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Stasi 2.0..

DBertelsbeck

Tiefenblüte
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Welche Informationen habt Ihr eigentlich, außer das sonst so verteufelte Heise?
 

cafe001

James Grieve
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@larkmiller

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube das in D "in dubio pro reo" gelten würde. In D entscheidet der Richer nach seiner eigenen Rechsfindung... Heißt wenn sie behauptet Du hast sie vergewaltigt und Du sagst nein das war nicht so, dann entscheidet der Richter ob er mehr ihr glaubt (natürlich anhand der Indizien) oder Dir. Einen Rechstgrundsatz wie "in dubio pro reo" gibt es hier nicht.
 

Jenso

Gast
Liebe Leute!
Ich möchte mich hiermit larkmiller zur Seite stellen:
in den allgemeinen Betroffenheitschor einzufallen, nur weil es gerade der stimmungsmachenden Mehrheit opportun erscheint, ist kein sicherer Weg zur Wahrheitsfindung.

Die wenigen Fakten, die überhaupt bisher öffentlich wurden, deuten auf einen (uns unbekannten) Hintergrund hin, den wir also momentan nicht aufhellen können - der große Staat=Feind-Verfolgungswahn läßt sich freilich schnell wachkitzeln…

Abwarten, ermitteln lassen (Recht wird hier in einem derart öffentlichen Fall gewiß nicht gebeugt); dann erst ein Urteil bilden.

Hier kommt viel positive Solidaritätsbereitschaft an den Tag, das finde ich höchst erfreulich; aber dennoch, mal dran denken: gut gemeint ist nicht immer gut gemacht!

Glück und Freiheit
Jens
 
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Jenso

Gast
@larkmiller

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube das in D "in dubio pro reo" gelten würde. In D entscheidet der Richer nach seiner eigenen Rechsfindung... Heißt wenn sie behauptet Du hast sie vergewaltigt und Du sagst nein das war nicht so, dann entscheidet der Richter ob er mehr ihr glaubt (natürlich anhand der Indizien) oder Dir. Einen Rechstgrundsatz wie "in dubio pro reo" gibt es hier nicht.

Sorry, café,
aber das ist leider nur Stammtischniveau, ungetrübt von Sachkenntnis!

Gruß
Jens
 

HG Butte

Riesenboiken
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Sorry evtl. bin ich doof, aber was bedeuten die beiden Begriffe eigentlich, trau mich jetzt nicht danach zu googeln, habe morgen Termine.
Bin Naturwissenschaftler, darf ich noch googlen.
 

hbex

Martini
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Wenn das keine Einladung zur Selbstanzeige ist...
 

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Jenso

Gast
Welche Begriffe sind unklar? „In dubio pro reo“ womöglich?
Das meint seit der Antike den Grundsatz, daß ein Gericht „im Zweifelsfall für (zugunsten) des Angeklagten entscheiden müsse“.
Eiserner Grundsatz seit Jahrhunderten, ihn anzuzweifeln wäre einfach vollkommen unjuristisch und unrealistisch; allerdings meint man konkrete Zweiofel, die dem Gericht beim Strafprozeß aufkommen, nicht bloße Zweifel der Öffentlichkeit (geschweige denn der Betroffenen!).
 

cafe001

James Grieve
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@Jenso

Egal wie man zum Anzünden von Militärfahrzeugen steht (Heinrich Böll, Ende einer Dienstfahrt) ;). So ist das spekulieren über andere Hintergründe nebensächlich denn laut Presseerklährung reichen ja schon die Kontakte aus. Was dann noch die Anwältin nach Akteneinsicht von sich gibt zum Inhalt der Anklage ist der absolute Gipfel
 
Zuletzt bearbeitet:

cafe001

James Grieve
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@Jenso

Der lateinische Rechtsbegriff in dubio pro reo manifestiert die sog. Unschuldsvermutung und besagt: Im Zweifel für den Angeklagten! Der Bundesgerichtshof hat die Unschuldsvermutung so ausgelegt, dass straflos zu bleiben hat, wessen Schuld nicht zweifelsfrei feststeht und wer daher möglicherweise unschuldig ist (BGHSt 18, 274 f.)

Die Unschuldsvermutung ist im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Strafprozessordnung (StPO) nicht ausdrücklich geregelt, leitet sich aber aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ab und hat somit Verfassungsrang.

In der Praxis der strafgerichtlichen Instanzgerichte findet der Grundsatz in dubio pro reo tendenziell bedauerlicherweise zunehmend weniger Beachtung. Häufig reichen den Strafgerichten bloße Indizien für eine Verurteilung aus, was nicht selten ein Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung und damit eine revisionsrelevante Verfahrensrüge impliziert.

Aber viel Spass dann mit einer Verfassungsklage auf Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und Art. 6 Abs. 2 das kommt für Ottonormalverbraucher bestimmt gut...

PS: In D bedeutet das, das der Richter Zweifel hat nicht das er welche haben müsste und zwar auch nur er... Er entscheidet wem er glaubt egal wie dünn oder dick die Beweislage ist... Und das ist nicht Stammtisch sondern grausame Realität

PPS.: Anders ist es in der Schweiz da steht das in der Strafprozessordnung
 
Zuletzt bearbeitet:

Jenso

Gast
Café!
Ich gebe gern zu, daß einige der Punkte in der Presseerklärung auch mir geradezu lachhaft erscheinen, aber eben nur einige. Andere Aspekte muß man verfolgen und die Bildung einer evtl. terroristischen Vereinigung nach §129a ist ja keine Kleinigkeit.
Andererseits ist zu bedenken, daß der Andrej H. bereits aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, so daß man auch daran vor Augen geführt bekommt, daß hier in D das Recht (selten) gebeugt wird.
Dein link zum „Inhalt“ macht mir nicht deutlich, was die Anwältin Schlimmes gesagt haben soll…

Hoffen wir (auch für Andrej H und die Bundesanwaltschaft) auf
Glück und Freiheit
Jens
 

Bonobo

Nathusius Taubenapfel
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Die o.g. Beschreibung von dem Steckbrief -- trifft die nicht auch fuer den Nazarener zu?
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
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Bisschen was semiofftopices

Gibt es eigentlich Möglichkeiten seinen IQ nachhaltig zu senken, damit man gar nicht erst in der Lage ist intellektuell mitschuldig zu sein an irgendwas? o_O

Jetzt weiß ich, warum es immer heißt, dass Fernsehen verblödet. :p
 

Jenso

Gast
Oha, das Flugblatt der bremer Polizei: das ist aber wirklich dilettantisch.

Ich selbst bin (mindestens) in dreien der Punkte positiv; demnach verdächtig!

Sicherheithalber grüße ich nochmal in die Runde:

Glück und (noch) Freiheit
Jens
 

cafe001

James Grieve
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Bleib von Bibliotheken fern und fröne dem Trend der da klar zu zweit Buch geht... Ansonsten Richterin Salesch oder wie die heißt, und Quatsch Comedy Club... Bild Zeitung liest Du aber nur das was die schon für Dich unterstrichen haben... machst Du ein Jahr Saufen jeden Tag bis zu abwinken... 2 Mal Urlaub im Jahr Ballerman/Ibiza noch dazu... Dann wird das schon ;)
 

larkmiller

Gast
Hat nur peripher mit dem Topic zu tun.

Da ich gerade an meinen Lateinkenntnissen zweifle:

"Im Zweifel fuer die Sache" muesste meines Wissens tatsaechlich "in dubio pro re" heissen (so sagt es auch http://www.britannica.com/eb/topic-664209/presumption-of-innocence), da die Preposition "pre" den Ablativ verlangt und "res/rei = die Sache" als e-dekliniertes Substantiv im 6. Fall eindeutig "re" heisst. Die Form "reo" gibt es hier gar nicht, dafuer aber massenweise Hits bei Google fuer "in dubio pro reo".

Ich kann es mir nicht erklaeren.

Larkmiller
 

cloots

Bismarckapfel
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145
Na der Fall liegt klar - die Bibliothek muss geschlossen werden, alle Bücher verbrannt und die BibliothekarInnen verhaftet werden... Das scheint ja einer der Brandherde in diesem Terroristennest zu sein. Und beiläufig sollte man auch alle anderen Universitätsbibliotheken schließen - werden eh nur von Terroristen zum Recherchieren benutzt. Anständige Bürger lesen schließlich nur die Bild-Zeitung.

(Mit Ironieschildern fuchtel für jene in diesem Thread, die vor lauter Rauch so vernebelt sind, dass sie unbedingt ein Feuer entdecken wollen)