Mein Gehirn ist auch ein Speicher. Manchmal gehen mir Lieder im Sinne eines Ohrwurmes nicht aus dem Kopf und sind dort vorübergehend gespeichert.
Darüber gab es vor 15 oder 20 Jahren mal in der Zeitschrift c't einen Sciencefiction-Roman, wo jeder Bürger einen "Chip" im Gehörgang/Schädel/Hirn (weiß ich nicht mehr) hatte, der registriert hat, wann immer man in der Öffentlichkeit ein geschütztes Musikstück zu hören bekommen hat - sei es im Aufzug oder im Supermarkt oder vom Straßenmusikanten. Der "Musikgenuss" wurde registriert und die notwendige Zahlung dafür direkt abgebucht. Wer nicht zahlen wollte, bekam über das gleiche Implantat eine entsprechende Menge Werbung ins Hirn gedudelt, um den Genuss der Musik damit zu bezahlen. Bevor ich so was bekomme, zahle ich lieber ein paar Euro bei den Speichermedien an die GEMA. Wie gesagt, der Roman ist 15-20 Jahre her, das Thema ist also nicht neu
Gem. Aussage meiner Eltern wurden bei der Geburt keinerlei Zahlungen an die GEMA veranlasst. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, was da an Abmahngebühren, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Nachzahlungen auf mich zukommen kann.
Da hätten Deine Eltern Dir auch nicht helfen können, so was wie vorab pauschal zu entrichtende Abgaben gibt es für diesen Fall nicht. Wäre auch nicht nötig, da allein das Vorhandensein einer Stimme aus Sicht der GEMA noch nicht impliziert, dass Du diese auch für die öffentliche Wiedergabe von geschützten Werken verwendest. Dieses Modell verwendet die ehem. GEZ genannte Einrichtung für die Erhebung der Rundfunkgebühren. Nur bei Speichermedien verwendet die GEMA ein entsprechendes Modell ebenfalls für pauschalisierte Abgaben.
Bevor Du allerdings wirklich auf dem Parkplatz pfeifst, solltest Du dich bei der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften erkundigen, ob die Stücke, die Du zu pfeifen beabsichtigst, dort gelistet sind und deine öffentliche Aufführung der zutreffenden Titel dann entsprechend dort anmelden. Rechnung folgt dann. Wenn man das vertiefen möchte, müsste man noch Deine Interpretationen daraufhin prüfen, ob Du z. B. eine identische Version des Originals wiedergeben möchtest oder ob Du an dem Werk eigene Veränderungen in nicht unerheblichem Umfang vorgenommen hast. Im letzteren Fall müsste noch der für dieses Stück zuständige Musikverlag sein Einverständnis geben, im ersteren Fall würde eine Anmeldung bei der GEMA reichen.
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Bananenbieger Für uns beide hab ich auch noch was zum Thema gefunden: Du hast §53 des UrhG erwähnt, der das Recht auf Privatkopie einräumt und wir waren doch uneinig darüber, ob dafür Vergütungen anfallen dürfen oder nicht. Was ich auch bislang nicht wusste: es ist sogar im §54 UrhG definiert:
"(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung."
Hieraus geht auch klar hervor, dass die Verwertungsgesellschaft diese Abgabe vom Hersteller des Speichers fordert, nicht vom Verbraucher. Dass dieser die Kosten an den Verbraucher weiterleitet ist allerdings natürlich logisch - solches "durchreichen" fängt ja schon bei der Mehrwertsteuer an.
Allerdings ist der zweite Absatz des §54 auch nicht uninteressant. Hier heisst es:
"2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden."
Hierbei ist der Knackpunkt die absolute Formulierung "...nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden." Leider steht dort nichts wie "...nicht vornehmlich..." oder "...nur in geringem Umfang...". Also reicht schon ein einziges Autoradio mit SD-Schacht und ein einziger Player mit Micro-SD-Erweiterungsschacht, um annehmen zu können, dass irgendjemand so ein Format auch mal für Musik nutzt. Und schon hammse uns...
Wenn wir also annehmen, dass wir nicht zu den orvellschen Zuständen aus dem Anfang dieses Beitrags hinwollen - also ein allüberwachtes "pay-per-use" und permanente Überwachung unserer Kopieraktionen - und wir weiterhin annehmen, dass die Musikschaffenden keine Einnahmeverluste hinnehmen wollen - warum sollten sie auch - dann gibt es für die Zukunft nur eins: es müsste getrennte Speicherformate für geschützte und ungeschützte Inhalte geben. Bei denen für die ungeschützten Inhalte müsste es technisch absolut unmöglich sein, sie für geschützte Inhalte zu verwenden und nur diese könnten dann ohne Abgaben verkauft werden.