ja klar... dir passt einfach nicht. fertig.
Hallo??? Hast du sämtliche Posts nicht gelesen?
Umtausch ist nicht gleichbedeutend mit Rückgabe geben Rückerstattung des Geldes, das solltest Du Dir vor Augen führen.Ich meine man hat das recht innerhalb von 14tage die ware umzutauschen ohne nennung von gründen!?
Ich meine man hat das recht innerhalb von 14tage die ware umzutauschen ohne nennung von gründen!?
Nein,Die jeweilige Gesetzesgrundlage findet sich heute im §321 ff. BGB, speziell im §361a BGB.
Nein,
Widerrufsrecht für Fernabsatzvertrag ergibt sich seit der Schuldrechtsreform (2002) aus §§ 355 I, 312d I, 312b I BGB.
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