähnlich viel wie das Original (zumindest bei BDs). Der Zeitaufwand ist da noch nicht mal eingerechnet. Lediglich für die Digitalisierung für einen Medienserver wäre es vielleicht interessant.

Da fällt mir ein, ich wollte immer mal ausprobieren, ob der Kopierschutz von CDs auf dem Mac überhaupt aktiv ist. Vielfach wurde dieser mit Windows-Programmen in einer zweiten Session realisiert. Jetzt muß ich die eine CD von damals nur noch finden...
 
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McMartin_de

Welscher Taubenapfel
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Das wusste ich sogar.[…]
Ok, dann hast Du sicherlich nur vergessen das zu erwähnen, als Du auf meine Frage
Wo in dem von dir genannten Paragraphen steht, dass das kostenfrei sein muss?
geschrieben hast
Es braucht dort nirgends zu stehen. Warum sollte es das? Wie um alles in der Welt kann man auf die Idee kommen, dass das nicht kostenfrei sein muss?
denn wie man auf diese Idee kommen kann, genau das wird ja mit diesem Absatz erklärt. Kann ja mal vorkommen ;)

Oder meinst Du ernsthaft, die GEMA kann ohne rechtliche Grundlage einfach so Gebühren fordern.
Nö, ich hatte schon vor einigen Tagen hier weiter oben die Vermutung geäußert, dass die GEMA legal vorgeht. Dann sind wir uns darin ja einig.

Genau das wird immer behauptet, aber das Gegenteil ist der Fall. Eigentlich müssten die Hersteller von den Urhebern Abgaben fordern, denn ohne die Hersteller von Abspielgeräten könnte nicht eine einzige CD oder MP3 an den Mann gebracht werden.
Kannst beruhigt sein, das passiert tatsächlich, nämlich durch die Lizenzierung der jeweils verwendeten Datenträgertechnik. Der Musikverlag zahlt dem Lizenzgeber - bei CDs beispielsweise Philips - Lizenzgebühren für die Nutzung der Technologie. Vermutlich wird der Musikverlag diese Kosten auch dem Künstler in Rechnung stellen, für den er die CD presst.

Damit ist das schon mal erledigt: Musiker zahlen für die Nutzung der Abspielgeräte-Technologie. Also zurück zum eigentlichen Thema: Zu den Abgaben auf die Vervielfältigung der Ware "Musik" durch den Endkunden mit Hilfe der Nutzung von bespielbaren Speichermedien und dem Wunsch des Künstlers, an diesen Privatkopien zu verdienen.

Umsatzeinbußen für Künstler konnten übrigens noch nie auch nur im geringsten nachgewiesen werden. Das ist einfach eine Behauptung von Leuten, die in einer Traumwelt lebe
Dazu folgende Überlegung: Es ist der Musikindustrie offenbar gelungen, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, den §54 Abs. 1-3 ins UrhG aufzunehmen, nachdem sie den §53 wohl eher weniger gerne hinnehmen mussten. Was waren wohl die Argumente? War der Gesetzgeber zu leichtgläubig? Hat er die Fakten nicht ausreichend geprüft? Oder platt gesagt: Hat er sich von der Musikindustrie verarschen lassen?

Nein, die Sache ist vielleicht komplexer: Möglicherweise war tatsächlich noch nicht mal ein echter Umsatzverlust der Auslöser, sondern nur ein wachsendes Missverhältnis von Musikkonsum zu Umsatz und Erlös. Nehmen wir an, die Musikindustrie hat sogar durch die Digitalisierung in einem bestimmten Zeitraum ein Umsatzplus von - sagen wir mal, nur um eine Zahl zu haben - 30% erzielt. Nehmen wir weiter an die Marktforschung hätte ergeben, dass im gleichen Zeitraum der Musikkonsum jedoch um 30% + X zugenommen hat, dann sehen die das "X" als Verlust, denn es wurde ja offensichtlich mehr Musik konsumiert als verkauft. Wenn aber von der Ware, die ich am Markt anbiete, mehr konsumiert wird, dann möchte ich auch möglichst im gleichen Umfang davon profitieren.

Einig sind wir uns vermutlich, dass das "X" in der obigen Gleichung vermutlich aus den erlaubten Privatkopien resultiert - wie sonst sollen die zusätzlichen Konsumeinheiten in den Markt gekommen sein. Seit digitale, verlustfreie Kopien für jedermann möglich sind, wird "X" aber immer größer - ziemlicher Nachteil für die Musikindustrie, mit Cola kannste das nicht machen, das verwässert. Vielleicht haben die so den Gesetzgeber überzeugt?!
 
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McMartin_de

Welscher Taubenapfel
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Laut Paragraph 108b Abs. 1 UrhG wird die Umgehung eines Kopierschutzes bei privatem Hintergrund nicht bestraft.
Und wieder was gelernt, danke. Da hab ich mich ja vor kurzem völlig grundlos über eine vermeintlich widersprüchliche Gesetzeskonstellation aufgeregt :)
 

DaMikstar

Gascoynes Scharlachroter
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Ist aber schon ziemlich gut bei den Strafvorschriften versteckt. Das Verbot der Umgehung eines wirksamen Schutzes steht deutlich weiter vorne und ist weiter gefasst. Letztendlich ist die Umgehung grundsätzlich verboten, wird aber bei privatem Gebrauch nicht bestraft.