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Feature Verwertungsgesellschaften fordern für Mobiltelefone Abgaben von rund 700 Millionen Euro jährlich

Martin Wendel

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Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die unter anderem die Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort und VG-Bild-Kunst vereint, verlangt von Herstellern eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von bis zu 36 Euro für jedes in Deutschland verkaufte Mobiltelefon, berichtet Spiegel Online. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf rund 700 Millionen Euro pro Jahr. Die ZPÜ hat sich dazu nun in einem Schreiben direkt an die Chefetagen von Apple, Microsoft, Google, Samsung, Sony und weiteren Technologiekonzernen gewandt und fordert eine rückwirkende Vergütung ab 1. Januar 2011. Sollte es zu keinen gemeinsamen Gesprächen kommen, droht man mit einer Klage.[prbreak][/prbreak]

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Foto von drew_dslr (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Die ZPÜ fordert für Smartphones mit Touch-Screen und mindestens 8 Gigabyte Speicherplatz – worunter auch alle derzeit verkauften iPhones fallen würden – eine Abgabe von 36 Euro pro Gerät und für Mobiltelefone mit Touchscreen und weniger als 8 Gigabyte Speicherplatz 16 Euro. Für Telefone ohne Touchscreen möchte die ZPÜ eine Abgabe in Höhe von 12 Euro. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert die Forderung der ZPÜ. Die Verwertungsgesellschaften würden insgesamt rund 700 Millionen Euro pro Jahr von den Herstellern fordern, Urheberrechtsabgaben seien in der digitalen Welt im Angesicht von Streaming-Plattformen aber generell „ein Anachronismus“.

Apple, Nokia, HTC und weitere Hersteller waren bereits mit dem Tarif, der für den Zeitraum vor 1. Januar 2011 gilt, nicht einverstanden. Dort waren die geforderten Abgaben mit 4 Euro für Mobiltelefone ohne Touch-Screen und 11 Euro für Mobiltelefone mit Touch-Screen jedoch noch weitaus geringer. Es wird daher angenommen, dass alle Verfahren vor dem Bundesgericht landen werden und es noch Jahre dauern könnte, bis es zu einer Entscheidung kommt. Über die Höhe der Abgabe für Tablets verhandelt die ZPÜ übrigens zur Zeit unter anderem mit der BITKOM.

Ihren Ursprung haben die Urheberrechtsabgaben, die unter anderem für Bild- und Tonträger wie Kassetten, CD- und DVD-Rohlinge aber auch für Geräte wie Kopierer, Scanner, Drucker oder Festplatten verrechnet wird, in den 60er-Jahren. Hersteller – bzw. im Endeffekt die Konsumenten – zahlen die Abgabe an die Verwertungsgesellschaften als Vergütung für die Möglichkeit zum Anlegen von legalen Privatkopien von etwa Fernseh- oder Radiosendungen. Die Abgabe wird schließlich unter den Urhebern aufgeteilt.

Via Spiegel Online
 

aniSation

Rheinischer Krummstiel
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Und eine Privatkopie ist im Umkehrschluss illegal, wenn keine Abgabe gezahlt wird? Kann ich jetzt ne Selbstanzeige machen? :)
 
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Bio Exorzist

Gascoynes Scharlachroter
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Na dann kann ich ja jetzt bedenkenlos Schwarzkopieren mit meinem Smartphone! Die Zeche ist ja nun bezahlt^^
 

cmeese

Carola
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Man soll Rundfunkgebühren und indirekt Geld an diese Verwertungsgesellschaften zahlen. Aber trotzdem werden Videos auf Youtube gesperrt, Mediatheksinhalte werden gelöscht, Streaming von Filmen über z.B. Kinox.to soll illegalisiert werden etc. Wie hängt das alles zusammen?
 

Martin Wendel

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Aber trotzdem werden Videos auf Youtube gesperrt (...)
Das liegt eben genau daran, weil Google der Verwertungsgesellschaft kein Geld (oder zumindest nicht so viel wie gefordert) zahlen will.

(...) Mediatheksinhalte werden gelöscht (...)
Du meinst die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen? Soweit ich weiß liegt das auch an gesetzlichen Schranken.

(...) Streaming von Filmen über z.B. Kinox.to soll illegalisiert werden (...)
Es handelt sich nunmal um urheberrechtlich Geschützes Material, das auf solchen Plattformen unerlaubt verbreitet wird. Das hat mit den Urheberrechtsabgaben nichts zu tun.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Vielleicht sollten die Hardwarehersteller mal den Spieß umdrehen und von der ZPÜ Gebühren dafür verlangen, dass man Mediendateien auf ihren Geräten abspielen kann.

Zumal ich es pervers finde, dass die Privatkopie aktiv unterbunden wird und man dann gerade die mögliche Privatkopie als Argument dafür missbraucht, um Gebühren abzuzocken (ja, hier verwende ich wirklich das Wort "abzuzocken").

Du meinst die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen? Soweit ich weiß liegt das auch an gesetzlichen Schranken.
Die privaten Wettbewerber haben m.W.n. dafür gesorgt, dass die ÖR nur solch eingeschränkten Mediatheken anbieten dürfen.
 

cmeese

Carola
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Es handelt sich nunmal um urheberrechtlich Geschützes Material, das auf solchen Plattformen unerlaubt verbreitet wird. Das hat mit den Urheberrechtsabgaben nichts zu tun.
Sorry das ich dich korrigieren muss, aber es gibt in Deutschland kein Gesetz welches das anschauen von urheberrechtlich geschütztem Material via Stream verbietet. Bisher konnte mir zumindest noch keiner den entsprechenden Paragraphen nennen! Wenn das einer kann wäre ich sehr froh über die Aufklärung!

Außerdem ist es ja wohl für einen naiven Internetnutzer nicht ganz einfach zu unterscheiden ob etwas legal oder illegal ist. Wenn er bei Watchever einen Premiumaccount hat ist es legal. Hat er diesen damals zum Beispiel bei Mega Video geabt ist es nicht legel (behaupten viele, wobei mir hier wieder die rechtliche Grundlage fehlt). Wie soll man das unterscheiden? Für beides wurde Geld gezahlt! Eins ist legal das andere nicht. Das ist doch total verrückt!

Die Frage generell ist doch, warum Rundfunkbeitrag und Geld an die Verwertungsgesellschaft zahlen wenn man dann doch nichts darf?
 

PKey

Kaiser Wilhelm
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Musste man damals auch an die ZPÜ eine Abgabe zahlen als man sich die Lieder aus dem Radio auf die Kassette aufgenommen hatte? ich glaube wohl kaum und ich bezweifle das die Gelder weiter gegeben werden. Genauso denke ich auch über die GEZ und GEMA alles nur dazu da um die Reichen noch reicher zu machen und dem armen Fußvolk noch den letzten Kupferling aus der Tasche zu ziehen.
 

Martin Wendel

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Sorry das ich dich korrigieren muss, aber es gibt in Deutschland kein Gesetz welches das anschauen von urheberrechtlich geschütztem Material via Stream verbietet.
Wieso musst du mich korrigieren? Ich habe nichts über das Anschauen von urheberrechtlich geschütztem Material, sondern über das Anbieten desselbigen, geschrieben.
 

Martin Wendel

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Musste man damals auch an die ZPÜ eine Abgabe zahlen als man sich die Lieder aus dem Radio auf die Kassette aufgenommen hatte?
Ja, für Kassetten wurden immer schon (zumindest schon sehr lange) Urheberrechtsabgaben bezahlt.
 

cmeese

Carola
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Oh, falsch gelesen. Hatte es irgendwie so verstanden das du meintest das anschauen sei illegal. Mein Fehler. Natürlich hast du Recht, das anbieten ist natürlich illegal und das anschauen, Stand heute, legal.
 

TimoR.

Allington Pepping
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Einfach bloß lächerlich und frech diese Machenschaften, gehört umgehend abgeschafft!
 

PKey

Kaiser Wilhelm
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Ich stelle mir gerade die Frage ob das die Tarife und die Geräte nun Teurer machen wird oder nicht.
 

Martin Wendel

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Wenn Apple die Abgabe irgendwann zahlen muss, kannst du davon ausgehen, dass das früher oder später auf den Kunden gewälzt wird.
 

hellfire616

Morgenduft
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Das was die treiben, ist ja nichts neues.
Ach übrigens, bei einer Veranstaltung von Gehörlosen zahlt man nur 70% der Gema Gebühr :D (sofern natürlich Musik gespielt wird)
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Ist es eigentlich öffentlich einsehbar, wie viel Geld von der ZPÜ bei denen landet, die die Kunst hergestellt haben?
Oder ist das Ganze tatsächlich nur ein Einnahmeverein, der mit seinem Geld sich selber und seine Gerichtsverfahren finanziert und damit im Endeffekt nur Geld vom Konsumenten nimmt und - ja - nichts weiter...
 

principia

Kaiser Wilhelm
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Es wird allerdings so laufen wie immer: man einiget sich auf Betrag x, der irgendwo auf halbem Wege liegt.
Das Risiko mit ihrem Abzockmodell aus den 60ern vor dem Bundesgericht komplett zu scheitern werden sie nicht eingehen.