DBertelsbeck
Tiefenblüte
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@larkmiller
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube das in D "in dubio pro reo" gelten würde. In D entscheidet der Richer nach seiner eigenen Rechsfindung... Heißt wenn sie behauptet Du hast sie vergewaltigt und Du sagst nein das war nicht so, dann entscheidet der Richter ob er mehr ihr glaubt (natürlich anhand der Indizien) oder Dir. Einen Rechstgrundsatz wie "in dubio pro reo" gibt es hier nicht.
@Jenso
Der lateinische Rechtsbegriff in dubio pro reo manifestiert die sog. Unschuldsvermutung und besagt: Im Zweifel für den Angeklagten!
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