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Neuer Mac-Klon: 'Quo Computer' startet im Juni

s23

Seidenapfel
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Ich glaube kaum, dass der Urheber das so will. Und darum geht es.

Zumindest nach dt. Urheberrecht ist dann das irrelevant. Denn ab der gewollten Erstveröffentlichung gilt der Erschöpfungsgrundsatz. Ist das Werk einmal mit Wissen und Wollen des Urhebers in die Öffentlichkeit gelangt, dann sind die weiteren Verbreitungshandlungen im Interesse des Verkehrs frei, siehe auch § 17 II UrhG.

Die erste gewollte Veröffentlichung gilt auch schon bei Pressen der DVDs. Somit gilt ab diesem Zeitpunkt der Erschöpfungsgrundsatz.

Und da Deutschland mit den USA ein Urheberrechtsabkommen getroffen haben, und das schon vor mehr als 100 Jahren und heute auch das Welturheberrechtsabkommen gilt, denke ich, dass das amerikanische Urheberrecht eine ähnliche Regelung enthalten wird.
 

SilentCry

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Und, um das mal ganz klar zu sagen: Ich sehe die Lizenzbestimmungen von Apple in einem ähnlichen Licht, wie z.B. die Nutzungsrechte meiner Fotografien:
Und damit vermischt Du Vertragsrecht und Urheberrecht und vermutlich auch noch Teile aus dem Rechtsbereich für Gewerke aus einem Zeit- und Materialvertrag u.Ä.

Ich bin der Urheber und bestimme wer meine Fotografien für was nutzen darf und wieviel er mir dafür bezahlt. Das kann derjenige akzeptieren oder es sein lassen. Sollte ich feststellen, daß jemand meine Fotografien ohne meine Einwilligung nutzt, wird mein Anwalt ihm 'die Hölle heiß machen' und es wird richtig teuer für ihn.
Ich glaube, Du überschätzt Deine Macht gewaltig. Wenn ich eine Fotografie von Dir erwerbe und Du mir sagst, ich darf das Bild aber nur im Wohnzimmer aufhängen und glaubst, Du hättest die Macht, mich dazu zu zwingen obwohl ich es im Schlafzimmer aufhängen will, dann irrst Du gewaltig. Ebenso übrigens kann ich Dein Werk in Schnippsel schneiden und als WC-Papierersatz verwenden, etc. Das kannst Du mit keinem Vertrag verhindern - als Kunde bin ich davon größtenteils frei solange ich nicht Deine urheberrechlichen Rechte berühre.

Dass man allerdings dafür abgemahnt werden kann wenn man Passphotos auch auf der eigenen Homepage benutzt ist richtig. Irrsinnig aber jur. korrekt. ZB. hier nachzulesen: http://abmahnung.blogger.de/stories/858123/

Dinge wie diese übrigens lassen mich an der Gerechtigkeit des gegenwärtigen UrhG erheblich zweifeln...

So einfach ist das
eben doch nicht. ;.)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Zumindest nach dt. Urheberrecht ist dann das irrelevant. Denn ab der gewollten Erstveröffentlichung gilt der Erschöpfungsgrundsatz.
Und das ist wiederum irrelevant für unseren Fall. Jeder kann OSX kaufen und weiterverkaufen. Das bestreitet ja auch niemand. Die §17 und §69c UrhG schützen die Verbreitung der Software, also den Erwerb und Wiederverkauf.

Allerdings kann der Urheber laut §31 UrhG gemäß der Vertragsfreiheit das Nutzungsrecht inhaltlich einschränken:
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
Quo kann also liebend gerne OSX vertreiben, aber sie dürfen das noch lange nicht auf Computer installieren. Die Einschränkung kann unbeschadet §17 und §69c gemacht werden und "vererbt" sich auch auf Käufer.

Im Gegensatz zu OEM-Versionen von Microsoft ("Darf nur mit einem neuen PC vertrieben werden") hat Apple nicht die Verbreitung, sondern die Nutzung eingeschränkt ("Darf nur auf einem Mac betrieben werden").

Und wie auch schon mal von mir gesagt: Der Rechtsmangel, der die Apple-EULA hierzulande nichtig macht, ist leicht behebbar. Aber im Grunde ist der Rechtsmangel eher als Kundenvorteil anzusehen, denn der hat so die Chance, die EULA zu hause in Ruhe zu prüfen, statt dies in einem lauten Geschäft vor dem Kauf machen zu müssen.

Notfalls deklariert Apple halt die Boxed-OSX-Version als rechnergebundene Updateversion.

Ich glaube, Du überschätzt Deine Macht gewaltig. Wenn ich eine Fotografie von Dir erwerbe und Du mir sagst, ich darf das Bild aber nur im Wohnzimmer aufhängen und glaubst, Du hättest die Macht, mich dazu zu zwingen obwohl ich es im Schlafzimmer aufhängen will, dann irrst Du gewaltig.
Rechtlich möglich. Das ist das Wunder der Vertragsfreiheit und §31 UrhG. Aber hier sieht man mal wieder, das Recht nicht immer logisch ist.
Und anhand der Kinderpornographiefilterdebatte sieht man auch, dass die Legislative dringend Beratungsbedarf in Sachen moderner Technik braucht. Unsere momentanen Gesetze sind nämlich gänzlich ungeeignet für das Internetzeitalter (nur wenn ich Nutzungsrechte einschränken kann, kann ich auch z.B. als Softwareentwickler günstigere Versionen für Privatleute, Vereine etc. anbieten - Ansonsten müssten alle das gleiche für die Softwarelizenz zahlen)
 
Zuletzt bearbeitet:

s23

Seidenapfel
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Quo kann also liebend gerne OSX vertreiben, aber sie dürfen das noch lange nicht auf Computer installieren.

Mal davon abgesehen, dass der Kunde, der das Betriebssystem erwirbt der Firma Quo u.U. einen Auftrag erteilt (und das auch konkludent mit dem Kauf) das OS X zu installieren und somit für Quo das Nutzungsrecht nicht gilt, da sie nicht Nutzer sind, gibt es von Quo selber keinen Hinweis, dass OS X direkt installiert vertrieben wird. Ganz im Gegenteil:

One of the main focuses of QUO is to get computers in the hands of Windows™ users. PC users are more comfortable with a machine that is quite frankly a PC albeit the QUO can run any OS. We feel that this will eventually lead to more Mac OS X users. It will lead to an easier switch to Mac™.

Das sagt mitnichten, dass dort ein bestimmtes Betriebssystem vorinstalliert wird. Es sagt aber sehr wohl, dass der Benutzer die Möglichkeit hat, nach seiner Wahl ein bestimmtes Betriebssystem installieren zu können.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Also müssen mal wieder Anwälte ran, um irgendwelche rechtlichen Löcher zu stopfen...
 

Schorsch1992

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Die Leute, welche diese Webseite konstruiert haben, sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine MacBook (Air) Besitzer…
Fehlt nur noch ein Hinweis: "Wenn du unsere Seite nicht vollständig lesen kannst, dann kauf dir doch ein größeres Display, du ****!"
:mad:
Wie wäre es mit Strg + - ?
...
Notfalls deklariert Apple halt die Boxed-OSX-Version als rechnergebundene Updateversion.
...
Und warum Macht Apple das nicht? Weil sie es nicht wirklich wollen?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Und warum Macht Apple das nicht? Weil sie es nicht wirklich wollen?
Noch ist kein zwingender Bedarf da, dies zu tun. Oder wirfst Du freiwillig Anwaltskanzleien Millionen Euro in den Rachen, ohne dass Du es musst?

Die Leute, welche diese Webseite konstruiert haben, sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine MacBook (Air) Besitzer…
Fehlt nur noch ein Hinweis: "Wenn du unsere Seite nicht vollständig lesen kannst, dann kauf dir doch ein größeres Display, du ****!"
:mad:
Die Seite wird nicht mal auf einem 24" iMac vernünftig angezeigt...
 

s23

Seidenapfel
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Die Seite wird nicht mal auf einem 24" iMac vernünftig angezeigt...

Also mein Browser ist 1030x885 Pixel groß und ich kann mir die Seite ganz normal ansehen.
1243971610.gif
 

pacharo

Kaiserapfel
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Ok, die Herren Rechtsanwälte unter uns machen sich einen Spaß daraus den Korinthenkacker zu mimen...so sei es...
Und damit vermischt Du Vertragsrecht und Urheberrecht und vermutlich auch noch Teile aus dem Rechtsbereich für Gewerke aus einem Zeit- und Materialvertrag u.Ä.
Ich glaube, ich habe gesagt, "ich sehe es in einem ähnlichen Licht"

Ich glaube, Du überschätzt Deine Macht gewaltig. Wenn ich eine Fotografie von Dir erwerbe und Du mir sagst, ich darf das Bild aber nur im Wohnzimmer aufhängen und glaubst, Du hättest die Macht, mich dazu zu zwingen obwohl ich es im Schlafzimmer aufhängen will, dann irrst Du gewaltig. Ebenso übrigens kann ich Dein Werk in Schnippsel schneiden und als WC-Papierersatz verwenden, etc. Das kannst Du mit keinem Vertrag verhindern - als Kunde bin ich davon größtenteils frei solange ich nicht Deine urheberrechlichen Rechte berühre.
Das ist doch pillepalle, meinetwegen kannst Du dich drauflegen und...

Ich rede hier von der professionellen Ebene, d.h. ein Kunde erwirbt die Nutzungsrechte für den Einsatz meiner Fotografie in Katalogen, in Geschäftsberichten, gerne auch als Poster ;) und da kann ich die Nutzungsrechte natürlich sehr genau festlegen.

Dass man allerdings dafür abgemahnt werden kann wenn man Passphotos auch auf der eigenen Homepage benutzt ist richtig. Irrsinnig aber jur. korrekt. ZB. hier nachzulesen: http://abmahnung.blogger.de/stories/858123/

Dinge wie diese übrigens lassen mich an der Gerechtigkeit des gegenwärtigen UrhG erheblich zweifeln...


eben doch nicht. ;.)
Lies Dir die Kommentare im Blog doch mal ganz durch, da wird doch sehr schön erklärt warum das so ist: Es ist eben nicht so, daß Du Eigentumsrechte erwirbst - Du erwirbst Nutzungsrechte.

Mal davon abgesehen, dass der Kunde, der das Betriebssystem erwirbt der Firma Quo u.U. einen Auftrag erteilt (und das auch konkludent mit dem Kauf) das OS X zu installieren und somit für Quo das Nutzungsrecht nicht gilt, da sie nicht Nutzer sind, gibt es von Quo selber keinen Hinweis, dass OS X direkt installiert vertrieben wird. Ganz im Gegenteil:...
Das sagt mitnichten, dass dort ein bestimmtes Betriebssystem vorinstalliert wird. Es sagt aber sehr wohl, dass der Benutzer die Möglichkeit hat, nach seiner Wahl ein bestimmtes Betriebssystem installieren zu können.
Ja, das ist ein 'geschickter' Schachzug - die Firma QUO schiebt den 'schwarzen Peter' zum Kunden...


Gruß
pacharo

PS Steht konkludent jetzt für die Geisteshaltung von QUO oder von Dir? o_O
 

s23

Seidenapfel
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Ja, das ist ein 'geschickter' Schachzug - die Firma QUO schiebt den 'schwarzen Peter' zum Kunden...

Was für ein schwarzer Peter soll denn geschoben werden?

Steht konkludent jetzt für die Geisteshaltung von QUO oder von Dir? o_O

Was ist an konkludent falsch? Ich wette mit dir, dass du mindestens einen Vertrag pro Woche durch teilweise konkludentes Verhalten schließt. Ohne wäre es teilweise sehr müßig Dinge zu erwerben.
 

s23

Seidenapfel
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Der Sinn der Seite liegt ja darin, dass du nur das eine Kästchen siehst und wie ein Blick über ein gefaltetes und ausgebreitetes Poster schweifst. Also braucht dein Browser nur die Größe des einzelnen Kästchens haben.

Und die Idee mit dem Poster macht auch Sinn, denn die Seite soll ja nur für die Ladengeschäfte werben. Daher finde ich den Effekt ganz fein gemacht.



Wenn du das der Seite nicht zugestehst, dann wäre jede andere Seite im Netz auch nicht nutzbar, da du ständig nach unten scrollen musst. :)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Der Sinn der Seite liegt ja darin, dass du nur das eine Kästchen siehst und wie ein Blick über ein gefaltetes und ausgebreitetes Poster schweifst. Also braucht dein Browser nur die Größe des einzelnen Kästchens haben.
Was ist denn das für eine beknackte Idee? Als das X zum Schließen, das Feld zur Größenänderung und das draggen der "Palette" nicht funktioniert hat und auch keinerlei Hovereffekte sichtbar waren, hab ich das Ding einfach als Dekoration abgetan.

Die Seite ist definitiv nicht Bananenbieger-Ready™.
 

s23

Seidenapfel
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Was ist denn das für eine beknackte Idee? Als das X zum Schließen, das Feld zur Größenänderung und das draggen der "Palette" nicht funktioniert hat und auch keinerlei Hovereffekte sichtbar waren, hab ich das Ding einfach als Dekoration abgetan.

Eigentlich ist die Navigation die Neuversion dieser damaligen Web 1.0 "Zur-Seite-Scroll-Seiten". Die Idee fand ich damals auch schon nett, da ich das als ein natürlicheres Lesen empfinde.

Dass dieses Dialogfenster allerdings nicht verschiebbar ist, obwohl es sich optisch so gibt finde ich allerdings auch schade. Zumal man das auch durch ein paar Zeilen Javascript lösen könnte. :(
 

Bananenbieger

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Na ja, es ist wissenschaftlich erwiesen, dass menschen besser mit Informationen im "länglichen" und nicht zu breiten Format klarkommen (deshalb haben Zeitungen schmale Spalten).

Übrigens kann man ja auch solche Seiten dragbar machen (ähnlich wie bei Google-Maps).
 

s23

Seidenapfel
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Na ja, es ist wissenschaftlich erwiesen, dass menschen besser mit Informationen im "länglichen" und nicht zu breiten Format klarkommen (deshalb haben Zeitungen schmale Spalten).

Das sollte mal jemand den Displayherstellern erzählen. Bei meinem Macbook Air war das erste, was ich gemacht habe, das Dock an die Seite zu verfrachten, da sonst kaum Platz für irgendwelche Inhalte bleibt. :(

Übrigens kann man ja auch solche Seiten dragbar machen (ähnlich wie bei Google-Maps).

Ja, das hätte ich auch erwartet. Aber dafür hat es dann anscheinend nicht mehr ganz gereicht.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Also ich habe mehrere schmale Fenster nebeneinander auf, so dass ich von dem Displayformat profitiere ;)

Das Dock ist bei mir auch unten.
 

s23

Seidenapfel
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Also ich habe mehrere schmale Fenster nebeneinander auf, so dass ich von dem Displayformat profitiere ;)

Also bei den 1280 Pixeln bekomme ich aber keine zwei Pages-Dokumente in einer lesbaren Größe nebeneinander. Es sei denn ich schnapp mir Opas Lupe. Dann könnte ich da auch ne ganze Seminararbeit unterbringen. ;)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ich habe sowas damals auf einem iBook mit 1024x768 gemacht ;)

Notfalls drückt man halt Cmd-Alt-D