Marcel Bresink
Hochzeitsapfel
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Aber den Missbrauch müsste apple in einem Rechtsstreit ja nachweisen. Klingt eher schwierig auf der Basis eines nicht nachweisbaren Missbrauchs ein Konsumentenrecht zu verweigern.
Nochmal: Ein solches Konsumentenrecht gibt es nicht. Lies Dir den Auszug aus dem Gesetz durch, den ich oben zitiert habe. Falls das zu kompliziert ist, nochmal in einfachen Worten, auf Apples Situation angepasst:
- Im Internet-Handel gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das an bestimmte Formalien gebunden ist.
- Bei Downloads darf sich jedoch der Händler entscheiden, ob er eine Widerrufsmöglichkeit anbietet oder nicht. Tut er das nicht, muss er allerdings zwei Regeln befolgen: (1) Der Kunde muss genehmigt haben, dass der Download innerhalb der 14-tägigen Frist beginnt. (2) Der Kunde muss darüber belehrt worden sein, dass er die Rechtslage kennt, dass kein Widerrufsrecht mehr besteht, nachdem der Download begonnen hat.
Apple hat sich dafür entscheiden, die Widerrufsmöglichkeit nicht grundsätzlich auszuschließen (was sie dürften), sondern sie fallweise, nämlich bei Kunden, die sich "vernünftig" verhalten, zu gewähren.