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Neuer Mac-Klon: 'Quo Computer' startet im Juni

Montrak

Uelzener Rambour
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Viele Redaktionen haben entsprechende (längliche) Displays, soweit sie das Layout machen
 

Schorsch1992

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Eigentlich ist die Navigation die Neuversion dieser damaligen Web 1.0 "Zur-Seite-Scroll-Seiten". Die Idee fand ich damals auch schon nett, da ich das als ein natürlicheres Lesen empfinde.

Dass dieses Dialogfenster allerdings nicht verschiebbar ist, obwohl es sich optisch so gibt finde ich allerdings auch schade. Zumal man das auch durch ein paar Zeilen Javascript lösen könnte. :(
Ja und das X iteriert etwas weil man meint es ist ein Werbe Popup das man Schließen kann.
 

Johannes.mac

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Der Sinn der Seite liegt ja darin, dass du nur das eine Kästchen siehst und wie ein Blick über ein gefaltetes und ausgebreitetes Poster schweifst. Also braucht dein Browser nur die Größe des einzelnen Kästchens haben.

Und die Idee mit dem Poster macht auch Sinn, denn die Seite soll ja nur für die Ladengeschäfte werben. Daher finde ich den Effekt ganz fein gemacht.
Das "nur" manifestiert sich bei mir in der Notwendigkeit, Dock, Symbolleiste, Statusleiste und Lesezeichenleiste auszublenden, um alles zu sehen :oops: ;)

Der Effekt ist in der Tat gut gemacht, die Seite ist dadurch sehr übersichtlich (wobei ich denke, dass bei höherer Anzahl an Bereichen dieser Effekt schnell ins Gegenteil verrutschen kann)
 

SilentCry

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[...]Ich rede hier von der professionellen Ebene, d.h. ein Kunde erwirbt die Nutzungsrechte für den Einsatz meiner Fotografie in Katalogen, in Geschäftsberichten, gerne auch als Poster ;) und da kann ich die Nutzungsrechte natürlich sehr genau festlegen.
Und wieder wird (absichtlich oder aus Unachtsamkeit) der Privatkunde mit dem Geschäftskunden (neudeutsch "Business to Business - B2B") vermengt.
Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen ist alles extrem kompliziert (oder sehr einfach, falls sich eine der Parteien den AGBs der anderen Partei simpel unterwirft), hier aber für uns kaum relevant.

Vereinfacht kann man es so sagen: Grundsätzlich hat der Kunde alle Rechte, die keinem für ihn gültigen Gesetz zuwider laufen. Sollten im Rahmen der Transaktion Vertragsbestandteile geschlossen worden sein, die einem solchen Gesetz zuwider / zu Ungunsten des Kunden laufen, gelten sie nicht. Es kann sogar sein, dass damit sämtliche Vertragsbestandteile ungültig werden und alles zum Maximalvorteil des Kunden interpretiert werden kann.
GLAUBT ein Verkäufer, sein Kunde hätte weniger Rechte als dieser annimmt und verstößt der Kunde tatsächlich nicht gegen _lokales_ Recht (und zwar gilt der Rechtsraum des Kunden, nicht des Herstellers oder Verkäufers), dann muss er diesen (vermeintlichen) Rechtsanspruch _zivilrechtlich_ durchsetzen - übrigens am Gerichtsstand des Kunden.
Das dürfte Apple oder MS oder wem auch immer im Bezug auf ihre EULA nicht gelingen, da man hier in Europa anders als in den USA einen Zivilprozessgegner nicht so einfach mit Massenkapitalschlachten aus dem Feld werfen kann, bis dem Gegner die Luft ausgeht und er zu Kreuze kriecht.
Und um es klar zu sagen: Das ist GUT so.

Was ich mich hier manchmal frage... warum stehen die Konsumentenrechte hier so am Pranger? Apple nagt nicht am Hungertuch. Gegen gewerbliche Missbrauch von OS X kann Apple gut was unternehmen, warum also wird hier von Lücken im Gesetz gesprochen, die zu schließen nur bedeuten würden, wir Kunden würden weiter geknebelt und eingeschränkt? Ich halte die Tatsache, dass die EULAs dieser Welt in Europa nur Erheiterungswert haben, für essentiell! Der OS-Markt ist monopolisiert. Windows oder OS X, dann war es das (bitte, Linux, ok, besser als Nichts aber auch nicht viel besser). Beide haben EULAs, die, wenn sie gelten würden, inakzeptabel wären. Insofern hätte der Kunde keine Wahl, denn die absolute Gier nach totaler Verwertungskontrolle auf juristischer Ebene ist den US-Firmen (Appel wie MS) allen in die Wiege gelegt, dort ist der SW- bzw- Content-Kunde Sklave, Opfer. Dass das in Europa anders ist ist auf Knien zu lobpreisen, nicht zu verdammen.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Alles gut und schön. Aber dann wird Apple beizeiten zu Maßnahmen greifen, um die Software nicht juristisch, sondern technisch abzusichern.
Und das will ich nicht. Und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt irgendjemand will.

Bislang habe ich übrigens nur gelesen und gehört, dass die EULAs wegen Formfehler ungültig sind und nicht wegen des Inhalts. Ansonsten würde die Vertragsfreiheit ja eingeschränkt.
 

Schorsch1992

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Alles gut und schön. Aber dann wird Apple beizeiten zu Maßnahmen greifen, um die Software nicht juristisch, sondern technisch abzusichern.
Und das will ich nicht. Und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt irgendjemand will.
Meines wissen zu folge machen sie das Technische bereits aber es ist erlaubt die Sperre zu umgehen (im Internet gibt es genügend Software dazu), es ist desselbe wie mit den gehackten iPhone´s (dass Software nicht aus den App Store darauf läuft) oder der iPod iTunes Kopplung sie schränken allle die Nutzung ein bis sie "Geknacjt sind nur ist ein "Update" dieser Sperre bei Mac OS X nicht so leicht möglich weil sonst ältere Macs Möglicherweise nicht mehr funktionieren oder vor einem Update erst ein Firmwareupdate eingespielt werden muss und das der Mac OS X Kenenl offen liegt macht solch eine Sperre nochmls schwerer (es ist möglich den Kernel so zu verändern dass er auch auf nicht Apple Computern läuft).
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Also zwischen den technischen Maßnahmen in Mac OS X und den technischen Maßnahmen, mit denen Microsoft ihr Windows absichern, liegen Welten.

Die momentanen Mechanismen von OSX lassen sich noch sehr leicht aushebeln. Aber auch da gibt es Mittel und Wege. Und Firmware-Updates waren schon häufiger vor einer OSX-Aktualisierung Pflicht.
Notfalls implementiert man eine Beschränkung auf Macs eben als Kopierschutzmechanismus. Und den darf man u.a. in Deutschland nicht mehr legal umgehen.

Da werden Apple und seine Ingenieure und Anwälte wohl eine Lösung finden.

Aber alle Lösungen, die wirklich effektiv die nicht durch Apple gewollte Nutzung technisch unterbinden, sind bestimmt nicht wünschenswert aus Kundensicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Alles gut und schön. Aber dann wird Apple beizeiten zu Maßnahmen greifen, um die Software nicht juristisch, sondern technisch abzusichern.
Und das will ich nicht. Und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt irgendjemand will.
Ich gebe Dir völlig Recht. Aber wie ich schon schrieb, ich denke, die Clonehersteller wollen genau das. Wäre ich paranoid könnte ich mir vorstellen, dass ich folgende Theorie spänne:
MS bezahlt über Schattenmänner solche Firmengründer dafür, völlig aussichtslose Firmenkonzepte umzusetzen, damit die Installierbarkeit von OS X auf NormalPCs zum öffentlichen Thema und damit zum Problem für Apple wird. Damit wird Apple ggf. gezwungen, digitalfaschistoide Methoden wie MS einzusetzen - also Zwangsaktivierung, WGA-Prüfung, "Kunde ist Opfer"-Mentalität. Das reduziert den "Genussfaktor Apple" und das ist genau, was MS damit erreichen will
Wie gesagt, das könnte ich mir als Theorie eines Schizophränen vorstellen, ich behaupte nicht, dass es so ist oder dass ich das glaube.

Bislang habe ich übrigens nur gelesen und gehört, dass die EULAs wegen Formfehler ungültig sind und nicht wegen des Inhalts. Ansonsten würde die Vertragsfreiheit ja eingeschränkt.
Der primäre Punkt aus meiner Sicht ist, dass der Kauf einer Box eben kein Vertragsabschluss ist.
Würde man den Kunden beim Kauf der Box diese EULA als Vertrag beilegen, müsste jeder Verkauf mit Unterschrift stattfinden. Und DANN wäre zu prüfen, Stück für Stück, ob die EULA nicht geltendem Recht widerspricht.
Ich verwende gerne klare Beispiele: Ein Vermieter kann in seinen Mietvertrag reinschreiben, dass die Mieterin mit ihm 1x in der Woche für 1 Stunde Beischlaf zu halten hat. Sie kann das getrost unterschreiben, denn gültig ist der Paragraph nicht.
Ich kann zzT. nicht sagen, ob die EULA in Teilen oder gesamt selbst dann unwirksam wäre, wenn man sie unterschreiben müsste. Das ist gegenwärtig auch nicht nötig, da sie aufgrund der Form, in der sie dem Kunden "untergeschoben" wird einfach nicht gilt.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Der primäre Punkt aus meiner Sicht ist, dass der Kauf einer Box eben kein Vertragsabschluss ist.
Würde man den Kunden beim Kauf der Box diese EULA als Vertrag beilegen, müsste jeder Verkauf mit Unterschrift stattfinden. Und DANN wäre zu prüfen, Stück für Stück, ob die EULA nicht geltendem Recht widerspricht.
So sieht es aus.

Ich verwende gerne klare Beispiele: Ein Vermieter kann in seinen Mietvertrag reinschreiben, dass die Mieterin mit ihm 1x in der Woche für 1 Stunde Beischlaf zu halten hat. Sie kann das getrost unterschreiben, denn gültig ist der Paragraph nicht.
Das ist so richtig, da sittenwidrige Bedingungen ungültig sind.
Aber wenn man sich so ansieht, was alles "gerichtsfest" in Arbeitsverträgen an Klauseln steht, so sind die EULAs meiner Meinung nach vollkommen "harmlos".
Notfalls vermietet Apple eben die OSX-Softwarelizenzen an Kunden. Auch damit würde man einige Probleme umschiffen können.
Wie dem auch sei: Es gibt Mittel und Wege, wie sich Apple schützen kann. Und falls Apple sein Geschäft in Gefahr sieht, wird sich Apple auch dieser Mittel bedienen.
Von daher sehe ich diese Trittbrettfahrer als für die Gesamtsituation eher nicht zuträgliche Beteiligten, die allen Apple-Kunden das Leben schwerer machen.