Stasi 2.0..

cafe001

James Grieve
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@larkmiller

lass dich nicht Verunsichern keiner von denen hat ne humanistische Ausbildung (Ich auch nicht) also hast Du bestimmt recht ;)

Am besten ist doch die Überschrift von dem Flugblatt "Wir sind ganz in Ihrer Nähe"... Selten so gelacht

@Jenso

"...was nun?"

das sollte Dir beim lesen des Posts Aufgegangen sein "in D ist das Auslegungssache des Richters und nicht geltendes Recht!!!!!!"
 

larkmiller

Gast
Na der Fall liegt klar....

Der Spiegelartikel laesst aber schon den Schluss zu, dass hier ein Feuerchen im Spiel war, oder?

Und ich war wirklich gespannt, wie lange es dauert bis Nazi-Vergleiche (Buecherverbrennungen) gezogen
werden ;)


Larkmiller
 

larkmiller

Gast
.....
das sollte Dir beim lesen des Posts Aufgegangen sein "in D ist das Auslegungssache des Richters und nicht geltendes Recht!!!!!!"

Es ist immer "Auslegungssache des Richters". Andernfalls waeren wir in einer furchtbaren Welt, glaub mir.


Larkmiller
 

cafe001

James Grieve
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Wenn es immer nur Auslegungssache des Richters wäre, wären wir in einer furchtbaren Welt... Oder bist Du wirklich der Meinung das Richter immer unabhängig ihrer persönlichen Meinungen und Werte Urteile sprechen... Mann das sind Menschen wie Du und ich mit allen Vorurteilen und vorgefaßten Meinungen wie wir auch... da sei das Gesetz vor das es nur nach Auslegungssache geht... Im übrigen ist die nichtexistens von "In dubio pro re" (extra für Dich ;)) ne echte gesetzes Lücke die aber in Zeiten von Terrorgefahr kaum zu bezahlen ist.
 

cafe001

James Grieve
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@guy_incognito heute den sarkastischen oder wat ;)

@Bonobo

Und war der Nazarener nicht einer dieser üblen Terroristen die die bestehende Ordnung ändern wollten? Und dafür aggitiert hat, so das andere völlig verblendet Tempel eingerissen haben? Er hat seine Strafe bekommen!
 

larkmiller

Gast
Wenn es immer nur Auslegungssache des Richters wäre, wären wir in einer furchtbaren Welt... Oder bist Du wirklich der Meinung das Richter immer unabhängig ihrer persönlichen Meinungen und Werte Urteile sprechen... Mann das sind Menschen wie Du und ich mit allen Vorurteilen und vorgefaßten Meinungen wie wir auch... da sei das Gesetz vor das es nur nach Auslegungssache geht... Im übrigen ist die nichtexistens von "In dubio pro re" (extra für Dich ;)) ne echte gesetzes Lücke die aber in Zeiten von Terrorgefahr kaum zu bezahlen ist.

Genau, mit allen Unzulaenglichkeiten ;). Aber jeder Richter bewegt sich, zumindest in modernen hochentwickelten Gesellschaften, in dem engen Korsett von Gesetzen.
Ich will hier keinen Glaubenskrieg ueber Sinn und Unsinn von Gesetzen lostreten, nur soviel: Sie regeln unser Zusammenleben mehr oder weniger gut, meistens gut. Und Richter sind die, die im Sinne des Gesetzes zu urteilen haben und dazu haben sie einen gewissen Ermessenspielraum, der von hoeheren Instanzen, wiederum im Sinne der gueltigen Rechtssprechungen und -verfahren, ggf. korrigiert werden muss. Dies nennt man Rechtsstaatlichkeit und ich konnte mich bisher immer darauf verlassen, auch wenn sie gegen mich war ;).

In anderen Gesellschaftsformen (Diktaturen, Religionsstaaten etc) oder Gesellschaftsversuchen (Kommunismus, Faschismus etc) funktioniert dieses System nicht. Mit bekanntem Ergebnis.

larkmiller
 

leif_ben

Himbeerapfel von Holowaus
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Da ich gerade an meinen Lateinkenntnissen zweifle:

"Im Zweifel fuer die Sache" muesste meines Wissens tatsaechlich "in dubio pro re" heissen (so sagt es auch http://www.britannica.com/eb/topic-664209/presumption-of-innocence), da die Preposition "pre" den Ablativ verlangt und "res/rei = die Sache" als e-dekliniertes Substantiv im 6. Fall eindeutig "re" heisst. Die Form "reo" gibt es hier gar nicht, dafuer aber massenweise Hits bei Google fuer "in dubio pro reo".

Ich kann es mir nicht erklaeren.

Larkmiller

reus ist der angeklagte -- also o-deklination und deshalb "in dubio pro reo". meiner meinung nach liegt die britannica-seite hier falsch mit dem "re" (und 374 andere google-hits auch).

das prinzip ist ja auch nicht "im zweifel für die sache" (was soll das heißen?) sondern eben für den angeklagten.

oder?

vg
ben
 

larkmiller

Gast

Damals, vor vielen Wintern mit noch viel Schnee und schoenen Sommern, da haben wir das so gelernt. Scheint genauso falsch gewesen zu sein wie mein eingetrichtertes "ne-utrum" anstatt "neutrum". Unsere Lateinprofs waren wohl etwas anders;).

Larkmiller
 

Hallo

Gast
Ich bin immer wieder "begeistert" über die entsprechende rationalisierende Latein-Nummer, die den Rechtsstaat so schön zu verteidigen weiss. Das scheint mir auch die gleiche Wissensnummer zu sein, die Pisa-Studien präferieren, die wissende Menschen hervorbringen.
Ich bin so froh, nicht "Wissend" erfolgreich zu sein! So ist s auch mit der "Rechtsstaatlichkeit". Soziale Kompetenz lässt sich leider nicht an lateinischen Formeln festmachen.
Kritik muss man lernen auszuhalten! Das ist etwas, welches mit sozialer Kompetenz zusammenhängt. Die hier erfolgte Verteidigung des staatlichen Rechtssystems, welches (zu Recht) kritisiert wurde, zeigt ganz deutlich eine soziale Inkompetenz bei den Menschen die es so - Kritik unzulassend - verteidigen, die leider weit verbreitet ist. Es wird das Wissen kritisiert. Das ist leider einfach, zu einfach!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

larkmiller

Gast
Ich bin so froh, nicht "Wissend" erfolgreich zu sein! So ist s auch mit der "Rechtsstaatlichkeit". Soziale Kompetenz lässt sich leider nicht an lateinischen Formeln festmachen.
Kritik muss man lernen auszuhalten! Das ist etwas, welches mit sozialer Kompetenz zusammenhängt. Die hier erfolgte Verteidigung des staatlichen Rechtssystems, welches (zu Recht) kritisiert wurde, zeigt ganz deutlich eine soziale Inkompetenz bei den Menschen die es so - Kritik unzulassend - verteidigen, die leider weit verbreitet ist. Es wird das Wissen kritisiert. Das ist leider einfach, zu einfach!

Hallo Hallo, ich versteh Deinen Text wirklich nicht.

Und vor dem Absenden noch 2x gelesen, ich bin echt zu bloed dafuer.


Larkmiller
 

Jenso

Gast
@Jenso

"...was nun?"

das sollte Dir beim lesen des Posts Aufgegangen sein "in D ist das Auslegungssache des Richters und nicht geltendes Recht!!!!!!"

Mann, Café,
auch das hatte ich in dem erwähnten post #20 schon gesagt… lies doch ruhig etwas mehr/genauer, bevor immer neue Beiträge die Sache hier (und immer mehr OT) aufblähen.


und für die Latein-Problematiker: komplett heißt es „in dubio pro reo iudicandum est“

und an „Hallo“: Deinen letzten Beitrag finde auch ich etwas diffus; glücklicherweise kannst Du ja mit Kritik umgehen und hast auch soziale Kompetenz genug, um ihn kurz für Begriffsstutzige (wie mich) etwas zu redigieren? - oder ist dieses Ansinnen irgendwie „unzulassend"?
 

cafe001

James Grieve
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auch Dir einen wundervollen guten Morgen Jens

Schlecht geschlafen oder was? Lass diesen Ton und lies Du bitte gründlich #20 ist von Hallo hast Du nen Doppelaccount?????? Solche Posts wie deiner hier Blähen auf, völlig inhaltsfrei (Ausser die latein Nachhilfe)


Zitat:

"Das meint seit der Antike den Grundsatz, daß ein Gericht „im Zweifelsfall für (zugunsten) des Angeklagten entscheiden müsse“.
Eiserner Grundsatz seit Jahrhunderten, ihn anzuzweifeln wäre einfach vollkommen unjuristisch und unrealistisch; allerdings meint man konkrete Zweifel, die dem Gericht beim Strafprozeß aufkommen, nicht bloße Zweifel der Öffentlichkeit (geschweige denn der Betroffenen!)."

Nun Jenso #30 nicht #20 denke ich mal... und mein Post #32 bezog sich auf den von Dir erwähnten "Eisernen Grundsatz" (Eiserne Grundsätze kannst Du dir in die Haare schmieren wen sie nicht durch Gesetze festgeschrieben sind) Und glaube mir vll solltest Du dir die Mühe machen und Postst richtig lesen um sie dann im Kontext zu Deinen Posts zu verstehen...

Aber nochmal zusammengefasst für Dich:

Du bist der Meinung das "in dubio pro reo" ein eiserner Grundsatz ist an den sich einfach jeder Richter hält weil er so schön traditionsbewußt ist... Ich bin der Meinung diese nicht gesätzliche Regelung in Zeiten von Bespitzelung, Verdächtigung und Terrorvorwurf eine riesige Gesetzeslücke darstellt in die jeder Regierungskritiker und natürlich auch andere fallen können...
 

debunix

Prinzenapfel
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Aber nochmal zusammengefasst für Dich:

Du bist der Meinung das "in dubio pro reo" ein eiserner Grundsatz ist an den sich einfach jeder Richter hält weil er so schön traditionsbewußt ist... Ich bin der Meinung diese nicht gesätzliche Regelung in Zeiten von Bespitzelung, Verdächtigung und Terrorvorwurf eine riesige Gesetzeslücke darstellt in die jeder Regierungskritiker und natürlich auch andere fallen können...

Lies' dir diesen Artikel bei Wikipedia durch und melde dich dann wieder!
Weißt du was es heißt, wenn ein Grundsatz Verfassungsrang hat?
 

Jenso

Gast
auch Dir einen wundervollen guten Morgen Jens

Schlecht geschlafen oder was? Lass diesen Ton und lies Du bitte gründlich #20 ist von Hallo hast Du nen Doppelaccount?????? Solche Posts wie deiner hier Blähen auf, völlig inhaltsfrei (Ausser die latein Nachhilfe)


Zitat:

"Das meint seit der Antike den Grundsatz, daß ein Gericht „im Zweifelsfall für (zugunsten) des Angeklagten entscheiden müsse“.
Eiserner Grundsatz seit Jahrhunderten, ihn anzuzweifeln wäre einfach vollkommen unjuristisch und unrealistisch; allerdings meint man konkrete Zweifel, die dem Gericht beim Strafprozeß aufkommen, nicht bloße Zweifel der Öffentlichkeit (geschweige denn der Betroffenen!)."

Nun Jenso #30 nicht #20 denke ich mal... und mein Post #32 bezog sich auf den von Dir erwähnten "Eisernen Grundsatz" (Eiserne Grundsätze kannst Du dir in die Haare schmieren wen sie nicht durch Gesetze festgeschrieben sind) Und glaube mir vll solltest Du dir die Mühe machen und Postst richtig lesen um sie dann im Kontext zu Deinen Posts zu verstehen...

Aber nochmal zusammengefasst für Dich:

Du bist der Meinung das "in dubio pro reo" ein eiserner Grundsatz ist an den sich einfach jeder Richter hält weil er so schön traditionsbewußt ist... Ich bin der Meinung diese nicht gesätzliche Regelung in Zeiten von Bespitzelung, Verdächtigung und Terrorvorwurf eine riesige Gesetzeslücke darstellt in die jeder Regierungskritiker und natürlich auch andere fallen können...

Gut, café,
mit der Nummer habe ich mich geirrt - aber Du hast es ja gemerkt: ich meinte #30.

Dennoch ist der etwas seltsame Ton hier durch Deine Art eingezogen, immer wieder auf wohlbekannten Dingen zu beharren: ich hatte mindestens zweimal genau das gesagt, was Du dann wieder ausgebreitet hast (und von dem Du offenbar glaubtest, ich hätte es nicht verstanden…) - na, egal.
Aber wer hier (so Dein Vorwurf) inhaltsfrei den thread aufbläht, davon zeugt nicht zuletzt die Zahl Deiner Beiträge. Von deren polemischer Art ganz zu schweigen.

Was Du mit solchen substantiellen Aussagen meinst wie: „diese nicht gesätzliche (sic!) Regelung … eine riesige Gesetzeslücke darstellt" will sich mir, wie andere Deiner Gedanken auch, nicht recht erschließen.

Gruß
Jens
 

MatzeLoCal

Rheinischer Bohnapfel
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Die o.g. Beschreibung von dem Steckbrief -- trifft die nicht auch fuer den Nazarener zu?

[QUOTE="Plakat der bay. Grünen]Beckstein würde auch Jesus abschieben![/QUOTE]

Aber der Steckbrief auf nahezu jeden zutreffen:

#1: Ok... das kann nicht jeder
#2: In jeder Kleinstadt gibt es eine Bibliothek. Also zumindest in der 6.000 Einwohnerstadt in der ich wohne gibt es eine
#3: Weiss ich, ob jeder, mit dem ich mich mal getroffen habe, noch nie eine Straftat begangen hat? Muss ich mir, wenn ich jemand kennenlerne ein polizeiliches Führungszeugnis geben lassen?
#4: siehe #1
#5: Halbwegs interessierte Bürger interessieren sich für die Entwicklung ihrer Region!
#6: Die Schublade würde ich gern mal sehn...

Also auf mich treffen 3-5 (je nach auslegung!) Punkte zu... ich glaub ich zeige mich selbst an.
 

cafe001

James Grieve
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Lieber Jens

Du musst auch nicht alles Verstehen... Ach so und Du hast dann genau das gleiche gesagt wie ich und bist der selben Meinung?... und weil Du das ja schonmal gesagt hast hab ich dann wohl die Klappe zu halten???? Wie bist Du denn drauf... Und im übrigen war der "aufbläh" Vorwurf von Dir... Schon ist es immer wieder zu sehen wenn keine Argumente mehr kommen wirds beleidigend oder der Thread wird zu groß, Rechtschreibung fehlt noch...
 

Sigur

Adams Parmäne
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reus ist der angeklagte -- also o-deklination und deshalb "in dubio pro reo". meiner meinung nach liegt die britannica-seite hier falsch mit dem "re" (und 374 andere google-hits auch).

das prinzip ist ja auch nicht "im zweifel für die sache" (was soll das heißen?) sondern eben für den angeklagten.

oder?

vg
ben

korrekt.