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Feature iTunes & App Store: Nutzer müssen bei zu häufiger Rückgabe auf Widerrufsrecht verzichten

Martin Wendel

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Seit Mitte Dezember räumt Apple allen Kunden in der EU ein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht beim Kauf von Inhalten über den iTunes- oder App Store ein – egal ob es sich um Apps, In-App-Käufe, Musik, Bücher oder Filme handelt. Offenbar setzt das Unternehmen damit eine EU-Richtlinie über Verbraucherrechte um. Bereits zuvor wurde spekuliert, wie Apple sich gegen einen Missbrauch des neuen Widerrufsrechts – etwa wenn ein Film gekauft, angeschaut und wieder zurückgegeben wird – schützt. Darauf gibt es nun offenbar eine Antwort: Nutzer, die zu häufig von der Rückgabe Gebrauch machen, müssen beim Kauf von Inhalten auf das Widerrufsrecht verzichten.[prbreak][/prbreak]

Sollte man zu häufig von iTunes-Käufen zurückgetreten – 9to5Mac schreibt von einer „exzessiven“ Verwendung des Widerrufsrechts – erscheint künftig beim Kauf im App Store oder iTunes Store eine neue Hinweismeldung. Der Nutzer stimmt darin zu, dass nach einem Klick auf „Kaufen“ keine Rückerstattung mehr möglich ist, falls der iTunes-Inhalt heruntergeladen wurde. Für gewöhnlich startet der Download jedoch direkt nach dem Kauf – ob dies auch nach Bestätigung dieser Hinweismeldung der Fall ist, ist nicht bekannt.

Damit wird auch die Bedeutung eines Absatzes in den im Dezember geänderten Verkaufsbedingungen von Apple klar, der zuvor für Verwirrung sorgte:

Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat.​

[UPDATE] Diese Beschränkung des Widerrufsrechts wurde von der EU so vorgesehen, wie im Leitfaden zur Richtlinie des EU-Parlaments nachzulesen ist (Seite 79f). Dort heißt es, dass kein Widerrufsrecht vorgesehen ist, „wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.“ Eine Vorauswahl mit einer Checkbox oder Regelungen in den AGB sind für diese ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig – deshalb auch der Hinweis von Apple bei jedem Kauf bei betroffenen Nutzern.


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Via 9to5Mac
 
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chaos_bond

Jerseymac
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ja wäre doch zu schön gewesen. Alles kostenlos ansehen evtl. noch kopieren und zurückgeben.
 

Skizzlz

Angelner Borsdorfer
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Ich hätte das sowiso nie eingeführt bei digitalen Käufen. Das missbrauchen einfach zu viele, entweder ich informiere mich Netz wo es meistens zig Videos gibt oder ich lasse es eben bleiben. Wär so meine Gedanke.
 

iStationär

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Ich hätte Verbraucherrechte sowiso nie eingeführt. Das missbrauchen einfach zu viele, entweder ich informiere mich im Netz wo es Rechte gibt oder ich lasse es eben bleiben. Wär so meine Gedanke.

Vor 14 Minuten

Bitte überlege einfach das nächste Mal was du schreibst :)
 
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Frischluft

Oberdiecks Taubenapfel
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Na das war doch schon von Anfang an klar, dass Apple hier keine Freifahrtsscheine 'verteilt'.

Das wirft aber einige Fragen auf..

Welche welche Rückerstattungsquote wird von Apple als häufig definiert?

Aktualisiert sich diese Quote, oder wird sie festgesetzt damit auch künftig überhaupt keine Rückerstattungen mehr möglich sind?

Gibt's da irgendwelche genaueren Infos zu??






Sent from my iPhone 6
 
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Carrera124

Gast
Bei Musik und Videos finde ich das gerechtfertigt, da weiß man als Käufer i.d.R. vorher was man bekommt. Bzw. es gibt genug Möglichkeiten, sich vorher über Hörproben und Trailer zu informieren.

Bei Apps sehe ich die Sache anders - sofern es keine werbefinanzierte "Free" Version zum Test gibt, muss man die App kaufen, oder man lässt es bleiben. Und ich denke, fast jeder musste schon mal die Erfahrung machen dass eine Kauf-App doch nicht alles gehalten hat, was die Beschreibung im Appstore versprochen hat, und das Geld somit zum Fenster rausgeworfen war. In der Vergangenheit hätte ich auf jeden Fall schon 1-2x gerne die Rückgabemöglichkeit gehabt.
 

joey23

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Das macht den Sinn dieser Regelung zu nichte. Zweck dieser Regelung ist ja gerade, dass ich das Produkt im Netz bestelle, zugeschickt bekomme, schaue ob mir die Farbe der neuen Jeans gefällt - und wenn nicht wieder eben zurückschicken kann. Oder auch wenn irgendwelche Aspekte der Beschreibung auf die gelieferte Ware nicht zutreffen.

Wenn ich jetzt eine App aber nicht herunterladen darf, ohne dieses Recht zu verlieren, was soll ich dann mit dem Recht?! Ich erhoffe mir ja beim Kauf, dass die App wie gewünscht funktioniert. Warum sollte ich dann wieder zurücktreten? Ob sie wirklich das tut was sie soll oder nicht, kann ich aber wieder nur nach dem Download ausprobieren, welcher aber das Rückgaberecht beendet. Ergebnis: Ich habe theoretisch zwar das Recht, eine nicht wie erwartet funktionierende App zurückzugeben, aber in der Praxis nicht das Recht sie auszuprobieren. Danke EU, das bringt mich das ja total nach vorne.
 
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maciboy

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Was wiederum bedeutet, jemand muss das schon probiert haben und dadurch auf das Dialogfenster gestoßen sein.... Traurig ;(
 

SeptimusFlyte

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Ich finde das es Apple sehr gut gelöst hat! Bei Amazon wurde immer wieder Käufern, die zu oft vom Rückgaberecht gebrauch gemacht hatten, ohne Vorwarnung(!) gleich ihr ganzes Amazon-Konto gesperrtt. Pech, wer da auch einen Kindle hatte! Das finde ich nicht o.k. und jetzt können die sich mal ein Beispiel an Apple nehmen!
Trotzdem sollten sie mal für ihre Kunden definieren was sie als "zu oft" verstehen. Das sollte man schon wissen.
 
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Reaktionen: iMerkopf

Mitglied 105235

Gast
Ich finde Apple bzw. alle App Store Anbieter sollten generell ihr AppStore Modell überarbeiten.

Sie schreiben ein so viel vor bezüglich der Apps, da könnten sie ruhig einen auch vorschreiben das man eine Kostenlose Version immer mit zusätzlich anbieten soll und wichtig diese Version hat auch den vollen Funktionsumfang. Plus das extra das es mit Werbung einen zu klatsch und will man diese Werbung nicht so muss man halt zur Werbefreien Upgraden.


Was das Sperren bei Amazon angeht, was SeptimusFlyte anspricht. So ist mir eigentlich kein Fall bekannt wo ein normaler Endverbraucher gesperrt wurde. Alle Fälle wo mir bekannt sind, waren alle samt Hooby Techblogger und haben da Täglich Smartphones, Tables, Kameras etc. wieder zurück geschickt und da finde ich es gut das Amazon ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
 

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
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Bleibt das dann bei demjenigen für immer so oder verliert man seine Punkte irgendwann wieder?
 

iMerkopf

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Ich finde das es Apple sehr gut gelöst hat! Bei Amazon wurde immer wieder Käufern, die zu oft vom Rückgaberecht gebrauch gemacht hatten, ohne Vorwarnung(!) gleich ihr ganzes Amazon-Konto gesperrtt. Pech, wer da auch einen Kindle hatte! Das finde ich nicht o.k. und jetzt können die sich mal ein Beispiel an Apple nehmen!
Trotzdem sollten sie mal für ihre Kunden definieren was sie als "zu oft" verstehen. Das sollte man schon wissen.
Heikel. Wozu ein Satz wie "Sie können Ihr Widerrufsrecht noch 5 mal nutzen" führt, dürfte sich jeder denken können.

Ich bin auch für Verbraucherschutz. Aber ich will nicht ein paar Tausend Spezialisten, welche meinen, sie können aus iTunes einen kostenlosen Film-Streamingdienst machen, querfinanzieren. Denn darauf würde es nämlich hinauslaufen, wenn man den Verbraucherschutz so umsetzt, wie hier immer wieder gefordert.
 

Martin Wendel

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Update: Habe den Artikel noch um einen Absatz ergänzt.
 

MacbookPro@Olli

London Pepping
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Das macht den Sinn dieser Regelung zu nichte. Zweck dieser Regelung ist ja gerade, dass ich das Produkt im Netz bestelle, zugeschickt bekomme, schaue ob mir die Farbe der neuen Jeans gefällt - und wenn nicht wieder eben zurückschicken kann. Oder auch wenn irgendwelche Aspekte der Beschreibung auf die gelieferte Ware nicht zutreffen.

Das ist was völlig anderes, das sind Waren – dort gilt das Widerrufsrecht uneingeschränkt und kann auch vom gewerblichen Händler nicht ausgeschlossen werden.

Wenn ich jetzt eine App aber nicht herunterladen darf, ohne dieses Recht zu verlieren, was soll ich dann mit dem Recht?! Ich erhoffe mir ja beim Kauf, dass die App wie gewünscht funktioniert. Warum sollte ich dann wieder zurücktreten? Ob sie wirklich das tut was sie soll oder nicht, kann ich aber wieder nur nach dem Download ausprobieren, welcher aber das Rückgaberecht beendet. Ergebnis: Ich habe theoretisch zwar das Recht, eine nicht wie erwartet funktionierende App zurückzugeben, aber in der Praxis nicht das Recht sie auszuprobieren. Danke EU, das bringt mich das ja total nach vorne.

Du darfst eine App herunterladen, ohne das Recht zu verlieren, du darfst sogar 5000 herunterladen. Wenn du davon aber 200 zurückgibst, wird Apple dich darauf hinweisen, dass du das bei zukünftigen (!) Käufen (nicht bei den zurückliegenden, die kannst du alle noch zurückgeben, sofern innerhalb der Frist) kein Widerrufsrecht mehr hast. Alle Apps, die du von dort an kaufst, können nicht mehr zurückgegeben werden. Du musst vor dem Kauf ausdrücklich darüber informiert werden, ist dies nicht erfolgt, hast du das Recht. Du weißt also bereits VORHER, dass du eine App nicht zurückgeben kannst, und kannst dementsprechend deine Kaufentscheidung treffen. Der Download beendet überhaupt nichts, die exzessive Rückgabe beendet das Rückgaberecht.
 

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
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Der letzte Satz im Artikel hört sich eher so an, als wenn man bei jedem Kauf einfach abnicken muß, daß man auf seine Verbraucherrechte verzichtet. Kann das jemand bestätigen?

EDIT: Ich kann noch normal Apps kaufen, schein ich also im Artikel falsch verstanden zu haben.
 
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Martin Wendel

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Der letzte Satz im Artikel hört sich eher so an, als wenn man bei jedem Kauf einfach abnicken muß, daß man auf seine Verbraucherrechte verzichtet. Kann das jemand bestätigen?
Das bezieht sich, wie auch der Rest des Artikels, auf den Fall, dass du zu häufig Apps zurückgegeben hast.
 

NorbertM

Hochzeitsapfel
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Wo kann man online Software als Download kaufen, in Betrieb nehmen und dann zurück geben?
Das wird (überall?) mit entsprechenden Klauseln ausgeschlossen - zu Recht, wie ich finde.
 

xees

Lambertine
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Ich hätte das sowiso nie eingeführt bei digitalen Käufen. Das missbrauchen einfach zu viele, entweder ich informiere mich Netz wo es meistens zig Videos gibt oder ich lasse es eben bleiben. Wär so meine Gedanke.
...und was versteht du an dem Wort (Verbraucher-)RECHTE falsch?

Das Rechte und Gesetze nicht für alle gelten, weil manche gleicher sind?

Bleibt die Frage, ob das Beschränken so rechtens ist. Wie wurde das bisher so gehandhabt, weis das jemand? Weil es gab ja genug Apps die nicht gehalten haben was sie Angeboten haben oder einfach nur abstürzen.
 

xees

Lambertine
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Wo kann man online Software als Download kaufen, in Betrieb nehmen und dann zurück geben?
Das wird (überall?) mit entsprechenden Klauseln ausgeschlossen - zu Recht, wie ich finde.
Das Problem war und ist aber bei Software immer, das wenn es ein Fehlkauf war rausgeschmissenes Geld bedeutet. Bei 99 Cent nicht so tragisch aber bei über 100€ schon.
Und Apple (auch Microsoft usw.) weis in der Regel immer welches Programm wann benutzt wird, da wäre eine Kontrollmöglichkeit ob die Software weiterverbreitet oder weitergenutzt wird vorhanden.